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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2022-IR-AT-AU-RR-EX-0-001312
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 4


                                       T E I L E G U T A C HT E N
                                               TGA-Art: 13.1

                                        366-0209-22-WIRD-TG

Hersteller:                            JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                       D-72654 Neckartenzlingen
Art:                                   Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                   TU31D 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraft fahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorl iegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: TU31D 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 2 von 4
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten- Ein-      zul.    zul.     gültig
                                                                     kreis       loch    preß-     Rad-    Abroll   ab
                   Kennzeichnung                 Kennzeichnung       in mm /     in mm tiefe       last    umf.     Fertig.
                   Rad                           Zentrierring        -zahl               in mm     in kg   in mm    Datum
510040571          TU31D   8x18   ET40           Ø73,1   - Ø57,1         100/5        57,1    40     700    2100     11/21
510040731          TU31D   8x18   ET40           ohne                    100/5        73,1    40     700    2100     11/21
510840634          TU31D   8x18   ET40           Ø73,1   - Ø63,4         108/5        63,4    40     645    2291     11/21
510840634          TU31D   8x18   ET40           Ø73,1   - Ø63,4         108/5        63,4    40     655    2254     11/21
510840634          TU31D   8x18   ET40           Ø73,1   - Ø63,4         108/5        63,4    40     700    2100     11/21
510840731          TU31D   8x18   ET40           ohne                    108/5        73,1    40     700    2100     11/21
511245571          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø57,1         112/5        57,1    45     620    2217     11/21
511245571          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø57,1         112/5        57,1    45     685    2150     11/21
511245571          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø57,1         112/5        57,1    45     690    2117     11/21
511245571          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø57,1         112/5        57,1    45     700    2100     11/21
511245666          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø66,6         112/5        66,6    45     665    2217     11/21
511245666          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø66,6         112/5        66,6    45     685    2144     11/21
511245666          TU31D   8x18   ET45           Ø73,1   - Ø66,6         112/5        66,6    45     700    2100     11/21
511245731          TU31D   8x18   ET45           ohne                    112/5        73,1    45     700    2100     11/21
51143671           TU31D   8x18   ET43           Ø73,1   - Ø67,1       114,3/5        67,1    43     655    2254     11/21
51143671           TU31D   8x18   ET43           Ø73,1   - Ø67,1       114,3/5        67,1    43     700    2100     11/21
512041726          TU31D   8x18   ET41           ohne                    120/5        72,6    41     685    2150     11/21
512041726          TU31D   8x18   ET41           ohne                    120/5        72,6    41     700    2100     11/21
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                        : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                  :
                                  : D-72654 Neckartenzlingen
Handelsmarke                      : BARRACUDA
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,9 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510040731:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                          : BARRACUDA                              : --
Radtyp                                : --                                     : TU31D 8x18
Radgröße                              : --                                     : 8.0 J X 18 H2
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 11/21
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : VIA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: TU31D 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0209-22-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
28.06.2022.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil , oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: TU31D 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 4
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                    Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, SEAT, S.A., SKODA,                      510040571                       40      02.11.2022      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  2 FORD, JAGUAR, VOLVO,                          510840634; 510840634;           40      02.11.2022      liegt bei
               VOLVO CAR CORPORATION              510840634
  3 AUDI, AUDI AG, FORD, MG,                      511245571; 511245571;           45      02.11.2022      liegt bei
               QUATTRO GmbH, SEAT,                511245571; 511245571
    SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
  4 Bayerische Motorenwerke AG,                   511245666; 511245666;           45      02.11.2022      liegt bei
               BMW AG, BMW AG                     511245666
    PRESSESTELLE, DAIMLER (D), DB,
    MERCEDES-BENZ
  5 HYUNDAI,                                      51143671; 51143671              43      02.11.2022      liegt bei
               HYUNDAI Assan Otomotiv
    Sanayi, Hyundai Motor Company,
    HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI
    MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
    EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
    MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda
    Motor Logistics Europe
  6 BMW, BMW AG                                   512041726; 512041726            41      02.11.2022      liegt bei


V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 02.11.2022
HOT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 14

                  Fahrzeughersteller           BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
512041726           TU31D 8x18 ET41           ohne                        72,6                     685      2150    11/21
512041726           TU31D 8x18 ET41           ohne                        72,6                     700      2100    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1C; 346X; 560X; 346C; M3B; 346R; 182; Z85; 346L; M85;
                                            346K; 187
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1C; UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 02.11.2022
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Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe: C425-H2


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm   für Typ : M3B
                                            120 Nm   für Typ : M85; Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                            120 Nm   ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                            140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                            140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                            140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen     Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18                      51G; 52J               M Roadster (Cabrio);
                                                                                           M Coupe;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 533; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W               362; 57E; 68B          10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W               21B; 22B; 24J; 362     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 225/50R18 95W             122; 51J               BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98              122; 51J               Allradantrieb;
                                          235/50R18 97              12R; 51J               Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18 100             12T; 99L               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99              12A; 991               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                           76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 225/50R18         95W     122; 51J               BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18         98      122; 51J               Allradantrieb;
                                          235/50R18         97      12R; 51J               Heckantrieb;
                                100 - 265 245/50R18         100     12T; 99L               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18         99      12A; 991               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                           76O




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18              51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/45R18 96W                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88           68B; 68T               Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91           21L; 54A; 689          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88           57F; 68T               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/40R18 91             245; 248; 26P; 68B  BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          245/35R18 92             24M; 27H; 57F; 570; BMW 1er (F21 2012);
                                                                  68T                 Ab
                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                      Ab
                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                      74A; 76O
1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 160 215/40R18 89W         YDL; 24J; 5FM       1ER REIHE; bis
182           e1*2001/116*0352*..           225/40R18 92          YDM; 21P; 24J; 24M e1*2007/46*0277*07;
                                    100 - 240 225/40R18 88        21P; 24J; 57E; 68B; Cabrio; Coupe;
                                                                  68T                 Heckantrieb;
                                              245/35R18 92        GB3; 22I; 24M; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  68T                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                      74A; 744; 76R
1K2           e1*2007/46*0273*..  66 - 195    215/40R18 89        GB3; 24J            Nur bis
1K4           e1*2007/46*0283*..              225/40R18 88        GB4; 24J; 24M       e1*2007/46*0283*03;
187           e1*2001/116*0287*..             245/35R18 88        GB3; 22I; 22M; 24M; Nur bis
                                                                  57F; 68T            e1*2007/46*0273*03;
                                                                                      Ab
                                                                                      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                      74A; 744




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89            24J                    Nur bis
                                          225/40R18 88            24J; 24M               e1*2001/116*0287*09;
                                          245/35R18 88            22I; 22M; 24M; 57F;    4-türig;
                                                                  68T                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 215/40R18       M+S     248; 52J               2ER REIHE; ab
                                          215/45R18       M+S     248; 26P; 52J          e1*2007/46*0277*08;
                                          225/40R18       92      GA2; 57E               Cabrio; Coupe;
                                          225/45R18       91      26B; 26N; 57E; 6A9     Allradantrieb;
                                          245/35R18       92      GA2; 244; 57F          Heckantrieb;
                                          245/40R18       93      244; 27F; 57F; 6A9     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76O
1C            e1*2007/46*0277*..    100 - 185 215/40R18   89Y     245; 248               2ER REIHE; ab
                                              215/45R18   89Y     245; 248; 26P; 54A     e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R18   92      GA2; 245; 248          Cabrio; Coupe;
                                              225/45R18   91W     245; 248; 26B; 26N;    Allradantrieb;
                                                                  27H; 54A; 6A9          Heckantrieb;
                                              235/35R18 90W       245; 248; 26P          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W       245; 248; 26B; 26N;    12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                  6AB                    71K; 721; 725; 73C;
                                              245/35R18 92        GA2; 244; 57F          74A; 76O
                                              245/40R18 93        244; 27F; 54A; 57F;
                                                                  6A9

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18      88W     5FE                    Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..              245/35R18      88W     22B; 24M; 5FE; 57F;    Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,                                 68T                    Stufenheck 4-türig;
             e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18      88Y     5FE                    10B; 11G; 11H; 11K;
346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/40R18      88W     57E; 68B               12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0097*..              235/40R18      91      21P; 22I; 22M; 24J;    721; 725; 729; 73C;
346R         e1*2001/116*0146*..,                                 24M; 54A               74A; 744
             e1*98/14*0146*..              245/35R18      88Y     22B; 24M; 5FE; 57F;
                                                                  68T
                                              255/35R18 90        22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                                  57F; 654; 68B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W             5FE                    Touring;
             e1*98/14*0097*..  85 - 110 255/35R18 90              22B; 22F; 22L; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  5GA; 57F; 654; 68B     12A; 51A; 71C; 71K;
                                    85 - 170 225/40R18 88W        57E; 68B               721; 725; 729; 73C;
                                             235/40R18 91         21P; 22I; 22M; 24J;    74A; 744
                                                                  24M; 54A
                                              255/35R18           10N; 22B; 22F; 22L;
                                                                  24M; 51G; 57F; 654;
                                                                  68B
346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W        Limousine              10B; 11G; 11H; 11K;
              e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W        57E; 68B               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R18 92                               721; 725; 729; 73C;
                                              235/40R18 91        21P; 22I; 22M; 24J;    74A
                                                                  24M; 54A
                                    170       225/40R18 88Y       Limousine

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                  nur Kombi
                                           245/40R18              51G                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                nur Limousine
                                              245/40R18           51G                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18       88      242; 244; 245          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18       91      242; 244; 245; 271     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R18       94      21P; 24C; 244; 272     721; 725; 73C; 74A;
                                          245/40R18       93      21P; 24C; 244; 247;    76O
                                                                  271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18       88      242; 244; 245          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18       91      242; 244; 245; 271     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R18       94      21P; 24C; 244; 272     721; 725; 73C; 74A;
                                          245/40R18       93      21P; 24C; 244; 247;    76O
                                                                  271




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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                                                                                                    Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88            242; 244; 245          ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91        242; 244; 245; 271     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94        21P; 24C; 244; 272     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93        21P; 24C; 244; 247;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  271                    76O


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMM ER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                          Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 02.11.2022
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                                                                                                     Seite: 7 von 14
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläch e ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel übe r
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 02.11.2022
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, das s die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                          Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 02.11.2022
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mit zuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebss chlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/40R18
                     Hinterachse:                        255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/45R18
                     Hinterachse:                        285/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/50R18
                    Hinterachse:                         275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 215/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 205/45R18
     Hinterachse: 225/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        215/40R18.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        225/40R18.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1K4
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

       Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190              y = 220                  VA
             26P                      x = 140              y = 170                  VA
             27B                      x = 220              y = 270                  HA
             27I                      x = 170              y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190        y = 220            8                 VA
             27F                   x = 220        y = 270           30                 HA
             27H                   x = 220        y = 270            8                 HA
             26J                   x = 190        y = 220           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 02.11.2022
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                                                                                                   Seite: 14 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     1C
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 280        y = 370           30                 HA
             27H                   x = 280        y = 370            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 02.11.2022
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                            Unterlagen                         Datum / Änderung / Datum
                                       mit Änderung
Radzeichnung                           TU31D-1880-TUV-20220628 1-2           28.06.2022
Technischer Bericht                    366-0209-22-WIRD-TB                   28.06.2022
Zentrierring Ø73,1 - Ø57,1             TR.1000.000.004.B                     11.01.2010
Zentrierring Ø73,1 - Ø63,4             TR.1000.000.008.B                     11.01.2010
Zentrierring Ø73,1 - Ø66,6             TR.1000.000.012.B                     11.01.2010
Zentrierring Ø73,1 - Ø67,1             TR.1000.000.013.B                     11.01.2010




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 02.11.2022
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 02.11.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0209-22-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: TU31D 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 02.11.2022
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                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG



      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad         Typ: TU31D 8x18
 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72654 Neckartenzlingen                    Datum:
 02.11.2022
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                           Fahrzeugtyp:          ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
 Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:                            Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahm e:                                     a.a.S.o.P./Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
 B     -          2.1             2.2               L       -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T    -
 J                            4                     18      -                          19     -
 E                                      3           20      -                            G    -
D.1    -                                            12      -            13     -                      Q       -
                                                    V.7     -            F.1    -                   F.2        -
       -                                            7.1     -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                            8.1     -            8.2    -                   8.3        -
       -                                            U.1     -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                            O.1     -            O.2    -                 S.1      -       S.2       -
 2     -                                           15.1     -
                                                   15.2     -
 5
                                                   15.3     -
V.9    -                                            R       -                                                      11    -
14                                                  K       -
P.3    -                                            6       -                  17    -            16       -
10     -      14.1                P.1   -           21      -
       -
       -
22     -
       -
       -