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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0164
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0123-08-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 JJ X 18
Typ:                                    T927 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                  Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 18x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                            S22028-5mm                                 27 mm
335110651DS                            S10218-5mm                                 33 mm
354100566DS                            S10284-3mm                                 35 mm

Das Basisrad 325100571 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad 385110651 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad 384100566 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Der Verwendungsbereich der Radausführung 455112571 und 405114641 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
384100541         T927 8x18                 Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
384100561         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
354100566DS       T927 8x18                 Ø73.1Ø56.6/S10-28         100/4     56,6      35    725   2135 01/08
                  PCD100/108                4
384108634         T927 8x18                 Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4      38    725   2135 01/08
                  PCD100/108
325100541         T927 8x18                 Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
325100561         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
275100571DS       T927 8x18                 S22028-5mm                100/5     57,1      27    880   2275 01/08
                  PCD100/112
325100571         T927 8x18                 Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
405105566         T927 8x18                 Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6      40    875   2284 01/08
                  PCD105/115
405108634         T927 8x18                 Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4      40    875   2284 01/08
                  PCD108/114
405108651         T927 8x18                 Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1      40    875   2284 01/08
                  PCD108/114
335110651DS       T927 8x18                 S10218 -5mm               110/5     65,1      33    880   2275 01/08
                  PCD110/120
385110651         T927 8x18                 Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1      38    880   2275 01/08
                  PCD110/120
325112571         T927 8x18                 Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112
455112571         T927 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      45    880   2275 01/08
325112666         T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      32    880   2275 01/08
                  PCD100/112




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                   Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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455112666          T927 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6              112/5           66,6    45   880   2275 01/08
405114601          T927 8x18                 Ø73.1 Ø60.1             114,3/5          60,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114641          T927 8x18                 Ø73.1 Ø64.1             114,3/5          64,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114661          T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   860   2327 01/08
                   PCD108/114
405114661          T927 8x18                 Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405114671          T927 8x18                 Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   880   2275 01/08
                   PCD108/114
405115701          T927 8x18                 Ø73.1 Ø70.1               115/5          70,1    40   880   2275 01/08
                   PCD105/115
385120726          T927 8x18                 ohne                      120/5          72,6    38   876   2284 01/08
                   PCD110/120
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T927 8x18
Radausführung                       : --                                       : T927 8x18 PCD100/112
Radgröße                            : --                                       : 8 JJ X 18
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                      : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                   Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/BUM vom 20.02.2008 und
Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/E1/BUM vom 19.08.2008 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                    Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
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V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
 63    HYUNDAI MOTOR (IND)                          384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 64    KIA                                          384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 65    MAZDA                                        384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
 62    TOYOTA                                       384100541                       38      06.02.2013        liegt bei
  3    BMW AG                                       384100561                       38      06.02.2013        liegt bei
  1    FIAT                                         354100566DS                     35      06.02.2013        liegt bei
  2    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        354100566DS                     35      06.02.2013        liegt bei
  4    FORD                                         384108634                       38      06.02.2013        liegt bei
  5    FUJI HEAVY IND.(J)                           325100541                       32      06.02.2013        liegt bei
  6    TOYOTA                                       325100541                       32      06.02.2013        liegt bei
 67    FUJI HEAVY IND.(J)                           325100561                       32      06.02.2013        liegt bei
 66    TOYOTA                                       325100561                       32      06.02.2013        liegt bei
  8    AUDI                                         275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 13    AUDI                                         325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
 10    SEAT                                         275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 11    SEAT                                         325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
  9    SKODA                                        275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 14    SKODA                                        325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
  7    VOLKSWAGEN                                   275100571DS                     27      06.02.2013        liegt bei
 12    VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      06.02.2013        liegt bei
 15    GM DAEWOO (ROK)                              405105566                       40      06.02.2013        liegt bei
 16    OPEL / VAUXHALL                              405105566                       40      06.02.2013        liegt bei
 18    FORD                                         405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 17    JAGUAR                                       405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 20    LAND ROVER (GB)                              405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 19    VOLVO                                        405108634                       40      06.02.2013        liegt bei
 21    PEUGEOT                                      405108651                       40      06.02.2013        liegt bei
 22    VOLVO                                        405108651                       40      06.02.2013        liegt bei
 24    FIAT                                         335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 27    FIAT                                         385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 23    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 26    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 25    SAAB                                         335110651DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 28    SAAB                                         385110651                       38      06.02.2013        liegt bei
 30    AUDI                                         325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 36    AUDI                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 32    QUATTRO GmbH                                 325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 34    FORD                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 33    SEAT                                         325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 35    SEAT                                         455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 31    SKODA                                        325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 38    SKODA                                        455112571                       45      06.02.2013        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18                                     Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 06.02.2013
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 29    VOLKSWAGEN                                    325112571                       32      06.02.2013        liegt bei
 37    VOLKSWAGEN                                    455112571                       45      06.02.2013        liegt bei
 39    AUDI                                          325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
 43    AUDI                                          455112666                       45      06.02.2013        liegt bei
 40    CHRYSLER (USA)                                325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
 41    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                    325112666                       32      06.02.2013        liegt bei
       MERCEDES-BENZ
 42    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                    455112666                       45      06.02.2013        liegt bei
       MERCEDES-BENZ
 45    SUZUKI                                        405114601                       40      06.02.2013        liegt bei
 44    TOYOTA                                        405114601                       40      06.02.2013        liegt bei
 46    HONDA                                         405114641                       40      06.02.2013        liegt bei
 47    AUTOMOBILES DACIA S.A.                        405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
 48    NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan             405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
       International S. A.
 49    RENAULT                                       405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
 53    CHRYSLER (USA)                                405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 57    CITROEN                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 52    FORD                                          405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 56    HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                   405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 55    KIA                                           405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 58    KIA MOTORS (SK)                               405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 54    MAZDA                                         405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 51    MITSUBISHI                                    405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 50    PEUGEOT                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 59    GM DAEWOO (ROK)                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 60    OPEL / VAUXHALL                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 61    BMW, BMW AG                                   385120726                       38      06.02.2013        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.02.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                  Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                        : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 JJ X 18                    Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
405108634           T927 8x18                Ø73.1 Ø63.4                 63,4   Aluminium    875     2284      01/08
                    PCD108/114


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLVO
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : M; M-2D
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : B; B-2D; D-2D; D-N2D; F; A-2D; A; D
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : M erhoeht ; M-2D erhoeht
                                            170 Nm für Typ : A erhoeht ; A-2D erhoeht ; B erhoeht ; B-2D erhoeht
                                            ; F erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..      73 - 132 225/40R18 88W 21P; 22I; 24J; 24M            erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                      73 - 169 215/40R18 89W    24J; 24M                   120 Nm; VOLVO C30
                                               215/45R18 89W    21P; 22I; 24J; 24M         (Coupe); Frontantrieb;
                                               225/40R18 88Y    21P; 22I; 24J; 24M         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91     21P; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE                               erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                      100 - 132 215/40R18 89W                              120 Nm; VOLVO C70
                                                215/45R18 89W                              (Cabrio);
                                      100 - 169 215/40R18 89Y                              Frontantrieb;
                                                215/45R18 89Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                225/40R18 92                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/40R18 91 22I                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                 Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 21P; 22B; 24J; 24M                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     73 - 169 215/40R18 89W     22I; 24J; 24M             120 Nm; VOLVO S40,
                                              215/45R18 89W     21P; 22I; 24J; 24M        V50; Kombi; Limousine;
                                              225/40R18 88Y     21P; 22B; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      21P; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 132 225/40R18 88W 21P; 22I; 24J; 24M            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     73 - 169 215/40R18 89W     24J; 24M                  120 Nm; VOLVO C30
                                              215/45R18 89W     21P; 22I; 24J; 24M        (Coupe); Frontantrieb;
                                              225/40R18 88Y     21P; 22I; 24J; 24M        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91      21P; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 21P; 22I                     erhöhtes
                                                                                    Anzugsmoment
                                              225/45R18 95 21P; 22I; 54A            170 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 95 21B; 22B; 24J; 248; 260 Stufenheck;
                                              245/35R18 92Y 21B; 22B; 24J; 248; 260 Allradantrieb;
                                              245/40R18 93Y 21B; 22B; 24J; 248; 260 Frontantrieb;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    721; 729; 73C; 74A;
                                                                                    74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 22I; 5GG                          erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
A-2D           e1*2001/116*0504*..            235/40R18 91W     22I; 5GG                  170 Nm; Allradantrieb;
                                     80 - 175 225/45R18 91Y     22I; 5GG                  Frontantrieb;
                                              235/40R18 91Y     22I; 5GG                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93W     22I; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                     80 - 210 225/45R18 95      22I                       73C; 74A; 74H; 74P;
                                              235/40R18 95      22I                       740
                                     80 - 232 225/45R18 95Y     22I
                                              235/40R18 95Y     22I
                                              245/40R18 93Y     22I; 24J; 24M; 5HA
                                              245/40R18 97      22I; 24J; 24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                 Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97         22I; 24J; 24M             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            245/45R18 96 24J                            170 Nm; VOLVO XC70;
                                              245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24M            Allradantrieb;
                                              255/45R18 99 22I; 24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740
B              e9*2001/116*0065*..   80 - 120 245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M        erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..   80 - 175 225/45R18 91W 22I; 51J                      170 Nm; VOLVO V70;
                                              235/40R18 91W 22B; 51J                      Frontantrieb;
                                              245/40R18 93W 21P; 22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     120 - 210 235/55R18 100 24J; 248                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
D-N2D          e1*2007/46*0339*..             235/60R18 103 24J; 248                      170 Nm; Allradantrieb;
D-2D           e1*2001/116*0507*..            255/55R18 105 22I; 24C; 244                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                  Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                 Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 19 VOLVO                                                 Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.02.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 06.02.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
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       -
22     -
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