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							Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                          Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.06.2018
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                                                                                                         Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                            VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 18 EH2            Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)       (mm)     datum
511570138           MT2 18x8,5 ET38          Ø73,1 - Ø70,1                70,1   Aluminium     720      2200    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø70,1; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92            21P; 22I; 22Q; 24J; 248 Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                225/45R18 91      21P; 22I; 22Q; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/40R18 91      21P; 22I; 22Q; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                235/45R18 94      21P; 22I; 22Q; 24J; 248 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/55R18               24J; 24M; 51G              Allradantrieb;
                                          255/45R18 99            24J; 24M                   Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/55R18               24J; 24M; 51G              Allradantrieb;
                                          255/45R18 99            24J; 24M                   Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                          Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                      Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                      10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R18 91            22I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R18 94            22I                       721; 725; 729; 73C;
                                          245/40R18 93            21P; 22I; 24J; 248        74A; 74P
                                          245/45R18 96            21P; 22I; 24J; 248
                                          255/35R18 94            21P; 22B; 24J; 248;
                                                                  260; 270; 68B
                                                255/40R18 95      21P; 22B; 24J; 248;
                                                                  260; 270; 68W

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø70,1; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                            140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/55R18               24J; 24M; 51G             Allradantrieb;
                                          255/45R18 99            24J; 24M                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 235/45R18 94                     ASTRA GTC;
                                                                          CASCADA;
                                         245/45R18 96                     Frontantrieb;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 245/40R18 93  245; 248; 26P; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 147 225/45R18 95  51J                Frontantrieb;
                                         235/40R18 95  245; 248           10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/45R18 94  245; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/40R18 93W 245; 248; 26P; 5HA 721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P; 76O




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92 22I; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91 22I                TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91 22I                Frontantrieb;
                                         235/45R18 94 22I                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 74P; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92 22I; 51J           Stufenheck;
                                         225/45R18    22I; 51G           Schrägheck;
                                         235/40R18 91 22I                Frontantrieb;
                                         235/45R18    22I; 51G           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92           22I; 51J                  Stufenheck;
                                         225/45R18              22I; 51G                  Schrägheck;
                                         235/40R18 91           22I                       Frontantrieb;
                                         235/45R18              22I; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 143 245/40R18 93  245; 248; 26P; 5HA                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 147 225/45R18 95  51J                                Frontantrieb;
                                         235/40R18 95  245; 248                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/45R18 94  245; 248                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/40R18 93W 245; 248; 26P; 5HA                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 225/40R18 92       22I; 51J                  Nur ASTRA SPORTS
                                             225/45R18 91       22I                       TOURER; Kombi;
                                             235/40R18 91       22I                       Frontantrieb;
                                             235/45R18 94       22I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92           22I; 51J                  Stufenheck;
                                         225/45R18              22I; 51G                  Schrägheck;
                                         235/40R18 91           22I                       Frontantrieb;
                                         235/45R18              22I; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 26P; 27I                            GRAND SPORT; nicht
                                         235/45R18 94 248; 26P; 27I                       GSI; Allradantrieb;
                                         245/40R18 93 248; 26B; 27B                       Frontantrieb;
                                         245/45R18 96 248; 26B; 27B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/40R18 95 245; 248; 26B; 26N;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      27B; 27H                            721; 725; 73C; 74A;
                                         255/45R18 99 245; 248; 26B; 26N;                 74P; DEB
                                                      27B; 27H
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 26P; 27I                            SPORTS TOURER;
                                                                                          nicht
                                              235/45R18 94      248; 26P; 27I             GSI; Allradantrieb;
                                              245/40R18 93      248; 26B; 27B             Frontantrieb;
                                              245/45R18 96      248; 26B; 27B             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/40R18 95      245; 248; 26B; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                27B; 27H                  721; 725; 73C; 74A;
                                              255/45R18 99      245; 248; 26B; 26N;       74P; DEB
                                                                27B; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.06.2018
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                         Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.06.2018
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/45R18
                     Hinterachse:                        255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                   VA
             26P                      x = 250             y = 320                   VA
             27B                      x = 320             y = 250                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 320       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 320       y = 370            15                 VA
             27H                   x = 320       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 320       y = 250            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 9                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                   VA
             26P                      x = 150             y = 150                   VA
             27B                      x = 200             y = 250                   HA
             27I                      x = 150             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.