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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-0926
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0167-08-WIRD-TG/N5

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ:                                    H 067 8x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 17x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x17 gekennzeichnet.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Die Ausführungsvarianten 35598581 und 325110651 dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet
werden.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

375114671DS                            S10090-3mm                                 37mm
305100571DS                            S22028-5mm                                 30mm

Das Basisrad der Radausführung 405114671 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET40 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355100571 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET35 gekennzeichnet.

Die Verwendung der Sonderradausführung 375114671DS ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen
bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
35598581          H 067 8x17 PCD100         Ø73.1 Ø58.1               100/5     58,1     35    725   2135     01/08
305100571DS       H 067 8x17 PCD100         S22028-5mm                100/5     57,1     30    725   2135     01/08
355100571         H 067 8x17 PCD100         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     35    725   2135     01/08
325110651         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø65.1               112/5     65,1     32    720   2141     01/08
385110651         H 067 8x17 PCD110         Ø73.1 Ø65.1               110/5     65,1     38    725   2135     01/08
325112571         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     32    720   2141     01/08
455112571         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    725   2135     01/08
325112666         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    688   2251     01/08
325112666         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    725   2135     01/08
455112666         H 067 8x17 PCD112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    725   2135     01/08
405114601         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    688   2250     01/08
405114601         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2135     01/08
455114601         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     45    700   2208     01/08
455114601         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     45    725   2135     01/08
405114641         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    700   2208     01/08
405114641         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    725   2135     01/08
455114641         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     45    700   2208     01/08
455114641         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     45    725   2135     01/08
405114661         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    720   2141     01/08
455114661         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     45    725   2135     01/08
375114671DS       H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1Ø67.1S10090-        114,3/5    67,1     37    725   2135     01/08
                                            3
405114671         H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1     40    688   2251 01/08




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 6
405114671          H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   709   2178    01/08
405114671          H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   725   2135    01/08
455114671          H 0678x17 PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    45   725   2135    01/08
385120726          H 067 8x17 PCD120         ohne                     120/5           72,6    38   725   2135    01/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : H 067 8x17
Radausführung                       : --                                       : H 067 8x17 PCD112
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.08
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                      : --
Weitere Kennzeichnung               : --                                       : T367
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 6
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Drei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Nr. 08-TAAP-0759/E1BUM vom 14.04.2008, Nr.
08-TAAP-0759/E2/BUM vom 09.02.2009 und Nr. 08-TAAP-0759/E3/AB_1K vom 01.07.2010 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                          Hinweise




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
  1   FIAT                                         35598581                        35      27.04.2012        liegt bei
  2   AUDI                                         305100571DS                     30      27.04.2012        liegt bei
  8   AUDI                                         355100571                       35      27.04.2012        liegt bei
  3   SEAT                                         305100571DS                     30      27.04.2012        liegt bei
  9   SEAT                                         355100571                       35      27.04.2012        liegt bei
  4   SKODA                                        305100571DS                     30      27.04.2012        liegt bei
  6   SKODA                                        355100571                       35      27.04.2012        liegt bei
  5   VOLKSWAGEN                                   305100571DS                     30      27.04.2012        liegt bei
  7   VOLKSWAGEN                                   355100571                       35      27.04.2012        liegt bei
 10   FIAT                                         325110651                       32      27.04.2012        liegt bei
 11   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        325110651                       32      27.04.2012        liegt bei
 12   SAAB                                         325110651                       32      27.04.2012        liegt bei
 14   FIAT                                         385110651                       38      27.04.2012        liegt bei
 15   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651                       38      27.04.2012        liegt bei
 13   SAAB                                         385110651                       38      27.04.2012        liegt bei
 16   AUDI                                         325112571                       32      27.04.2012        liegt bei
 19   SEAT                                         325112571                       32      27.04.2012        liegt bei
 18   SKODA                                        325112571                       32      27.04.2012        liegt bei
 17   VOLKSWAGEN                                   325112571                       32      27.04.2012        liegt bei
 24   AUDI                                         455112571                       45      27.04.2012        liegt bei
 22   FORD                                         455112571                       45      27.04.2012        liegt bei
 21   SEAT                                         455112571                       45      27.04.2012        liegt bei
 20   SKODA                                        455112571                       45      27.04.2012        liegt bei
 23   VOLKSWAGEN                                   455112571                       45      27.04.2012        liegt bei
 26   AUDI                                         325112666; 325112666            32      27.04.2012        liegt bei
 28   AUDI                                         455112666                       45      27.04.2012        liegt bei
 25   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   325112666; 325112666            32      27.04.2012        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 27   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   455112666                       45      27.04.2012        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 30   SUZUKI                                       405114601; 405114601            40      27.04.2012        liegt bei
 31   SUZUKI                                       455114601; 455114601            45      27.04.2012        liegt bei
 29   TOYOTA                                       405114601; 405114601            40      27.04.2012        liegt bei
 32   TOYOTA                                       455114601; 455114601            45      27.04.2012        liegt bei
 33   HONDA                                        405114641; 405114641            40      27.04.2012        liegt bei
 34   HONDA                                        455114641; 455114641            45      27.04.2012        liegt bei
 36   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       405114661                       40      27.04.2012        liegt bei
 35   NISSAN, Nissan International S. A.           405114661                       40      27.04.2012        liegt bei
 37   RENAULT                                      405114661                       40      27.04.2012        liegt bei
 38   Nissan International S. A.                   455114661                       45      27.04.2012        liegt bei
 39   RENAULT                                      455114661                       45      27.04.2012        liegt bei
 46   CHRYSLER (USA)                               405114671; 405114671;           40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 42 CITROEN                                        405114671; 405114671;           40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 47 FORD                                           405114671; 405114671;           40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 45 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    405114671; 405114671;           40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 50 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    455114671                       45      27.04.2012        liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 27.04.2012
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                                                                                                       Seite: 6 von 6
 40 KIA                                            375114671DS                    37      27.04.2012        liegt bei
 49 KIA                                            405114671; 405114671;          40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 51 KIA                                            455114671                      45      27.04.2012        liegt bei
 43 KIA MOTORS (SK)                                405114671; 405114671;          40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 52 KIA MOTORS (SK)                                455114671                      45      27.04.2012        liegt bei
 48 MAZDA                                          405114671; 405114671;          40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 53 MAZDA                                          455114671                      45      27.04.2012        liegt bei
 44 MITSUBISHI                                     405114671; 405114671;          40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 41 PEUGEOT                                        405114671; 405114671;          40      27.04.2012        liegt bei
                                                   405114671
 54 BMW, BMW AG                                    385120726                      38      27.04.2012        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 27.04.2012
HPS




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           Versatzschrauben-Bimecc                05.05.2004 2/03.10.2004
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheibe                        SCC 10090-3mm                          20.12.2010
Fes.-keit Distanzscheiben             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           08-TAAP-0759/E1/BUM                    14.04.2008
Prüfbericht                           08-TAAP-0759/E3/AB_1K                  01.07.2010
Radbeschreibung                       H 067 8x17                             14.04.2008
Radzeichnung                          H 067-136778032-0A                     26.04.2007
Radzeichnung ET40/45                  H 067-136778032-0A                     16.02.2009
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
455112666           H 067 8x17 PCD112        Ø73.1 Ø66.6                66,6    Aluminium    725     2135      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 245; 169; 212K; 212; 204 K; 204
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 638/2; 638; 638/1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 212; 212K; 245
                                           140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87          22I; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R17 90          21B; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 56C; 71K;
                                          235/40R17 90          21P; 22B; 24C; 24D         723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R17 90          24J; 24M                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                          235/40R17 90          22I; 24J; 24M              723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91                                    Limousine;
                                           235/40R17 94                                    Heckantrieb;
                                           235/45R17 94                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R17 91         24M; 57F; 687              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
204            e1*2001/116*0431*..    165 - 200 225/45R17 91                               Nur 4-MATIC;
                                                235/40R17 94                               Limousine;
                                                235/45R17 94                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/40R17 91    24M; 57F; 575              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..    100 - 150 235/40R17 90W   24J; 24M                   Kombi; Heckantrieb;
                                      100 - 200 225/45R17 91                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/40R17 90Y   24J; 24M; 5GA              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                235/45R17 94    24J; 24M                   723; 73C; 74A; 74P;
                                                245/40R17 91    24M; 57F; 687              76S


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 165          225/45R17 91                                 Nur 4-MATIC; Kombi;
                                              235/40R17 94      24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R17 94      24J; 24M                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/40R17 91      24M; 57F; 575              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W                                   Stufenheck;
                                           235/45R17 94W 51J                               Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R17 94Y 57E; 57W                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                           245/45R17 95W                                   723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 150 235/45R17 97Y                                Kombi; Heckantrieb;
                                    100 - 215 225/50R17 98Y                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R17 97 57E; 57W                        12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/45R17 99                                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97         22B; 24J; 24M; 367         10B; 11G; 11H; 11K;
               e9*93/81*0005*..,
               e9*98/14*0005*..
                                             245/45R17          VE2; 22B; 24J; 24M; 367    12A; 51A; 56C; 71K;
                                             245/45R17-99       22B; 24J; 24M; 367         723; 73C; 74A; 74P
638/1          K393                 58 - 105 245/45R17          VE2; 22B; 24J; 24M; 367    Lkw geschl. Kasten;
                                             245/45R17-99       22B; 24J; 24M; 367         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97       22B; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
               e9*95/54*0020*..,
               e9*98/14*0020*..
                                              245/45R17-95      22B; 24J; 24M; 5HR         12A; 51A; 56C; 71K;
                                              245/45R17-99      22B; 24J; 24M              723; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.04.2012
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                                                                                                       Seite: 3 von 5
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 27.04.2012
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.




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Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 27 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 27.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 5
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




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Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 27.04.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 8x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 27.04.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :H 067 8x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :27.04.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 681:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   FULDA                                  Carat Extremo
Zusatzinformation
Radtyp         :H 067 8x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :27.04.2012

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                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P ZERO
                   SEMPERIT                               Direction Sport
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               Rainsport 1
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 684:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           235/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03 S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000
                   FULDA                                  Y3000, Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   MICHELIN                               MXX 3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P7000
                   SEMPERIT                               Direction-sport
                   TOYO                                   Proxes T1, Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS S1-Z, AVS Sport, A539

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 687:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   TOYO                                   ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68E:
Zusatzinformation
Radtyp         :H 067 8x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :27.04.2012

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      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           255/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02
                   DUNLOP                                 Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX 3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS-S1-z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
						
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