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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1446
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0122-08-WIRD-TG/N12

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T927 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 17x7,5JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 7,5Jx17H2 gekennzeichnet.Folgende
Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

134108651DS                             S13153-25mm                               13 mm
304100566DS                             S608051-5mm                               30 mm
305100571DS                             S22028-5mm                                 30 mm
28498581DS                              S22034-10mm                                28 mm

Das Basisrad der Radausführung 384108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 38498581 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführung 354100566 und 355100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 134108651DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13153 und den beigepackten
Schrauben verwendet werden.(Schraube für Adapterscheibe+Fahrzeug=M1225KE22, Schraube Vielzahn für
Adapaterscheibe+Felge=M12x1,25x24mm).
 Die Radausführung 354100601 wurde aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
28498581DS        T9277,5x17 98/108          S22034-10mm                98/4     58,1      28    725   2135     09/10
384108541         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø58.1                98/4     58,1      38    725   2135     09/10
354100541         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø54.1              100/4      54,1      35    725   2135     01/08
354100561         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.1              100/4      56,1      35    725   2135     01/08
304100566DS       T9277,5x17 100/114         S608051-5mm              100/4      56,6      30    725   2135     01/08
354100566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6              100/4      56,6      35    725   2135     01/08
354100571         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø57.1              100/4      57,1      35    725   2135     01/08
354100601         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø60.1              100/4      60,1      35    725   2135     01/08
134108651DS       T9277,5x17 98/108          S13153-25mm              108/4      65,1      13    725   2135     09/10
384108651         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø65.1              108/4      65,1      38    725   2135     09/10
354114566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6      35    725   2135     01/08
354114641         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1      35    725   2135     01/08
354114661         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1      35    725   2135     01/08
354114671         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1      35    725   2135     01/08
355100541         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø54.1              100/5      54,1      35    725   2135     01/08
305100571DS       T9277,5x17 100/112         S22028-5mm               100/5      57,1      30    725   2135     01/08
355100571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1      35    725   2135     01/08
355112571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      35    723   2141     01/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384108541:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : Barracuda (Tzunamee)                   : --
Radtyp                              : --                                     : T927 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T9277,5x17 100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr.08-TAAP-0323/BUM vom 20.02.2008 und
Nr.08-TAAP-0323/BUM/E1 vom 09.09.2010 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                                Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 35      FIAT                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
 36      FORD                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
  1      HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv              354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  2      KIA                                          354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  3      MAZDA                                        354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  5      SUZUKI                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  4      TOYOTA                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  6      BMW AG                                       354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  7      DAIHATSU                                     354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
 10      HONDA                                        354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  9      KIA                                          354100561                       35      14.06.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 14.06.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
 11 MITSUBISHI                                     354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
  8 ROVER                                          354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
 51 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM Korea,                354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
    GM Daewoo
 38 FIAT                                           304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 14 FIAT                                           354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 37 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 13 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 15 SEAT                                           354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 16 VOLKSWAGEN                                     354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 17 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 18 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                      354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 19 RENAULT                                        354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 39 CITROEN                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 40 PEUGEOT                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                       354114566                      35      14.06.2013        liegt bei
    DAEWOO (ROK)
 48 HONDA                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 49 ROVER                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 50 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              354114661                      35      14.06.2013        liegt bei
    International S. A.
 20 HYUNDAI                                        354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 25 KIA                                            354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 24 MITSUBISHI                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 23 NETHERLAND                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 21 SMART GmbH                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 22 VOLVO                                          354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 26 TOYOTA                                         355100541                      35      14.06.2013        liegt bei
 43 AUDI                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 27 AUDI                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 45 SEAT                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 28 SEAT                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 44 SKODA                                          305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 30 SKODA                                          355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 46 VOLKSWAGEN                                     305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 29 VOLKSWAGEN                                     355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 31 AUDI                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 32 SEAT                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 33 SKODA                                          355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 34 VOLKSWAGEN                                     355112571                      35      14.06.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 14.06.2013
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                                 Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                              (kg)      (mm)      datum
354100601           T9277,5x17 100/114           Ø73.1 Ø60.1              60,1   Aluminium    725     2135      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B56
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             110 Nm für Typ : M; P; R
                                             125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                             130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..       48 - 82    205/40R17 84    24J; 24M                  Nur Kombi (Grandtour);
                                                  215/35R17 83    24C; 24D                  nicht Modell ab
                                                  215/40R17 83    21P; 22M; 24C; 24D        Nov.2012;
                                                  225/35R17 82    21P; 22M; 24C; 24D        Frontantrieb;
                                       55 - 82    205/40R17 80    24J; 24M; 5DA             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U
R              e2*2001/116*0327*..     48 - 82 205/40R17 80       24J; 24M; 5DA             Nicht Kombi
                                       48 - 102 205/40R17 84      24J; 24M                  (Grandtour); nicht
                                                215/35R17 83      22H; 24C; 24D             Modell ab Nov.2012;
                                                215/40R17 83      22H; 24C; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                225/35R17 82      21P; 22H; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U
R              e2*2001/116*0327*..     54 - 88    205/45R17 84    246; 248; 26P; 27F        nur Clio 4 ab Mj.
                                                  215/40R17 83    24J; 248; 26B; 26N;       2012; Kombilimousine;
                                                                  27F                       Schrägheck; nicht
                                                  215/45R17 87    24J; 248; 26B; 26N;       Captur;
                                                                  27F                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                  225/45R17 91    24J; 244; 247; 26B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  26N; 27F                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 88          24M                       Nicht Logan Express;
             e2*2007/46*0013*..           215/40R17 87          24M                       Nicht Logan Pick-Up;
                                          215/45R17 87          24M                       Nicht Lodgy; Kombi;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 77   205/45R17 84     5EA                       Logan (Stufenheck)
                                               215/40R17 83     24M; 5DW                  bis Mj 2012;
                                               215/45R17 87     24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    205/45R17 84     24J; 24M                  Nur Sandero bis Mj
               e2*2007/46*0013*..              215/40R17 83     24C; 24D                  2012; Nicht Sandero
                                               215/45R17 87     24C; 24D                  Stepway; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82       205/40R17 84     24J; 24M                  Modus (kurzer
                                               215/35R17 83     24J; 24M                  Radstand); Grand
                                               215/40R17 83     24J; 24M                  Modus (langer
                                               225/35R17 82     21P; 22I; 24C; 24D        Radstand);
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.., 61 - 84 225/45R17 90             REC; 21B; 22B; 22F;       10B; 11G; 11H; 11K;
               e2*98/14*0012*..                                 24C; 24D                  12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R17-87     22B; 22F; 24C; 24D;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                5ET; 57U; 66H             74U
                                     66 - 84   215/40R17 87     22B; 22F; 24C; 24M;
                                                                5EG; 5ET
B56            G638                  61 - 62   215/40R17 87     22B; 22F; 24C; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                5ET                       12A; 51A; 71K; 721;
                                     61 - 83   245/35R17-87     22B; 22F; 24C; 24D;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                57U; 66H                  74U
                                     66 - 83   215/40R17-83     22B; 22F; 24C; 24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
M            e2*98/14*0272*..  60 - 120 205/50R17 89            24J; 24M                  Kombi (Grandtour);
                                        215/45R17 87W                                     Cabrio; Stufenheck;
                                        225/45R17 90            24J; 24M                  Steilheck;
                                        235/45R17 93            24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  205/50R17 89          5FM                       kurzer Radstand;
                                          225/45R17 90          5GA                       langer Radstand;
                                 60 - 120 215/45R17 91                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/45R17 93          24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                 74 - 120 205/55R17 91          54F                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 74U

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 195/40R17 77                                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                                Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 14.06.2013
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                                                                                                       Seite: 4 von 8
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 19 RENAULT                                               Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO

       Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 360                   VA
             26P                      x = 280             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             26J                   x = 350       y = 360            20                 VA
             26N                   x = 350       y = 360             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 14.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -