TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-0926
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0167-08-WIRD-TG/N5
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: H 067 8x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 17x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x17 gekennzeichnet.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Die Ausführungsvarianten 35598581 und 325110651 dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet
werden.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
375114671DS S10090-3mm 37mm
305100571DS S22028-5mm 30mm
Das Basisrad der Radausführung 405114671 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET40 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355100571 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET35 gekennzeichnet.
Die Verwendung der Sonderradausführung 375114671DS ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen
bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
35598581 H 067 8x17 PCD100 Ø73.1 Ø58.1 100/5 58,1 35 725 2135 01/08
305100571DS H 067 8x17 PCD100 S22028-5mm 100/5 57,1 30 725 2135 01/08
355100571 H 067 8x17 PCD100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 725 2135 01/08
325110651 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 32 720 2141 01/08
385110651 H 067 8x17 PCD110 Ø73.1 Ø65.1 110/5 65,1 38 725 2135 01/08
325112571 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 720 2141 01/08
455112571 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 725 2135 01/08
325112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 688 2251 01/08
325112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 725 2135 01/08
455112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 725 2135 01/08
405114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 688 2250 01/08
405114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2135 01/08
455114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 700 2208 01/08
455114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 725 2135 01/08
405114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 700 2208 01/08
405114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2135 01/08
455114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 700 2208 01/08
455114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 725 2135 01/08
405114661 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 720 2141 01/08
455114661 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 725 2135 01/08
375114671DS H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1Ø67.1S10090- 114,3/5 67,1 37 725 2135 01/08
3
405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 688 2251 01/08
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 709 2178 01/08
405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2135 01/08
455114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 725 2135 01/08
385120726 H 067 8x17 PCD120 ohne 120/5 72,6 38 725 2135 01/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : H 067 8x17
Radausführung : -- : H 067 8x17 PCD112
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.08
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : -- : T367
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Drei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Nr. 08-TAAP-0759/E1BUM vom 14.04.2008, Nr.
08-TAAP-0759/E2/BUM vom 09.02.2009 und Nr. 08-TAAP-0759/E3/AB_1K vom 01.07.2010 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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1 FIAT 35598581 35 27.04.2012 liegt bei
2 AUDI 305100571DS 30 27.04.2012 liegt bei
8 AUDI 355100571 35 27.04.2012 liegt bei
3 SEAT 305100571DS 30 27.04.2012 liegt bei
9 SEAT 355100571 35 27.04.2012 liegt bei
4 SKODA 305100571DS 30 27.04.2012 liegt bei
6 SKODA 355100571 35 27.04.2012 liegt bei
5 VOLKSWAGEN 305100571DS 30 27.04.2012 liegt bei
7 VOLKSWAGEN 355100571 35 27.04.2012 liegt bei
10 FIAT 325110651 32 27.04.2012 liegt bei
11 OPEL, OPEL / VAUXHALL 325110651 32 27.04.2012 liegt bei
12 SAAB 325110651 32 27.04.2012 liegt bei
14 FIAT 385110651 38 27.04.2012 liegt bei
15 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651 38 27.04.2012 liegt bei
13 SAAB 385110651 38 27.04.2012 liegt bei
16 AUDI 325112571 32 27.04.2012 liegt bei
19 SEAT 325112571 32 27.04.2012 liegt bei
18 SKODA 325112571 32 27.04.2012 liegt bei
17 VOLKSWAGEN 325112571 32 27.04.2012 liegt bei
24 AUDI 455112571 45 27.04.2012 liegt bei
22 FORD 455112571 45 27.04.2012 liegt bei
21 SEAT 455112571 45 27.04.2012 liegt bei
20 SKODA 455112571 45 27.04.2012 liegt bei
23 VOLKSWAGEN 455112571 45 27.04.2012 liegt bei
26 AUDI 325112666; 325112666 32 27.04.2012 liegt bei
28 AUDI 455112666 45 27.04.2012 liegt bei
25 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 325112666; 325112666 32 27.04.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ
27 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 27.04.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ
30 SUZUKI 405114601; 405114601 40 27.04.2012 liegt bei
31 SUZUKI 455114601; 455114601 45 27.04.2012 liegt bei
29 TOYOTA 405114601; 405114601 40 27.04.2012 liegt bei
32 TOYOTA 455114601; 455114601 45 27.04.2012 liegt bei
33 HONDA 405114641; 405114641 40 27.04.2012 liegt bei
34 HONDA 455114641; 455114641 45 27.04.2012 liegt bei
36 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661 40 27.04.2012 liegt bei
35 NISSAN, Nissan International S. A. 405114661 40 27.04.2012 liegt bei
37 RENAULT 405114661 40 27.04.2012 liegt bei
38 Nissan International S. A. 455114661 45 27.04.2012 liegt bei
39 RENAULT 455114661 45 27.04.2012 liegt bei
46 CHRYSLER (USA) 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
42 CITROEN 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
47 FORD 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
45 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
50 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 455114671 45 27.04.2012 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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40 KIA 375114671DS 37 27.04.2012 liegt bei
49 KIA 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
51 KIA 455114671 45 27.04.2012 liegt bei
43 KIA MOTORS (SK) 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
52 KIA MOTORS (SK) 455114671 45 27.04.2012 liegt bei
48 MAZDA 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
53 MAZDA 455114671 45 27.04.2012 liegt bei
44 MITSUBISHI 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
41 PEUGEOT 405114671; 405114671; 40 27.04.2012 liegt bei
405114671
54 BMW, BMW AG 385120726 38 27.04.2012 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 27.04.2012
HPS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung Versatzschrauben-Bimecc 05.05.2004 2/03.10.2004
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheibe SCC 10090-3mm 20.12.2010
Fes.-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 08-TAAP-0759/E1/BUM 14.04.2008
Prüfbericht 08-TAAP-0759/E3/AB_1K 01.07.2010
Radbeschreibung H 067 8x17 14.04.2008
Radzeichnung H 067-136778032-0A 26.04.2007
Radzeichnung ET40/45 H 067-136778032-0A 16.02.2009
Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73,1-xx 11.01.2010
Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
455112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 66,6 Aluminium 725 2135 01/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245; 169; 212K; 212; 204 K; 204
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 638/2; 638; 638/1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 212; 212K; 245
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 90 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R17 90 21P; 22B; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 90 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R17 90 22I; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91 Limousine;
235/40R17 94 Heckantrieb;
235/45R17 94 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 24M; 57F; 687 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
76S
204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
235/40R17 94 Limousine;
235/45R17 94 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 24M; 57F; 575 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 150 235/40R17 90W 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
100 - 200 225/45R17 91 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17 90Y 24J; 24M; 5GA 12A; 51A; 56C; 71K;
235/45R17 94 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P;
245/40R17 91 24M; 57F; 687 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; Kombi;
235/40R17 94 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
245/40R17 91 24M; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Stufenheck;
235/45R17 94W 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94Y 57E; 57W 12A; 51A; 56C; 71K;
245/45R17 95W 723; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 98Y 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 56C; 71K;
245/45R17 99 723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
e9*93/81*0005*..,
e9*98/14*0005*..
245/45R17 VE2; 22B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 56C; 71K;
245/45R17-99 22B; 24J; 24M; 367 723; 73C; 74A; 74P
638/1 K393 58 - 105 245/45R17 VE2; 22B; 24J; 24M; 367 Lkw geschl. Kasten;
245/45R17-99 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e9*95/54*0020*..,
e9*98/14*0020*..
245/45R17-95 22B; 24J; 24M; 5HR 12A; 51A; 56C; 71K;
245/45R17-99 22B; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 27.04.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8x17
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 27.04.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Zusatzinformation
Radtyp :H 067 8x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :27.04.2012
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Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 681:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact 2
FULDA Carat Extremo
Zusatzinformation
Radtyp :H 067 8x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :27.04.2012
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GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
PIRELLI P ZERO
SEMPERIT Direction Sport
TOYO Proxes T1-S
UNIROYAL Rainsport 1
TOYO Proxes T1-S
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 684:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
DUNLOP SP Sport 8000
FULDA Y3000, Carat Extremo
GOODYEAR EAGLE F1
FULDA Carat Extremo
MICHELIN MXX 3, Pilot Sport
PIRELLI P7000
SEMPERIT Direction-sport
TOYO Proxes T1, Proxes T1-S
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 687:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
TOYO ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68E:
Zusatzinformation
Radtyp :H 067 8x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :27.04.2012
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Seite: 3 von 3
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02
DUNLOP Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E
CONTINENTAL ContiSportContact 2
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN MXX 3, Pilot Sport
PIRELLI PZERO
YOKOHAMA AVS Sport, AVS-S1-z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.