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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-000347
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0076-20-WIRD-TG

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 10 J X 22 H2
Typ:                                    WP400 10x22

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2                                Radtyp: WP400 10x22
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.02.2020
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                                                                                                          Seite: 2 von 4
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring            -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
510840634          WP400 5x108 ET40         Ø73,1 - Ø63,4              108/5      63,4      40    945    2353     11/19
510840634          WP400 5x108 ET40         Ø73,1 - Ø63,4              108/5      63,4      40    950    2340     11/19
510840731          WP400 5x108 ET40         ohne                       108/5      73,1      40    950    2340     11/19
511245665          WP400 5x112 ET45         Ø73,1 - Ø66,5              112/5      66,5      45    940    2358     11/19
511245665          WP400 5x112 ET45         Ø73,1 - Ø66,5              112/5      66,5      45    950    2340     11/19
511245731          WP400 5x112 ET45         ohne                       112/5      73,1      45    950    2340     11/19
511440671          WP400 5x114,3 ET40       Ø73,1 - Ø67,1             114,3/5     67,1      40    950    2340     11/19
511440731          WP400 5x114,3 ET40       ohne                      114,3/5     73,1      40    950    2340     11/19
512040726          WP400 5x120 ET40         Ø74,1 - Ø72,6              120/5      72,6      40    920    2400     11/19
512040726          WP400 5x120 ET40         Ø74,1 - Ø72,6              120/5      72,6      40    940    2358     11/19
512040726          WP400 5x120 ET40         Ø74,1 - Ø72,6              120/5      72,6      40    950    2340     11/19
512040741          WP400 5x120 ET40         ohne                       120/5      74,1      40    950    2340     11/19
512745716          WP400 5x127 ET45         ohne                       127/5      71,6      45    940    2353     11/19
512745716          WP400 5x127 ET45         ohne                       127/5      71,6      45    950    2340     11/19
513045716          WP400 5x130 ET45         ohne                       130/5      71,6      45    950    2340     11/19
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA WHEELS
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 16,6 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510840731:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Radtyp                              : --                                     : WP400 10x22
Radgröße                            : --                                     : 10 J X 22 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 11.19
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2                                Radtyp: WP400 10x22
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 4
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0076-20-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
18.02.2020.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2                               Radtyp: WP400 10x22
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 26.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 4
  1 Jaguar Land Rover Limited,                     510840634; 510840634           40      26.02.2020     liegt bei
              JAGUAR LAND ROVER
    LIMITED (GB), VOLVO CAR
    CORPORATION
  2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     511245665; 511245665           45      26.02.2020     liegt bei
  3 HYUNDAI Motor Company,                         511440671                      40      26.02.2020     liegt bei
              MASERATI S.p.A., MAZDA
  4 BMW AG,                                        512040726; 512040726;          40      26.02.2020     liegt bei
              JAGUAR LAND ROVER                    512040726
    LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
    ROVER
  5 BMW AG                                         512040741                      40      26.02.2020     liegt bei
  6 CHRYSLER (USA)                                 512745716; 512745716           45      26.02.2020     liegt bei
  7 AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN                      513045716                      45      26.02.2020     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 26.02.2020
HOT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 6


                 Fahrzeughersteller             AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
513045716           WP400 5x130 ET45           ohne                       71,6                    950     2340    11/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22             24J; 24M; 5LA              erhöhtes
                                            102W                                             Anzugsmoment
             e13*2007/46*1081*..            285/30R22             AFK; 24D; 24J; 5KK         170 Nm; bis
                                            101W
4L1          e13*2007/46*1081*..            295/30R22             AFK; 24C; 24D; 5LK         e13*2007/46*1081*05;
                                            103W
                                  150 - 257 265/35R22 102Y        24J; 24M; 5LA              bis
                                            285/30R22 101Y        AFK; 24D; 24J; 5KK         e1*2001/116*0350*19;
                                            295/30R22 103Y        AFK; 24C; 24D; 5LK         Allradantrieb;
                                                                                             Schraubenfederung;
                                                                                             Luftfederung;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 740; 745; 75I




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PORSCHE
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 160 Nm für Typ : 9PA
                                            170 Nm für Typ : 92A erhöhtes Anzugsmoment; 92AH erhöhtes
                                            Anzugsmoment; 92AHN erhöhtes Anzugsmoment; 92AN erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99           24J; 244; 5JK             erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
92AN            e13*2007/46*1106*..   155 - 405 265/35R22 102     24J; 248                  170 Nm; inkl.
                                                275/35R22 104     24J; 244                  Facelift 2014;
                                                285/30R22 101     21P; 24C; 244; 247        Allradantrieb;
                                                295/30R22 103     21P; 24C; 244; 247        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74E; 740;
                                                                                            744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y        24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                            295/30R22 103Y        24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                  176 - 331 265/35R22             24C; 24D; 53S             721; 725; 73C; 74A;
                                  176 - 404 295/30R22             24C; 24D; 53S             PDA

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99           24J; 244; 5JK             erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
92AHN           e13*2007/46*1108*..   155 - 405 265/35R22 102     24J; 248                  170 Nm; inkl.
                                                275/35R22 104     24J; 244                  Facelift 2014;
                                                285/30R22 101     21P; 24C; 244; 247        Allradantrieb;
                                                295/30R22 103     21P; 24C; 244; 247        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74E; 740;
                                                                                            744




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen


          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.02.2020
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nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 160 Nm für Typ : 7L
                                            170 Nm für Typ : 7p erhöhtes Anzugsmoment; 7P erhöhtes
                                            Anzugsmoment; 7pH erhöhtes Anzugsmoment; 7PH erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22              24C; 24D                  Nicht
                                           102W
                                           285/30R22              24C; 24D; 5KK             Schlechtwegefahrwerk;
                                           101W
                                           295/30R22              24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           103W
                                 155 - 331 265/35R22 102Y         24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           285/30R22 101Y         24C; 24D; 5KK             721; 725; 73C; 74A
                                           295/30R22 103Y         24C; 24D
7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22 102          21P; 24J                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                e1*2007/46*0400*..    150 - 250 265/35R22         21P; 24J                  170 Nm; Allradantrieb;
                                                102W
7P              e1*2007/46*0376*..,                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                e1*2007/46*0498*..                                                          12A; 51A; 573; 71C;
7pH             DE*2007/46*0404*..,                                                         71K; 721; 725; 729;
                e1*2007/46*0404*..                                                          73C; 74A; 74E; 740;
7PH             e1*2007/46*0403*..,                                                         744
                e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.02.2020
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.02.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.02.2020
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       2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.02.2020
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                              Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Radzeichnung                         WP400(Project X)                        11.02.2020
Technischer Bericht                  366-0076-20-WIRD-TB                     18.02.2020




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.02.2020
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 26.02.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0076-20-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: WP400 10x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 26.02.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: WP400 10x22
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    26.02.2020
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -