TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0356 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0117-13-WIRD-TG/N1 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Typ: 136 2090 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: 136 2090 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Das Sonderrad wird auch mit 9.0x20EH2+ gekennzeichnet.ür Fahrzeuge, an denen die Verwendung des Rades nur an der Vorderachse zulässig ist, wird an der Hinterachse der Radtyp 136 in der Dimension 10,5Jx20EH2+ verwendet. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Nachfolgend aufgeführte Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 112530571DS5 S22028-5mm 25 mm 112530571DS10 S22029-10mm 20 mm 112530666DS5 S22022-5mm 25 mm 112530666DS10 S22023-10mm 20 mm Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 30 gekennzeichnet. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 112545571DS5 S22028-5mm 40 mm 112545571DS10 S22029-10mm 35 mm 112545666DS5 S22022-5mm 40 mm 112545666DS10 S22023-10mm 35 mm Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 120534726DS5 S10206-5mm 29 mm Das Basisrad für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 34 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 112530571 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 30 750 2150 04/13 112530571DS10 136 9x20 112x5 S22-029 10mm 112/5 57,1 20 750 2150 04/13 112530571DS5 136 9x20 112x5 S22-028 5mm 112/5 57,1 25 750 2150 04/13 112545571 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 04/13 112545571DS10 136 9x20 112x5 S22-029 10mm 112/5 57,1 35 750 2150 04/13 112545571DS5 136 9x20 112x5 S22-028 5mm 112/5 57,1 40 750 2150 04/13 112530666 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 30 715 2265 04/13 112530666 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 30 750 2150 04/13 112530666DS10 136 9x20 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 20 715 2260 04/13 112530666DS10 136 9x20 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 20 750 2150 04/13 112530666DS5 136 9x20 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 25 715 2260 04/13 112530666DS5 136 9x20 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 25 750 2150 04/13 112545666 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 740 2180 04/13 112545666 136 9x20 112x5 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 04/13 112545666DS10 136 9x20 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 35 715 2265 04/13 112545666DS10 136 9x20 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 35 750 2150 04/13 112545666DS5 136 9x20 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 40 725 2230 04/13 112545666DS5 136 9x20 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 40 750 2150 04/13 1143540601 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 04/13 1143540641 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 04/13 1143540661 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 710 2285 04/13 1143540661 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 04/13 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: 136 2090 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 1143540671 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2265 04/13 1143540671 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2230 04/13 1143540671 136 9x20 114.3x5 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 04/13 1143535705 136 ET40 Ø73.1 Ø70,5.1 114,3/5 70,5 35 750 2150 04/13 DS5mm 120534671 136 9x20 120x5 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 34 750 2150 04/13 120534726 136 9x20 120x5 ohne 120/5 72,6 34 750 2150 04/13 120534726DS5 136 9x20 120x5 10206.1-5mm 120/5 72,6 29 750 2150 04/13 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : Barracuda Shoxx Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 1143535705 DS5mm: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : 136 2090 Radausführung : -- : 136 ET40 Radgröße : -- : 9 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 04.13 Gießereikennzeichnung : -- : Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Prüfbericht 13-TAAP-1300/CIN 17.05.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: 136 2090 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN 112530571DS10 20 04.04.2016 liegt bei 2 AUDI, VOLKSWAGEN 112530571DS5 25 04.04.2016 liegt bei 3 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN 112530571 30 04.04.2016 liegt bei 4 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN 112545571DS10 35 04.04.2016 liegt bei 5 AUDI, VOLKSWAGEN 112545571DS5 40 04.04.2016 liegt bei 6 AUDI, VOLKSWAGEN 112545571 45 04.04.2016 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: 136 2090 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112530666DS10; 20 04.04.2016 liegt bei MERCEDES-BENZ, QUATTRO 112530666DS10 GmbH 8 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112530666DS5; 25 04.04.2016 liegt bei MERCEDES-BENZ, QUATTRO 112530666DS5 GmbH 9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112530666; 112530666 30 04.04.2016 liegt bei MERCEDES-BENZ 10 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112545666DS10; 35 04.04.2016 liegt bei 112545666DS10 11 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112545666DS5; 40 04.04.2016 liegt bei 112545666DS5 12 DAIMLER (D) 112545666; 112545666 45 04.04.2016 liegt bei 13 TOYOTA 1143540601 40 04.04.2016 liegt bei 14 HONDA 1143540641 40 04.04.2016 liegt bei 15 NISSAN EUROPE (F), RENAULT 1143540661; 1143540661 40 04.04.2016 liegt bei 16 CITROEN, Hyundai Motor Company, 1143540671; 1143540671; 40 04.04.2016 liegt bei KIA, KIA MOTORS (SK), 1143540671 MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT 17 FORD MOTOR 1143535705 DS5mm 35 04.04.2016 liegt bei 18 OPEL, SAAB 120534671 34 04.04.2016 liegt bei 19 BMW, BMW AG 120534726DS5 29 04.04.2016 liegt bei 20 BMW AG 120534726 34 04.04.2016 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.04.2016 DUR Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FORD MOTOR Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143535705 136 ET40 Ø73.1 Ø70,5.1 70,5 Aluminium 750 2150 04/13 DS5mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LAE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern 1/2 UNF, Kegelw. 60 Grad, für Typ : S197 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm für Typ : S197 204 Nm für Typ : LAE Verkaufsbezeichnung: Ford Mustang Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S197 e9*2001/116*0054*.. 157 - 313 245/35R20 12A; 22S 10B; 11G; 11H; 11K; 255/35R20 12A; 22S 51A; 532; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MUSTANG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LAE e13*2007/46*1551*.. 233 255/35R20 93 YAJ; 22U; 26N 10B; 11G; 11H; 11K; 306 - 310 255/35R20 M+S 22U; 26N; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R20 93 YAJ; 22U; 26N; 57E 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22S) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 532) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn der Loadindex dieser Reifengröße in den Fahrzeugpapieren bereits bei einer serienmäßigen Reifengröße eingetragen ist. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 YAJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 17 Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD MOTOR Fahrzeugtyp: LAE Genehm.Nr.: e13*2007/46*1551*.. Handelsbez.: MUSTANG Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 200 y = 350 HA 27V y = 200 y = 350 HA 26P x = 310 y = 270 VA 26B x = 350 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 29 HA 26N x = 350 y = 320 3 VA 26J x = 350 y = 320 3 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0117-13-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 136 2090 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.04.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 136 2090 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 04.04.2016 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -