Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-1275
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0122-08-WIRD-TG/N11

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T927 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 17x7,5JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 7,5Jx17H2 gekennzeichnet.Folgende
Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

134108651DS                             S13153-25mm                               13 mm
304100566DS                             S608051-5mm                               30 mm
305100571DS                             S22028-5mm                                 30 mm
28498581DS                              S22034-10mm                                28 mm

Das Basisrad der Radausführung 384108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 38498581 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführung 354100566 und 355100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 134108651DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13153 und den beigepackten
Schrauben verwendet werden.(Schraube für Adapterscheibe+Fahrzeug=M1225KE22, Schraube Vielzahn für
Adapaterscheibe+Felge=M12x1,25x24mm)
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
28498581DS        T9277,5x17 98/108          S22034-10mm                98/4     58,1      28    725   2135     09/10
354100541         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø54.1              100/4      54,1      35    725   2135     01/08
354100561         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.1              100/4      56,1      35    725   2135     01/08
304100566DS       T9277,5x17 100/114         S608051-5mm              100/4      56,6      30    725   2135     01/08
354100566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6              100/4      56,6      35    725   2135     01/08
354100571         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø57.1              100/4      57,1      35    725   2135     01/08
354100601         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø60.1              100/4      60,1      35    725   2135     01/08
134108651DS       T9277,5x17 98/108          S13153-25mm              108/4      65,1      13    725   2135     09/10
354114566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6      35    725   2135     01/08
354114641         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1      35    725   2135     01/08
354114661         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1      35    725   2135     01/08
354114671         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1      35    725   2135     01/08
355100541         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø54.1              100/5      54,1      35    725   2135     01/08
305100571DS       T9277,5x17 100/112         S22028-5mm               100/5      57,1      30    725   2135     01/08
355100571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1      35    725   2135     01/08
355112571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      35    723   2141     01/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 354100566:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : Barracuda (Tzunamee)                   : --
Radtyp                              : --                                     : T927 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T9277,5x17 100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr.08-TAAP-0323/BUM vom 20.02.2008 und
Nr.08-TAAP-0323/BUM/E1 vom 09.09.2010 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                                Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 35      FIAT                                         28498581DS                      28      24.05.2012        liegt bei
 36      FORD                                         28498581DS                      28      24.05.2012        liegt bei
  1      HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv              354100541                       35      24.05.2012        liegt bei
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  2      KIA                                          354100541                       35      24.05.2012        liegt bei
  3      MAZDA                                        354100541                       35      24.05.2012        liegt bei
  5      SUZUKI                                       354100541                       35      24.05.2012        liegt bei
  4      TOYOTA                                       354100541                       35      24.05.2012        liegt bei
  6      BMW AG                                       354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
  7      DAIHATSU                                     354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
 10      HONDA                                        354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
  9      KIA                                          354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
 11      MITSUBISHI                                   354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
  8      ROVER                                        354100561                       35      24.05.2012        liegt bei
 38      FIAT                                         304100566DS                     30      24.05.2012        liegt bei
 14      FIAT                                         354100566                       35      24.05.2012        liegt bei
 37      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        304100566DS                     30      24.05.2012        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
 13    OPEL, OPEL / VAUXHALL                       354100566                       35      24.05.2012        liegt bei
 15    SEAT                                        354100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 16    VOLKSWAGEN                                  354100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 17    AUTOMOBILES DACIA S.A.                      354100601                       35      24.05.2012        liegt bei
 18    NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                   354100601                       35      24.05.2012        liegt bei
 19    RENAULT                                     354100601                       35      24.05.2012        liegt bei
 39    CITROEN                                     134108651DS                     13      24.05.2012        liegt bei
 40    PEUGEOT                                     134108651DS                     13      24.05.2012        liegt bei
 48    HONDA                                       354114641                       35      24.05.2012        liegt bei
 49    ROVER                                       354114641                       35      24.05.2012        liegt bei
 50    NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan           354114661                       35      24.05.2012        liegt bei
       International S. A.
 20    HYUNDAI                                     354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 25    KIA                                         354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 24    MITSUBISHI                                  354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 23    NETHERLAND                                  354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 21    SMART GmbH                                  354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 22    VOLVO                                       354114671                       35      24.05.2012        liegt bei
 26    TOYOTA                                      355100541                       35      24.05.2012        liegt bei
 43    AUDI                                        305100571DS                     30      24.05.2012        liegt bei
 27    AUDI                                        355100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 45    SEAT                                        305100571DS                     30      24.05.2012        liegt bei
 28    SEAT                                        355100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 44    SKODA                                       305100571DS                     30      24.05.2012        liegt bei
 30    SKODA                                       355100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 46    VOLKSWAGEN                                  305100571DS                     30      24.05.2012        liegt bei
 29    VOLKSWAGEN                                  355100571                       35      24.05.2012        liegt bei
 31    AUDI                                        355112571                       35      24.05.2012        liegt bei
 32    SEAT                                        355112571                       35      24.05.2012        liegt bei
 33    SKODA                                       355112571                       35      24.05.2012        liegt bei
 34    VOLKSWAGEN                                  355112571                       35      24.05.2012        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 24.05.2012
HPS




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SYS 2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Distanzscheiben                       S22-034-10mm-72.09-58.1                10.05.2011
Distanzscheiben Helicoil              SYS 4.A1_S13153-25mm                   16.05.2011
Festigk.Distanz.TypS22                11-TAAP-1472/CIN                       03.05.2011
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           08-TAAP-0323/BUM                       20.02.2008
Radbeschreibung                       T927 7,5x17                            20.02.2008
Radzeichnung                          T927-LZ269-1775                        20.02.2008
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 7 DAIHATSU                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                       : DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
354100561           T9277,5x17 100/114      Ø73.1 Ø56.1                 56,1   Aluminium    725      2135      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIHATSU
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
G 200        G464              44 - 77 205/40R17 80             21B; 22B; 22F; 22G; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
G2           e6*95/54*0034*..                                   24D; 33H; 367; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 7 DAIHATSU                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 2
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 24.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 24.05.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :24.05.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 4



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :24.05.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 681:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P ZERO
                   SEMPERIT                               Direction Sport
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               Rainsport 1
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 684:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           235/40R17
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :24.05.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03 S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000
                   FULDA                                  Y3000, Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   MICHELIN                               MXX 3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P7000
                   SEMPERIT                               Direction-sport
                   TOYO                                   Proxes T1, Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS S1-Z, AVS Sport, A539

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 687:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   TOYO                                   ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage DBN:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
                  Hersteller:                            Typ:
                  DUNLOP                                 SP Sport 8000
      rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage FFT:
      Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                   Hersteller:                           Typ:
                   Dunlop                                SP Sport 8000
                   GOOGYEAR                              EAGLE GSC, EAGLE GSA
                   UNIROYAL                              RTT1
      Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
      Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
      dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :24.05.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
Zu Auflage VEF:
      Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
      hierbei ausreichend:

                   Hersteller:                            Typ:
                   B. F. GOODRICH                         Profiler G
                   BRIDGESTONE                            RE040
                   MICHELIN                               PILOT SPORT, Pilot Alpin
                   DUNLOP                                 SP Sport 8080E

      Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
      ausreichend.