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							Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 26.02.2020
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                  Fahrzeughersteller            AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
513045716           WP400 5x130 ET45           ohne                       71,6                     950      2340    11/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 170 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
 4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22      24J; 24M; 5LA                    erhöhtes
                                             102W                                            Anzugsmoment
              e13*2007/46*1081*..            285/30R22      AFK; 24D; 24J; 5KK               170 Nm; bis
                                             101W
                                             295/30R22      AFK; 24C; 24D; 5LK               e1*2001/116*0350*19;
                                             103W
                                   150 - 257 265/35R22 102Y 24J; 24M; 5LA                    Allradantrieb;
                                             285/30R22 101Y AFK; 24D; 24J; 5KK               Schraubenfederung;
                                             295/30R22 103Y AFK; 24C; 24D; 5LK               Luftfederung;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 740; 745; 75I




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 26.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 171 265/35R22      24J; 24M; 5LA                    erhöhtes
                                           102W                                            Anzugsmoment
                                           285/30R22      AFK; 24D; 24J; 5KK               170 Nm; bis
                                           101W
                                           295/30R22      AFK; 24C; 24D; 5LK               e13*2007/46*1081*05;
                                           103W
                                 150 - 257 265/35R22 102Y 24J; 24M; 5LA                    Allradantrieb;
                                           285/30R22 101Y AFK; 24D; 24J; 5KK               Schraubenfederung;
                                           295/30R22 103Y AFK; 24C; 24D; 5LK               Luftfederung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 740; 745; 75I




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PORSCHE
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 160 Nm für Typ : 9PA
                                            170 Nm für Typ : 92A erhöhtes Anzugsmoment; 92AH erhöhtes
                                            Anzugsmoment; 92AHN erhöhtes Anzugsmoment; 92AN erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99           24J; 244; 5JK            erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
92AN            e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102       24J; 248                 170 Nm; inkl.
                                                275/35R22 104     24J; 244                 Facelift 2014;
                                                285/30R22 101     21P; 24C; 244; 247       Allradantrieb;
                                                295/30R22 103     21P; 24C; 244; 247       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74E; 740;
                                                                                           744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y        24C; 24D                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                            295/30R22 103Y        24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                  176 - 331 265/35R22             24C; 24D; 53S            721; 725; 73C; 74A;
                                  176 - 404 295/30R22             24C; 24D; 53S            74E; PDA




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 26.02.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99            24J; 244; 5JK           erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
92AHN           e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102        24J; 248                170 Nm; inkl.
                                                275/35R22 104      24J; 244                Facelift 2014;
                                                285/30R22 101      21P; 24C; 244; 247      Allradantrieb;
                                                295/30R22 103      21P; 24C; 244; 247      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74E; 740;
                                                                                           744




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 160 Nm für Typ : 7L
                                            170 Nm für Typ : 7p erhöhtes Anzugsmoment; 7P erhöhtes
                                            Anzugsmoment; 7pH erhöhtes Anzugsmoment; 7PH erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22               24C; 24D                Nicht
                                           102W
                                           285/30R22               24C; 24D; 5KK           Schlechtwegefahrwerk;
                                           101W
                                           295/30R22               24C; 24D                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           103W
                                 155 - 331 265/35R22        102Y   24C;   24D              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           285/30R22        101Y   24C;   24D; 5KK         721; 725; 73C; 74A;
                                           295/30R22        103Y   24C;   24D              74E
7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22        102    21P;   24J              erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                e1*2007/46*0400*..    150 - 250 265/35R22          21P; 24J                170 Nm; Allradantrieb;
                                                102W
7P              e1*2007/46*0376*..,                                                        10B;   11G; 11H; 11K;
                e1*2007/46*0498*..                                                         12A;   51A; 573; 71C;
7pH             DE*2007/46*0404*..,                                                        71K;   721; 725; 729;
                e1*2007/46*0404*..                                                         73C;   74A; 74E; 740;
7PH             e1*2007/46*0403*..,                                                        744
                e1*2007/46*0499*..


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.02.2020
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                                                                                                     Seite: 4 von 6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.02.2020
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG/N8

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.02.2020
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleic hmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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