TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000532
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEILEGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0079-21-WIRD-TG
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 7.5 J X 17 H2
Typ: TU31D 7,5x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
49837581 TU31D 7,5x17 ET37 Ø73,1 - Ø58,1 98/4 58,1 37 445 2120 10/20
49837731 TU31D 7,5x17 ET37 ohne 98/4 73,1 37 445 2120 10/20
410037541 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø54,1 100/4 54,1 35 445 2120 10/20
410037561 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,1 100/4 56,1 35 445 2120 10/20
410037566 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,6 100/4 56,6 35 445 2120 10/20
410037571 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 100/4 57,1 35 445 2120 10/20
410037601 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø60,1 100/4 60,1 35 445 2120 10/20
410838634 TU31D 7,5x17 ET38 Ø73,1 - Ø63,4 108/4 63,4 38 445 2120 10/20
410838731 TU31D 7,5x17 ET38 ohne 108/4 73,1 38 445 2120 10/20
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,3 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 410037541:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : BARRACUDA : --
Radtyp : -- : TU31D 7,5x17
Radgröße : -- : 7.5 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10/20
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0079-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
04.03.2021.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FIAT 49837581 37 22.03.2021 liegt bei
2 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, 410037541 35 22.03.2021 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI,
TOYOTA
3 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, 410037561 35 22.03.2021 liegt bei
MITSUBISHI, ROVER
4 GM Korea, GM Daewoo, OPEL, 410037566 35 22.03.2021 liegt bei
OPEL / VAUXHALL
5 SEAT 410037571 35 22.03.2021 liegt bei
6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 410037601 35 22.03.2021 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
7 FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA 410838634 38 22.03.2021 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 22.03.2021
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 21
Fahrzeughersteller DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR
(IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI,
TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
410037541 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø54,1 54,1 445 2120 10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 24J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 21
Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2007/46*3320*.., 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit
e5*2007/46*1036*.. 195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung
205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI
Verkaufsbezeichnung: 124 SPIDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NFM e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit
195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung
205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : IA; IA-HME
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : AC3; MC; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 24C; 24M Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5; TAA
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; TAA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 21B; 22F; 24C; 244; 2-türig; 4-türig;
PBT e11*2007/46*0129*.. 247 Frontantrieb;
215/40R17 83 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
247 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 21B; 22F; 24C; 244; 721; 725; 73C; 74A;
247 74P; 75I; DC5
Verkaufsbezeichnung: i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AC3 e5*2007/46*0090*.. 49 - 74 195/40R17 77 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; DC5
IA e11*2007/46*1008*.., 49 - 64 195/40R17 77 24C; 244; 247; 26B; Schrägheck;
e5*2007/46*1086*.. 26J; 27F Frontantrieb;
IA-HME e13*2007/46*1602*.. 195/45R17 81 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/40R17 80 24C; 24D; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; DC5
205/45R17 84 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
215/40R17 83 24C; 24D; 26B; 26J;
27F
225/35R17 86 24C; 24D; 26B; 26J;
27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04)
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21P; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 21B; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
71 - 83 205/40R17 80 21P; 24J; 24M; 5DA 74P; 75I; DC5
Verkaufsbezeichnung: KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; nur bis
54A; 80I e11*98/14*0132*03;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 367; ab e11*98/14*0132*04;
54A; 80I 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BG; BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NA; NB
127 Nm für Typ : ND
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
ND e11*2007/46*2661*.., 96 - 135 195/40R17 77 Cabrio; Mit
e5*2007/46*0069*.. 195/45R17 81 26P Radhausverbreiterung
205/40R17 80 245; 26P; 27I Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 245; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
225/40R17 86 24J; 248; 26B; 27I 74P; DC5; FHI
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 21P; 22I; 22M; 24J; Schrägheck;
DE 1 e13*2001/116*0255*.. 24M Frontantrieb;
DEE e13*2007/46*1070*.. 205/40R17 80 21B; 22I; 22M; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 82 21B; 22B; 22L; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 22B; 24M Mazda 323P;
Reinf
54 - 65 205/40R17-80 22B; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5
BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 22B Mazda 323C/S;
Reinf
G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 22B; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5
BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F;
G878 205/40R17-84 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5
BG F276 41 - 94 205/40R17 22B; 24J; 24M; 33H; 10B; 11G; 11H; 11K;
631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Schrägheck;
BJD e1*98/14*0094*.. 22B; 22F; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71C; 71K;
52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 75I; DC5
225/35R17-82 nicht 74kW Diesel; 21B;
22B; 22F; 24C; 24D;
5DK
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Stufenheck;
BJD e1*98/14*0094*.. 22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71C; 71K;
52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 75I; DC5
225/35R17-82 nicht 74kW Diesel; 21B;
22B; 22F; 24C; 24D;
5DK
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 21
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 195/40R17 81 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EW (Kegelbund)
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ; EZ
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NH; MH; EX; MZ
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MH; MZ; NH
100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung: BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 80 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
205/45R17 84 24J; 248; 26B; 26N; 74P; DC5
27B; 27H
215/40R17 83 24C; 244; 26B; 26J;
27B; 27H
225/40R17 86 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
205/40R17 80 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/40R17 83 24D; 24J nur bis
225/35R17 82 24C; 24D e4*2001/116*0102*01;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 22I; 24M nur bis
205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01;
215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 21
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/40R17 83 24D; 24J ab
225/35R17 82 24C; 24D e4*2001/116*0102*02;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 22I; 24M ab
205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02;
215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; Radmuttern;
270 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
271 71K; 721; 725; 729;
225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 73C; 74A; 74P; DC5
272
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; Radschrauben;
270 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
271 71K; 721; 725; 729;
225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M; 73C; 74A; 74P; DC5
272
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 22I; 24M nur bis
205/40R17 80 21P; 22I; 24J; 24M e4*2001/116*0090*03;
215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
225/35R17 82 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 22I; 24J; 24M ab
205/40R17 80 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04;
215/40R17 83 21P; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 21
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Radschrauben;
205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
270 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 721; 725; 729; 73C;
271 74A; 74P; DC5
225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M;
272
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 270 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22B; 24J; 270 Radmuttern;
205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
270 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 248; 721; 725; 729; 73C;
271 74A; 74P; DC5
225/35R17 82 21P; 22B; 24C; 24M;
272
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 195/45R17 81 24J; 248 Allradantrieb;
205/40R17 80 241; 246; 248; 27I Frontantrieb;
205/45R17 84 24J; 248; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24C; 244; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
225/40R17 86 24C; 244; 247; 26P; 74P; DC5
27B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrrierring: Ø73,1 - Ø54,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); T 18; XP9(a)
110 Nm für Typ : L5; W3
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 215/40R17-83 22B schmale Ausführung;
245/35R17-87 22B; 24M; 57U; 66H bis Nachtrag 2;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 21
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb;
205/45R17 84 21B; 22B; 24C; 244 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
247 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 21B; 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 TAW; 24D; 57F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 21B; 22B; 22F; 24C; Cabrio; Coupe;
24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 22I; 24J; 24M Toyota Yaris;
205/40R17 80 22I; 24D; 24J Daihatsu Charade;
215/40R17 83 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
225/35R17 82 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; DC5
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 22I; 24J; 24M; 51J Yaris TS;
205/40R17 80 22I; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
225/35R17 82 22B; 24C; 24D 74P; DC5
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 21
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 21
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 21
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 21
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 21
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
herzustellen.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
BREMBO nicht zulässig.
TAA) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 255 mm
(Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig
TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Radgröße: Reifengröße:
Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17
Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17
Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*..
Handelsbez.: i10
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
27F x = 280 y = 360 25 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: AC3
Genehm.Nr.: e5*2007/46*0090*..
Handelsbez.: i10
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 220 VA
26P x = 220 y = 170 VA
27B x = 275 y = 255 HA
27I x = 225 y = 205 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 220 10 VA
26N x = 270 y = 220 8 VA
27F x = 275 y = 255 20 HA
27H x = 275 y = 255 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1086*..
Handelsbez.: i10
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
27F x = 280 y = 360 25 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: ND
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*..
Handelsbez.: MAZDA MX-5
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 320 VA
26P x = 280 y = 270 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 330 y = 320 8 VA
26J x = 330 y = 320 12 VA
27H x = 290 y = 300 8 HA
27F x = 290 y = 300 11 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: AZ
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*..
Handelsbez.: SWIFT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 150 VA
26B x = 200 y = 200 VA
27I x = 150 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 200 8 VA
26J x = 200 y = 200 15 VA
27H x = 200 y = 300 8 HA
27F x = 200 y = 300 15 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: EW
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*..
Handelsbez.: BALENO
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 300 VA
26P x = 240 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Radzeichnung TU31-1775FD-20201211 (TUV) 1/2 11.12.2020
Technischer Bericht 366-0079-21-WIRD-TB 04.03.2021
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: TU31D 7,5x17
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
22.03.2021
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-