TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-1446 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: T927 7,5x17 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T927 17x7,5JJ gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 7,5Jx17H2 gekennzeichnet.Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 134108651DS S13153-25mm 13 mm 304100566DS S608051-5mm 30 mm 305100571DS S22028-5mm 30 mm 28498581DS S22034-10mm 28 mm Das Basisrad der Radausführung 384108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 38498581 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die Basisräder der Radausführung 354100566 und 355100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet. Die Ausführungsvariante 134108651DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13153 und den beigepackten Schrauben verwendet werden.(Schraube für Adapterscheibe+Fahrzeug=M1225KE22, Schraube Vielzahn für Adapaterscheibe+Felge=M12x1,25x24mm). Die Radausführung 354100601 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 28498581DS T9277,5x17 98/108 S22034-10mm 98/4 58,1 28 725 2135 09/10 384108541 T9277,5x17 98/108 Ø73.1 Ø58.1 98/4 58,1 38 725 2135 09/10 354100541 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 35 725 2135 01/08 354100561 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 35 725 2135 01/08 304100566DS T9277,5x17 100/114 S608051-5mm 100/4 56,6 30 725 2135 01/08 354100566 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 35 725 2135 01/08 354100571 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø57.1 100/4 57,1 35 725 2135 01/08 354100601 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 35 725 2135 01/08 134108651DS T9277,5x17 98/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 725 2135 09/10 384108651 T9277,5x17 98/108 Ø73.1 Ø65.1 108/4 65,1 38 725 2135 09/10 354114566 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø56.6 114,3/4 56,6 35 725 2135 01/08 354114641 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/4 64,1 35 725 2135 01/08 354114661 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/4 66,1 35 725 2135 01/08 354114671 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/4 67,1 35 725 2135 01/08 355100541 T9277,5x17 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 35 725 2135 01/08 305100571DS T9277,5x17 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 30 725 2135 01/08 355100571 T9277,5x17 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 725 2135 01/08 355112571 T9277,5x17 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 723 2141 01/08 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Handelsmarke : Barracuda (Tzunamee) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 11,2 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384108541: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : Barracuda (Tzunamee) : -- Radtyp : -- : T927 7,5x17 Radausführung : -- : T9277,5x17 100/114 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 01.08 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr.08-TAAP-0323/BUM vom 20.02.2008 und Nr.08-TAAP-0323/BUM/E1 vom 09.09.2010 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 35 FIAT 28498581DS 28 14.06.2013 liegt bei 36 FORD 28498581DS 28 14.06.2013 liegt bei 1 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv 354100541 35 14.06.2013 liegt bei Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 2 KIA 354100541 35 14.06.2013 liegt bei 3 MAZDA 354100541 35 14.06.2013 liegt bei 5 SUZUKI 354100541 35 14.06.2013 liegt bei 4 TOYOTA 354100541 35 14.06.2013 liegt bei 6 BMW AG 354100561 35 14.06.2013 liegt bei 7 DAIHATSU 354100561 35 14.06.2013 liegt bei 10 HONDA 354100561 35 14.06.2013 liegt bei 9 KIA 354100561 35 14.06.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 11 MITSUBISHI 354100561 35 14.06.2013 liegt bei 8 ROVER 354100561 35 14.06.2013 liegt bei 51 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM Korea, 354100566 35 14.06.2013 liegt bei GM Daewoo 38 FIAT 304100566DS 30 14.06.2013 liegt bei 14 FIAT 354100566 35 14.06.2013 liegt bei 37 OPEL, OPEL / VAUXHALL 304100566DS 30 14.06.2013 liegt bei 13 OPEL, OPEL / VAUXHALL 354100566 35 14.06.2013 liegt bei 15 SEAT 354100571 35 14.06.2013 liegt bei 16 VOLKSWAGEN 354100571 35 14.06.2013 liegt bei 17 AUTOMOBILES DACIA S.A. 354100601 35 14.06.2013 liegt bei 18 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 354100601 35 14.06.2013 liegt bei 19 RENAULT 354100601 35 14.06.2013 liegt bei 39 CITROEN 134108651DS 13 14.06.2013 liegt bei 40 PEUGEOT 134108651DS 13 14.06.2013 liegt bei 52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM 354114566 35 14.06.2013 liegt bei DAEWOO (ROK) 48 HONDA 354114641 35 14.06.2013 liegt bei 49 ROVER 354114641 35 14.06.2013 liegt bei 50 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 354114661 35 14.06.2013 liegt bei International S. A. 20 HYUNDAI 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 25 KIA 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 24 MITSUBISHI 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 23 NETHERLAND 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 21 SMART GmbH 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 22 VOLVO 354114671 35 14.06.2013 liegt bei 26 TOYOTA 355100541 35 14.06.2013 liegt bei 43 AUDI 305100571DS 30 14.06.2013 liegt bei 27 AUDI 355100571 35 14.06.2013 liegt bei 45 SEAT 305100571DS 30 14.06.2013 liegt bei 28 SEAT 355100571 35 14.06.2013 liegt bei 44 SKODA 305100571DS 30 14.06.2013 liegt bei 30 SKODA 355100571 35 14.06.2013 liegt bei 46 VOLKSWAGEN 305100571DS 30 14.06.2013 liegt bei 29 VOLKSWAGEN 355100571 35 14.06.2013 liegt bei 31 AUDI 355112571 35 14.06.2013 liegt bei 32 SEAT 355112571 35 14.06.2013 liegt bei 33 SKODA 355112571 35 14.06.2013 liegt bei 34 VOLKSWAGEN 355112571 35 14.06.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 14.06.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 354114661 T9277,5x17 100/114 Ø73.1 Ø66.1 66,1 Aluminium 725 2135 01/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : P 10; P11 110 Nm für Typ : M20M; M20N; N16; Z12 113 Nm für Typ : C11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N16 e11*98/14*0129*.. 60 - 85 205/45R17 84 22B; 24J; 5EA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22B; 24J; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721; 60 - 100 205/45R17 88 22B; 24J 73C; 74A; 74P 215/40R17 87 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: NISSAN CUBE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z12 e13*2007/46*1059*.. 81 195/45R17 85 MPV; Frontantrieb; 205/45R17 84 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 87 24J; 248; 270 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 24J; 248; 270 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P 10 F499/1 55 - 92 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; ab Nachtrag 2; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 55 - 110 245/35R17-87 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 66H 73C; 74A; 74P 110 215/40R17 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 631 P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 96 215/40R17-83 nicht Dieselmotor; 22B; ab e11*93/81*0060*02; 24J; 5DW Limousine; 66 - 110 215/40R17 nicht Dieselmotor; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 5DW; 631 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 87 22B; 24J 73C; 74A; 74P P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 110 215/40R17 22B; 24J; 367; 635 bis e11*93/81*0060*01; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P11 e11*93/81*0060*.. 66 - 96 215/40R17-83 22B; 24J; 5DW ab e11*93/81*0060*02; 66 - 103 215/40R17 87 22B; 24J Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NV 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M20M e11*2007/46*0016*.. 63 - 81 225/40R17 90 24C; 24D; 54A Frontantrieb; M20N e11*2007/46*0017*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIIDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C11 e11*2001/116*0296*.. 78 - 93 205/45R17 84 24J; 5EA Schrägheck; 205/50R17 89 22H; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 22H; 24C; 24M 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 50 NISSAN Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0122-08-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T927 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T927 7,5x17 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 14.06.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -