TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0660 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 8 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: H 067 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 18x8JJ gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H 067 9x18 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Die Ausführungsvarianten 32598581BI und 385110651BI dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 335112666DS S22022-5mm 33 mm 355120726DS S10242-3mm 35 mm 185120726DS S13216-20mm 18 mm Die Basisräder 385112666 und 385120726 von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 38 gekennzeichnet. Folgende Sonderradausführungen kommen neu mit diesem Nachtrag hinzu: 254108651; 355100541; 355100561; 355100571; 405108634; 455112571; 455112666.Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe nachfolgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 355100571DS S22028-5mm 30 mm 455112571DS S22028-5mm 40 mm 455112666DS S22022-5mm 40 mm 385120726DS 10206.1-5mm 33 mm Die Basisräder von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 35, ET 38 bzw. et45 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 384100541 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø54,1 100/4 54,1 38 615 2125 03/13 384100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/4 56,1 38 615 2125 03/13 254108651 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø65,1 108/4 65,1 25 575 2125 03/13 32598581BI H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø58.1 100/5 58,1 32 725 2125 01/07 355100541 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø54,1 100/5 54,1 35 725 2125 03/13 355100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/5 56,1 35 715 2155 03/13 355100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/5 56,1 35 725 2125 03/13 325100571 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 725 2125 01/07 355100571 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57,1 100/5 57,1 35 725 2125 03/13 355100571DS H 067 8x18 PCD 100 S22-028 5mm 100/5 57,1 30 725 2125 03/13 385108634 H 067 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 680 2284 03/13 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 405108634 H 067 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 725 2125 03/13 385110651 H 067 8x18 PCD 110 Ø73.1 Ø65.1 110/5 65,1 38 725 2125 03/11 385110651BI H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 725 2125 01/07 385112571 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 725 2125 01/07 455112571 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 725 2125 03/13 455112571DS H 067 8x18 PCD 112 S22-028 5mm 112/5 57,1 40 725 2125 03/13 335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 685 2254 01/07 335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 719 2144 01/07 335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 725 2125 01/07 385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 685 2254 01/07 385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 719 2144 01/07 385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 725 2125 01/07 455112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 725 2125 03/13 455112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022 5mm 112/5 66,6 40 725 2125 03/13 405114601 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 698 2217 01/07 405114601 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2125 01/07 385114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 695 2217 01/07 385114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 725 2125 01/07 405114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 695 2217 01/07 405114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2125 01/07 405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 665 2327 01/07 405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 680 2284 01/07 405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2125 01/07 385114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 687 2254 01/07 385114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 725 2125 01/07 405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 687 2254 01/07 405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 705 2181 01/07 405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2125 01/07 385120671 H 067 8x18 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 38 725 2125 01/07 185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 718 2144 01/07 185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 725 2125 01/07 355120726DS H 067 8x18 PCD 120 S10242-3mm 120/5 72,6 35 715 2144 01/07 355120726DS H 067 8x18 PCD 120 S10242-3mm 120/5 72,6 35 725 2125 01/07 385120726 H 067 8x18 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 719 2144 01/07 385120726 H 067 8x18 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 725 2125 01/07 385120726DS H 067 8x18 PCD 120 10206.1-5mm 120/5 72,6 33 725 2125 01/07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : Barracuda VOLTEC T6 Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 10,6 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 455112666: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : H 067 8x18 Radausführung : -- : H 067 8x18 PCD 112 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET45 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 03.13 Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Weitere Kennzeichnung : VIA : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen Bedenken. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Folgende Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit den Berichtnummern 2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM vom 06.03.2007, 2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/BUM/AB vom 18.03.2011 und 13-TAAP-0542/AB_1E vom 03.04.2013 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 52 HYUNDAI MOTOR (IND) 384100541 38 02.05.2013 liegt bei 51 KIA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei 49 MAZDA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei 50 SUZUKI 384100541 38 02.05.2013 liegt bei 48 TOYOTA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei 53 BMW AG 384100561 38 02.05.2013 liegt bei 54 CITROEN 254108651 25 02.05.2013 liegt bei 55 PEUGEOT 254108651 25 02.05.2013 liegt bei 1 FIAT 32598581BI 32 02.05.2013 liegt bei 56 FUJI HEAVY IND.(J) 355100541 35 02.05.2013 liegt bei 57 TOYOTA 355100541 35 02.05.2013 liegt bei 60 FUJI HEAVY IND.(J) 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei 58 ROVER 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei 59 TOYOTA 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei 62 AUDI 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei 2 AUDI 325100571 32 02.05.2013 liegt bei 65 AUDI 355100571 35 02.05.2013 liegt bei 61 SEAT 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei 3 SEAT 325100571 32 02.05.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 68 SEAT 355100571 35 02.05.2013 liegt bei 63 SKODA 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei 4 SKODA 325100571 32 02.05.2013 liegt bei 67 SKODA 355100571 35 02.05.2013 liegt bei 64 VOLKSWAGEN 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei 5 VOLKSWAGEN 325100571 32 02.05.2013 liegt bei 66 VOLKSWAGEN 355100571 35 02.05.2013 liegt bei 70 FORD 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei 71 JAGUAR 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei 72 LAND ROVER (GB) 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei 69 VOLVO 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei 46 FIAT 385110651 38 02.05.2013 liegt bei 13 FIAT 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei 14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei 15 SAAB 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei 6 AUDI 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 75 AUDI 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 79 AUDI 455112571 45 02.05.2013 liegt bei 7 QUATTRO GmbH 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 74 QUATTRO GmbH 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 8 FORD 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 77 FORD 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 81 FORD 455112571 45 02.05.2013 liegt bei 9 SEAT 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 78 SEAT 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 82 SEAT 455112571 45 02.05.2013 liegt bei 10 SKODA 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 76 SKODA 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 80 SKODA 455112571 45 02.05.2013 liegt bei 11 VOLKSWAGEN 385112571 38 02.05.2013 liegt bei 73 VOLKSWAGEN 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei 83 VOLKSWAGEN 455112571 45 02.05.2013 liegt bei 38 AUDI 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei 335112666DS; 335112666DS 24 AUDI 385112666; 385112666; 38 02.05.2013 liegt bei 385112666 84 AUDI 455112666DS 40 02.05.2013 liegt bei 87 AUDI 455112666 45 02.05.2013 liegt bei 39 CHRYSLER (USA) 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei 335112666DS; 335112666DS 40 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 335112666DS; 335112666DS 16 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 385112666; 385112666; 38 02.05.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 385112666 85 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666DS 40 02.05.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 86 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 02.05.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 27 HONDA 405114641; 405114641 40 02.05.2013 liegt bei 41 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei 405114661 28 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei International S. A. 405114661 29 RENAULT 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei 405114661 30 CHRYSLER (USA) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 36 CITROEN 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 37 FORD 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 31 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 35 KIA 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 42 KIA MOTORS (SK) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 32 MAZDA 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 34 MITSUBISHI 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 33 PEUGEOT 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei 405114671 43 OPEL 385120671 38 02.05.2013 liegt bei 44 SAAB 385120671 38 02.05.2013 liegt bei 45 BMW, BMW AG 185120726DS; 18 02.05.2013 liegt bei 185120726DS 88 BMW, BMW AG 385120726DS 33 02.05.2013 liegt bei 47 BMW, BMW AG 355120726DS; 35 02.05.2013 liegt bei 355120726DS 12 BMW, BMW AG 385120726; 385120726 38 02.05.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 02.05.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum -Nr. 385120726DS DSAT.100.000.10206.1 22.04.2013 Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Befestigung Versatzschrauben-Bimecc 05.05.2004 2/03.10.2004 Befestigung LG003_M14 04.04.2007 Befestigung LG003_M12 04.04.2007 Distanzscheibe SCC System 2.BAR 29.04.2008 Distanzscheibe DSAT.100.000.10206.1 22.04.2013 Fes.keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Prüfbericht 2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM 06.03.2007 Prüfbericht 2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/B 18.03.2011 Radbeschreibung H 067 8x18 09.04.2007 01/22.04.2013 Radzeichnung H 067-106788038-1C 26.04.2007 01/22.04.2013 Zentrierring-Alu TR.100.000.00xB-73,1-xx 11.01.2010 Zentrierringe-PVC d73,1-xx 05.04.2007 Zentrierringe-PVC d72,6-67,1 11.01.2010 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 18 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum 185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 72,6 Aluminium 718 2144 01/07 185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 72,6 Aluminium 725 2125 01/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 46 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 390L; ZR; 392C; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 5/H; 560L; 390X; Z89; X1; X-N1; BMW 7/1; 8/E Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 50 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; K-N1; 7L; 701; 5K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 50 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 765 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 8/E 120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L 140 Nm für Typ : K-N1; X3; 5K; 765 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 21P; 24J; 5FE Nur bis 85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D; 21P; 24J e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 225/40R18 21P; 24J; 51G; 57E; Limousine; 68B; 68T Heckantrieb; 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 21P; 22I; 24J; 24M; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 5FE e1*2007/46*0314*04; 85 - 225 225/40R18 21P; 24J; 51G; 57E; Facelift ab September 68B 2008; Ab 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0308*09; 235/40R18 91 21B; 22I; 24J; 24M Limousine; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 21B; 22I; 24J; 24M e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 21P; 24J; 51G; 57E; Facelift ab September 68B 2008; Nur bis 225/40R18 92Y 21P; 22I; 24J; 24M e24*2007/46*0022*02; 235/40R18 91Y 21B; 22I; 24J; 24M Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D; 21P; 24J Nur bis 89 - 225 225/40R18 88Y 21P; 24J; 57E; 68B; e1*2001/116*0308*08; 68T Touring; Heckantrieb; 235/40R18 91Y 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 21P; 24J; 5FE; 57E; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 575 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 248 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 21B; 22I; 241; 246; e1*2007/46*0315*05; 248; 5GG Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 743; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 21P; 24C; 24M Coupe; Allradantrieb; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 225 225/40R18 88 21P; 24C; 57E; 575 12A; 51A; 56C; 71E; 225/40R18 92 21P; 24C; 24M; 52J 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 21P; 24C; 57E; 99B 74A; 743 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 21P; 24C; 24M Nur bis 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05; 155 - 225 225/40R18 88 21P; 24C; 57E; 575 Touring; Limousine; 235/40R18 91Y 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 88 21P; 24J; 5FE; 57E; Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 21P; 24J 12A; 51A; 56C; 71E; 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C; 105 - 225 225/40R18 88 21P; 24J; 5FE; 57E; 74A; 743 68B 235/40R18 91 21P; 57E; 689 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 88W 21P; 24J; 5FE; 57E; Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 92 21P; 24J 12A; 51A; 56C; 71E; 235/40R18 91 21P; 22I; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C; 90 - 225 225/40R18 88W 21P; 24J; 5FE; 57E; 74A; 743 68B 235/40R18 91 21P; 57E; 689 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5/H E700 83 - 155 235/40R18 22B; 24J; 631 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 743 5/H E700/1 83 - 160 235/40R18 nicht Touring; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 631 12A; 51A; 56C; 71E; 83 - 210 235/40R18 24J; 57E; 631; 689 721; 725; 73C; 74A; 743 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/40R18 95 Kombi; 245/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 56C; 573; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 744 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/40R18 91Y 5GG Limousine; 110 - 270 235/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 51G 12K; 51A; 56C; 573; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 744 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMW 7/1 E296 138 - 145 235/40R18 Nur bis 1230 kg 10B; 11G; 11H; 11K; Achslast zul.; 22B; 24J; 12A; 51A; 56C; 71E; 631 155 - 220 235/40R18 24J; 57E; 631; 689 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 BD7; Nur bis 1250 kg 743 Achslast zul.; 22B; 24J BMW 7/1 E296/1 138 235/40R18 Nur bis 1230kg zul. 10B; 11G; 11H; 11K; Achslast; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 56C; 71E; 155 - 220 235/40R18 BD7; Nur bis 1250kg 721; 725; 73C; 74A; zul. Achslast; 22B; 24J 743 235/40R18 24J; 57E; 631; 689 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 235/50R18 97Y 51J 10B; 10S; 11G; 11H; e1*98/14*0172*.. 150 - 270 245/50R18 100 11K; 12A; 51A; 56C; 255/45R18 99W 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8/E e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18 5FK; 57E; 631; 689 Heckantrieb; e1*93/81*0008*.., Vorderachslenkung; F383 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/45R18 21P; 22I; 241; 244; 51G Nur BMW X1; Allradantrieb; 235/40R18 91W 21B; 22B; 241; 244; Heckantrieb; 246 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21B; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 56C; 573; 246 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/45R18 21P; 22I; 241; 244; 51G Nur BMW X1; Allradantrieb; 235/40R18 91W 21B; 22B; 241; 244; Heckantrieb; 246 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21B; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 56C; 573; 246 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 744; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 225 245/50R18 100 22I; 24C; 244; 247 Allradantrieb; 255/45R18 99 22I; 24C; 244; 247 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 743; 75I; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 190 225/40R18 92 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 235/40R18 91 21J; 22B; 22H; 241; 10B; 11G; 11H; 11K; 244; 246 12A; 51A; 56C; 71E; 150 - 250 225/40R18 88 21N; 24J; 57E; 68B 721; 725; 729; 73C; 225/40R18 92 21N; 22I; 24J; 248 74A; 743; 76O; 97K M+S 235/40R18 91 21J; 241; 246; 57E; 689 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 245/45R18 96 21P; 24J; 248; 270 Nur BMW 5er Touring; 255/45R18 99 21B; 24M; 241; 246; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/45R18 96 21P; 24J; 248; 270 Nur BMW 5er Touring; 255/45R18 99 21B; 24M; 241; 246; Heckantrieb; 260; 270 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 743; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/50R18 22H; 22P; 245; 248; Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 51G beschussgeschütztes 255/45R18 99 22H; 22P; 245; 248 Fz.; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 743; 744; 75I; BEN Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1150kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes Gutachten vorliegt. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: 45 BMW, BMW AG Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8x18 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 02.05.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -