Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 24.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 354114661 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø66.1 66,1 Aluminium 725 2135 01/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P 10; P11 110 Nm für Typ : M20M; M20N; N16; Z12 113 Nm für Typ : C11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N16 e11*98/14*0129*.. 60 - 85 205/45R17 84 22B; 24J; 5EA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22B; 24J; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 60 - 100 205/45R17 88 22B; 24J 73C; 74A; 74P 215/40R17 87 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: NISSAN CUBE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z12 e13*2007/46*1059*.. 81 195/45R17 85 MPV; Frontantrieb; 205/45R17 84 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 87 24J; 248; 270 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 24J; 248; 270 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P 10 F499/1 55 - 92 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; 24D ab Nachtrag 2; 55 - 110 245/35R17-87 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 66H 12A; 51A; 71K; 721; 110 215/40R17 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P 631 P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 96 215/40R17-83 nicht Dieselmotor; 22B; ab 24J; 5DW e11*93/81*0060*02; 66 - 110 215/40R17 nicht Dieselmotor; 22B; Limousine; 24J; 5DW; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 87 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 110 215/40R17 22B; 24J; 367; 635 bis e11*93/81*0060*01; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 24.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 96 215/40R17-83 22B; 24J; 5DW ab 66 - 103 215/40R17 87 22B; 24J e11*93/81*0060*02; Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NV 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M20M e11*2007/46*0016*.. 63 - 81 225/40R17 90 24C; 24D; 54A Frontantrieb; M20N e11*2007/46*0017*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIIDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C11 e11*2001/116*0296*.. 78 - 93 205/45R17 84 24J; 5EA Schrägheck; 205/50R17 89 22H; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 22H; 24C; 24M 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 24.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 24.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.