TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000532
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEILEGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0079-21-WIRD-TG
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 7.5 J X 17 H2
Typ: TU31D 7,5x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
49837581 TU31D 7,5x17 ET37 Ø73,1 - Ø58,1 98/4 58,1 37 445 2120 10/20
49837731 TU31D 7,5x17 ET37 ohne 98/4 73,1 37 445 2120 10/20
410037541 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø54,1 100/4 54,1 35 445 2120 10/20
410037561 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,1 100/4 56,1 35 445 2120 10/20
410037566 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,6 100/4 56,6 35 445 2120 10/20
410037571 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 100/4 57,1 35 445 2120 10/20
410037601 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø60,1 100/4 60,1 35 445 2120 10/20
410838634 TU31D 7,5x17 ET38 Ø73,1 - Ø63,4 108/4 63,4 38 445 2120 10/20
410838731 TU31D 7,5x17 ET38 ohne 108/4 73,1 38 445 2120 10/20
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,3 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 410037541:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : BARRACUDA : --
Radtyp : -- : TU31D 7,5x17
Radgröße : -- : 7.5 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10/20
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0079-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
04.03.2021.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 7.5 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FIAT 49837581 37 22.03.2021 liegt bei
2 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, 410037541 35 22.03.2021 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI,
TOYOTA
3 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, 410037561 35 22.03.2021 liegt bei
MITSUBISHI, ROVER
4 GM Korea, GM Daewoo, OPEL, 410037566 35 22.03.2021 liegt bei
OPEL / VAUXHALL
5 SEAT 410037571 35 22.03.2021 liegt bei
6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 410037601 35 22.03.2021 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
7 FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA 410838634 38 22.03.2021 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 22.03.2021
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Fahrzeughersteller BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
410037561 TU31D 7,5x17 ET35 Ø73,1 - Ø56,1 56,1 445 2120 10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MINI; R50
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UKL-K; UKL-N1; MINI; UKL-L; UKL-C; MINI-N
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 8021B; 22B; 24D; 24J RS M14 x 1,25;
55 - 125 205/40R17 80W
21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J 74P; DC5
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 125 205/40R17 80W 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J 74P; DC5
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 205/40R17 80 24J; 244; 247; 5DA Roadster; Cabrio;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 72 - 155 205/40R17 84 24J; 244; 247 Coupe; Frontantrieb;
205/45R17 84 24J; 244; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 21P; 22H; 24J; 244; 721; 725; 729; 73C;
247 74A; 74P; 75I; 76S;
DC5
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 215/40R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83W 22I; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 22I; 22M; 22P; 24D; 74A; 74P; 75I; 76S;
24J DC5
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 205/40R17 80 24D; 24J ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 135 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA e1*2001/116*0343*01;
215/40R17 83 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht
55 - 155 205/40R17 84 24D; 24J Cabrio; bis
205/45R17 84 24D; 24J e1*2007/46*0371*09;
215/40R17 83W 24D; 24J Frontantrieb;
215/45R17 87 22H; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; DC5
Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
215/40R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83W 22I; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 22I; 22M; 22P; 24D; 74A; 74P; 75I; 76S;
24J DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 77 205/40R17 80 21B; 22B; 22F; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K;
G2 e6*95/54*0034*.. 24C; 24D; 33H; 367; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
GG6; GK
110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 22B; 22G; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
G069 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EH6 e6*93/81*0016*.., 721; 725; 73C; 74A;
G070 74P; DC5
EG3 F876 55 - 92 205/40R17 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG4 F877 364; 54A; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG8 F875 721; 725; 73C; 74A;
EH9 F883 74P; DC5; FEQ
EG5 F878 92 - 118 205/40R17 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG6 F879 364; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
EG9 F884 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EJ2 G624 Reinf 364; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EJ8 e6*93/81*0014*.. Reinf 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17-82 21B; 21L; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24M; 367 74P; DC5
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
EK1 e6*93/81*0008*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
EK3 e6*93/81*0007*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
EM1 e6*93/81*0060*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M 74P; 75I; DC5
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
G916 12A; 51A; 71C; 71K;
MA9 e11*93/81*0022*.., 721; 725; 73C; 74A;
G917 74P; DC5
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
MB3 e11*96/27*0068*.. 54A; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 22B; 24J; 24M; 5DA; 74P; 75I; DC5
54A
205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
GD5 e6*98/14*0087*.. 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P; DC5
GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/45R17 81 21P; 22I; 24C; 24M Steilheck; 5-türig;
e6*2007/46*0011*.. 205/40R17 80 21B; 22I; 24C; 24D Frontantrieb;
GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R17 84 21B; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
e6*2007/46*0010*.. 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
GG2 e6*2001/116*0127*.., 225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
e6*2007/46*0015*.. 74P; DC5
GG3 e6*2001/116*0128*..,
e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..,
e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..,
e6*2007/46*0014*..
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e6*2007/46*0162*.. 75 195/40R17 81 24C; 248; 26B; 26J; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R17 81 24C; 248; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; DC5
205/40R17 80 24C; 248; 26B; 26J;
27H; 27I
205/45R17 84 24C; 248; 26B; 26J;
27H; 27I
215/40R17 83 24C; 248; 26B; 26J;
27B; 27H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 205/40R17 21M; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 54A; 631 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; DEQ
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 22I; nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 84 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17 83 22I; 24J; 24M 74P; 75I; DC5
F e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 22B; 22L; 24J; 24M; nur Rover 25;
RF e11*93/81*0016*.. 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 22B; 22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
225/35R17 82 22B; 22L; 24C; 24D; 74P; 75I; DC5
367
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74P; 75I; DC5
215/40R17 83W 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51G 74P; 75I; DC5
215/40R17 83W 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: 3 Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: GK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*..
Handelsbez.: JAZZ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 300 HA
27B x = 250 y = 350 HA
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 15 HA
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Radzeichnung TU31-1775FD-20201211 (TUV) 1/2 11.12.2020
Technischer Bericht 366-0079-21-WIRD-TB 04.03.2021
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
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Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
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Teilegutachten 366-0079-21-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU31D 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 22.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: TU31D 7,5x17
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
22.03.2021
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
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