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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2019-IR-AT-AU-RR-EX-0-000780
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0130-18-WIRD-TG/N1

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2
Typ:                                    MT2 18x8,5

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2                            Radtyp: MT2 18x8,5
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 5
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
MT2 19x8,5 in der Größe 8 1/2 J x 19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Z-Ring / D-Scheibe    -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
510863440          MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø63,4            108/5      63,4     40    690    2291     12/17
510863440          MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø63,4            108/5      63,4     40    720    2200     12/17
510873140          MT2 18x8,5 ET40            ohne                     108/5      73,1     40    720    2200     12/17
511257143          MT2 18x8,5 ET43            Ø73,1 - Ø57,1            112/5      57,1     43    720    2200     12/17
511266643          MT2 18x8,5 ET43            Ø73,1 - Ø66,6            112/5      66,6     43    690    2291     12/17
511266643          MT2 18x8,5 ET43            Ø73,1 - Ø66,6            112/5      66,6     43    720    2200     12/17
511273143          MT2 18x8,5 ET43            ohne                     112/5      73,1     43    720    2200     12/17
5114356140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø56,1           114,3/5     56,1     40    705    2248     12/17
5114356140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø56,1           114,3/5     56,1     40    720    2200     12/17
5114360140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø60,1           114,3/5     60,1     40    710    2217     12/17
5114360140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø60,1           114,3/5     60,1     40    720    2200     12/17
5114364140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø64,1           114,3/5     64,1     40    710    2217     12/17
5114364140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø64,1           114,3/5     64,1     40    720    2200     12/17
5114366140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø66,1           114,3/5     66,1     40    685    2327     12/17
5114366140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø66,1           114,3/5     66,1     40    720    2200     12/17
5114366140DS1      MT2 18x8,5 ET40            12236                   114,3/5     66,1     30    690    2284     12/17
0
5114366140DS1      MT2 18x8,5 ET40            12236                   114,3/5     66,1     30    720    2200 12/17
0
5114367140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø67,1           114,3/5     67,1     40    705    2254     12/17
5114367140         MT2 18x8,5 ET40            Ø73,1 - Ø67,1           114,3/5     67,1     40    720    2200     12/17
511437340          MT2 18x8,5 ET40            ohne                    114,3/5     73,1     40    720    2200     12/17
511570138          MT2 18x8,5 ET38            Ø73,1 - Ø70,1            115/5      70,1     38    720    2200     12/17
511573138          MT2 18x8,5 ET38            ohne                     115/5      73,1     38    720    2200     12/17
512072642          MT2 18x8,5 ET42            ohne                     120/5      72,6     42    720    2200     12/17
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : Barracuda Ultralight
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511573138:




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2                            Radtyp: MT2 18x8,5
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : MT2 18x8,5
Radausführung                       : --                                     : MT2 18x8,5 ET43
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 18 EH2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET43
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 12.17
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MADE IN TAIWAN
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0130-18-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
30.03.2018.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2                           Radtyp: MT2 18x8,5
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 04.06.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 5
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                      510863440; 510863440           40      04.06.2019      liegt bei
               JAGUAR LAND ROVER
    LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
    VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
  2 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                511257143                      43      04.06.2019      liegt bei
               SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  3 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     511266643; 511266643           43      04.06.2019      liegt bei
               MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ
  4 FUJI HEAVY IND.(J)                             5114356140; 5114356140         40      04.06.2019      liegt bei
  5 SUZUKI, TOYOTA,                                5114360140; 5114360140         40      04.06.2019      liegt bei
               TOYOTA MOTOR EUROPE
    NV/SA
  6 HONDA                                          5114364140; 5114364140         40      04.06.2019      liegt bei
  7 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                5114366140; 5114366140         40      04.06.2019      liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan
    International S. A., RENAULT
  8 FORD, HYUNDAI,                                 5114367140; 5114367140         40      04.06.2019      liegt bei
               HYUNDAI Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
    MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
    (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda
    Motor Corporation, MITSUBISHI
  9 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),               511570138                      38      04.06.2019      liegt bei
               OPEL, OPEL / VAUXHALL
 10 BMW AG                                         512072642                      42      04.06.2019      liegt bei
 11 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     5114366140DS10;                30      04.06.2019      liegt bei
               Nissan International S. A.,         5114366140DS10
    RENAULT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2                              Radtyp: MT2 18x8,5
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 04.06.2019
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.06.2019
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                         Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 04.06.2019
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                 Fahrzeughersteller                        : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan
                 International S. A., RENAULT



Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 18 EH2            Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.        zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-        Abroll   ab
              Kennzeichnung                  Kennzeichnung           (mm)                  last        umf.     Fertig
              Rad                            Distanzscheibe                                (kg)        (mm)     datum
5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40                12236                        66,1   Aluminium     690       2284    12/17
0
5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40                12236                        66,1   Aluminium       720    2200 12/17
0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                            für Typ : T32; (Serie Kegelbund)
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                            für Typ : V10; F15; J10; T31; V37; P12; T30; Z33; Z33N; Z50; ZE1
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, für Typ : J11;
                                            (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1; Z33; Z33N
                                            110 Nm für Typ : V10; Z50
                                            113 Nm für Typ : J10; J11
                                            130 Nm für Typ : F15
                                            140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R18 98         24J; 24M; 26P; 27F        erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/50R18 97      241; 244; 246; 247;       140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                26B; 26N; 27F             Limousine;
                                              235/55R18 100     241; 244; 246; 247;       Allradantrieb;
                                                                26B; 26N; 27F             Heckantrieb;
                                              245/45R18 100     24J; 244; 247; 26B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/50R18 100     24C; 24D; 26B; 26N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                27F                       74W; 740; 76O
                                              255/45R18 99      241; 244; 246; 247;
                                                                26B; 26N; 27F
                                              255/50R18 102     24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                27F

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88            22B; 22F; 22L; 24C;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 225/40R18 88        24J; 248; 26B; 27H        Allradantrieb;
             e5*2007/46*1031*..             225/45R18 91        24J; 248; 26B; 27H        10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/45R18 94        24J; 248; 26B; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                27H                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf 40kWh
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*.. 90       215/40R18 89           24J; 26B; 26J; 27B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27H                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R18 88      24J; 248; 26B; 26J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                27B; 27H                  74W
                                              225/45R18 91      24J; 248; 26B; 26J;
                                                                27B; 27H
                                              235/35R18 86      24C; 248; 26B; 26J;
                                                                27B; 27F
                                              235/40R18 91      24C; 248; 26B; 26J;
                                                                27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 103              24J; 24M; 56G             10B; 11G; 11H; 11K;
                                     235/60R18 103              24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                     255/55R18 105              24C; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                     285/50R18 109              22I; 24C; 24D             74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/40R18 91            22B; 22L; 24J; 24M        Kombi; Stufenheck;
                                        255/35R18 90            22B; 22L; 24D; 57F;       Schrägheck;
                                                                68B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 235/45R18 94         24J; 248; 26P             Allradantrieb;
               e5*2007/46*1029*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 76O

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94         22I; 24J; 24M             Nissan Qashqai kurz;
                                           235/50R18 97         21P; 22B; 24C; 24D        Nissan Qashqai +2
                                           245/45R18 96         21P; 22I; 24J; 24M        (lang); Allradantrieb;
                                           255/45R18 99         21P; 22B; 24C; 24D        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/45R18 94            22B; 24D; 24J             Allradantrieb;
                                        235/50R18 97            22B; 22H; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                        245/45R18 96            22B; 24D; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                        255/45R18 99            22B; 22H; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
T30            e1*98/14*0166*..      84 - 121 235/45R18 94                                Allradantrieb;
                                              235/50R18 97                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96  24K                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/45R18 103 21M; 24K                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 235/45R18 94 22I; 24J; 24M                 Allradantrieb;
                                               235/50R18 97 22B; 24C; 24D                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/45R18 96 22B; 24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71C;
                                               255/45R18 99 22B; 24C; 24D                 71K; 721; 725; 73C;
                                     110 - 127 225/55R18    22B; 24J; 24M; 51G;           74A; 74W
                                                            56G
T32            e13*2007/46*1456*..   96 - 130 235/55R18 100 24C; 244; 247; 27B            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                         Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 350Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z33          e1*2001/116*0235*.. 206 - 230 225/45R18 91           57E; 575                  Cabrio; Coupe;
Z33N         e4*2001/116*0086*..           245/45R18 96           57F; 575                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74W; 76O




