TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000532 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 4 TEILEGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0079-21-WIRD-TG Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Typ: TU31D 7,5x17 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum 49837581 TU31D 7,5x17 ET37 Ø73,1 - Ø58,1 98/4 58,1 37 445 2120 10/20 49837731 TU31D 7,5x17 ET37 ohne 98/4 73,1 37 445 2120 10/20 410037541 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø54,1 100/4 54,1 35 445 2120 10/20 410037561 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,1 100/4 56,1 35 445 2120 10/20 410037566 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,6 100/4 56,6 35 445 2120 10/20 410037571 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 100/4 57,1 35 445 2120 10/20 410037601 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø60,1 100/4 60,1 35 445 2120 10/20 410838634 TU31D 7,5x17 ET38 Ø73,1 - Ø63,4 108/4 63,4 38 445 2120 10/20 410838731 TU31D 7,5x17 ET38 ohne 108/4 73,1 38 445 2120 10/20 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : BARRACUDA Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 7,3 kg I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 410037541: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : BARRACUDA : -- Radtyp : -- : TU31D 7,5x17 Radgröße : -- : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 10/20 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0079-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 04.03.2021. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FIAT 49837581 37 22.03.2021 liegt bei 2 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, 410037541 35 22.03.2021 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA 3 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, 410037561 35 22.03.2021 liegt bei MITSUBISHI, ROVER 4 GM Korea, GM Daewoo, OPEL, 410037566 35 22.03.2021 liegt bei OPEL / VAUXHALL 5 SEAT 410037571 35 22.03.2021 liegt bei 6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 410037601 35 22.03.2021 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT 7 FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA 410838634 38 22.03.2021 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017 Wien, 22.03.2021 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 410037541 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø54,1 54,1 445 2120 10/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 24J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2007/46*3320*.., 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit e5*2007/46*1036*.. 195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung 205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI Verkaufsbezeichnung: 124 SPIDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFM e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit 195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung 205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : IA; IA-HME 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : AC3; MC; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 24C; 24M Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5; TAA TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5; TAA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 21B; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 247 Frontantrieb; 215/40R17 83 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 21B; 22F; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74A; 247 74P; 75I; DC5 Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AC3 e5*2007/46*0090*.. 49 - 74 195/40R17 77 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; DC5 IA e11*2007/46*1008*.., 49 - 64 195/40R17 77 24C; 244; 247; 26B; Schrägheck; e5*2007/46*1086*.. 26J; 27F Frontantrieb; IA-HME e13*2007/46*1602*.. 195/45R17 81 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 205/40R17 80 24C; 24D; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; DC5 205/45R17 84 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 215/40R17 83 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 225/35R17 86 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04) Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03) Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21P; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 21B; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 71 - 83 205/40R17 80 21P; 24J; 24M; 5DA 74P; 75I; DC5 Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; nur bis 54A; 80I e11*98/14*0132*03; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; ab e11*98/14*0132*04; 54A; 80I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BG; BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NA; NB 127 Nm für Typ : ND Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 ND e11*2007/46*2661*.., 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit e5*2007/46*0069*.. 195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung 205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 21P; 22I; 22M; 24J; Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 24M Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 205/40R17 80 21B; 22I; 22M; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17 82 21B; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 22B; 24M Mazda 323P; Reinf 54 - 65 205/40R17-80 22B; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5 BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 22B Mazda 323C/S; Reinf G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 22B; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5 BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F; G878 205/40R17-84 10B; 11G; 11H; 11K; Reinf 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5 BG F276 41 - 94 205/40R17 22B; 24J; 24M; 33H; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Schrägheck; BJD e1*98/14*0094*.. 22B; 22F; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P; 75I; DC5 225/35R17-82 nicht 74kW Diesel; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 5DK BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Stufenheck; BJD e1*98/14*0094*.. 22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 75I; DC5 225/35R17-82 nicht 74kW Diesel; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 5DK Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 195/40R17 81 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; H-B e4*2001/116*0135*.. 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW (Kegelbund) Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ; EZ Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NH; MH; EX; MZ Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MH; MZ; NH 100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27B 10B; 11G; 11H; 11K; 205/40R17 80 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 205/45R17 84 24J; 248; 26B; 26N; 74P; DC5 27B; 27H 215/40R17 83 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 225/40R17 86 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/40R17 83 24D; 24J nur bis 225/35R17 82 24C; 24D e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 22I; 24M nur bis 205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01; 215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/40R17 83 24D; 24J ab 225/35R17 82 24C; 24D e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 22I; 24M ab 205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02; 215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; Radmuttern; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 12A; 51A; 573; 71C; 271 71K; 721; 725; 729; 225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 73C; 74A; 74P; DC5 272 FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; Radschrauben; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 12A; 51A; 573; 71C; 271 71K; 721; 725; 729; 225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 73C; 74A; 74P; DC5 272 MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 22I; 24M nur bis 205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*03; 215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 22I; 24J; 24M ab 205/40R17 80 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04; 215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Radschrauben; 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 721; 725; 729; 73C; 271 74A; 74P; DC5 225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 272 NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Radmuttern; 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 721; 725; 729; 73C; 271 74A; 74P; DC5 225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 272 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 195/45R17 81 24J; 248 Allradantrieb; 205/40R17 80 241; 246; 248; 27I Frontantrieb; 205/45R17 84 24J; 248; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24C; 244; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 225/40R17 86 24C; 244; 247; 26P; 74P; DC5 27B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); T 18; XP9(a) 110 Nm für Typ : L5; W3 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 77 215/40R17-83 22B schmale Ausführung; 245/35R17-87 22B; 24M; 57U; 66H bis Nachtrag 2; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb; 205/45R17 84 21B; 22B; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 21B; 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 TAW; 24D; 57F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 21B; 22B; 22F; 24C; Cabrio; Coupe; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DC5 Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 22I; 24J; 24M Toyota Yaris; 205/40R17 80 22I; 24D; 24J Daihatsu Charade; 215/40R17 83 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 225/35R17 82 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; DC5 XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 22I; 24J; 24M; 51J Yaris TS; 205/40R17 80 22I; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 225/35R17 82 22B; 24C; 24D 74P; DC5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R17 Hinterachse: 245/35R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers BREMBO nicht zulässig. TAA) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 255 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17 Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 340 30 VA 26N x = 290 y = 340 8 VA 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AC3 Genehm.Nr.: e5*2007/46*0090*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 220 VA 26P x = 220 y = 170 VA 27B x = 275 y = 255 HA 27I x = 225 y = 205 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 220 10 VA 26N x = 270 y = 220 8 VA 27F x = 275 y = 255 20 HA 27H x = 275 y = 255 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e5*2007/46*1086*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 340 30 VA 26N x = 290 y = 340 8 VA 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: ND Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*.. Handelsbez.: MAZDA MX-5 Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 320 VA 26P x = 280 y = 270 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 330 y = 320 8 VA 26J x = 330 y = 320 12 VA 27H x = 290 y = 300 8 HA 27F x = 290 y = 300 11 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Radzeichnung TU31-1775FD-20201211 (TUV) 1/2 11.12.2020 Technischer Bericht 366-0079-21-WIRD-TB 04.03.2021 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU31D 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TU31D 7,5x17 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 22.03.2021 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -