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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0164
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0123-08-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 JJ X 18
Typ:                                    T927 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                  Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 18x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                            S22028-5mm                                 27 mm
335110651DS                            S10218-5mm                                 33 mm
354100566DS                            S10284-3mm                                 35 mm

Das Basisrad 325100571 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad 385110651 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad 384100566 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Der Verwendungsbereich der Radausführung 455112571 und 405114641 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
384100541         T927 8x18                 Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
384100561         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
354100566DS       T927 8x18                 Ø73.1Ø56.6/S10-28         100/4     56,6      35    725   2135 01/08
                  PCD100/108                4
384108634         T927 8x18                 Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
325100541         T927 8x18                 Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
325100561         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
275100571DS       T927 8x18                 S22028-5mm                100/5     57,1      27    880   2275 01/08
                  PCD100/112
325100571         T927 8x18                 Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
405105566         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6      40    875   2284 01/08
                  PCD105/115
405108634         T927 8x18                 Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4      40    875   2284 01/08
                  PCD108/114
405108651         T927 8x18                 Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1      40    875   2284 01/08
                  PCD108/114
335110651DS       T927 8x18                 S10218 -5mm               110/5     65,1      33    880   2275 01/08
                  PCD110/120
385110651         T927 8x18                 Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1      38    880   2275 01/08
                  PCD110/120
325112571         T927 8x18                 Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
455112571         T927 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      45    880   2275 01/08
325112666         T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                   Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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455112666          T927 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6              112/5           66,6    45   880   2275 01/08
405114601          T927 8x18                 Ø73.1 Ø60.1             114,3/5          60,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114641          T927 8x18                 Ø73.1 Ø64.1             114,3/5          64,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114661          T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   860   2327 01/08
                   PCD108/114
405114661          T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114671          T927 8x18                 Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405115701          T927 8x18                 Ø73.1 Ø70.1               115/5          70,1    40   880   2275 01/08
                   PCD105/115
385120726          T927 8x18                 ohne                      120/5          72,6    38   876   2284 01/08
                   PCD110/120
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T927 8x18
Radausführung                       : --                                       : T927 8x18 PCD100/112
Radgröße                            : --                                       : 8 JJ X 18
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                      : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                   Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/BUM vom 20.02.2008 und
Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/E1/BUM vom 19.08.2008 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                    Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
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V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
 63    HYUNDAI MOTOR (IND)                          384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 64    KIA                                          384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 65    MAZDA                                        384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 62    TOYOTA                                       384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
  3    BMW AG                                       384100561                       38      06.02.2013        liegt bei
  1    FIAT                                         354100566DS                     35      06.02.2013        liegt bei
  2    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        354100566DS                     35      06.02.2013        liegt bei
  4    FORD                                         384108634                       38      06.02.2013        liegt bei
  5    FUJI HEAVY IND.(J)                           325100541                       32      06.02.2013        liegt bei
  6    TOYOTA                                       325100541                       32      06.02.2013        liegt bei
 67    FUJI HEAVY IND.(J)                           325100561                       32      06.02.2013        liegt bei
 66    TOYOTA                                       325100561                       32      06.02.2013        liegt bei
  8    AUDI                                         275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 13    AUDI                                         325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
 10    SEAT                                         275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 11    SEAT                                         325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
  9    SKODA                                        275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 14    SKODA                                        325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
  7    VOLKSWAGEN                                   275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 12    VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
 15    GM DAEWOO (ROK)                              405105566                       40      06.02.2013        liegt bei
 16    OPEL / VAUXHALL                              405105566                       40      06.02.2013        liegt bei
 18    FORD                                         405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 17    JAGUAR                                       405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 20    LAND ROVER (GB)                              405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 19    VOLVO                                        405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 21    PEUGEOT                                      405108651                       40      06.02.2013        liegt bei
 22    VOLVO                                        405108651                       40      06.02.2013        liegt bei
 24    FIAT                                         335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 27    FIAT                                         385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 23    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 26    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 25    SAAB                                         335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 28    SAAB                                         385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 30    AUDI                                         325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 36    AUDI                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 32    QUATTRO GmbH                                 325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 34    FORD                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 33    SEAT                                         325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 35    SEAT                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 31    SKODA                                        325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 38    SKODA                                        455112571                       45      06.02.2013        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                     Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 06.02.2013
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 29    VOLKSWAGEN                                    325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 37    VOLKSWAGEN                                    455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 39    AUDI                                          325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
 43    AUDI                                          455112666                       45      06.02.2013        liegt bei
 40    CHRYSLER (USA)                                325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
 41    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                    325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
       MERCEDES-BENZ
 42    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                    455112666                       45      06.02.2013        liegt bei
       MERCEDES-BENZ
 45    SUZUKI                                        405114601                       40      06.02.2013        liegt bei
 44    TOYOTA                                        405114601                       40      06.02.2013        liegt bei
 46    HONDA                                         405114641                       40      06.02.2013        liegt bei
 47    AUTOMOBILES DACIA S.A.                        405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
 48    NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan             405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
       International S. A.
 49    RENAULT                                       405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
 53    CHRYSLER (USA)                                405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 57    CITROEN                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 52    FORD                                          405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 56    HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                   405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 55    KIA                                           405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 58    KIA MOTORS (SK)                               405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 54    MAZDA                                         405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 51    MITSUBISHI                                    405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 50    PEUGEOT                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 59    GM DAEWOO (ROK)                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 60    OPEL / VAUXHALL                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 61    BMW, BMW AG                                   385120726                       38      06.02.2013        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.02.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 18 FORD                                                   Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                        : FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 JJ X 18                    Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                (kg)      (mm)      datum
405108634           T927 8x18                 Ø73.1 Ø63.4                63,4   Aluminium    875     2284      01/08
                    PCD108/114


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : B4Y; B5Y; BA7; BWY; DA3; DB3; DM2; DXA; DYB; PH2;
                                            PJ2; PT2; PU2
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                            120 Nm für Typ : DM2; PH2; PJ2; PT2; PU2
                                            130 Nm für Typ : DA3; DB3; DM2; DXA; DYB
                                            140 Nm für Typ : BA7
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89         22P; 24J; 51J              Kombi;
                                           225/40R18            21P; 22P; 24J; 24M;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                51G
                                               225/40R18 88     FGQ; 21P; 22P; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 166        225/40R18        21P; 22P; 24J; 24M;        Nur Ford Focus ST;
                                                                51G
                                                                                           Schrägheck;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P
DA3            e13*2001/116*0144*.. 59 - 92    215/40R18 8522P; 24J; 24M; 5EG;             Schrägheck;
                                                           51J
                                    59 - 107 215/40R18 85W 22P; 24J; 24M; 5EG;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           51J
                                             215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J               12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/40R18     21P; 22P; 24J; 24M;             73C; 74A; 74H; 74P
                                                           51G
                                             225/40R18 88 FGQ; 21P; 22P; 24J;
                                                           24M
DB3            e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89  21P; 24M; 51J                   Ford Focus Coupe-
                                             225/40R18 88 21P; 22I; 24J; 24M               Cabriolet;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 18 FORD                                                  Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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                                                                                                        Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 59 - 92     215/40R18 85  22P; 24J; 24M; 5EG;           Stufenheck;
                                                            51J
                                     59 - 107 215/40R18 85W 22P; 24J; 24M; 5EG;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            51J
                                              215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J             12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/40R18     21P; 22P; 24J; 24M;           73C; 74A; 74H; 74P
                                                            51G
                                              225/40R18 88 FGQ; 21P; 22P; 24J;
                                                            24M
DYB            e13*2007/46*1138*..   70 - 134 225/40R18 92 21P; 245; 248                  Kombi; Schrägheck;
                                              235/35R18 90 21P; 24J; 248                  Frontantrieb;
                                              235/40R18 91 21P; 24J; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88W 21N; 21P; 22H; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            248; 5FE                      729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89         24J; 24M                  Nur C-MAX;
                                           225/40R18 88         24J; 24M                  Frontantrieb;
                                           235/40R18 91         21B; 22B; 24J; 24M        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 74Z

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97        24J; 24M                  Nur Kuga bis
                                            245/45R18 96        24J                       Modeljahr 2012;
                                            245/50R18 100       21P; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
                                            255/45R18 99        24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 74Z; 76O

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 93         24M; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
                                  74 - 107 225/40R18 92         24M; 51J                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91         22I; 22M; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                  74 - 176 225/40R18 92Y        24M; 51J                  73C; 74A; 74H; 74P;
                                           235/40R18 91Y        22I; 22M; 24D             74Z; 740
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R18 89W        24M; 5FM; 51J             Stufenheck;
                                  74 - 107 235/40R18 91         22I; 22M; 24D             Schrägheck;
                                  74 - 176 225/40R18 92         24M; 51J                  Frontantrieb;
                                           235/40R18 91Y        22I; 22M; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          74Z; 740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 18 FORD                                                  Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
BWY          e1*98/14*0156*..  66 - 125 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24M;                 Frontantrieb;
                                                      5FE
                                         225/40R18 92 21B; 22F; 24C; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                               66 - 166 225/40R18     21B; 22F; 24C; 24M;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      51G
                                         235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D;                 73C; 74A; 74H; 74P
                                                      54A
B4Y          e1*98/14*0154*..  66 - 107 225/40R18 88 21B; 22L; 24C; 24D;                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      5FE
B5Y          e1*98/14*0155*..  66 - 125 225/40R18 88W 21B; 22L; 24C; 24D;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      5FE
                               150 - 166 225/40R18    21B; 22L; 24C; 24D;                 73C; 74A; 74H; 74P
                                                      51G

Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
PH2          e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18    24D; 24J; 53S                       Pkw geschlossen; Lkw
PJ2          e1*2001/116*0207*..         225/40R18 92 24D; 24J; 5GM                       geschl.Kasten (Serie);
PT2          L071                                                                         Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 149 235/45R18 94W 24J; 24M; 5HI             erhöhtes
                                                                                   Anzugsmoment
                                    74 - 162 235/40R18 95W 24J; 24M                160 Nm; Ford S-MAX;
                                             235/45R18     24J; 24M; 51G           Ford Galaxy;
                                             235/45R18 94Y 24J; 24M; 5HI           10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/45R18 98 24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/40R18 93Y Nicht Ford Galaxy; FGT; 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                           24J; 24M; 5HA           740
                                             245/40R18 97 FGT; 24J; 24M
                                             245/45R18 96 FGT; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/40R18 89W         51J                       Nur C-MAX; MPV;
                                          215/45R18 89W         51J                       Frontantrieb;
                                          225/40R18 92          21P; 22I; 245; 51J        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 90          21P; 22I; 245; 248        12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/40R18 91          21P; 22I; 245; 248        729; 73C; 74A; 74H;
                                          245/35R18 92          21B; 21N; 22B; 22H;       74P
                                                                24J; 248




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 18 FORD                                                  Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92          21P; 22I; 245; 51J        Nur Grand C-MAX;
                                                                                          MPV;
                                              235/40R18 95      21P; 22I; 245; 248        Frontantrieb;
                                              245/35R18 92      21B; 22B; 24J; 248;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                260; 270                  12A; 51A; 71K; 721;
                                    77 - 92   215/45R18 93      51J                       729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:    TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
PU2          L072             55 - 85 225/40R18    24D; 24J; 53S                          Pkw geschlossen; Lkw
                                      225/40R18 92 24D; 24J; 5GM                          geschl.Kasten (Serie);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          744; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.


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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74Z) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bzw. mindestens
     die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit
     Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DYB
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             26B                      x = 320             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350            15                 VA
             26N                   x = 320       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 06.02.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -