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							Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: Y2331DB 21X10,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.04.2024
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                Fahrzeughersteller           AUDI, BENTLEY




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 21 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                  last        umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                   in kg       in mm     datum
511235571        Y2331DB 21X10,5           Ø73,1 - Ø57,1                57,1    Aluminium      895       2214    12/23
                 5/112 ET35
511235571        Y2331DB 21X10,5           RM57,1-73 Barrcuda           57,1    Aluminium       900     2200     12/23
                 5/112 ET35                / Corspeed
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: Y2331DA 9,5J X 21 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDZ




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: Y2331DB 21X10,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.04.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: Y2331DA 9,5J X 21 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDDZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : FZ
Zubehör                                   : RM57,1-73 Barrcuda / Corspeed, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : FZ
Zubehör                                   : RM57,1-73 Barrcuda / CorspeedRM57,1-73 Barrcuda / Corspeed,
                                            Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 4E
Zubehör                                   : RM57,1-73 Barrcuda / Corspeed, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 285/30R21 100            21B; 21J; 22B; 22F;    nicht für gepanzerte
                                                                    24C; 24D; 69L          Fz;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      275/35R21 99       YBP; 244; 247; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                             KDDZ                  Sportback e-tron;
                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P; 76B; 77E




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: Y2331DB 21X10,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.04.2024
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Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen    Auflagen
FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 275/35R21 103      YBP; 244; 247; 57F; Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                             KDDZ                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                   50 e-tron; Q4 50
                                                                                   Sportback e-tron; Q4
                                                                                   45 e-tron; Q4 45
                                                                                   Sportback e-tron; Q4
                                                                                   55 e-tron; Q4 55
                                                                                   Sportback e-tron;
                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P; 76B; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BENTLEY
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : RM57,1-73 Barrcuda / Corspeed, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CONTINENTAL GT, FLYING SPUR, CONTINENTAL SUPERSPORTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen  Auflagen
3W           e11*2001/116*0221*.. 412 - 449 285/30R21 21P; 22Q; 24C; 24D; Continental Flying
                                                      362; 53S            Spur (bis Mj.2013);
                                                                          Continental GT, I
                                                                          Generation bis
                                                                          Mj.2011; nicht Speed;
                                                                          nicht Continental
                                                                          Supersports;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: Y2331DB 21X10,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 02.04.2024
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       Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitt e herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein ,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinat ion muss, unter Beachtung




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: Y2331DB 21X10,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.04.2024
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                                                                                                     Seite: 5 von 6
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fac he der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69L) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit einer 10 mm dicken
     geprüften Distanzscheibe bei einem Reifen mit einer Breite im montierten Zustand von max. 307 mm, in
     Verbindung mit einer 5 mm dicken geprüften Distanzscheibe bei einem Reifen mit einer Breite im
     montierten Zustand von max. 297 mm bzw. ohne Distanzscheibe bei einem Reifen mit einer Breite im
     montierten Zustand von max. 287 mm. Es ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 5 mm
     zwischen Reifen und Schwenklager an der Vorderachse vorhanden ist.Die Dauerfestigkeit der
     Distanzscheiben ist durch das Technische Gutachten Nr. 366-0690-98-MURD vom TÜV Automotive
     GmbH vom14.07.98 nachgewiesen. Die Auflagen und Hinweise dieses Gutachtens sind zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0164-24-WIRD-TG/N2

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.04.2024
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
KDDZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse Y2331DA 9,5J X 21 Lochkreis 5x112 ET: 35
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R21
                    Hinterachse:                          275/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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