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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-001165
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 6


                                       T E I L E G U T A C HT E N
                                               TGA-Art: 13.1

                                      366-0116-13-WIRD-TG/N4

Hersteller:                            JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                       D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                   Sonderrad 9 J X 19 EH2+
Typ:                                   136 1990

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverst ändigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kra ftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges , wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1990
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 9.0Jx19EH2+ gekennzeichnet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Hinterachse zulässig ist, wird an der
Vorderachse der Radtyp 136 in der Dimension 8.0Jx19EH2+ bzw. 8,5Jx19EH2+ verwendet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Vorderachse zulässig ist, wird an der
Hinterachse der Radtyp 136 in der Dimension 10.0Jx19EH2+ verwendet. Die in den entsprechenden Gutachten
aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                   ergibt Einpresstiefe
112545571DS5                           S22028-5mm                              40 mm
112545571DS10                         S22029-10mm                             35 mm
112545571DS15                         S22050-15mm                             30 mm
112545571DS20                         13234-20mm                               25 mm
112545666DS5                           S22022-5mm                              40 mm
112545666DS10                         S22023-10mm                             35 mm
112545666DS15                         S22024-15mm                             30 mm
112545666DS20                         13325-20mm                               25 mm
112545665DS20                         13250-20mm                               25 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mi t ET 45 gekennzeichnet.


I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                    kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe      -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
112545571         136   9x19   112x5        Ø73.1 Ø57.1                 112/5     57,1     45     725    2400     04/13
112545571DS10     136   9x19   112x5        S22-029 10mm                112/5     57,1     35     725    2400     04/13
112545571DS15     136   9x19   112x5        S22-050 15mm                112/5     57,1     30     725    2400     04/13
112545571DS20     136   9x19   112x5        13234                       112/5     57,1     25     725    2400     04/13
112545571DS5      136   9x19   112x5        S22-028 5mm                 112/5     57,1     40     725    2400     04/13
112545665DS20     136   9x19   112x5        13250 20mm                  112/5     66,5     25     725    2400     04/13
112545666         136   9x19   112x5        Ø73.1 Ø66.6                 112/5     66,6     45     725    2400     04/13
112545666DS10     136   9x19   112x5        S22-023 10mm                112/5     66,6     35     725    2400     04/13
112545666DS15     136   9x19   112x5        S22-024 15mm                112/5     66,6     30     725    2400     04/13
112545666DS20     136   9x19   112x5        13325 20mm                  112/5     66,6     25     725    2400     04/13
112545666DS5      136   9x19   112x5        S22-022 5mm                 112/5     66,6     40     725    2400     04/13
1143540601        136   9x19   114,3x5      Ø73.1 Ø60.1               114,3/5     60,1     40     725    2400     04/13
1143540641        136   9x19   114,3x5      Ø73.1 Ø64.1               114,3/5     64,1     40     725    2400     04/13
1143540661        136   9x19   114,3x5      Ø73.1 Ø66.1               114,3/5     66,1     40     725    2400     04/13
1143540671        136   9x19   114,3x5      Ø73.1 Ø67.1               114,3/5     67,1     40     725    2400     04/13
1143535705        136   9x19   114,3x5      S10 304                   114,3/5     70,5     35     725    2400     04/13
1143540705        136   9x19   114,3x5      Ø73.1 Ø70.5               114,3/5     70,5     40     725    2400     04/13
120534671         136   9x19   120x5        Ø73.1 Ø70.1                 120/5     67,1     34     750    2330     04/13
120534726         136   9x19   120x5        ohne                        120/5     72,6     34     750    2330     04/13
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                        : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                  :
                                  : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1990
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 13,2 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112545571DS20:

                                     : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                               : --                                     : 136 1990
Radausführung                        : --                                     : 136 9x19 112x5
Radgröße                             : --                                     : 9 J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                         : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                    : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                              : z.B. 04/13
Japan. Prüfwertzeichen               : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Prüfbericht              13-TAAP-1022/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1990
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.08.2021
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V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                    Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                     112545571DS20                   25      25.04.2016      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  2 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,              112545571DS15                   30      25.04.2016      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  3 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,              112545571DS10                   35      25.04.2016      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  4 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,              112545571DS5                    40      25.04.2016      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  5 AUDI, VOLKSWAGEN                              112545571                       45      25.04.2016      liegt bei
  6 AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH                   112545665DS20                   25      25.04.2016      liegt bei
  7 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                    112545666DS20                   25      25.04.2016      liegt bei
               MERCEDES-BENZ
  8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),              112545666DS15                   30      25.04.2016      liegt bei
               MERCEDES-BENZ
  9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ              112545666DS10                   35      25.04.2016      liegt   bei
 10 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ              112545666DS5                    40      25.04.2016      liegt   bei
 11 BMW AG, DAIMLER (D)                           112545666                       45      15.03.2017      liegt   bei
 12 TOYOTA                                        1143540601                      40      25.04.2016      liegt   bei
 13 HONDA                                         1143540641                      40      25.04.2016      liegt   bei
 14 NISSAN EUROPE (F),                            1143540661                      40      25.04.2016      liegt   bei
               Nissan International S. A.,
    RENAULT
 15 HYUNDAI, KIA MOTORS (SK), MAZDA               1143540671                      40      25.04.2016      liegt   bei
 16 FORD MOTOR                                    1143540705                      40      03.10.2016      liegt   bei
 17 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                    120534671                       34      25.04.2016      liegt   bei
 18 BMW, BMW AG                                   120534726                       34      16.08.2021      liegt   bei
 19 FORD MOTOR                                    1143535705                      35      15.03.2017      liegt   bei


V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.08.2021
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Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 16.08.2021
HOT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 16.08.2021
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                  Fahrzeughersteller            BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
120534726           136 9x19 120x5           ohne                         72,6                     750      2330    04/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 390L; 3K; 3K-N1; 390L
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 560X
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : UKL/X; 3C; UKL-C/X; UKL-N1; 3-V; 1C



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 16.08.2021
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Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe: 136


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm   für Typ : 3K; 3K-N1; 390L; 560X
                                            140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V
                                            140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                            140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98   GAE; 245; 248                     BMW X3; BMW X4;
                                          255/40R19 96W 24J; 244; 994                      Allradantrieb;
                                          255/45R19 100 24J; 244; 994                      Heckantrieb;
                                          275/40R19 101 GAE; 244; 27I; 57F                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19         98    GAE; 245; 248            BMW X3; BMW X4;
                                          255/40R19         96W   24J; 244; 994            Allradantrieb;
                                          255/45R19         100   24J; 244; 994            Heckantrieb;
                                          275/40R19         101   GAE; 244; 27I; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19        99    GC0; 24J; 57E            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19        98    24C; 57E; 993            12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19        96    GC0; 24C; 24D; 994       725; 73C; 74A
                                           275/35R19        96W   24D; 57F; 993

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 225/35R19 88Y       GA0; 241; 244; 246;          2ER REIHE; ab
                                                              247; 26B; 26N; 27H;          e1*2007/46*0277*08;
                                                              5FE
                                                225/40R19 93  241; 244; 246; 247;          Cabrio; Coupe;
                                                              26B; 26J; 27F; 54A;          Allradantrieb;
                                                              6AE
                                                235/35R19 91W 241; 244; 246; 247;          Heckantrieb;
                                                              26B; 26J; 27F; 6AF           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/30R19 89Y GA0; 24D; 27H; 57F           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                245/35R19 89Y 24D; 27F; 54A; 57F;          71K; 721; 725; 73C;
                                                              6AE                          74A
                                                255/30R19 91W 24D; 27F; 57F; 6AF




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y         GA0; 241; 246; 26B;      2ER REIHE; ab
                                                                26N; 5FE; 57E            e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R19 93      241; 246; 26B; 26J;      Cabrio; Coupe;
                                                                54A; 57E; 6AE            Allradantrieb;
                                              245/30R19 89Y     GA0; 24D; 27H; 57F       Heckantrieb;
                                              245/35R19 89Y     24D; 27F; 54A; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                6AE                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                              255/30R19 91      24D; 27F; 57F; 6AF       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y          GA4; 57E                 BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1         e24*2007/46*0022*..             225/40R19 93Y     248                      Ab
                                              235/35R19 91Y     24J; 248; 26P; 27I;      e24*2007/46*0022*03;
                                                                5GG                      Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              245/35R19 93      22M; 22P; 24J; 24M;      Allradantrieb;
                                                                26P; 27H; 27I            Heckantrieb;
                                              255/35R19 92Y     GA4; 22L; 22Q; 244;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                247; 27B; 27F; 57F       12A; 51A; 512; 6AA;
                                              265/30R19 93      22M; 22Q; 244; 247;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                27B; 27F; 57F; 68X       74A
                                              275/30R19 92Y     22L; 22Q; 24D; 27B;
                                                                27F; 57F; 676; 68R
3L            e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93       GA4; 246; 248; 27I       BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                              235/35R19 91Y     24J; 248; 26P; 27I;      Ab
                                                                5GG                      e1*2007/46*0314*05;
                                                                                         inkl. 330e
                                              245/35R19 93      22M; 22P; 24J; 248;      iPerformance;
                                                                26P; 27H; 27I            Limousine; Stufenheck;
                                              255/35R19 92      GA4; 22M; 22P; 244;      Allradantrieb;
                                                                247; 27B; 27H; 57F;      Heckantrieb;
                                                                6AA
                                              265/30R19 93      22M; 22Q; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27B; 27F; 57F; 6AA;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                68X
                                              275/30R19 92      22L; 22Q; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                27B; 27F; 57F; 6AA;
                                                                68R
3-V           e1*2007/46*0559*..    100 - 265 235/40R19 96      XFD; 67H                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0559*01;
                                              235/45R19 99      67K                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 225 225/35R19       88    57E; 670; 673            Facelift ab September
3K-N1        e24*2007/46*0022*..          225/35R19       88                             2008; Ab
390L         e1*2001/116*0308*..          235/35R19       87Y   57E; 676; 68X            e1*2001/116*0308*09;
                                          235/35R19       91                             Touring; Heckantrieb;
                                          255/30R19             22I; 57F; 673            10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/30R19       89Y   22I; 57F; 670; 68X       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          275/30R19       92    22B; 57F; 676            721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 97K; AGD
390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19      89W   22I; 57F; 670; 68X       Nur bis
                                  85 - 225 225/35R19      88                             e1*2001/116*0308*08;
                                           225/35R19      88    57E; 670; 673            Limousine;
                                           235/35R19      87    57E; 676; 68X            Heckantrieb;
                                           235/35R19      91                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19      91    22I; 57F; 673            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           265/30R19      93    22I; 57F; 670; 68X       721; 725; 729; 73C;
                                           275/30R19      92    22B; 57F; 676            74A; AGD
390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19      89W   22I; 57F; 670; 68X       Nur bis
                                  89 - 190 265/30R19      93    22I; 57F; 670; 68X       e1*2001/116*0308*08;
                                  89 - 225 225/35R19      88                             Touring; Heckantrieb;
                                           225/35R19      88    57E; 670; 673            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/35R19      87    57E; 676; 68X            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/35R19      91                             721; 725; 729; 73C;
                                           255/30R19      91Y   22I; 57F; 673            74A; AGD
                                           265/30R19      93Y   22I; 57F; 670; 68X
                                           275/30R19      92Y   22B; 57F; 676
3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 225 225/35R19      88                             Facelift ab September
3K-N1         e24*2007/46*0022*..          225/35R19      88    57E; 670; 673            2008; Ab
390L          e1*2001/116*0308*..          235/35R19      87Y   57E; 676; 68X            e1*2001/116*0308*09;
                                           235/35R19      91                             Limousine;
                                           255/30R19            22I; 57F; 673            Heckantrieb;
                                           265/30R19      89Y   22I; 57F; 670; 68X       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/30R19      92    22B; 57F; 676            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 97K; AGD

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4; 245; 248; 27I      4er Gran Coupe (F36);
                                          235/35R19 91Y 24J; 248; 26P; 27I; 68X ab
                                                                                e1*2007/46*0316*10;
                                                                                Allradantrieb;
                                          245/35R19 93W 24J; 248; 26P; 27H;     Heckantrieb;
                                                        27I; 68R                10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/35R19 96  GA4; 244; 247; 27B;     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                        27H; 57F                71K; 721; 725; 73C;
                                          265/30R19 93W 244; 247; 27B; 27F;     74A
                                                        57F; 68X
                                          275/30R19 96  244; 247; 27B; 27F;
                                                        57F; 68R




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93          GA4; 245; 248; 27I      ab
                                                                                        e1*2007/46*0316*08;
                                              235/35R19 91      24J; 248; 26P; 27I; 68X 4er Coupe (F32);
                                                                                        Allradantrieb;
                                              245/35R19 93      24J; 248; 26P; 27H;     Heckantrieb;
                                                                27I; 68R                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 92      GA4; 244; 247; 27B;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                27H; 57F                71K; 721; 725; 73C;
                                              265/30R19 93      244; 247; 27B; 27F;     74A
                                                                57F; 68X
                                              275/30R19 92      244; 247; 27B; 27F;
                                                                57F; 68R
3C            e1*2007/46*0316*..    120 - 265 225/40R19 93Y     GA4; 245; 248; 27I      ab
                                                                                        e1*2007/46*0316*09;
                                              235/35R19 91Y     24J; 248; 26P; 27I;     4er Cabrio (F33);
                                                                5GG; 68X                Cabrio; Allradantrieb;
                                              245/35R19 93Y     24J; 248; 26P; 27H;     Heckantrieb;
                                                                27I; 68R                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96      GA4; 244; 247; 27B;     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                27H; 57F                71K; 721; 725; 73C;
                                              265/30R19 93Y     244; 247; 27B; 27F;     74A
                                                                57F; 68X
                                              275/30R19 96      244; 247; 27B; 27F;
                                                                57F; 68R

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19      91Y   24J; 24M                 nur Limousine
                                           245/35R19      93Y   22I; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                           265/30R19      93Y   22B; 24D; 57F; 990       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/30R19      92Y   22B; 24D; 57F; 99E       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A
560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y       24J; 24M                 nur Kombi
                                              275/30R19 96      22I; 24D; 57F; 99E       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R19 89          21B; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                272                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/35R19 87      24C; 244; 247; 261;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R19 89          21B; 24C; 244; 247;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                272                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/35R19 87      24C; 244; 247; 261;      721; 725; 73C; 74A
                                                                272



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 16.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R19 89           21B; 24C; 244; 247;      ab
                                                                 272                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 87      24C; 244; 247; 261;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 272                      721; 725; 73C; 74A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachvers tändigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMME R auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unt er
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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                                                                                                   Seite: 11 von 19
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müs sen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 245/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R19
                   Hinterachse:                          255/40R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225        y = 320           23                 VA
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 220        y = 310           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 280        y = 370           30                 HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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                                                                                                   Seite: 16 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

        Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225        y = 320           12                 VA
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 310           33                 HA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     X3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 370                  VA
             26P                      x = 300              y = 320                  VA
             27B                      x = 330              y = 460                  HA
             27I                      x = 280              y = 410                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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                                                                                                   Seite: 18 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     X-N1
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0454*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 370                  VA
             26P                      x = 300              y = 320                  VA
             27B                      x = 330              y = 460                  HA
             27I                      x = 280              y = 410                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.08.2021
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                                                                                                   Seite: 19 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     3K
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175              y = 270                  VA
             26B                      x = 225              y = 320                  VA
             27I                      x = 170              y = 260                  HA
             27B                      x = 220              y = 310                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225        y = 320            8                 VA
             26J                   x = 225        y = 320           25                 VA
             27H                   x = 220        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 220        y = 310           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                          Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N4

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 16.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG



      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad         Typ: 136 1990
 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                     Datum:
 16.08.2021
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                           Fahrzeugtyp:          ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
 Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:                            Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahm e:                                     a.a.S.o.P./Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
 B     -          2.1             2.2               L       -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T    -
 J                            4                     18      -                          19     -
 E                                      3           20      -                            G    -
D.1    -                                            12      -            13     -                      Q       -
                                                    V.7     -            F.1    -                   F.2        -
       -                                            7.1     -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                            8.1     -            8.2    -                   8.3        -
       -                                            U.1     -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                            O.1     -            O.2    -                 S.1      -       S.2       -
 2     -                                           15.1     -
                                                   15.2     -
 5
                                                   15.3     -
V.9    -                                            R       -                                                      11    -
14                                                  K       -
P.3    -                                            6       -                  17    -            16       -
10     -      14.1                P.1   -           21      -
       -
       -
22     -
       -
       -