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							Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 50 NISSAN                                                   Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 24.05.2012
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Fahrzeughersteller                       : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/4                       Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-  zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff      Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                  last     umf.       Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                  (kg)     (mm)       datum
354114661           T9277,5x17 100/114        Ø73.1 Ø66.1                  66,1   Aluminium    725    2135       01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : P 10; P11
                                           110 Nm für Typ : M20M; M20N; N16; Z12
                                           113 Nm für Typ : C11
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
N16          e11*98/14*0129*.. 60 - 85 205/45R17 84               22B; 24J; 5EA              10B; 11G; 11H; 11K;
                                        215/40R17 83              22B; 24J; 24M; 5DW         12A; 51A; 71K; 721;
                               60 - 100 205/45R17 88              22B; 24J                   73C; 74A; 74P
                                        215/40R17 87              22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN CUBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
Z12          e13*2007/46*1059*.. 81              195/45R17 85                                MPV; Frontantrieb;
                                                 205/45R17 84     24J; 248                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 215/40R17 87     24J; 248; 270              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/45R17 87     24J; 248; 270              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
P 10         F499/1           55 - 92 215/40R17-83                21B; 22B; 22F; 24C; 24D    ab Nachtrag 2;
                              55 - 110 245/35R17-87               21B; 22B; 22F; 24C; 24D;   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  66H                        12A; 51A; 71K; 721;
                                    110          215/40R17        21B; 22B; 22F; 24C; 24D;   73C; 74A; 74P
                                                                  631
P11            e11*93/81*0060*..    66 - 96      215/40R17-83     nicht Dieselmotor; 22B;    ab
                                                                  24J; 5DW                   e11*93/81*0060*02;
                                    66 - 110 215/40R17            nicht Dieselmotor; 22B;    Limousine;
                                                                  24J; 5DW; 631              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 215/40R17 87     22B; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P
P11            e11*93/81*0060*..    66 - 110 215/40R17            22B; 24J; 367; 635         bis
                                                                                             e11*93/81*0060*01;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 50 NISSAN                                                Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
P11          e11*93/81*0060*.. 66 - 96 215/40R17-83             22B; 24J; 5DW              ab
                               66 - 103 215/40R17 87            22B; 24J                   e11*93/81*0060*02;
                                                                                           Kombi;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NV 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
M20M         e11*2007/46*0016*.. 63 - 81      225/40R17 90      24C; 24D; 54A              Frontantrieb;
M20N         e11*2007/46*0017*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIIDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
C11          e11*2001/116*0296*.. 78 - 93     205/45R17 84      24J; 5EA                   Schrägheck;
                                              205/50R17 89      22H; 24C; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/45R17 87      24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      22H; 24C; 24M              73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 50 NISSAN                                                Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 50 NISSAN                                                Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
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5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.