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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1446
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0122-08-WIRD-TG/N12

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T927 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 17x7,5JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 7,5Jx17H2 gekennzeichnet.Folgende
Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

134108651DS                             S13153-25mm                               13 mm
304100566DS                             S608051-5mm                               30 mm
305100571DS                             S22028-5mm                                 30 mm
28498581DS                              S22034-10mm                                28 mm

Das Basisrad der Radausführung 384108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 38498581 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführung 354100566 und 355100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 134108651DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13153 und den beigepackten
Schrauben verwendet werden.(Schraube für Adapterscheibe+Fahrzeug=M1225KE22, Schraube Vielzahn für
Adapaterscheibe+Felge=M12x1,25x24mm).
 Die Radausführung 354100601 wurde aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
28498581DS        T9277,5x17 98/108          S22034-10mm                98/4     58,1      28    725   2135     09/10
384108541         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø58.1                98/4     58,1      38    725   2135     09/10
354100541         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø54.1              100/4      54,1      35    725   2135     01/08
354100561         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.1              100/4      56,1      35    725   2135     01/08
304100566DS       T9277,5x17 100/114         S608051-5mm              100/4      56,6      30    725   2135     01/08
354100566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6              100/4      56,6      35    725   2135     01/08
354100571         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø57.1              100/4      57,1      35    725   2135     01/08
354100601         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø60.1              100/4      60,1      35    725   2135     01/08
134108651DS       T9277,5x17 98/108          S13153-25mm              108/4      65,1      13    725   2135     09/10
384108651         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø65.1              108/4      65,1      38    725   2135     09/10
354114566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6      35    725   2135     01/08
354114641         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1      35    725   2135     01/08
354114661         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1      35    725   2135     01/08
354114671         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1      35    725   2135     01/08
355100541         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø54.1              100/5      54,1      35    725   2135     01/08
305100571DS       T9277,5x17 100/112         S22028-5mm               100/5      57,1      30    725   2135     01/08
355100571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1      35    725   2135     01/08
355112571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      35    723   2141     01/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384108541:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : Barracuda (Tzunamee)                   : --
Radtyp                              : --                                     : T927 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T9277,5x17 100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr.08-TAAP-0323/BUM vom 20.02.2008 und
Nr.08-TAAP-0323/BUM/E1 vom 09.09.2010 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                                Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 35      FIAT                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
 36      FORD                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
  1      HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv              354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  2      KIA                                          354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  3      MAZDA                                        354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  5      SUZUKI                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  4      TOYOTA                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  6      BMW AG                                       354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  7      DAIHATSU                                     354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
 10      HONDA                                        354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  9      KIA                                          354100561                       35      14.06.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 14.06.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
 11 MITSUBISHI                                     354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
  8 ROVER                                          354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
 51 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM Korea,                354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
    GM Daewoo
 38 FIAT                                           304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 14 FIAT                                           354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 37 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 13 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 15 SEAT                                           354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 16 VOLKSWAGEN                                     354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 17 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 18 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                      354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 19 RENAULT                                        354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 39 CITROEN                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 40 PEUGEOT                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                       354114566                      35      14.06.2013        liegt bei
    DAEWOO (ROK)
 48 HONDA                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 49 ROVER                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 50 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              354114661                      35      14.06.2013        liegt bei
    International S. A.
 20 HYUNDAI                                        354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 25 KIA                                            354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 24 MITSUBISHI                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 23 NETHERLAND                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 21 SMART GmbH                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 22 VOLVO                                          354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 26 TOYOTA                                         355100541                      35      14.06.2013        liegt bei
 43 AUDI                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 27 AUDI                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 45 SEAT                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 28 SEAT                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 44 SKODA                                          305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 30 SKODA                                          355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 46 VOLKSWAGEN                                     305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 29 VOLKSWAGEN                                     355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 31 AUDI                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 32 SEAT                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 33 SKODA                                          355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 34 VOLKSWAGEN                                     355112571                      35      14.06.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 14.06.2013
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 11 MITSUBISHI                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                       : MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung             (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
354100561           T9277,5x17 100/114      Ø73.1 Ø56.1                    56,1   Aluminium    725     2135      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : CAO; CAOW
                                           110 Nm für Typ : CAO
Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 205/40R17-84                22B; 22F; 24C; 367;       Kombi; Frontantrieb;
CAOW         G230                      Reinf                       54A; 631                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CAO          G005             50 - 103 205/40R17                   21M; 22B; 22F; 24C;       Frontantrieb;
                                                                   24D; 631                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 215/40R17         21M; 22B; 22F; 24C;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24D; 54A; 631             73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 11 MITSUBISHI                                            Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 11 MITSUBISHI                                            Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 14.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -