Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
(D), DB, MERCEDES, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511243665 PCD 112 ET43 RM66,6-73 66,5 Aluminium 845 2385 12/18
511243665 PCD 112 ET43 RM66,6-73 66,5 Aluminium 870 2306 12/18
511243665 PCD 112 ET43 RM66,6-73 66,5 Aluminium 875 2300 12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6E; G6L; (Kegelbund)
Zubehör : Zentrierring: RM66,6-73; Nabenkappe:136
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : G5K; G4X; G8C; G5L; G6K; G3X; G3XE; G3X; G4X
Zubehör : Zentrierring: RM66,6-73; Nabenkappe:136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 275/40R20 106 248; 57F; 6AO Heckantrieb; Elektro;
285/40R20 104 XF6; 248; 27I; 57F 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102 57F; 6AO inkl. Hybrid;
285/35R20 104 57F; 99K 10B; 11G; 11H; 11K;
285/40R20 104 57F; 6AP 12A; 51A; 71C; 71K;
295/35R20 101 57F; 6A0 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102 57F; 6AO M SERIE; inkl. Hybrid;
285/35R20 100 57F; 99K 10B; 11G; 11H; 11K;
285/40R20 104 57F; 6AP 12A; 51A; 71C; 71K;
295/35R20 101 57F; 6A0 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R20 101 CF7; 57F Allradantrieb;
275/40R20 102 248; 57F; 6AO Heckantrieb; Adaptive
295/35R20 101 248; 27I; 57F; 6A0 BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/40R20 101 CF7; 57F Allradantrieb;
275/40R20 102 248; 57F; 6AO Adaptive BMW M
295/35R20 101 248; 27I; 57F; 6A0 Fahrwerk; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 248; 57F; 99X nicht 520e/530e/530e
285/30R20 99Y nicht Heckantrieb; xDrive;
nicht Luftfederung; Kombilimousine;
248; 27H; 57F; 999 Allradantrieb;
295/30R20 97Y nicht Heckantrieb; Heckantrieb;
nicht Luftfederung; 10B; 11G; 11H; 11K;
248; 27H; 57F; 99Q 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 248; 57F; 99X Limousine;
285/30R20 99Y nicht Heckantrieb; Allradantrieb;
nicht Luftfederung; Heckantrieb;
248; 27H; 57F; 999 10B; 11G; 11H; 11K;
295/30R20 97Y nicht Heckantrieb; 12A; 51A; 71C; 71K;
nicht Luftfederung; 721; 725; 73C; 74A;
248; 27H; 57F; 99Q 74P; 76B; 97H
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 57F; 953 Kombilimousine;
285/35R20 104 GBY; 248; 5MA; 57F Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768;
97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 57F; 953 Limousine;
285/35R20 104 GBY; 248; 57F Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 57F; 953 Limousine;
285/35R20 104 GBY; 248; 57F Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 57F; 953 Kombilimousine;
285/35R20 104 GBY; 248; 57F Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/35R20 GAF; 57F; 953 nicht 530e; nicht
285/35R20 104 GBY; 248; 57F 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/35R20 GAF; 57F; 953 nicht 530e; nicht
285/35R20 104 GBY; 248; 57F 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 930
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/35R20 98 GAF; 57F nicht 530e; nicht
285/35R20 100 GBY; 248; 57F 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 57F 530e; 550e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 248; 57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 57F 530e; 550e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 248; 57F 530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/35R20 98 GAF; 57F nicht 530e; nicht
285/35R20 100 GBY; 248; 57F 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 934
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 248; 57F; 99Y Gran Coupe; Cabrio;
Coupe;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 77E; 97H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM66,6-73; Nabenkappe:136
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAT; 27H; 27P; 57F
275/30R20 93W ohne 10B; 11G; 11H; 11K;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71C; 71K;
g (Flap) Serie; GAB; 721; 725; 73C; 74A;
YAT; 248; 27H; 27P;
57F
285/30R20 95W YAQ; 22Q; 244; 247; 74P; 76B
27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102 248; 27I; 57F; 6BN All Terrain; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun All Terrain; nicht
g (Flap) Serie; GAB; E300de; nicht E300e;
YAT; 248; 27H; 27P; Allradantrieb;
5IM; 57F
275/30R20 97Y mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11G; 11H; 11K;
g (Flap) Serie; GAB; 12A; 51A; 71C; 71K;
YAT; 27H; 27P; 5IM;
57F
285/30R20 99Y YAQ; 22Q; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
27F; 57F 74P; 76B
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20 GAF; 248; 57F; 953 E 300 e; E 300 de; E
300 de 4MATIC; nicht
All-Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768;
97H
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/40R20 100 CFC; 57F nicht E 300 e; nicht
275/35R20 102 57F; 6BN E 300 e 4MATIC; nicht
285/35R20 100 GBY; 57F E 300 de; nicht E 300
295/35R20 101 YCQ; 57F de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 6 von 44
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 248; 57F nicht E 300 e; nicht
E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
R2EW e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20 GAF; 248; 57F; 953 E 300 e; E 300 e
4MATIC; E 300 de; E
300 de 4MATIC; E 400
e 4MATIC;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768;
97H
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 248; 57F nicht E 300 e; nicht
295/30R20 101 XF3; 24M; 27I; 57F E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAT; 248; 27H; 27P;
57F
275/30R20 97 mit 10B; 11G; 11H; 11K;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71C; 71K;
g (Flap) Serie; GAB; 721; 725; 73C; 74A;
YAT; 27H; 27P; 57F
285/30R20 99 YAQ; 22Q; 244; 247; 74P; 76B; FKA
27F; 57F
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM66,6-73; Nabenkappe:136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
150 Nm für Typ : E2EQEW; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW; R2ES;
R2EW; 164; 164 AMG; 166; 221; 222; 251
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94 244; 247; 27B; 27H; nicht All-Terrain;
5HI; 57F; 67J nicht C 300 e; nicht
295/25R20 95 DBV; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300
5HR; 57F; 58E de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94 244; 247; 27B; 27H; nicht C 300 e; nicht
5HI; 57F; 67J C 300 e 4MATIC; nicht
295/25R20 95 DBV; 24D; 27B; 27F; C 400 e 4MATIC; nicht
5HR; 57F; 58E C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/30R20 94Y XFA; 244; 247; 27B; Nur Baureihe 205;
27H; 57F Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 275/30R20 97 24M; 27B; 27F; 57F; C63 AMG; ab
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 58K e1*2001/116*0457*25;
204 K e1*2001/116*0457*.. AMG C 63;
204 K e1*2001/116*0463*.. Kombilimousine;
AMG Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 864; 97H
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 265/30R20 94Y XFA; 244; 247; 27B; Nur Baureihe 205; nur
27H; 57F Fzg.-Breite 1839mm;
Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 275/30R20 97 GAB; 244; 247; 27F; nicht e-/de Modelle
57F (PHEV); Cabrio; Coupe;
285/30R20 99 YAQ; 24D; 27F; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 275/30R20 97 GAB; 244; 247; 27F; CLE 300 e; Coupe;
5IM; 57F Heckantrieb;
285/30R20 99 YAQ; 24D; 27F; 5JK; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/30R20 97 GAB; 244; 247; 27F; Cabrio; Coupe;
57F Allradantrieb;
285/30R20 95 YAQ; 24D; 27F; 57F 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; 97H
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 93W mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAT; 27H; 27P; 57F
275/30R20 93W ohne 10B; 11G; 11H; 11K;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71C; 71K;
g (Flap) Serie; GAB; 721; 725; 73C; 74A;
YAT; 248; 27H; 27P;
57F
285/30R20 95W YAQ; 22Q; 244; 247; 74P; 76B
27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102 248; 27I; 57F; 6BN All Terrain; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun All Terrain; nicht
g (Flap) Serie; GAB; E300de; nicht E300e;
YAT; 248; 27H; 27P; Allradantrieb;
5IM; 57F
275/30R20 97Y mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11G; 11H; 11K;
g (Flap) Serie; GAB; 12A; 51A; 71C; 71K;
YAT; 27H; 27P; 5IM;
57F
285/30R20 99Y YAQ; 22Q; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
27F; 57F 74P; 76B
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20 GAF; 248; 57F; 953 E 300 e; E 300 de; E
300 de 4MATIC; nicht
All-Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768;
97H
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/40R20 100 CFC; 57F nicht E 300 e; nicht
275/35R20 102 57F; 6BN E 300 e 4MATIC; nicht
285/35R20 100 GBY; 57F E 300 de; nicht E 300
295/35R20 101 YCQ; 57F de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 248; 57F nicht E 300 e; nicht
E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
R2EW e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20 GAF; 248; 57F; 953 E 300 e; E 300 e
4MATIC; E 300 de; E
300 de 4MATIC; E 400
e 4MATIC;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76B; 768;
97H
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102 GAF; 248; 57F nicht E 300 e; nicht
295/30R20 101 XF3; 24M; 27I; 57F E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97 ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb;
g (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb;
YAT; 248; 27H; 27P;
57F
275/30R20 97 mit 10B; 11G; 11H; 11K;
Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71C; 71K;
g (Flap) Serie; GAB; 721; 725; 73C; 74A;
YAT; 27H; 27P; 57F
285/30R20 99 YAQ; 22Q; 244; 247; 74P; 76B; FKA
27F; 57F
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/40R20 101 246; 248; 5KK nicht AMG EQE 43
4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 768
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 285/35R20 104 GBY; 244; 247; 27I; nicht AMG EQE 43
57F 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 768; FKA
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/40R20 101 GBY; YFA; 246; 57E nicht AMG EQE 43
4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A; 768; FKA
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 255/40R20 101 GDE; 22I; 24M; 57F GLK-Klasse;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; 977
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 275/40R20 102W 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
140 - 225 265/45R20 104 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
275/40R20 102Y 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
285/40R20 104 24C; 24D 74P
295/40R20 106 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 375 295/40R20 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: M-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20 102W 24C; 24D; 5LA 10B; 11G; 11H; 11K;
140 - 225 265/45R20 104 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
275/40R20 106 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
285/40R20 104 24C; 24D 74P
295/40R20 106 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 246; 248; 56G M-Klasse; nicht GLE
265/40R20 104 24J; 244; 247 Coupé; GLE SUV; nicht
265/45R20 104 24J; 244; 247 GL-Klasse; nicht GLS;
275/40R20 102W 242; 244; 245; 247 Allradantrieb;
275/45R20 106 242; 244; 245; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
285/40R20 104 242; 244; 245; 247 12A; 51A; 573; 71C;
295/40R20 106 24C; 24D; 27I 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 75I;
DEL
Verkaufsbezeichnung: ML63 AMG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 AMG e1*2001/116*0403*.. 375 295/40R20 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/35R20 104 57F; 6CS nicht S 580 e; nicht
S 580 e 4MATIC; nicht
S 450 e; nicht
MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; FKA
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/35R20 104 57F; 6CS S 580 e; S 580 e
4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 57F ab Mj.2014 (Baureihe
285/35R20 100 XFS; 57F 217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 57F ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 285/35R20 100Y XFS; 22M; 57F 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM66,6-73; Nabenkappe:136
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/35R20 104 57F; 6CS nicht S 580 e; nicht
S 580 e 4MATIC; nicht
S 450 e; nicht
MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B; FKA
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/35R20 104 57F; 6CS S 580 e; S 580 e
4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 57F ab Mj.2014 (Baureihe
285/35R20 100 XFS; 57F 217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 57F ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 285/35R20 100Y XFS; 22M; 57F 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendende n Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständige n
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannt en Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und dersel ben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
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5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird em pfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
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768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 255/40R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 255/40R20
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 335/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3XE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 20 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 27 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 29 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 31 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 32 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 166
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*..
Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 235 HA
27I x = 290 y = 185 HA
26B x = 235 y = 270 VA
26P x = 185 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 235 y = 270 4 VA
27H x = 340 y = 235 6 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQEW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*..
Handelsbez.: EQE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B y = 280 y = 295 HA
27I x = 230 x = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 295 30 HA
27H x = 280 y = 295 8 HA
26J x = 270 y = 260 20 VA
26N x = 270 y = 260 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 43 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 290 8 VA
26J x = 300 y = 290 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0120-19-WIRD-TG/N9
ANLAGE: 2 Radtyp: WP369A 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025
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Seite: 44 von 44
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.