TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2019-IR-AT-AU-RR-EX-0-000780 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0130-18-WIRD-TG/N1 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2 Typ: MT2 18x8,5 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2 Radtyp: MT2 18x8,5 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp MT2 19x8,5 in der Größe 8 1/2 J x 19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 510863440 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 690 2291 12/17 510863440 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 720 2200 12/17 510873140 MT2 18x8,5 ET40 ohne 108/5 73,1 40 720 2200 12/17 511257143 MT2 18x8,5 ET43 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 720 2200 12/17 511266643 MT2 18x8,5 ET43 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 43 690 2291 12/17 511266643 MT2 18x8,5 ET43 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 43 720 2200 12/17 511273143 MT2 18x8,5 ET43 ohne 112/5 73,1 43 720 2200 12/17 5114356140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 40 705 2248 12/17 5114356140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 40 720 2200 12/17 5114360140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø60,1 114,3/5 60,1 40 710 2217 12/17 5114360140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø60,1 114,3/5 60,1 40 720 2200 12/17 5114364140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø64,1 114,3/5 64,1 40 710 2217 12/17 5114364140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø64,1 114,3/5 64,1 40 720 2200 12/17 5114366140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 40 685 2327 12/17 5114366140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 40 720 2200 12/17 5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40 12236 114,3/5 66,1 30 690 2284 12/17 0 5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40 12236 114,3/5 66,1 30 720 2200 12/17 0 5114367140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 705 2254 12/17 5114367140 MT2 18x8,5 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 720 2200 12/17 511437340 MT2 18x8,5 ET40 ohne 114,3/5 73,1 40 720 2200 12/17 511570138 MT2 18x8,5 ET38 Ø73,1 - Ø70,1 115/5 70,1 38 720 2200 12/17 511573138 MT2 18x8,5 ET38 ohne 115/5 73,1 38 720 2200 12/17 512072642 MT2 18x8,5 ET42 ohne 120/5 72,6 42 720 2200 12/17 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : Barracuda Ultralight Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511573138: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2 Radtyp: MT2 18x8,5 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : MT2 18x8,5 Radausführung : -- : MT2 18x8,5 ET43 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 EH2 Einpreßtiefe : -- : ET43 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 12.17 Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN TAIWAN Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0130-18-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 30.03.2018. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2 Radtyp: MT2 18x8,5 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 510863440; 510863440 40 04.06.2019 liegt bei JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 2 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 511257143 43 04.06.2019 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN 3 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 511266643; 511266643 43 04.06.2019 liegt bei MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 4 FUJI HEAVY IND.(J) 5114356140; 5114356140 40 04.06.2019 liegt bei 5 SUZUKI, TOYOTA, 5114360140; 5114360140 40 04.06.2019 liegt bei TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA 6 HONDA 5114364140; 5114364140 40 04.06.2019 liegt bei 7 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 5114366140; 5114366140 40 04.06.2019 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT 8 FORD, HYUNDAI, 5114367140; 5114367140 40 04.06.2019 liegt bei HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor Corporation, MITSUBISHI 9 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 511570138 38 04.06.2019 liegt bei OPEL, OPEL / VAUXHALL 10 BMW AG 512072642 42 04.06.2019 liegt bei 11 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 5114366140DS10; 30 04.06.2019 liegt bei Nissan International S. A., 5114366140DS10 RENAULT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 EH2 Radtyp: MT2 18x8,5 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.06.2019 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum 5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40 12236 66,1 Aluminium 690 2284 12/17 0 5114366140DS1 MT2 18x8,5 ET40 12236 66,1 Aluminium 720 2200 12/17 0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : T32; (Serie Kegelbund) Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : V10; F15; J10; T31; V37; P12; T30; Z33; Z33N; Z50; ZE1 Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM) Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1; Z33; Z33N 110 Nm für Typ : V10; Z50 113 Nm für Typ : J10; J11 130 Nm für Typ : F15 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/45R18 98 24J; 24M; 26P; 27F erhöhtes Anzugsmoment 235/50R18 97 241; 244; 246; 247; 140 Nm; INFINITI Q50; 26B; 26N; 27F Limousine; 235/55R18 100 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27F Heckantrieb; 245/45R18 100 24J; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R18 100 24C; 24D; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74W; 740; 76O 255/45R18 99 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 255/50R18 102 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 225/40R18 88 22B; 22F; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 225/40R18 88 24J; 248; 26B; 27H Allradantrieb; e5*2007/46*1031*.. 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf 40kWh Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 215/40R18 89 24J; 26B; 26J; 27B; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 24J; 248; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A; 27B; 27H 74W 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 235/35R18 86 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27F 235/40R18 91 24C; 248; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 103 24J; 24M; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 235/60R18 103 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 255/55R18 105 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 285/50R18 109 22I; 24C; 24D 74W Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/40R18 91 22B; 22L; 24J; 24M Kombi; Stufenheck; 255/35R18 90 22B; 22L; 24D; 57F; Schrägheck; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 235/45R18 94 24J; 248; 26P Allradantrieb; e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W; 76O Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94 22I; 24J; 24M Nissan Qashqai kurz; 235/50R18 97 21P; 22B; 24C; 24D Nissan Qashqai +2 245/45R18 96 21P; 22I; 24J; 24M (lang); Allradantrieb; 255/45R18 99 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 235/45R18 94 22B; 24D; 24J Allradantrieb; 235/50R18 97 22B; 22H; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 22B; 22H; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74W T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 235/45R18 94 Allradantrieb; 235/50R18 97 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 24K 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 103 21M; 24K 721; 725; 73C; 74A; 74W T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94 22I; 24J; 24M Allradantrieb; 235/50R18 97 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 255/45R18 99 22B; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 110 - 127 225/55R18 22B; 24J; 24M; 51G; 74A; 74W 56G T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 235/55R18 100 24C; 244; 247; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: NISSAN 350Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z33 e1*2001/116*0235*.. 206 - 230 225/45R18 91 57E; 575 Cabrio; Coupe; Z33N e4*2001/116*0086*.. 245/45R18 96 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : RZG; Y Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 34 mm, für Typ : Z; RFB; JZ; RFE; RFD Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, für Typ : RFC Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, für Typ : T Zubehör : DS 10mm: 12236; Nabenkappe: 041B; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC 108 Nm für Typ : RZG; Y 110 Nm für Typ : RFE 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment 155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 245/55R18 103 24J Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 235/45R18 94 245; 248 Allradantrieb; 245/45R18 96 24J; 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 130 235/55R18 100 245; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; e6*2007/46*0269*.. 235/60R18 103 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 245/55R18 103 24J; 24M; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 255/50R18 102 24J; 244; 247; 26B; 74W; 76O 27B 255/55R18 105 24J; 244; 247; 26B; 27B Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 235/50R18 97 24D; 24J Allradantrieb; 245/50R18 100 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 127 225/40R18 92 22M; 245; 248; 26N; erhöhtes 26P Anzugsmoment 155 Nm; erhöhtes 225/45R18 95 22M; 245; 248; 26N; Anzugsmoment 170 26P Nm; Latitude (Stufenheck); 255/35R18 94 22L; 244; 247; 27H; Frontantrieb; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 95 22L; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 68W 721; 725; 729; 73C; 81 - 177 235/40R18 95W 22M; 245; 248; 26B; 74A; 74W; 740 26N 235/45R18 94W 22M; 245; 248; 26B; 26J; 27H; 54F 245/40R18 93W 22M; 24J; 248; 26B; 26J; 27H Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 21P; 22H; 22M; 24D; erhöhtes e2*2007/46*0012*.. 24J; 5GM Anzugsmoment 155 Nm; erhöhtes 235/40R18 91W 21B; 22H; 22M; 24C; Anzugsmoment 170 24D; 5GG Nm; Kombi; Schrägheck; 81 - 150 245/40R18 93 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb; nicht 24D; 54F Allradlenkung; 81 - 175 225/40R18 92Y 21P; 22H; 22M; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 24J; 5GM 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 21B; 22H; 22M; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 51G 74W; 740 235/40R18 95 21B; 22H; 22M; 24C; 24D 245/40R18 93Y 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54F T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 241; 244; 246 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91W 22H; 241; 244; 246; 155 Nm; erhöhtes 5GG Anzugsmoment 170 Nm; 81 - 175 225/40R18 92Y 241; 244; 246 Coupe; Frontantrieb; 225/45R18 241; 244; 246; 51G Allradlenkung; 235/40R18 95 22H; 241; 244; 246 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22H; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 54F 721; 725; 73C; 74A; 74W; 740 Verkaufsbezeichnung: Megane Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 215/40R18 89 24J; 24M; 26B; 26J; Kombi; 27F Schräghecklimousine; 66 - 151 225/40R18 91 241; 244; 246; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 90W 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/35R18 92 24C; 24D; 26B; 26J; 74W 27F 255/35R18 90W 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26N; erhöhtes 27B; 27H Anzugsmoment 130 Nm; Frontantrieb; 225/45R18 95 24J; 244; 26B; 26N; J-Cross; X-Mod; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91W 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27F 721; 725; 729; 73C; 235/45R18 94 24J; 244; 26B; 26J; 74A; 74W; 740 27B; 27F 245/40R18 93 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 132 225/40R18 88W 22F; 24D; 24J erhöhtes Anzugsmoment e2*2007/46*0010*.. 235/40R18 91 21P; 22F; 24C; 24D 130 Nm; Schrägheck; 4- 245/35R18 88W 21P; 22F; 24C; 24D türig; Frontantrieb; 255/35R18 90 22F; 24D; 57F; 68B; 10B; 11G; 11H; 11K; 68L 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W; 740 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24J; erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 244 Anzugsmoment 130 Nm; Kombi; 235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 241; Frontantrieb; 244; 246; 247 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 244; 247 721; 725; 73C; 74A; 255/35R18 90 22F; 22L; 244; 247; 74W; 740 57F; 68B; 68L Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 132 225/40R18 88W 22F; 24D; 24J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R18 91 21P; 22F; 24C; 24D 130 Nm; Coupe; 2- 245/35R18 88W 21P; 22F; 24C; 24D türig; Frontantrieb; 255/35R18 90 22F; 24D; 57F; 68B; 10B; 11G; 11H; 11K; 68L 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74W; 740 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 225/40R18 88W 21P; 22F; 24J; 244; erhöhtes e2*2007/46*0010*.. 247 Anzugsmoment 130 Nm; Fluence 225/45R18 91 21P; 22F; 24J; 244; (Stufenheck); 4-türig; 247 Frontantrieb; 235/40R18 91 21P; 22F; 24J; 244; 10B; 11G; 11H; 11K; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R18 88W 21B; 21N; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74W; 740 245/40R18 93 21B; 21N; 22F; 24D; 24J 255/35R18 90 22F; 24D; 57F; 68B; 68L Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 225/45R18 95 245; 248; 26B; 26N; Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 27H Frontantrieb; 235/45R18 94 24J; 24M; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R18 97 241; 244; 246; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 74W; 76O 245/40R18 93 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/45R18 96 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/40R18 95 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 255/45R18 99 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 265/45R18 101 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA 27F x = 300 y = 340 30 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: ZE1 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*.. Handelsbez.: Nissan Leaf 40kWh Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J11 Genehm.Nr.: e11*2007/46*0963*.. Handelsbez.: NISSAN QASHQAI Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 320 VA 27I x = 260 y = 220 HA 27B x = 310 y = 270 HA 26P x = 300 y = 270 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: T32 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1456*.. Handelsbez.: NISSAN X-TRAIL Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 300 y = 270 HA 27B x = 350 y = 320 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J11 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1029*.. Handelsbez.: NISSAN QASHQAI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 270 VA 26B x = 350 y = 320 VA 27I x = 260 y = 220 HA 27B x = 310 y = 270 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: F15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1031*.. Handelsbez.: NISSAN JUKE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 400 VA 26P x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 400 20 VA 26N x = 300 y = 400 8 VA 27F x = 300 y = 400 20 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA 26J x = 360 y = 360 13 VA 26N x = 360 y = 360 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RZG Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*.. Handelsbez.: KOLEOS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: 11 Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RZG Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*.. Handelsbez.: KOLEOS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG/N1 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: MT2 18x8,5 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 04.06.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: MT2 18x8,5 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 04.06.2019 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -