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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0994
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0116-13-WIRD-TG

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 19 EH2+
Typ:                                    136 1990

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 9.0Jx19EH2+ gekennzeichnet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Hinterachse zulässig ist, wird an der
Vorderachse der Radtyp 136 in der Dimension 8.0Jx19EH2+ bzw. 8,5Jx19EH2+ verwendet.
Für Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Vorderachse zulässig ist, wird an der
Hinterachse der Radtyp 136 in der Dimension 10.0Jx19EH2+ verwendet. Die in den entsprechenden Gutachten
aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden:
Sonderradausführung                mit Distanzscheibe                   ergibt Einpresstiefe
112545571DS5                           S22028-5mm                              40 mm
112545571DS10                         S22029-10mm                            35 mm
112545571DS15                         S22050-15mm                            30 mm
112545571DS20                         13234-20mm                               25 mm
112545666DS5                           S22022-5mm                              40 mm
112545666DS10                         S22023-10mm                            35 mm
112545666DS15                         S22024-15mm                            30 mm
112545666DS20                         13325-20mm                               25 mm
112545665DS20                         13250-20mm                               25 mm
Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit ET 45 gekennzeichnet.

I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
112545571         136 9x19 112x5            Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    725   2400 04/13
112545571DS1      136 9x19 112x5            S22-029 10mm              112/5     57,1     35    725   2400 04/13
0
112545571DS1      136 9x19 112x5            S22-050 15mm              112/5     57,1     30    725   2400 04/13
5
112545571DS2      136 9x19 112x5            13234                     112/5     57,1     25    725   2400 04/13
0
112545571DS5      136 9x19 112x5            S22-028 5mm               112/5     57,1     40    725   2400 04/13
112545665DS2      136 9x19 112x5            13250 20mm                112/5     66,5     25    725   2400 04/13
0
112545666         136 9x19 112x5            Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    725   2400 04/13
112545666DS1      136 9x19 112x5            S22-023 10mm              112/5     66,6     35    725   2400 04/13
0
112545666DS1      136 9x19 112x5            S22-024 15mm              112/5     66,6     30    725   2400 04/13
5
112545666DS2      136 9x19 112x5            13325 20mm                112/5     66,6     25    725   2400 04/13
0
112545666DS5      136 9x19 112x5            S22-022 5mm               112/5     66,6     40    725   2400     04/13
1143540601        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2400     04/13
1143540641        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    725   2400     04/13
1143540661        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    725   2400     04/13
1143540671        136 9x19 114,3x5          Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1     40    725   2400     04/13
120534671         136 9x19 120x5            Ø73.1 Ø70.1               120/5     67,1     34    750   2330     04/13
120534726         136 9x19 120x5            ohne                      120/5     72,6     34    750   2330     04/13




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                               Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Aerotechnik Schweiz
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 13,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112545666:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : 136 1990
Radausführung                       : --                                     : 136 9x19 112x5
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 04.13
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                                  Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Prüfbericht                 13-TAAP-1022/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  3      AUDI                                         112545571DS20                   25      28.06.2013        liegt bei
  8      AUDI                                         112545571DS15                   30      28.06.2013        liegt bei
 14      AUDI                                         112545571DS10                   35      28.06.2013        liegt bei
 19      AUDI                                         112545571DS5                    40      28.06.2013        liegt bei
 21      AUDI                                         112545571                       45      28.06.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                              Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 6
  2   QUATTRO                                      112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  7   QUATTRO                                      112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 11   QUATTRO                                      112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 15   QUATTRO                                      112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  4   SEAT                                         112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  6   SEAT                                         112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 12   SEAT                                         112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 16   SEAT                                         112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  5   SKODA                                        112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 10   SKODA                                        112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 17   SKODA                                        112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
  1   VW                                           112545571DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
  9   VW                                           112545571DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 13   VW                                           112545571DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 18   VW                                           112545571DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 20   VW                                           112545571                      45      28.06.2013        liegt bei
 22   AUDI                                         112545665DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 27   AUDI                                         112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 29   AUDI                                         112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 34   AUDI                                         112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 24   DAIMLER                                      112545666DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 26   DAIMLER                                      112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 31   DAIMLER                                      112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 33   DAIMLER                                      112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 35   DAIMLER                                      112545666                      45      28.06.2013        liegt bei
 25   MERCEDES                                     112545666DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 28   MERCEDES                                     112545666DS15                  30      28.06.2013        liegt bei
 30   MERCEDES                                     112545666DS10                  35      28.06.2013        liegt bei
 32   MERCEDES                                     112545666DS5                   40      28.06.2013        liegt bei
 36   MERCEDES                                     112545666                      45      28.06.2013        liegt bei
 23   QUATTRO                                      112545665DS20                  25      28.06.2013        liegt bei
 37   TOYOTA                                       1143540601                     40      28.06.2013        liegt bei
 38   HONDA                                        1143540641                     40      28.06.2013        liegt bei
 39   NISSAN                                       1143540661                     40      28.06.2013        liegt bei
 40   RENAULT                                      1143540661                     40      28.06.2013        liegt bei
 42   HYUNDAI                                      1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 41   KIA MOTORS                                   1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 43   MAZDA                                        1143540671                     40      28.06.2013        liegt bei
 45   GM KOREA                                     120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 46   OPEL                                         120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 44   SAAB                                         120534671                      34      28.06.2013        liegt bei
 47   BMW AG                                       120534726                      34      28.06.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 EH2+                                 Radtyp: 136 1990
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 28.06.2013
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                                                                                                         Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 28.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22029.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22023.B                    12.04.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT100.000.22024.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT100.000.22050.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 20mm                   13325                                  28.06.2013
Distanzscheibe 20mm                   13234                                  28.06.2013
Distanzscheibe 20mm                   13250                                  28.06.2013
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22022.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22028.B                    23.11.2010
Nabenkappe                            CAP #136                               13.08.2012
Prüfbericht                           13-TAAP-1022/CIN                       12.04.2013
Radbefestigung                        M12x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M12x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,5                                29.04.2009
Radbeschreibung                       RSCHO909                               15.10.2012
Radzeichnung                          WP-136                                 13.08.2012




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 37 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller                       : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 19 EH2+              Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
1143540601          136 9x19 114,3x5        Ø73.1 Ø60.1                 60,1    Aluminium    725     2400      04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 265/30R19 93W 22B; 57F; 68X                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..               275/30R19 92Y 22B; 57F; 68R                135 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76B

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 255/35R19 92        Nur Sportausführung;      erhöhtes
                                                                TBF; 57F                  Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                               265/30R19 89     TBG; 22I; 57F             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 37 TOYOTA                                                 Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 28.06.2013
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: 37 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1990
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1990
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 28.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -