TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000554
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEILEGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0082-21-WIRD-TG
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: TU31D 8x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
510037541 TU31D 8x17 ET37 Ø73,1 - Ø54,1 100/5 54,1 37 535 2120 10/20
510037571 TU31D 8x17 ET37 Ø73,1 - Ø57,1 100/5 57,1 37 535 2120 10/20
510037731 TU31D 8x17 ET37 ohne 100/5 73,1 37 535 2120 10/20
510838634 TU31D 8x17 ET38 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 38 535 2120 10/20
510838731 TU31D 8x17 ET38 ohne 108/5 73,1 38 535 2120 10/20
511035651 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø65,1 110/5 65,1 35 535 2120 10/20
511235571 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 520 2178 10/20
511235571 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 535 2120 10/20
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 35 515 2208 10/20
511235666 TU31D 8x17 ET35 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 35 535 2120 10/20
511235731 TU31D 8x17 ET35 ohne 112/5 73,1 35 535 2120 10/20
5114340561 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 40 535 2120 10/20
5114340671 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 525 2141 10/20
5114340671 TU31D 8x17 ET40 Ø76,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 535 2120 10/20
5114340731 TU31D 8x17 ET40 ohne 114,3/5 73,1 40 535 2120 10/20
512035726 TU31D 8x17 ET35 ohne 120/5 72,6 35 535 2120 10/20
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510037731:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : BARRACUDA : --
Radtyp : -- : TU31D 8x17
Radgröße : -- : 8.0 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 10/20
Weitere Kennzeichnung : -- : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0082-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
05.03.2021.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TU31D 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, 510037541 37 24.03.2021 liegt bei
Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
2 AUDI, CHRYSLER (USA), SEAT, 510037571 37 24.03.2021 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
3 FORD, VOLVO 510838634 38 24.03.2021 liegt bei
4 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 511035651 35 24.03.2021 liegt bei
SAAB
5 AUDI, AUDI AG, SEAT, SEAT, S.A., 511235571; 511235571 35 24.03.2021 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511235666; 511235666 35 24.03.2021 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A.
7 FUJI HEAVY IND.(J) 5114340561 40 24.03.2021 liegt bei
8 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, 5114340671; 5114340671 40 24.03.2021 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ),
HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Logistics Europe, MITSUBISHI
9 BMW, BMW AG 512035726 35 24.03.2021 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 24.03.2021
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Fahrzeughersteller BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
512035726 TU31D 8x17 ET35 ohne 72,6 535 2120 10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3C; 390X; ZR; 346L; 3L; 346K; 392C; 346C; 3 C; 3/CG; 3/C;
182; 1C; 187; Z89; 390L; R/C; 3/B; 3 B; Z85; 346R
Zubehör : Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UKL/X; 1C; UKL-N1; UKL-C/X
Zubehör : Nabenkappe: 425+BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3L; 390L; 390X;
392C
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17-91 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
687 721; 725; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
245/40R17-91 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
684 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 22B; 24D; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A
687
Verkaufsbezeichnung: BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
235/40R17 90 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 93 21L; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 24M; 51G; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R17 90 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 235/45R17 94 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 57F; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
115 - 250 235/45R17 94 57E; 57W 721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 97K
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 244; 245; 247; 26B; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H; 56G BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 245; 248; 27I; 51J Ab
e1*2007/46*0283*04;
225/45R17 91 24J; 244; 247; 26N; Ab
27B; 27H e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
235/40R17 90W 241; 244; 246; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27H Heckantrieb;
235/45R17 94 241; 244; 246; 247; 10B; 11G; 11H; 11K;
26B; 26N; 27H 12A; 51A; 6AA; 71C;
245/40R17 91 22M; 244; 247; 27F; 71K; 721; 725; 73C;
57F; 687 74A; 75I; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 21P; 24J; 24M; 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 21P; 22I; 24C; 24M; e1*2007/46*0277*07;
51G; 65H Cabrio; Coupe;
215/45R17 91 21P; 24J; 24M Heckantrieb;
235/40R17 90 21P; 22I; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
684 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 240 205/50R17 89 21P; 24C; 57E; 575; 721; 725; 729; 73C;
65H 74A; 744; 75I; 76R;
205/50R17 89 21P; 22I; 24C; 24M; 76S
M+S 52J; 65H
215/45R17 87 21P; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 21P; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 21P; 22I; 24C; 24M;
575
235/40R17 90Y 21P; 22I; 24C; 24D;
684
235/45R17 94 21B; 21N; 22I; 24C;
24D
245/40R17 91 22B; 24D; 57F; 681;
687
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/45R17 90 22M; 24C; 24M; 26P; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 27I Nur bis
235/40R17 90 22M; 24C; 24M; 26P; e1*2007/46*0273*03;
27I; 684 Ab
235/45R17 93 22M; 24C; 24M; 26P; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
245/40R17 91 22L; 24C; 24M; 26B; Schrägheck 4-türig;
27B; 681; 687 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 130 205/50R17 89 22M; 24C; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27I; 65H 721; 725; 729; 73C;
74A; 744; 75I; 76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 22M; 24J; 24M Nur bis
225/45R17 90 21P; 22I; 22M; 24C; e1*2001/116*0287*09;
24M 4-türig;
235/40R17 90 21P; 22I; 22M; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 21P; 22I; 22M; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24D 74A; 744; 75I; 76U
245/40R17 91 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
85 - 130 205/50R17 89 21P; 22I; 22M; 24C;
24M; 65H
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 22M; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 22M; 24C; 24M; 26P; Nur bis
27I; 65H e1*2007/46*0273*03;
215/45R17 91 22M; 24J; 24M Ab
225/45R17 90 22M; 24C; 24M; 26P; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
235/40R17 90 22M; 24C; 24M; 26P; Schrägheck 4-türig;
27I; 684 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 93 22M; 24C; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27I 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 22L; 24C; 24M; 26B; 74A; 744; 75I; 76S
27B; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 22M; 24J; 24M Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M; 65H 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 91 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 21P; 22I; 22M; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24M 74A; 744; 75I; 76S
235/40R17 90 21P; 22I; 22M; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
245/40R17 91 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 215/45R17 91W 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
225/45R17 91W GA1; 241; 244; 26P e1*2007/46*0277*08;
225/50R17 94 241; 244; 246; 247; Cabrio; Coupe;
26B; 26J; 27F; 54A; Allradantrieb;
6A6
235/40R17 90W 241; 244; 246; 247; Heckantrieb;
26B; 26N 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 241; 244; 246; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C;
26B; 26N; 27H; 6A8 71K; 721; 725; 73C;
245/40R17 91W GA1; 244; 247; 27H; 74A; 75I; 76S
57F
245/45R17 95 244; 247; 27F; 54A;
57F; 6A6
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 362; 631; Pkw geschlossen;
681 Cabrio;
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
681 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 141 215/45R17 21B; 22B; 362; 631; 721; 725; 73C; 74A
681; 684
225/45ZR17 21B; 22B; 24J; 24M;
362; 631; 687
235/40R17 BD5; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631;
684
103 - 141 245/40ZR17 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 362 Pkw geschlossen;
225/45R17-90 21B; 21L; 22B; 24J; Cabrio;
24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17-90 BD5; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 362; 684 721; 725; 73C; 74A
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
75 - 141 255/40R17 94 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
141 215/45R17 21B; 22B; 362; 631
225/45R17 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631;
684
245/40R17 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 362 Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 21B; 22B; 24J; 24M; Compact;
362 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
362; 684 721; 725; 73C; 74A
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 362 Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 21B; 22B; 24J; 24M; Compact;
362 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
362; 684 721; 725; 73C; 74A
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 362; 681 Stufenheck; 4-türig;
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
681 12A; 51A; 71C; 71K;
73 - 141 215/45ZR17 21B; 22B; 362; 631; 721; 725; 73C; 74A
681; 684
225/45ZR17 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631; 687
235/40R17 BD5; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631;
684
245/40ZR17 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 362 Stufenheck; 4-türig;
225/45R17-90 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 BD5; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A
24C; 24D; 362; 684
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
73 - 141 255/40R17 94 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
141 215/45R17 21B; 22B; 362; 631
225/45R17 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631;
684
245/40R17 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R17 91 21B; 22B; 24J; 24M; Cabrio;
362 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17 BD5; 10N; 21B; 21L; 12A; 51A; 71C; 71K;
22B; 24C; 24D; 51G; 721; 725; 73C; 74A;
684
235/40R17 90 BD5; 21B; 21L; 22B; 75I
24C; 24D; 362; 684
245/40R17 91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
255/40R17 94 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 21B; 22B; 362 Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 21B; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 362; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 142 225/45R17 91 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
362 75I
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
255/40R17 94 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
103 - 142 215/45R17 87 21B; 362; 57E; 681;
684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 684
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 362 Limousine; Stufenheck;
66 - 142 225/45R17 91 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 BD5; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 362; 684 75I
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
255/40R17 94 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
110 - 142 215/45R17 87W 21B; 22B; 362
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 362 Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R17-90 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A
362; 684
245/40R17-91 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 21B; 22B; 24C; 24M Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 77 - 170 205/50R17 93 21B; 22B; 24J; 65H Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 225/45R17 91 21B; 22B; 24J Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 245/40R17-91 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
346L e1*97/27*0097*.., 687 12A; 51A; 51J; 71C;
e1*98/14*0097*.. 255/40R17-94 22B; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 725; 729;
346R e1*2001/116*0146*.., 66T; 68E 73C; 74A; 744; 75I
e1*98/14*0146*.. 120 - 170 235/40R17-90W 21B; 22B; 24C; 24M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5GA 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 170 205/50R17 93 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 51J; 71C;
24M; 65H 71K; 721; 725; 729;
225/45R17 91 21B; 22B; 22L; 24J; 73C; 74A; 744; 75I
24M
245/40R17 91 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 687
255/40R17 94 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 5GA
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 12A Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2007/46*0314*04;
235/40R17 90Y 12A Facelift ab September
235/45R17 94 12A 2008; Ab
245/40R17 91 12A; 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
75I; 76S
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12T; 51G Nur bis
235/40R17 90 12A e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 93 12A Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
75I; 76U
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
75I
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 12A Nur bis
85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 12A Limousine;
235/45R17 93 12A Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
75I
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 51G; 57E; 575 Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 75I
3C e1*2007/46*0316*.. 140 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 140 - 225 225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/45R17 12T; 51G; 52J Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 75I
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 12A; 51G; 57E; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 12T; 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
235/45R17 94 12A; 57E; 57W 725; 729; 73C; 74A;
74H; 75I
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 12A Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 75I
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 21P; 24C; 244; 271; 10B; 11G; 11H; 11K;
56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 91 21P; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
271; 56G 76S
215/55R17 94 21B; 24C; 244; 247;
273; 56G
225/45R17 91 24C; 244; 247; 270
225/50R17 94 21B; 24C; 244; 247;
273
235/45R17 94 21P; 24C; 244; 247;
271
245/45R17 95 21B; 24C; 244; 247;
272
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 21P; 24C; 244; 271; 10B; 11G; 11H; 11K;
56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/50R17 91 21P; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
271; 56G 76S
215/55R17 94 21B; 24C; 244; 247;
273; 56G
225/45R17 91 24C; 244; 247; 270
225/50R17 94 21B; 24C; 244; 247;
273
235/45R17 94 21P; 24C; 244; 247;
271
245/45R17 95 21B; 24C; 244; 247;
272
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 21P; 24C; 244; 271; ab
56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11G; 11H; 11K;
215/50R17 91 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
271; 56G 721; 725; 73C; 74A;
215/55R17 94 21B; 24C; 244; 247; 76S
273; 56G
225/45R17 91 24C; 244; 247; 270
225/50R17 94 21B; 24C; 244; 247;
273
235/45R17 94 21P; 24C; 244; 247;
271
245/45R17 95 21B; 24C; 244; 247;
272
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
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Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: 9 Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU31D 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2021
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Radzeichnung TU31D-1780FD-20201211 11.12.2020
Technischer Bericht 366-0082-21-WIRD-TB 05.03.2021
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU31D 8x17
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU31D 8x17
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0082-21-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU31D 8x17
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: TU31D 8x17
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
24.03.2021
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-