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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0660
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0127-07-WIRD-TG/N13

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    H 067 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 02.05.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 18x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Die Ausführungsvarianten 32598581BI und 385110651BI dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben
verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

335112666DS                             S22022-5mm                                33 mm
355120726DS                             S10242-3mm                                35 mm
185120726DS                             S13216-20mm                              18 mm

Die Basisräder 385112666 und 385120726 von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit
ET 38 gekennzeichnet.

Folgende Sonderradausführungen kommen neu mit diesem Nachtrag hinzu: 254108651; 355100541;
355100561; 355100571; 405108634; 455112571; 455112666.Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit
Distanzscheiben verwendet werden, siehe nachfolgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

355100571DS                           S22028-5mm                             30 mm
455112571DS                           S22028-5mm                             40 mm
455112666DS                           S22022-5mm                             40 mm
385120726DS                           10206.1-5mm                           33 mm
Die Basisräder von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 35, ET 38 bzw. et45
gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
384100541         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø54,1               100/4     54,1      38    615   2125     03/13
384100561         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø56,1               100/4     56,1      38    615   2125     03/13
254108651         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø65,1               108/4     65,1      25    575   2125     03/13
32598581BI        H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø58.1               100/5     58,1      32    725   2125     01/07
355100541         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø54,1               100/5     54,1      35    725   2125     03/13
355100561         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø56,1               100/5     56,1      35    715   2155     03/13
355100561         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø56,1               100/5     56,1      35    725   2125     03/13
325100571         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    725   2125     01/07
355100571         H 067 8x18 PCD 100        Ø73.1 Ø57,1               100/5     57,1      35    725   2125     03/13
355100571DS       H 067 8x18 PCD 100        S22-028 5mm               100/5     57,1      30    725   2125     03/13
385108634         H 067 8x18 PCD 108        Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4      40    680   2284     03/13




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
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405108634          H 067 8x18 PCD 108        Ø73.1 Ø63.4              108/5      63,4     40    725   2125     03/13
385110651          H 067 8x18 PCD 110        Ø73.1 Ø65.1              110/5      65,1     38    725   2125     03/11
385110651BI        H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø65.1              112/5      65,1     38    725   2125     01/07
385112571          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1     38    725   2125     01/07
455112571          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1     45    725   2125     03/13
455112571DS        H 067 8x18 PCD 112        S22-028 5mm              112/5      57,1     40    725   2125     03/13
335112666DS        H 067 8x18 PCD 112        S22-022-5mm              112/5      66,6     33    685   2254     01/07
335112666DS        H 067 8x18 PCD 112        S22-022-5mm              112/5      66,6     33    719   2144     01/07
335112666DS        H 067 8x18 PCD 112        S22-022-5mm              112/5      66,6     33    725   2125     01/07
385112666          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6     38    685   2254     01/07
385112666          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6     38    719   2144     01/07
385112666          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6     38    725   2125     01/07
455112666          H 067 8x18 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6     45    725   2125     03/13
455112666DS        H 067 8x18 PCD 112        S22-022 5mm              112/5      66,6     40    725   2125     03/13
405114601          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    698   2217     01/07
405114601          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    725   2125     01/07
385114641          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     38    695   2217     01/07
385114641          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     38    725   2125     01/07
405114641          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    695   2217     01/07
405114641          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    725   2125     01/07
405114661          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    665   2327     01/07
405114661          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    680   2284     01/07
405114661          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    725   2125     01/07
385114671          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     38    687   2254     01/07
385114671          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     38    725   2125     01/07
405114671          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    687   2254     01/07
405114671          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    705   2181     01/07
405114671          H 067 8x18PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    725   2125     01/07
385120671          H 067 8x18 PCD 120        Ø72.6 Ø67.1              120/5      67,1     38    725   2125     01/07
185120726DS        H 067 8x18 PCD 120        S13216-20mm              120/5      72,6     18    718   2144     01/07
185120726DS        H 067 8x18 PCD 120        S13216-20mm              120/5      72,6     18    725   2125     01/07
355120726DS        H 067 8x18 PCD 120        S10242-3mm               120/5      72,6     35    715   2144     01/07
355120726DS        H 067 8x18 PCD 120        S10242-3mm               120/5      72,6     35    725   2125     01/07
385120726          H 067 8x18 PCD 120        ohne                     120/5      72,6     38    719   2144     01/07
385120726          H 067 8x18 PCD 120        ohne                     120/5      72,6     38    725   2125     01/07
385120726DS        H 067 8x18 PCD 120        10206.1-5mm              120/5      72,6     33    725   2125     01/07
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda VOLTEC T6
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 10,6 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 8
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 455112666:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : H 067 8x18
Radausführung                       : --                                     : H 067 8x18 PCD 112
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 03.13
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Folgende Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit den Berichtnummern 2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM vom
06.03.2007, 2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/BUM/AB vom 18.03.2011 und 13-TAAP-0542/AB_1E vom 03.04.2013
liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                    Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 5 von 8
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 52      HYUNDAI MOTOR (IND)                          384100541                       38      02.05.2013        liegt bei
 51      KIA                                          384100541                       38      02.05.2013        liegt bei
 49      MAZDA                                        384100541                       38      02.05.2013        liegt bei
 50      SUZUKI                                       384100541                       38      02.05.2013        liegt bei
 48      TOYOTA                                       384100541                       38      02.05.2013        liegt bei
 53      BMW AG                                       384100561                       38      02.05.2013        liegt bei
 54      CITROEN                                      254108651                       25      02.05.2013        liegt bei
 55      PEUGEOT                                      254108651                       25      02.05.2013        liegt bei
  1      FIAT                                         32598581BI                      32      02.05.2013        liegt bei
 56      FUJI HEAVY IND.(J)                           355100541                       35      02.05.2013        liegt bei
 57      TOYOTA                                       355100541                       35      02.05.2013        liegt bei
 60      FUJI HEAVY IND.(J)                           355100561; 355100561            35      02.05.2013        liegt bei
 58      ROVER                                        355100561; 355100561            35      02.05.2013        liegt bei
 59      TOYOTA                                       355100561; 355100561            35      02.05.2013        liegt bei
 62      AUDI                                         355100571DS                     30      02.05.2013        liegt bei
  2      AUDI                                         325100571                       32      02.05.2013        liegt bei
 65      AUDI                                         355100571                       35      02.05.2013        liegt bei
 61      SEAT                                         355100571DS                     30      02.05.2013        liegt bei
  3      SEAT                                         325100571                       32      02.05.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 8
 68   SEAT                                         355100571                      35      02.05.2013        liegt bei
 63   SKODA                                        355100571DS                    30      02.05.2013        liegt bei
  4   SKODA                                        325100571                      32      02.05.2013        liegt bei
 67   SKODA                                        355100571                      35      02.05.2013        liegt bei
 64   VOLKSWAGEN                                   355100571DS                    30      02.05.2013        liegt bei
  5   VOLKSWAGEN                                   325100571                      32      02.05.2013        liegt bei
 66   VOLKSWAGEN                                   355100571                      35      02.05.2013        liegt bei
 70   FORD                                         385108634; 405108634           40      02.05.2013        liegt bei
 71   JAGUAR                                       385108634; 405108634           40      02.05.2013        liegt bei
 72   LAND ROVER (GB)                              385108634; 405108634           40      02.05.2013        liegt bei
 69   VOLVO                                        385108634; 405108634           40      02.05.2013        liegt bei
 46   FIAT                                         385110651                      38      02.05.2013        liegt bei
 13   FIAT                                         385110651BI                    38      02.05.2013        liegt bei
 14   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651BI                    38      02.05.2013        liegt bei
 15   SAAB                                         385110651BI                    38      02.05.2013        liegt bei
  6   AUDI                                         385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 75   AUDI                                         455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 79   AUDI                                         455112571                      45      02.05.2013        liegt bei
  7   QUATTRO GmbH                                 385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 74   QUATTRO GmbH                                 455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
  8   FORD                                         385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 77   FORD                                         455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 81   FORD                                         455112571                      45      02.05.2013        liegt bei
  9   SEAT                                         385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 78   SEAT                                         455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 82   SEAT                                         455112571                      45      02.05.2013        liegt bei
 10   SKODA                                        385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 76   SKODA                                        455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 80   SKODA                                        455112571                      45      02.05.2013        liegt bei
 11   VOLKSWAGEN                                   385112571                      38      02.05.2013        liegt bei
 73   VOLKSWAGEN                                   455112571DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 83   VOLKSWAGEN                                   455112571                      45      02.05.2013        liegt bei
 38   AUDI                                         335112666DS;                   33      02.05.2013        liegt bei
                                                   335112666DS;
                                                   335112666DS
 24 AUDI                                           385112666; 385112666;          38      02.05.2013        liegt bei
                                                   385112666
 84 AUDI                                           455112666DS                    40      02.05.2013        liegt bei
 87 AUDI                                           455112666                      45      02.05.2013        liegt bei
 39 CHRYSLER (USA)                                 335112666DS;                   33      02.05.2013        liegt bei
                                                   335112666DS;
                                                   335112666DS
 40 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     335112666DS;                   33      02.05.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  335112666DS;
                                                   335112666DS
 16 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     385112666; 385112666;          38      02.05.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  385112666
 85 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     455112666DS                    40      02.05.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 02.05.2013
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                                                                                                       Seite: 7 von 8
 86 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     455112666                      45      02.05.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 27 HONDA                                          405114641; 405114641           40      02.05.2013        liegt bei
 41 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         405114661; 405114661;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114661
 28 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              405114661; 405114661;          40      02.05.2013        liegt bei
    International S. A.                            405114661
 29 RENAULT                                        405114661; 405114661;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114661
 30 CHRYSLER (USA)                                 405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 36 CITROEN                                        405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 37 FORD                                           405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 31 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 35 KIA                                            405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 42 KIA MOTORS (SK)                                405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 32 MAZDA                                          405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 34 MITSUBISHI                                     405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 33 PEUGEOT                                        405114671; 405114671;          40      02.05.2013        liegt bei
                                                   405114671
 43 OPEL                                           385120671                      38      02.05.2013        liegt bei
 44 SAAB                                           385120671                      38      02.05.2013        liegt bei
 45 BMW, BMW AG                                    185120726DS;                   18      02.05.2013        liegt bei
                                                   185120726DS
 88 BMW, BMW AG                                    385120726DS                    33      02.05.2013        liegt bei
 47 BMW, BMW AG                                    355120726DS;                   35      02.05.2013        liegt bei
                                                   355120726DS
 12 BMW, BMW AG                                    385120726; 385120726           38      02.05.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: H 067 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 02.05.2013
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                                                                                                         Seite: 8 von 8
Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 02.05.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Ausführung                  Zentrierring-Zeichnungs Datum                             Änderung / Datum
                            -Nr.
385120726DS                 DSAT.100.000.10206.1    22.04.2013



Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           Versatzschrauben-Bimecc                05.05.2004 2/03.10.2004
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheibe                        SCC System 2.BAR                       29.04.2008
Distanzscheibe                        DSAT.100.000.10206.1                   22.04.2013
Fes.keit Distanzscheiben              Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           2007-KTV/PZW-EX-0058/BUM               06.03.2007
Prüfbericht                           2007-KTV/PZW-EX-0058/E2/B              18.03.2011
Radbeschreibung                       H 067 8x18                             09.04.2007 01/22.04.2013
Radzeichnung                          H 067-106788038-1C                     26.04.2007 01/22.04.2013
Zentrierring-Alu                      TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007
Zentrierringe-PVC                     d72,6-67,1                             11.01.2010




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 50 SUZUKI                                                 Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 02.05.2013
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Fahrzeughersteller                        : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                              (kg)      (mm)      datum
384100541           H 067 8x18 PCD 100          Ø73.1 Ø54,1              54,1   Aluminium    615     2125      03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SUZUKI
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : EZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 215/35R18 80            21B; 22B; 24D; 24J        nur bis
                                                                                           e4*2001/116*0102*01;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
EZ             e4*2001/116*0102*..    67 - 75    215/35R18 80    21B; 22B; 24D; 24J        ab
                                                                                           e4*2001/116*0102*02;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
MZ             e4*2001/116*0090*..    51 - 75    215/35R18 80    21B; 22B; 24D; 24J        ab
                                                                                           e4*2001/116*0090*04;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
MZ             e4*2001/116*0090*..    51 - 75    215/35R18 80    21B; 22B; 24D; 24J        nur bis
                                                                                           e4*2001/116*0090*03;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 50 SUZUKI                                                Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 50 SUZUKI                                                Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 02.05.2013
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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0127-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 02.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 02.05.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -