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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1010
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0129-07-WIRD-TG/N13

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ:                                    H 067 8x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x19 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 9x19 oder H 067 10x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                             S22028-5 mm                               27 mm
335112666DS                             S22022-5 mm                               33 mm
285112666DS                             S22023-10 mm                             28 mm
285112571DS                             S22029-10 mm                             28 mm
285120726DS                             S12124-10mm                              28 mm

Das Basisrad der Radausführung 325100571 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET 32 gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführungen 385112666 und 385112571 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET 38 gekennzeichnet.

Die Ausführungsvariante 385110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden. Die
Radausführung 385120726 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
275100571DS       H 067 8x19 PCD 100        S22028-5mm                100/5     57,1      27    725   2125     01/07
325100571         H 067 8x19 PCD 100        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    725   2125     01/07
385110651BI       H 067 8x19 PCD 112        Ø73.1 Ø65.1               112/5     65,1      38    725   2125     01/07
285112571DS       H 067 8x19 PCD 112        S22029-10mm               112/5     57,1      28    715   2144     01/07
285112571DS       H 067 8x19 PCD 112        S22029-10mm               112/5     57,1      28    725   2125     01/07
385112571         H 067 8x19 PCD 112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      38    715   2144     01/07
385112571         H 067 8x19 PCD 112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      38    725   2125     01/07
285112666DS       H 067 8x19 PCD 112        S22023-10mm               112/5     66,6      28    685   2260     01/07
285112666DS       H 067 8x19 PCD 112        S22023-10mm               112/5     66,6      28    725   2125     01/07
335112666DS       H 067 8x19 PCD 112        S22022-5mm                112/5     66,6      33    685   2260     01/07
335112666DS       H 067 8x19 PCD 112        S22022-5mm                112/5     66,6      33    725   2125     01/07
385112666         H 067 8x19 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      38    685   2260     01/07
385112666         H 067 8x19 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      38    725   2125     01/07
405114601         H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40    710   2175     01/07
405114601         H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40    725   2125     01/07
405114641         H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1      40    718   2144     01/07




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 6
405114641          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5          64,1    40   725   2125    01/07
405114641          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5          64,1    40   725   2125    01/07
405114661          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   665   2327    01/07
405114661          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   685   2254    01/07
405114661          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   725   2125    01/07
405114671          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   686   2254    01/07
405114671          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   718   2144    01/07
405114671          H 067 8x19PCD114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   725   2125    01/07
385120671          H 067 8x19 PCD 120        Ø72.6 Ø67.1              120/5           67,1    38   725   2125    01/07
285120726DS        H 067 8x19 PCD 120        S12124-10mm              120/5           72,6    28   715   2144    01/07
285120726DS        H 067 8x19 PCD 120        S12124-10mm              120/5           72,6    28   725   2125    01/07
385120726          H 067 8x19 PCD 120        ohne                     120/5           72,6    38   715   2144    01/07
385120726          H 067 8x19 PCD 120        ohne                     120/5           72,6    38   725   2125    01/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,4 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 385110651BI:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : H 067 8x19
Radausführung                       : --                                       : H 067 8x19 PCD 112
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                      : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 6
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis für die Räder TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0060/BUM vom 06.03.2007 und
ein Festigkeitsnachweis für die Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen
vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                  Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
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                                                                                                          Seite: 5 von 6
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
 36    AUDI                                         275100571DS                     27      23.04.2013        liegt bei
 10    AUDI                                         325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
 37    SEAT                                         275100571DS                     27      23.04.2013        liegt bei
 11    SEAT                                         325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
 12    SKODA                                        325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
 13    VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
 30    FIAT                                         385110651BI                     38      23.04.2013        liegt bei
  1    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651BI                     38      23.04.2013        liegt bei
  2    SAAB                                         385110651BI                     38      23.04.2013        liegt bei
 38    AUDI                                         285112571DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112571DS
  3 AUDI                                            385112571; 385112571            38      23.04.2013        liegt bei
 40 QUATTRO GmbH                                    285112571DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112571DS
 42 SEAT                                            285112571DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112571DS
  4 SEAT                                            385112571; 385112571            38      23.04.2013        liegt bei
 41 SKODA                                           285112571DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112571DS
  5 SKODA                                           385112571; 385112571            38      23.04.2013        liegt bei
 39 VOLKSWAGEN                                      285112571DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112571DS
  6 VOLKSWAGEN                                      385112571; 385112571            38      23.04.2013        liegt bei
 24 AUDI                                            285112666DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112666DS
 22 AUDI                                            335112666DS;                    33      23.04.2013        liegt bei
                                                    335112666DS
 14 AUDI                                            385112666; 385112666            38      23.04.2013        liegt bei
 25 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                      285112666DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                    285112666DS
 23 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                      335112666DS;                    33      23.04.2013        liegt bei
                                                    335112666DS
  9    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   385112666; 385112666            38      23.04.2013        liegt bei
 27    SUZUKI                                       405114601; 405114601            40      23.04.2013        liegt bei
 26    TOYOTA                                       405114601; 405114601            40      23.04.2013        liegt bei
 44    HONDA                                        405114641                       40      23.04.2013        liegt bei
  7    HONDA                                        405114641; 405114641            40      23.04.2013        liegt bei
 32    AUTOMOBILES DACIA S.A.                       405114661; 405114661;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                    405114661
 29 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan               405114661; 405114661;           40      23.04.2013        liegt bei
    International S. A.                             405114661




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                   Radtyp: H 067 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 23.04.2013
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                                                                                                          Seite: 6 von 6
 28 RENAULT                                          405114661; 405114661;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114661
 15 CHRYSLER (USA)                                   405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 16 CITROEN                                          405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 17 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                      405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 18 KIA                                              405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 33 KIA MOTORS (SK)                                  405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 19 MAZDA                                            405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 20 MITSUBISHI                                       405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 21 PEUGEOT                                          405114671; 405114671;           40      23.04.2013        liegt bei
                                                     405114671
 34 OPEL                                             385120671                       38      23.04.2013        liegt bei
 35 SAAB                                             385120671                       38      23.04.2013        liegt bei
 43 BMW, BMW AG                                      285120726DS;                    28      23.04.2013        liegt bei
                                                     285120726DS
  8 BMW, BMW AG                                      385120726; 385120726            38      23.04.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.04.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 15 CHRYSLER                                              Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
405114671           H 067 8x19PCD114,3      Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium    686      2254      01/07
405114671           H 067 8x19PCD114,3      Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium    718      2144      01/07
405114671           H 067 8x19PCD114,3      Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium    725      2125      01/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 235/45R19 95                                  Jeep Patriot;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 235/45R19 95      362                       Dodge Caliber;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P
PK             e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 235/45R19 95      362                       Jeep Compass;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 225/45R19 92                                  Limousine;
                                            235/45R19 95        22I; 362                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 15 CHRYSLER                                               Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: 15 CHRYSLER                                              Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0129-07-WIRD-TG/N13

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 8x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 23.04.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -