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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000554
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 4


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0082-21-WIRD-TG

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ:                                    TU31D 8x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 24.03.2021
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mitten- Ein-     zul.    zul.     gültig
                                                                   kreis        loch    preß-    Rad-    Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung         in mm /      in mm tiefe      last    umf.     Fertig.
                   Rad                       Zentrierring          -zahl                in mm    in kg   in mm    Datum
510037541          TU31D 8x17 ET37           Ø73,1 - Ø54,1             100/5        54,1    37     535    2120     10/20
510037571          TU31D 8x17 ET37           Ø73,1 - Ø57,1             100/5        57,1    37     535    2120     10/20
510037731          TU31D 8x17 ET37           ohne                      100/5        73,1    37     535    2120     10/20
510838634          TU31D 8x17 ET38           Ø73,1 - Ø63,4             108/5        63,4    38     535    2120     10/20
510838731          TU31D 8x17 ET38           ohne                      108/5        73,1    38     535    2120     10/20
511035651          TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø65,1             110/5        65,1    35     535    2120     10/20
511235571          TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø57,1             112/5        57,1    35     520    2178     10/20
511235571          TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø57,1             112/5        57,1    35     535    2120     10/20
511235666          TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø66,6             112/5        66,6    35     515    2208     10/20
511235666          TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø66,6             112/5        66,6    35     535    2120     10/20
511235731          TU31D 8x17 ET35           ohne                      112/5        73,1    35     535    2120     10/20
5114340561         TU31D 8x17 ET40           Ø76,1 - Ø56,1            114,3/5       56,1    40     535    2120     10/20
5114340671         TU31D 8x17 ET40           Ø76,1 - Ø67,1            114,3/5       67,1    40     525    2141     10/20
5114340671         TU31D 8x17 ET40           Ø76,1 - Ø67,1            114,3/5       67,1    40     535    2120     10/20
5114340731         TU31D 8x17 ET40           ohne                     114,3/5       73,1    40     535    2120     10/20
512035726          TU31D 8x17 ET35           ohne                      120/5        72,6    35     535    2120     10/20
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 8 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510037731:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : BARRACUDA                              : --
Radtyp                              : --                                     : TU31D 8x17
Radgröße                            : --                                     : 8.0 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET37
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 10/20
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 24.03.2021
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0082-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
05.03.2021.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 24.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                      Hinweise
  1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA,                    510037541                       37      24.03.2021    liegt bei
               Toyota Motor Europe NV/SA,
    TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
  2 AUDI, CHRYSLER (USA), SEAT,                    510037571                       37      24.03.2021    liegt bei
               SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  3 FORD, VOLVO                                    510838634                       38      24.03.2021    liegt bei
  4 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                   511035651                       35      24.03.2021    liegt bei
               SAAB
  5 AUDI, AUDI AG, SEAT, SEAT, S.A.,               511235571; 511235571            35      24.03.2021    liegt bei
               SKODA, VOLKSWAGEN
  6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,              511235666; 511235666            35      24.03.2021    liegt bei
               BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
    BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
    Nissan International S. A.
  7 FUJI HEAVY IND.(J)                             5114340561                      40      24.03.2021    liegt bei
  8 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company,                5114340671; 5114340671          40      24.03.2021    liegt bei
               HYUNDAI MOTOR (CZ),
    HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
    Logistics Europe, MITSUBISHI
  9 BMW, BMW AG                                    512035726                       35      24.03.2021    liegt bei

V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 24.03.2021
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 24.03.2021
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                 Fahrzeughersteller            FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
511035651           TU31D 8x17 ET35           Ø73,1 - Ø65,1               65,1                   535      2120    10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 225/50R17 94             245; 248                  Frontantrieb;
                                         235/45R17 94             245; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; DC5




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DC5

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                  55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DC5

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87           QFA                      Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17              51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/45R17 91           QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90           QFA; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DC5
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   177       225/45R17 90      22I; 24M                 Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DC5

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; DC5

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             21B; 22B; 22L; 24C;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24M                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      21B; 22B; 22L; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0101*..                                  24M; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 83W     21B; 22B; 22L; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 5DW                 74P; 915; DC5; DE5
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          21B; 22B; 24C; 24M;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       21B; 22B; 24C; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 205/40R17 84W      21B; 22B; 24C; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 5EA                      74P; 915; DC5; DE5
                                               215/40R17 83W     21B; 22B; 24C; 24M;
                                                                 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 51G



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 21B; 22B; 22L; 24J;                 Cabrio; Coupe;
                                                       24M; 5EA                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                         205/45R17 84W 21B; 22B; 22L; 24J;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24M; 5EA; 65L                      721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 21B; 22B; 22L; 24J;                74P; DC5; DE5
                                                       24M; 5DW
                                         215/40R17 87  21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M
                               140 - 147 215/40R17     21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 100 225/45R17-90                                      nur bis
             e1*98/14*0077*..           235/40R17-90             21B                      e1*98/14*0077*04;
                                        245/40R17-91             24M; 57F; 687            10B; 11G; 11H; 11K;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                        235/40R17-90W            21B                      721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                     74P; 75I; DC5
                                        235/40R17-90Y            21B
                                        235/45R17-93             21B
                                        245/40R17-91W            24M; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 90  215/45R17 87       22L; 5ET                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                 74 - 135 235/40R17 90W      22L; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                 74 - 206 225/45R17          22L; 51G                     721; 725; 729; 73C;
                                          225/45R17 91W      22L                          74A; 74P; 75I; DC5
                                          235/40R17 90Y      22L; 24J; 24M
                                          235/45R17 93       21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367
                                               235/45R17 93Y 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367
Z02 /          e11*2001/116*0214*.., 74 - 90   215/45R17 87  22L; 5ET                     10B; 11G; 11H; 11K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                74 - 130 235/40R17 90W 22L; 24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     74 - 155 225/45R17 91W 22L                           721; 725; 729; 73C;
                                              235/45R17 93  21B; 22L; 24J; 24M;           74A; 74P; 75I; DC5
                                                            367

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 215/45R17 87W            21B; 22B; 22F; 22N;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                               24J; 24M                 Edition;
                                        225/45R17 90             21B; 22B; 22F; 22N;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; DC5; DE5




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 24.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC     e1*98/14*0110*..   60 - 108 215/45R17 87             22B; 22F; 22N; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
AB                                                                24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R17-90             22B; 22F; 22N; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                      74P; 75I; DC5; DE5




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 425+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88              22B                      nur bis
900/II       G511                       215/40R17 87              22B; 24J; 24M            e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
CABRIO                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; DC5

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87         21B; 21M; 22B; 22L;          ab e4*95/54*0012*04;
                e4*98/14*0012*..                              24C; 24D; 367                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                215/45R17 87  21B; 21M; 22B; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              24C; 24D; 367                721; 725; 73C; 74A;
                                      85 - 169 225/45R17 91   21B; 21M; 22B; 22L;          74P; DC5
                                                              24C; 24D; 367; 54A
                                      136 - 151 215/40R17 87W 21B; 21M; 22B; 22L;
                                                              24C; 24D; 367
                                                215/45R17 87W 21B; 21M; 22B; 22L;
                                                              24C; 24D; 367
                                      165 - 169 215/45R17     21B; 22B; 22L; 24C;
                                                              24D; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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       mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 24.03.2021
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DE5) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 24.03.2021
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                         Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                    mit Änderung
Radzeichnung                        TU31D-1780FD-20201211                  11.12.2020
Technischer Bericht                 366-0082-21-WIRD-TB                    05.03.2021




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 24.03.2021
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 24.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




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Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 24.03.2021
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: TU31D 8x17
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 24.03.2021
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -