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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1446
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0122-08-WIRD-TG/N12

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T927 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 17x7,5JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 7,5Jx17H2 gekennzeichnet.Folgende
Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

134108651DS                             S13153-25mm                               13 mm
304100566DS                             S608051-5mm                               30 mm
305100571DS                             S22028-5mm                                 30 mm
28498581DS                              S22034-10mm                                28 mm

Das Basisrad der Radausführung 384108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 38498581 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführung 354100566 und 355100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 134108651DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13153 und den beigepackten
Schrauben verwendet werden.(Schraube für Adapterscheibe+Fahrzeug=M1225KE22, Schraube Vielzahn für
Adapaterscheibe+Felge=M12x1,25x24mm).
 Die Radausführung 354100601 wurde aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
28498581DS        T9277,5x17 98/108          S22034-10mm                98/4     58,1      28    725   2135     09/10
384108541         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø58.1                98/4     58,1      38    725   2135     09/10
354100541         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø54.1              100/4      54,1      35    725   2135     01/08
354100561         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.1              100/4      56,1      35    725   2135     01/08
304100566DS       T9277,5x17 100/114         S608051-5mm              100/4      56,6      30    725   2135     01/08
354100566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6              100/4      56,6      35    725   2135     01/08
354100571         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø57.1              100/4      57,1      35    725   2135     01/08
354100601         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø60.1              100/4      60,1      35    725   2135     01/08
134108651DS       T9277,5x17 98/108          S13153-25mm              108/4      65,1      13    725   2135     09/10
384108651         T9277,5x17 98/108          Ø73.1 Ø65.1              108/4      65,1      38    725   2135     09/10
354114566         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6      35    725   2135     01/08
354114641         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1      35    725   2135     01/08
354114661         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1      35    725   2135     01/08
354114671         T9277,5x17 100/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1      35    725   2135     01/08
355100541         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø54.1              100/5      54,1      35    725   2135     01/08
305100571DS       T9277,5x17 100/112         S22028-5mm               100/5      57,1      30    725   2135     01/08
355100571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1      35    725   2135     01/08
355112571         T9277,5x17 100/112         Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      35    723   2141     01/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384108541:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : Barracuda (Tzunamee)                   : --
Radtyp                              : --                                     : T927 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T9277,5x17 100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr.08-TAAP-0323/BUM vom 20.02.2008 und
Nr.08-TAAP-0323/BUM/E1 vom 09.09.2010 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                                Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 35      FIAT                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
 36      FORD                                         28498581DS                      28      14.06.2013        liegt bei
  1      HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv              354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  2      KIA                                          354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  3      MAZDA                                        354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  5      SUZUKI                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  4      TOYOTA                                       354100541                       35      14.06.2013        liegt bei
  6      BMW AG                                       354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  7      DAIHATSU                                     354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
 10      HONDA                                        354100561                       35      14.06.2013        liegt bei
  9      KIA                                          354100561                       35      14.06.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 14.06.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
 11 MITSUBISHI                                     354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
  8 ROVER                                          354100561                      35      14.06.2013        liegt bei
 51 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM Korea,                354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
    GM Daewoo
 38 FIAT                                           304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 14 FIAT                                           354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 37 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          304100566DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 13 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          354100566                      35      14.06.2013        liegt bei
 15 SEAT                                           354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 16 VOLKSWAGEN                                     354100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 17 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 18 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                      354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 19 RENAULT                                        354100601                      35      14.06.2013        liegt bei
 39 CITROEN                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 40 PEUGEOT                                        134108651DS                    13      14.06.2013        liegt bei
 52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                       354114566                      35      14.06.2013        liegt bei
    DAEWOO (ROK)
 48 HONDA                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 49 ROVER                                          354114641                      35      14.06.2013        liegt bei
 50 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              354114661                      35      14.06.2013        liegt bei
    International S. A.
 20 HYUNDAI                                        354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 25 KIA                                            354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 24 MITSUBISHI                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 23 NETHERLAND                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 21 SMART GmbH                                     354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 22 VOLVO                                          354114671                      35      14.06.2013        liegt bei
 26 TOYOTA                                         355100541                      35      14.06.2013        liegt bei
 43 AUDI                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 27 AUDI                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 45 SEAT                                           305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 28 SEAT                                           355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 44 SKODA                                          305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 30 SKODA                                          355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 46 VOLKSWAGEN                                     305100571DS                    30      14.06.2013        liegt bei
 29 VOLKSWAGEN                                     355100571                      35      14.06.2013        liegt bei
 31 AUDI                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 32 SEAT                                           355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 33 SKODA                                          355112571                      35      14.06.2013        liegt bei
 34 VOLKSWAGEN                                     355112571                      35      14.06.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: T927 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 14.06.2013
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.06.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 4 TOYOTA                                                   Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 14.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                              (kg)      (mm)      datum
354100541           T9277,5x17 100/114           Ø73.1 Ø54.1              54,1   Aluminium    725     2135      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U;
                                             T 18; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                             110 Nm für Typ : L5; W3
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             77     215/40R17-83                 22B                       schmale Ausführung;
                                     245/35R17-87                 22B; 24M; 57U; 66H        bis Nachtrag 2;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83               21B; 22B; 22F; 24C;       10B; 11G; 11H; 11K;
               G072                                               24M; 5DW                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
E11            e6*95/54*0043*..        51 - 81    205/40R17-84    21B; 22B; 22F; 24C;       Frontantrieb;
E11U           e11*98/14*0102*..                  Reinf           24M; 367                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
E12J           e11*2001/116*0180*.., 66 - 81  205/45R17 84  21B; 22B; 24J; 5EA              Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 21B; 22B; 24J; 5EA              Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,          215/40R17 85  21B; 22B; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
               e11*98/14*0179*..
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84               22B; 24J; 5EA             10B; 11G; 11H; 11K;
                                       215/40R17 85               22B; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 4 TOYOTA                                                  Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 14.06.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66       205/40R17 80      21P; 22B; 24C; 244        Frontantrieb;
                                               205/45R17 84      21B; 22B; 24C; 244        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      21B; 22B; 24C; 244;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 247                       729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
W3           e11*98/14*0128*.. 103             205/40R17 80      TAW; 21B; 24J; 57E        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R17 83      TAW; 24D; 57F             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     225/35R17-82               21B; 22B; 22F; 24C;       Cabrio; Coupe;
                                                                 24M; 367                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81           22I; 24J; 24M             Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         205/40R17 80           22I; 24D; 24J             Daihatsu Charade;
                                          215/35R17 83           22B; 24C; 24D             Frontantrieb;
                                          215/40R17 83           22B; 24C; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/35R17 82           22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
XP9(a)         e11*2001/116*0248*.. 98         195/40R17 81      22I; 24J; 24M; 51J        Yaris TS;
                                               205/40R17 80      22I; 24D; 24J             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               205/45R17 84      22I; 24D; 24J             12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/35R17 83      22B; 24C; 24D             73C; 74A; 74P
                                               215/40R17 83      22B; 24C; 24D
                                               225/35R17 82      22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51 - 73 195/40R17 81 24J; 26B; 26N; 27B                   Schrägheck;
                                         195/45R17 81 24J; 26B; 26N; 27B                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 4 TOYOTA                                                  Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 14.06.2013
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 4 TOYOTA                                                 Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




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ANLAGE: 4 TOYOTA                                                 Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Radgröße:             Reifengröße:
                    Vorderachse:                        7 - 7 1/2 x 17        205/40R17
                    Hinterachse:                        7 - 8 x 17            215/40R17
      Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
      Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 4 TOYOTA                                                 Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 14.06.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP13M(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0152*..
       Handelsbez.:    TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 325                   VA
             27B                      x = 300             y = 335                   HA
             26P                      x = 270             y = 275                   VA
             27I                      x = 250             y = 285                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 320       y = 325             8                 VA
             26J                   x = 320       y = 325            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 335             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 335            19                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 14.06.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 14.06.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -