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							Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.06.2018
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                            MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 18 EH2            Einpreßtiefe (mm)      : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.       zul.       gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                  last       umf.       Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)       (mm)       datum
511266643           MT2 18x8,5 ET43          Ø73,1 - Ø66,6                66,6   Aluminium     690      2291      12/17
511266643           MT2 18x8,5 ET43          Ø73,1 - Ø66,6                66,6   Aluminium     720      2200      12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : 4G; 4G1
                                            165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                                            200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                      Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18              51G                        quattro;
                                           255/45R18 99                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                             DEB; DEJ; MAO; PDI

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 245/55R18 103                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                245/60R18 105                                200 Nm; erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment 165
                                                                                             Nm;
                                                                                             Q5; Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 740; 75I; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.06.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 170 225/40R18 88W 24J; 244; 26B; 26N; 27I CLUBMAN JOHN
                                                                                     COOPER
                                                                                     WORKS (F54); MINI
                                                                                     CLUBMAN F54;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                     DE4

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 170 225/40R18 88W 24J; 244; 26B; 26N; 27I CLUBMAN JOHN
                                                                                COOPER
                                                                                WORKS (F54); MINI
                                                                                CLUBMAN F54;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                DE4
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 235/45R18 94  244; 245; 27I           BMW X1 (F48);
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                DE4
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 26N; 27U      BMW Active Tourer
                                                                                F45;
                                          225/45R18 91W 24J; 244; 26J; 27H;     BMW Gran Tourer F46;
                                                        27V                     Allradantrieb;
                                          235/40R18 91W 24J; 244; 247; 26N;     Frontantrieb;
                                                        27U                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R18 93  24C; 244; 247; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        27F; 27V                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                DE4




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/45R18 94            244; 245; 27I             BMW X1 (F48);
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                            DE4
F2X             e1*2007/46*1824*..    100 - 170 235/45R18 94      244; 26P                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/50R18 97      24J; 244; 26B; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  27H; 27I                  721; 725; 73C; 74A;
                                                245/45R18 96      244; 26N; 26P; 27I        74P; 76O
                                                255/40R18 95      24J; 244; 26B; 26N;
                                                                  27H; 27I
                                                255/45R18 99      24J; 244; 26B; 26N;
                                                                  27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 26N; 27U                   BMW Active Tourer
                                                                                            F45;
F2GT            e1*2007/46*1677*..              225/45R18 91W 24J; 244; 26J; 27H;           BMW Gran Tourer F46;
                                                              27V                           Allradantrieb;
                                                235/40R18 91W 24J; 244; 247; 26N;           Frontantrieb;
                                                              27U                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/40R18 93  24C; 244; 247; 26J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              27F; 27V                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O; 83L; DEK;
                                                                                            DE4

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6; Nabenkappe: 041B;
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm für Typ : 176; 176 AMG; 204; 204 K; 212; 212K; 245G; 245G
                                            AMG
                                            150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 215; 216; 220; 639; 639/4
                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                            180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265    235/40R18 91Y 24J; 26B; 26N; 27H  A 45 AMG;
                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                        74P; 76O



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 215/40R18 M+S 248; 26B; 26J; 52J CLA; Sportfahrwerk;
                                         225/40R18 M+S 248; 26B; 26J; 52J Kombilimousine;
                                                                          Limousine;
                                                                          Allradantrieb;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265           235/40R18 91Y 24J; 26B; 26N; 27H            A 45 AMG;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/40R18 91Y 24J; 26B; 26N; 27H                  A 45 AMG;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 265    235/40R18 91Y 24J; 26B; 26N; 27H                  A 45 AMG;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 215/40R18 M+S 248; 26B; 26J; 52J           CLA; Sportfahrwerk;
                                               225/40R18 M+S 248; 26B; 26J; 52J           CLA Limousine; CLA
                                                                                          Shooting brake;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18 92         26P                       bis
                                           245/35R18 92         27H; 27I; 57F; 575        e1*2001/116*0431*36;
                                           255/35R18 94         248; 27B; 27H; 57F;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                68B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                     Seite: 5 von 26
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97          248; 57F; 575; 67O        Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..          255/35R18 94Y         248; 57F; 6B2             neue C-Klasse; Cabrio;
                                          255/40R18 95Y         248; 57F; 6B3             Kombilimousine; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y 26P; 67O                      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..            235/45R18 94Y YAR; 245; 26N; 26P;           neue C-Klasse; Cabrio;
                                                            6B3                           Kombilimousine; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/45R18 95Y 26P                          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..             235/45R18 94Y 245; 26N; 26P; 5HI           neue C-Klasse;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb; nur
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92                               Nur Baureihe 204; Nur
                                               235/40R18 91     24J; 24M                  4-MATIC; Limousine;
                                               245/35R18        24M; 51G; 57F; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18 94     22I; 24M; 57F; 575        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y                               Nur Baureihe 204;
                                              235/40R18 95  24J; 24M                      Limousine;
                                              245/35R18 92Y 24M; 57F; 68T                 Heckantrieb;
                                              255/35R18 94  22I; 24M; 57F; 68B            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y        248; 57F; 575             Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..           255/35R18 94Y        248; 5HI; 57F             neue C-Klasse;
                                           255/40R18 99         248; 57F                  Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb; nur
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          76O
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y 24J; 24M                      bis
                                               235/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J;          e1*2001/116*0457*24;
                                                             24M                          Kombi; Heckantrieb;
                                               245/35R18 92Y 22I; 22M; 24M; 57F;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             68T                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/35R18 94Y 22I; 22M; 24M; 57F;          721; 725; 73C; 74A;
                                                             68B                          74P
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W 24J; 24M                     Nur 4-MATIC; bis
                                               235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J;          e1*2001/116*0457*24;
                                                             24M                          Kombi;
                                               245/35R18     22I; 22M; 24M; 51G;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             57F; 575                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/35R18 94  22I; 22M; 24M; 57F;          721; 725; 729; 73C;
                                                             575                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CL 500,CL 600,CL 63 AMG,CL 65 AMG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
216          e1*2001/116*0372*.. 285 - 380 255/45R18 99Y 12T; 51G                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18              10N; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; AGD
215            e1*98/14*0113*..      368      245/45R18         10N; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR                               Coupé; Cabrio;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; DEG


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 5IM                          Baureihe W213; nicht
                                          235/45R18 98W YAR                               All Terrain;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97     21P                       Baureihe W212; nicht
                                                                                          AMG-Paket;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                          Baureihe W212; nicht
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                     AMG-Paket;
                                                                                          Stufenheck;
                                              245/40R18 97      21P                       Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; DEG
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 235/45R18 97     YAR                       Baureihe W213;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O; DEG

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95          57E; 67B; 689             Kombi; Heckantrieb;
                                          245/40R18             51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/40R18        51G                       Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18         24J; 248                       V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R18         24J; 248                       Tourer; Vito Mixto;
                                         245/50R18         22Q; 24C; 244; 26P;            ab
                                                           26V                            e1*2007/46*0457*09;
                                                                                          Allradantrieb;
                                              255/40R18         24J; 248                  Frontantrieb;
                                              255/45R18         24J; 248                  Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
140          F690               110 - 235 255/45R18             10N; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                110 - 240 255/45R18             21B; 22B; 22D; 631        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/45R18         10N; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                           255/45R18         21B; 22B; 22D; 367;       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                631                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
140 C          G165                 205 - 235 255/45R18         21B; 22B; 22D; 631        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/45R18         10N; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18              10N; 51G                  Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P
220            e1*97/27*0099*..     145 - 165 245/45R18         10N; 51G                  Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; MBN




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 26
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                  Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              51G                       Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        L275                   65 - 170 235/50R18 101      24C; 24D; 54A             10B; 11G; 11H; 11K;
                                             245/45R18 100      24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             255/45R18 99W      24C; 24D; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101         24C; 24D; 54A             Heckantrieb;
                                          245/45R18 100         24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99W         24C; 24D; 54A             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18              24J; 248                  V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18            24J; 248                  Tourer; Vito Mixto;
                                           245/50R18            22Q; 24C; 244; 26P;       ab
                                                                26V                       e1*2007/46*0459*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                              255/40R18         24J; 248                  Allradantrieb;
                                              255/45R18         24J; 248                  Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.06.2018
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 26
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.06.2018
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R18
                     Hinterachse:                          265/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200             y = 240                   HA
             26B                      x = 290             y = 240                   VA
             26P                      x = 240             y = 190                   VA
             27B                      x = 250             y = 290                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   y = 250       y = 290            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 240             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 260                   VA
             26P                      x = 250             y = 210                   VA
             27B                      x = 210             y = 270                   HA
             27I                      x = 160             y = 220                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                    Seite: 20 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 260                   VA
             26P                      x = 250             y = 210                   VA
             27B                      x = 210             y = 270                   HA
             27I                      x = 160             y = 220                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                    Seite: 21 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                    Seite: 22 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                    Seite: 23 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 290             y = 350                   HA
             26P                      x = 200             y = 310                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA
             27I                      x = 240             y = 315                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 350            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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                                                                                                    Seite: 24 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
       Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 440                   VA
             26P                      x = 270             y = 390                   VA
             26U                      x = 200             x = 180                   VA
             26V                      x = 200             x = 180                   VA
             27B                      x = 300             y = 430                   HA
             27I                      x = 250             y = 380                   HA
             27P                      x = 250             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440             9                 VA
             26N                   x = 320       y = 440             5                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: MT2 18x8,5
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.06.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.