TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2019-IR-AT-AU-RR-EX-0-000513 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Typ: 136 1880 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx18 EH2+ gekennzeichnet. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit den nachfolgend aufgeführten Distanzscheiben verwendet werden: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 112548571DS10 S22029-10mm 38 mm 112548571DS5 S22028-5mm 43 mm 112548666DS10 S22023-10mm 38 mm 112548666DS5 S22022-5mm 43 mm Die genannten Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 48 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 100438541 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 625 2150 04/13 100438561 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 625 2150 04/13 100438566 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 625 2150 04/13 100438601 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 625 2150 04/13 108415651 136 8x18 98+108x8 ohne 108/4 65,1 15 625 2150 04/13 100538541 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 2150 04/13 100538561 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 625 2150 04/13 100538571 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 2150 04/13 100538571DS5 136 8x18 100x5 ohne 100/5 57,1 33 625 2150 04/13 mm 108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 685 2290 04/13 108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 725 2150 04/13 108540651 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 725 2150 04/13 112548571 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 725 2150 04/13 112548571DS10 136 8x18 112x5 S22-029 10mm 112/5 57,1 38 725 2150 04/13 112548571DS5 136 8x18 112x5 S22-028 5mm 112/5 57,1 43 725 2150 04/13 112548666 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø66.16 112/5 66,6 48 725 2150 04/13 112548666DS10 136 8x18 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 38 725 2150 04/13 112548666DS5 136 8x18 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 43 725 2150 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 700 2235 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2150 04/13 1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 700 2235 04/13 1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2150 04/13 1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 685 2290 04/13 1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2150 04/13 1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 690 2270 04/13 1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2150 04/13 120534726 136 8x18 120x5 ohne 120/5 72,6 34 750 2150 04/13 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Handelsmarke : Barracuda Shoxx Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100438566: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : JMS Handelsmarke : -- : Barracuda Shoxx Radtyp : -- : 136 1880 Radausführung : -- : 136 8x18 100x4 Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 04.13 Herkunftsmerkmal : -- : Gießereikennzeichnung : -- : Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Prüfbericht 13-TAAP-1021/CIN 12.04.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FCA, 100438541 38 23.04.2019 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, Suzuki, TOYOTA 2 BMW AG 100438561 38 23.04.2019 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 3 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 100438566 38 23.04.2019 liegt bei GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL 4 AUTOMOBILES DACIA S.A., RENAULT 100438601 38 23.04.2019 liegt bei 5 CITROEN, PEUGEOT 108415651 15 23.04.2019 liegt bei 6 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 100538541 38 23.04.2019 liegt bei 7 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, 100538561 38 23.04.2019 liegt bei TOYOTA 8 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., 100538571 38 23.04.2019 liegt bei VOLKSWAGEN 9 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108540634; 108540634 40 23.04.2019 liegt bei VOLVO 10 PEUGEOT, VOLVO 108540651 40 23.04.2019 liegt bei 11 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 112548571DS10 38 23.04.2019 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 12 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 112548571DS5 43 23.04.2019 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 13 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, 112548571 48 23.04.2019 liegt bei VOLKSWAGEN 14 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS10 38 23.04.2019 liegt bei MERCEDES-BENZ 15 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS5 43 23.04.2019 liegt bei MERCEDES-BENZ 16 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D) 112548666 48 23.04.2019 liegt bei 17 SUZUKI, TOYOTA 1143540601; 1143540601 40 23.04.2019 liegt bei 18 HONDA 1143540641; 1143540641 40 23.04.2019 liegt bei 19 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 1143540661; 1143540661 40 23.04.2019 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT 20 CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, 1143540671; 1143540671 40 23.04.2019 liegt bei HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT 21 BMW, BMW AG 120534726 34 23.04.2019 liegt bei 22 AUDI, CHRYSLER (USA), SEAT, 100538571DS5mm 33 23.04.2019 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Vomela Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 23.04.2019 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100538571DS5 136 8x18 100x5 ohne 57,1 625 2150 04/13 mm Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 5mm: BCF22028; Nabenkappe: #136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback; 225/35R18 87 245; 248; 26P Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig; 225/35R18 87 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis e1*98/14*0042*.. 367 e1*98/14*0042*13; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 22F; 24D; 24J; 367 ab e1*98/14*0042*14; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 8L e1*98/14*0042*.. 154 - 180 225/40R18 51G Nur AUDI S3; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb; e1*98/14*0089*.. 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., Allradantrieb; e1*98/14*0089*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; e1*98/14*0089*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 5mm: BCF22028; Nabenkappe: #136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CHRYSLER CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PT e11*98/14*0058*.. 85 - 164 225/40R18 88 Schaltgetriebe; nicht Pkw geschlossen; Automatikgetriebe; 24J; Cabrio; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 5mm: BCF22028; Nabenkappe: #136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN 140 Nm für Typ : KJ Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 225/35R18 83 21P; 22I; 24D; 24J Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 24M "SeatSport"Bremse; 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22I; 24J; 24M Schrägheck; 225/35R18 87 21P; 22I; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 215/40R18 85 24J; 244; 26J; 27F ARONA; Frontantrieb; 215/45R18 89 24J; 244; 26J; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 24C; 244; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 24C; 244; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26J; 77E 27F 245/35R18 88 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J; 27F KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 205/40R18 86W 241; 244; 246; 26B IBIZA; 215/35R18 84W 24C; 244; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 85 24C; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; 77E 27H 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367 Limousine; 110 - 150 225/40R18 88 21B; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 245; 248; 26B; 26N; ab e8*2007/46*0321*.. 27F e11*2007/46*0251*01; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; Limousine; 27F; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 77E 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 5mm: BCF22028; Nabenkappe: #136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; 27F Kombilimousine; 225/30R18 82 241; 244; 246; 26B; Schräghecklimousine; 27F Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 245; 248; 26B; 26N; RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 27F Limousine; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F; 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 77E 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20; 225/30R18 82 241; 244; 246; 26B; ab 27F e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D e11*2007/46*0013*19; bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22L; 24C; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24D; 367 Fz; nur Limousine e11*95/54*0066*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22L; 24C; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22L; 24C; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22L; 24C; nicht für gepanzerte 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 5mm: BCF22028; Nabenkappe: #136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 22B; 22Q; 24C; 24D; nicht FOX Cross; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., VARIANT; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., 125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D VARIANT; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 22F; 24C; 24D; 367; Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. 51G Allradantrieb; 10B; 10N; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J; Cabrio; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0106*.. 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 82 241; 244; 246; 247; Polo GTI; Polo; 26B; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; 77E 26N; 27F 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 21B; 21J; 22H; 22I Nur CrossPolo; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 21B; 21J; 22H; 24J; Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 244 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 24J; 24M Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8X Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*.. Handelsbez.: AUDI A1, S1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA 27F x = 200 y = 300 20 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: A1 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 25 VA 27F x = 275 y = 260 8 HA 27H x275 y = 260 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 15 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 200 30 VA 26N x = 150 y = 200 8 VA 27H x = 200 y = 200 8 HA 27F x = 200 y = 200 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 22 Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 200 25 VA 26N x = 250 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 136 1880 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 136 1880 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 23.04.2019 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -