Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller : DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 JJ X 17 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 384100541 H 067 7x17 PCD 100 Ø73.1 Ø54.1 54,1 Aluminium 690 2100 01/07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 24J Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 22H; 24M Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 24J Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 22H; 24M Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2007/46*3320*.. 96 - 135 195/40R17 77 124 Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 12A; 245; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC Verkaufsbezeichnung: 124 SPIDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFM e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 195/40R17 77 124 Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 12A; 245; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : GB; MC; MCT; TB; TBI Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 24J; 24M Stufenheck; MCT e4*2001/116*0110*.. Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 5CW 12A; 51A; 71K; 723; 46 - 81 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P 54A 215/35R17 83 21B; 22B; 24C; 24D TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P 5CW 215/35R17 83 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 21P; 22F; 24C; 244 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 215/40R17 83 21B; 22F; 24C; 244; Frontantrieb; 247 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IA e11*2007/46*1008*.. 49 - 64 195/40R17 77 24C; 244; 247; 26B; Schrägheck; IA-HME e13*2007/46*1602*.. 26J; 27H Frontantrieb; 195/45R17 81 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 205/40R17 80 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27F 74P 205/45R17 84 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 215/35R17 83 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 215/40R17 83 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 195/45R17 81 24J; 26B; 26J 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 24J; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e11*2007/46*1600*.. 66 - 89 205/45R17 84 i20 Active; 215/40R17 83 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 195/45R17 81 24J; 26B; 26J nicht i20 Active; 205/45R17 84 24J; 248; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YB; JA (Kegelbund) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YB; DE; JA; UB Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : DE; UB 117 Nm für Typ : JA 120 Nm für Typ : YB 127 Nm für Typ : JA; YB Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 83 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 83 21P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 71 - 83 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Verkaufsbezeichnung: PICANTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*3848*.. 49 - 62 215/35R17 79 24C; 24D; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E JA e11*2007/46*3848*.. 74 215/35R17 79 24C; 24D; 26B; 26J; PICANTO SX; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 195/45R17 85 Schrägheck; 205/45R17 88 26P; 27H Frontantrieb; 215/40R17 83 248; 26N; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e11*2007/46*3777*.. 57 - 88 195/45R17 85 24J; 248; 26P RIO; 205/45R17 84 24J; 248; 26N; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 24J; 244; 247; 26B; 74P; 77E 26N; 27H YB e11*2007/46*3777*.. 61 - 100 195/45R17 85 21P; 51L STONIC; 195/55R17 88 21P; 22I; 246; 513 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 21P; 51L 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R17 89 21B; 21N; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 248; 51L; 513; 54A 74P; 77E 205/55R17 91 21B; 21N; 22I; 24J; 248; 513 215/45R17 87 21B; 22I; 246; 51L 215/50R17 91 21B; 21N; 22B; 22H; 24J; 248; 513 225/45R17 91 21B; 21N; 22I; 24J; 248; 51L; 513; 54A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NA; NB 127 Nm für Typ : ND Verkaufsbezeichnung: Mazda MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ND e11*2007/46*2661*.. 96 - 135 195/40R17 77 124 Cabrio; Mit 195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung 205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb; 205/45R17 84 12A; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 12A; 245; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FGC Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 21B; 21L; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; F488 362; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 10B; 11G; 11H; 11K; e11*98/14*0083*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 24J; 24M Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 205/40R17 80 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F; G878 205/40R17-84 10B; 11G; 11H; 11K; Reinf 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 22B Mazda 323C/S; Reinf G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 22B; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 24J; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 21B; Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 24D; 24J; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AGILA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 63 215/35R17 79 21P; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; H-B e4*2001/116*0135*.. 48 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 205/40R17 80 21P; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW; MF (Kegelbund) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ER; AZ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NH; MH; EX Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : ER; EX; MF; MH; NH 100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 205/40R17 80 24J; 248; 26B; 26N; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 84 24J; 248; 26B; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MF e4*2007/46*1162*.. 66 195/45R17 81 245; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 205/40R17 80 21P; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 21B; 21L; 22B; 22L Stufenheck; 215/40R17 83 21B; 21L; 22B; 22L; Schrägheck; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22I; 245 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22I; 245 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 22B; 24J; 270 Radschrauben; 215/40R17 83 22B; 24J; 248; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 22I; 245 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 22I; 245 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 22B; 24J; 270 Radmuttern; 215/40R17 83 22B; 24J; 248; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22I; 245 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22I; 245 Radmuttern; 205/40R17 80 22B; 24J; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22B; 24J; 248; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 22I; 245 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 22I; 245 Radschrauben; 205/40R17 80 22B; 24J; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22B; 24J; 248; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 66 - 82 195/45R17 81 245 Allradantrieb; 205/40R17 80 24J; 248 Frontantrieb; 205/45R17 84 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 24J; 248; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø54,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E12J; E12J1; E12T; E12U; XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a) 110 Nm für Typ : W3 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 5EA Kombi; Stufenheck; e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 5EA Schrägheck; e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., 215/40R17 85 21B; 22B; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; e11*98/14*0179*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 5EA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 85 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 21P; 22B; 24J; 244 Frontantrieb; 205/45R17 84 21P; 22B; 24J; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21P; 22B; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 21B; 24J; 57E 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 TAW; 24M; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 24M Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 205/40R17 80 22I; 24J; 24M Daihatsu Charade; 215/35R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb; 215/40R17 83 22I; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 24M; 51J Yaris TS; 205/40R17 80 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R17 83 22I; 24D; 24J 73C; 74A; 74P 215/40R17 83 22I; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, TOYOTA YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*.. 51 - 82 195/40R17 81 26P; 27I Schrägheck; MG 195/45R17 81 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 82 195/40R17 81 26P; 27I Schrägheck; 195/45R17 81 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 874kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17 Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 200 VA 26B x = 350 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA 26J x = 290 y = 340 30 VA 26N x = 290 y = 340 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 20 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*.. Handelsbez.: RIO, STONIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 290 8 HA 27F x = 250 y = 290 21 HA 26N x = 240 y = 190 8 VA 26J x = 240 y = 190 26 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*.. Handelsbez.: PICANTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 160 VA 26B x = 230 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 210 8 VA 26J x = 230 y = 210 30 VA 27H x = 230 y = 310 8 HA 27F x = 230 y = 310 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UB Genehm.Nr.: e11*2007/46*0195*.. Handelsbez.: RIO Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 380 VA 26P x = 290 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 380 8 VA 26J x = 340 y = 380 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 33 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: ND Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*.. Handelsbez.: Mazda MX-5 Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 320 VA 26P x = 280 y = 270 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 330 y = 320 8 VA 26J x = 330 y = 320 12 VA 27H x = 290 y = 300 8 HA 27F x = 290 y = 300 11 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N9 ANLAGE: 2 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP13M(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1722*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS, TOYOTA YARIS HYBRID Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 325 VA 26P x = 270 y = 275 VA 27B x = 300 y = 335 HA 27I x = 250 y = 285 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 325 8 VA 26J x = 320 y = 325 25 VA 27H x = 300 y = 335 8 HA 27F x = 300 y = 335 19 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.