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : RENAULT
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                            für Typ : RZG; Y
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm,
                                            für Typ : Z; RFB; JZ; RFE; RFD
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm,
                                            für Typ : RFC
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm,
                                            für Typ : T
Zubehör                                   : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 90 Nm für Typ : RFC
                                            108 Nm für Typ : RZG; Y
                                            110 Nm für Typ : RFE
                                            130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
                                            Anzugsmoment
                                            155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                            170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
RFC          e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 245/55R18 103 24J                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74W; 76O




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 235/45R18 94           245; 248                  Allradantrieb;
                                         245/45R18 96           24J; 248                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
RZG          e11*2007/46*3255*.., 96 - 130 235/55R18 100    245; 248; 26P; 27I            10B; 11G; 11H; 11K;
             e6*2007/46*0269*..            235/60R18 103    245; 248; 26P; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/55R18 103    24J; 24M; 26P; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                           255/50R18 102    24J; 244; 247; 26B;           74W; 76O
                                                            27B
                                              255/55R18 105 24J; 244; 247; 26B;
                                                            27B
Y              e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 235/50R18 97  24D; 24J                      Allradantrieb;
                                              245/50R18 100 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/45R18 99  24D; 24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R18 92          22M; 245; 248; 26N;       erhöhtes
                                                                26P                       Anzugsmoment
                                                                                          155 Nm; erhöhtes
                                              225/45R18 95      22M; 245; 248; 26N;       Anzugsmoment 170
                                                                26P                       Nm;
                                                                                          Latitude (Stufenheck);
                                              255/35R18 94 22L; 244; 247; 27H;            Frontantrieb;
                                                           57F; 68B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/40R18 95  22L; 244; 247; 27H;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           57F; 68W                       721; 725; 729; 73C;
                                    81 - 177 235/40R18 95W 22M; 245; 248; 26B;            74A; 74W; 740
                                                           26N
                                             235/45R18 94W 22M; 245; 248; 26B;
                                                           26J; 27H; 54F
                                             245/40R18 93W 22M; 24J; 248; 26B;
                                                           26J; 27H




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                     Seite: 6 von 27
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 21P; 22H; 22M; 24D;              erhöhtes
             e2*2007/46*0012*..                          24J; 5GM                         Anzugsmoment
                                                                                          155 Nm; erhöhtes
                                              235/40R18 91W 21B; 22H; 22M; 24C;           Anzugsmoment 170
                                                            24D; 5GG                      Nm;
                                                                                          Kombi; Schrägheck;
                                     81 - 150 245/40R18 93  21B; 22F; 22L; 24C;           Frontantrieb; nicht
                                                            24D; 54F                      Allradlenkung;
                                     81 - 175 225/40R18 92Y 21P; 22H; 22M; 24D;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            24J; 5GM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R18     21B; 22H; 22M; 24D;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24J; 51G                      74W; 740
                                              235/40R18 95  21B; 22H; 22M; 24C;
                                                            24D
                                              245/40R18 93Y 21B; 22F; 22L; 24C;
                                                            24D; 54F
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 225/40R18 92W 241; 244; 246                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91W 22H; 241; 244; 246;           155 Nm; erhöhtes
                                                            5GG                           Anzugsmoment 170
                                                                                          Nm;
                                     81 - 175 225/40R18 92Y     241; 244; 246             Coupe; Frontantrieb;
                                              225/45R18         241; 244; 246; 51G        Allradlenkung;
                                              235/40R18 95      22H; 241; 244; 246        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      21P; 22H; 24C; 244;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                247; 54F                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740

Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97       215/40R18 89  24J; 24M; 26B; 26J;           Kombi;
                                                            27F                           Schräghecklimousine;
                                     66 - 151 225/40R18 91  241; 244; 246; 247;           Frontantrieb;
                                                            26B; 26J; 27F                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            26J; 27F                      721; 725; 73C; 74A;
                                              245/35R18 92  24C; 24D; 26B; 26J;           74W
                                                            27F
                                              255/35R18 90W 24C; 24D; 26B; 26J;
                                                            27F




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92           24J; 244; 26B; 26N;       erhöhtes
                                                                27B; 27H                  Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Frontantrieb;
                                              225/45R18 95  24J; 244; 26B; 26N;           J-Cross; X-Mod;
                                                            27B; 27H                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W 24J; 244; 26B; 26N;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            27B; 27F                      721; 725; 729; 73C;
                                              235/45R18 94  24J; 244; 26B; 26J;           74A; 74W; 740
                                                            27B; 27F
                                              245/40R18 93  24J; 244; 247; 26B;
                                                            26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/40R18 88W 22F; 24D; 24J                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             235/40R18 91  21P; 22F; 24C; 24D            130 Nm; Schrägheck; 4-
                                              245/35R18 88W 21P; 22F; 24C; 24D            türig; Frontantrieb;
                                              255/35R18 90  22F; 24D; 57F; 68B;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            68L                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24J;            erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                          244                            Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91  21B; 22F; 22L; 241;           Frontantrieb;
                                                            244; 246; 247                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            244; 247                      721; 725; 73C; 74A;
                                              255/35R18 90  22F; 22L; 244; 247;           74W; 740
                                                            57F; 68B; 68L
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 132 225/40R18 88W 22F; 24D; 24J                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91  21P; 22F; 24C; 24D            130 Nm; Coupe; 2-
                                              245/35R18 88W 21P; 22F; 24C; 24D            türig; Frontantrieb;
                                              255/35R18 90  22F; 24D; 57F; 68B;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            68L                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/40R18 88W 21P; 22F; 24J; 244;              erhöhtes
             e2*2007/46*0010*..                          247                              Anzugsmoment
                                                                                          130 Nm; Fluence
                                              225/45R18 91  21P; 22F; 24J; 244;           (Stufenheck); 4-türig;
                                                            247                           Frontantrieb;
                                              235/40R18 91  21P; 22F; 24J; 244;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            247                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R18 88W 21B; 21N; 22F; 24D;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24J                           74W; 740
                                              245/40R18 93  21B; 21N; 22F; 24D;
                                                            24J
                                              255/35R18 90  22F; 24D; 57F; 68B;
                                                            68L

Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 225/45R18 95     245; 248; 26B; 26N;           Kombi; Limousine;
               e2*2007/46*0653*..                           27H                           Frontantrieb;
                                              235/45R18 94  24J; 24M; 26B; 26J;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            27H                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/50R18 97  241; 244; 246; 247;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            26B; 26J; 27F                 74W; 76O
                                              245/40R18 93  24J; 244; 247; 26B;
                                                            26J; 27F
                                              245/45R18 96  24J; 244; 247; 26B;
                                                            26J; 27F
                                              255/40R18 95  241; 244; 246; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
                                              255/45R18 99  241; 244; 246; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
                                              265/45R18 101 24C; 24D; 26B; 26J;
                                                            27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 04.06.2019
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 04.06.2019
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den


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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 04.06.2019
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      Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                   VA
             26P                      x = 370             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
             26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 15 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    ZE1
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:    Nissan Leaf 40kWh

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            20                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 16 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                   VA
             26P                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 17 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    J11
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0963*..
       Handelsbez.:    NISSAN QASHQAI

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 350             y = 320                  VA
             27I                       x = 260             y = 220                  HA
             27B                       x = 310             y = 270                  HA
             26P                       x = 300             y = 270                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 18 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    T32
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1456*..
       Handelsbez.:    NISSAN X-TRAIL

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 300             y = 270                   HA
             27B                      x = 350             y = 320                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    J11
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1029*..
       Handelsbez.:    NISSAN QASHQAI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 270                   VA
             26B                      x = 350             y = 320                   VA
             27I                      x = 260             y = 220                   HA
             27B                      x = 310             y = 270                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 20 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1031*..
       Handelsbez.:    NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                   VA
             26P                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                   VA
             26P                      x = 310             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 375       y = 360            22                 HA
             27H                   x = 375       y = 360             8                 HA
             26J                   x = 360       y = 360            13                 VA
             26N                   x = 360       y = 360             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RZG
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3255*..
       Handelsbez.:    KOLEOS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 23 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0653*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    TALISMAN

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                   VA
             26P                      x = 240             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 270            30                 VA
             27H                   x = 290       y = 320             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 320            27                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 25 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 260                   VA
             26P                      x = 240             y = 210                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 260            30                 VA
             27H                   x = 270       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 330            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 11                                                       Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                    Seite: 27 von 27

Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RZG
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0269*..
       Handelsbez.:    KOLEOS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 04.06.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 04.06.2019
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 04.06.2019
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: MT2 18x8,5
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    04.06.2019
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -