TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0660
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0127-07-WIRD-TG/N13
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: H 067 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 18x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Ausführungsvarianten 32598581BI und 385110651BI dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben
verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
335112666DS S22022-5mm 33 mm
355120726DS S10242-3mm 35 mm
185120726DS S13216-20mm 18 mm
Die Basisräder 385112666 und 385120726 von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit
ET 38 gekennzeichnet.
Folgende Sonderradausführungen kommen neu mit diesem Nachtrag hinzu: 254108651; 355100541;
355100561; 355100571; 405108634; 455112571; 455112666.Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit
Distanzscheiben verwendet werden, siehe nachfolgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
355100571DS S22028-5mm 30 mm
455112571DS S22028-5mm 40 mm
455112666DS S22022-5mm 40 mm
385120726DS 10206.1-5mm 33 mm
Die Basisräder von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 35, ET 38 bzw. et45
gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
384100541 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø54,1 100/4 54,1 38 615 2125 03/13
384100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/4 56,1 38 615 2125 03/13
254108651 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø65,1 108/4 65,1 25 575 2125 03/13
32598581BI H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø58.1 100/5 58,1 32 725 2125 01/07
355100541 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø54,1 100/5 54,1 35 725 2125 03/13
355100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/5 56,1 35 715 2155 03/13
355100561 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø56,1 100/5 56,1 35 725 2125 03/13
325100571 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 725 2125 01/07
355100571 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57,1 100/5 57,1 35 725 2125 03/13
355100571DS H 067 8x18 PCD 100 S22-028 5mm 100/5 57,1 30 725 2125 03/13
385108634 H 067 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 680 2284 03/13
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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405108634 H 067 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 725 2125 03/13
385110651 H 067 8x18 PCD 110 Ø73.1 Ø65.1 110/5 65,1 38 725 2125 03/11
385110651BI H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 725 2125 01/07
385112571 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 725 2125 01/07
455112571 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 725 2125 03/13
455112571DS H 067 8x18 PCD 112 S22-028 5mm 112/5 57,1 40 725 2125 03/13
335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 685 2254 01/07
335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 719 2144 01/07
335112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022-5mm 112/5 66,6 33 725 2125 01/07
385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 685 2254 01/07
385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 719 2144 01/07
385112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 725 2125 01/07
455112666 H 067 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 725 2125 03/13
455112666DS H 067 8x18 PCD 112 S22-022 5mm 112/5 66,6 40 725 2125 03/13
405114601 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 698 2217 01/07
405114601 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2125 01/07
385114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 695 2217 01/07
385114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 725 2125 01/07
405114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 695 2217 01/07
405114641 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2125 01/07
405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 665 2327 01/07
405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 680 2284 01/07
405114661 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2125 01/07
385114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 687 2254 01/07
385114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 725 2125 01/07
405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 687 2254 01/07
405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 705 2181 01/07
405114671 H 067 8x18PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2125 01/07
385120671 H 067 8x18 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 38 725 2125 01/07
185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 718 2144 01/07
185120726DS H 067 8x18 PCD 120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 725 2125 01/07
355120726DS H 067 8x18 PCD 120 S10242-3mm 120/5 72,6 35 715 2144 01/07
355120726DS H 067 8x18 PCD 120 S10242-3mm 120/5 72,6 35 725 2125 01/07
385120726 H 067 8x18 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 719 2144 01/07
385120726 H 067 8x18 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 725 2125 01/07
385120726DS H 067 8x18 PCD 120 10206.1-5mm 120/5 72,6 33 725 2125 01/07
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda VOLTEC T6
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 10,6 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 455112666:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : H 067 8x18
Radausführung : -- : H 067 8x18 PCD 112
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 03.13
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : VIA : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Folgende Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit den Berichtnummern 2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM vom
06.03.2007, 2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/BUM/AB vom 18.03.2011 und 13-TAAP-0542/AB_1E vom 03.04.2013
liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
52 HYUNDAI MOTOR (IND) 384100541 38 02.05.2013 liegt bei
51 KIA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei
49 MAZDA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei
50 SUZUKI 384100541 38 02.05.2013 liegt bei
48 TOYOTA 384100541 38 02.05.2013 liegt bei
53 BMW AG 384100561 38 02.05.2013 liegt bei
54 CITROEN 254108651 25 02.05.2013 liegt bei
55 PEUGEOT 254108651 25 02.05.2013 liegt bei
1 FIAT 32598581BI 32 02.05.2013 liegt bei
56 FUJI HEAVY IND.(J) 355100541 35 02.05.2013 liegt bei
57 TOYOTA 355100541 35 02.05.2013 liegt bei
60 FUJI HEAVY IND.(J) 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei
58 ROVER 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei
59 TOYOTA 355100561; 355100561 35 02.05.2013 liegt bei
62 AUDI 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei
2 AUDI 325100571 32 02.05.2013 liegt bei
65 AUDI 355100571 35 02.05.2013 liegt bei
61 SEAT 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei
3 SEAT 325100571 32 02.05.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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68 SEAT 355100571 35 02.05.2013 liegt bei
63 SKODA 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei
4 SKODA 325100571 32 02.05.2013 liegt bei
67 SKODA 355100571 35 02.05.2013 liegt bei
64 VOLKSWAGEN 355100571DS 30 02.05.2013 liegt bei
5 VOLKSWAGEN 325100571 32 02.05.2013 liegt bei
66 VOLKSWAGEN 355100571 35 02.05.2013 liegt bei
70 FORD 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei
71 JAGUAR 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei
72 LAND ROVER (GB) 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei
69 VOLVO 385108634; 405108634 40 02.05.2013 liegt bei
46 FIAT 385110651 38 02.05.2013 liegt bei
13 FIAT 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei
14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei
15 SAAB 385110651BI 38 02.05.2013 liegt bei
6 AUDI 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
75 AUDI 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
79 AUDI 455112571 45 02.05.2013 liegt bei
7 QUATTRO GmbH 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
74 QUATTRO GmbH 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
8 FORD 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
77 FORD 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
81 FORD 455112571 45 02.05.2013 liegt bei
9 SEAT 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
78 SEAT 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
82 SEAT 455112571 45 02.05.2013 liegt bei
10 SKODA 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
76 SKODA 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
80 SKODA 455112571 45 02.05.2013 liegt bei
11 VOLKSWAGEN 385112571 38 02.05.2013 liegt bei
73 VOLKSWAGEN 455112571DS 40 02.05.2013 liegt bei
83 VOLKSWAGEN 455112571 45 02.05.2013 liegt bei
38 AUDI 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei
335112666DS;
335112666DS
24 AUDI 385112666; 385112666; 38 02.05.2013 liegt bei
385112666
84 AUDI 455112666DS 40 02.05.2013 liegt bei
87 AUDI 455112666 45 02.05.2013 liegt bei
39 CHRYSLER (USA) 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei
335112666DS;
335112666DS
40 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 335112666DS; 33 02.05.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ 335112666DS;
335112666DS
16 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 385112666; 385112666; 38 02.05.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ 385112666
85 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666DS 40 02.05.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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86 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 02.05.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
27 HONDA 405114641; 405114641 40 02.05.2013 liegt bei
41 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei
405114661
28 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei
International S. A. 405114661
29 RENAULT 405114661; 405114661; 40 02.05.2013 liegt bei
405114661
30 CHRYSLER (USA) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
36 CITROEN 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
37 FORD 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
31 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
35 KIA 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
42 KIA MOTORS (SK) 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
32 MAZDA 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
34 MITSUBISHI 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
33 PEUGEOT 405114671; 405114671; 40 02.05.2013 liegt bei
405114671
43 OPEL 385120671 38 02.05.2013 liegt bei
44 SAAB 385120671 38 02.05.2013 liegt bei
45 BMW, BMW AG 185120726DS; 18 02.05.2013 liegt bei
185120726DS
88 BMW, BMW AG 385120726DS 33 02.05.2013 liegt bei
47 BMW, BMW AG 355120726DS; 35 02.05.2013 liegt bei
355120726DS
12 BMW, BMW AG 385120726; 385120726 38 02.05.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 02.05.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum
-Nr.
385120726DS DSAT.100.000.10206.1 22.04.2013
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung Versatzschrauben-Bimecc 05.05.2004 2/03.10.2004
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheibe SCC System 2.BAR 29.04.2008
Distanzscheibe DSAT.100.000.10206.1 22.04.2013
Fes.keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM 06.03.2007
Prüfbericht 2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/B 18.03.2011
Radbeschreibung H 067 8x18 09.04.2007 01/22.04.2013
Radzeichnung H 067-106788038-1C 26.04.2007 01/22.04.2013
Zentrierring-Alu TR.100.000.00xB-73,1-xx 11.01.2010
Zentrierringe-PVC d73,1-xx 05.04.2007
Zentrierringe-PVC d72,6-67,1 11.01.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 4 SKODA Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Fahrzeughersteller : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
325100571 H 067 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 725 2125 01/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 215/35R18 84 22F; 24C; 24D; 367; Schrägheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 215/35R18 84 22F; 24J; 24M; 367; Kombi; Stufenheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 4 SKODA Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22H; 22L; 22Q; Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Kombi; Frontantrieb;
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; QE0
1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine
e11*95/54*0066*..
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; QE0
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 4 SKODA Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 4 SKODA Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: 4 SKODA Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
QE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
der Vorderachse (Durchmesser 256 bis 260 mm, Dicke 24mm ) nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 02.05.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8x18
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 02.05.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-