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							Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Fahrzeughersteller                      : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                     Distanzscheibe                               (kg)       (mm)     datum
335112666DS1        H 067 8,5x19 PCD112     S22024-15mm                 66,5   Aluminium    875      2275     04/13
5


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 210; H0; 170; 208; 202
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 220; 204 X; 211K; 215; 245; 212; 140 C; 231; 204; 204 K; 140;
                                          172; 246; 176; 218; 211; 117; 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : H0; 170; 202; 208; 210
                                          130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 218;
                                          231; 245; 246
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 225/35R19 88W 242; 244; 245; 247;                Frontantrieb;
                                                       26B; 26J; 27F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/35R19 91  24C; 244; 247; 26B;                12A; 51A; 56C; 71K;
                                                       26J; 27F                           721; 725; 729; 73C;
                                         245/30R19 89  24C; 24D; 26B; 26J;                74A; 74W
                                                       27F
                                         255/30R19 91  24D; 27F; 57F; 673

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 155 225/35R19 88           24C; 244; 247; 26B;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                26J; 27H; 5FE             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/35R19 91    24C; 244; 247; 26B;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                26J; 27F                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          21P; 22B; 24C; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                54A                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19     21B; 24J; 53S                       10B; 11G; 11H; 11K;
             G363                       225/35R19 88W 21B; 24J                            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
202            e1*93/81*0034*..      55 - 145 225/35R19     21B; 24J; 53S                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R19 88W 21B; 24J                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/35R19 88Y 24J; 248; 26B; 26N;          Coupe; Heckantrieb;
                                                             27H; 27I; 5FE                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 91  24C; 248; 26B; 26J;          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                             27B; 27H                     721; 725; 729; 73C;
                                               255/30R19 91  244; 247; 27B; 27F;          74A; 74W
                                                             57F; 673
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M;          Nur 4-MATIC;
                                                             5FE                          Limousine;
                                               235/35R19 91  21B; 22B; 24C; 24D           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     150 - 225 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M;           Limousine;
                                                            5FE                           Heckantrieb;
                                              235/35R19 91  21B; 22B; 24C; 24D            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91  22B; 24D; 57F; 671;           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            673                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 235/35R19 91     21B; 22I; 22M; 24J;       Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                                24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/35R19 88      21P; 24J; 57E; 670;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                673                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R19 91      21B; 22I; 22M; 24J;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                              255/30R19 91      22B; 22H; 22L; 24D;       74W
                                                                57F; 671; 673

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R19 88           24C; 244; 247; 26B;       Limousine;
                                                                26J; 27H; 5FE             Frontantrieb;
                                              235/35R19 91      24C; 244; 247; 26B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                26J; 27F                  12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 18
Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/40R19              21B; 21J; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M; 53S             12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/40R19 96      21B; 21J; 21L; 22F;       721; 725; 729; 73C;
                                                                22L; 24D; 24J; 367        74A; 74W
215            e1*98/14*0113*..      368      245/40R19         21B; 21J; 22F; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M; 53S             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 150 - 225 245/35R19 93          12O; 5HA; 51J             Kombilimousine;
                                150 - 300 255/35R19             12A; 26P; 51G             Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 56C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W; AFP
218            e1*2007/46*0485*..    150 - 225 245/35R19 93     12O; 51J                  Coupe; 4-türig;
                                               255/35R19        12T; 21P; 51G             Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 56C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  55 - 165 235/35R19 91W 21B; 367                            nicht für gepanzerte
                               55 - 205 235/35R19     21B; 367; 53S                       Fz; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; BEP
210            e1*93/81*0022*..      55 - 165 235/35R19     21B; 367; 53S                 nicht für gepanzerte
                                              235/35R19 91W 21B; 367                      Fz; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     21B; 367; 53S                nicht für gepanzerte
                                               235/35R19 91W 21B; 367                     Fz; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J                     Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/35R19 93Y 21P                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; DBS



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135    235/35R19 91W 57E; 68X                      Heckantrieb;
             e1*98/14*0183*..     75 - 170    245/35R19 93W                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                  75 - 225    235/35R19 91Y 57E; 68X                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                  75 - 285    245/35R19 93Y                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; DBS
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X                     Heckantrieb;
                                               245/35R19     53S                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/35R19 93  57E; 68R                     12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; DBS
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/35R19 93Y 21B; 24J; 248                Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 21B; 24J; 248; 51J           Stufenheck;
                                     100 - 215 235/35R19 91Y 21B; 24J; 57E; 68X           Heckantrieb;
                                               245/35R19 93Y 21B; 24J; 248                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670;              Cabrio; Heckantrieb;
                                                         673                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/35R19 91Y 21N; 21P; 22I; 24J; 248          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                               255/30R19 91Y 22B; 244; 247; 57F;          74A; 74W
                                                             673
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 225/35R19 88Y 21P; 5FE; 57E; 670;     Coupe; Heckantrieb;
                                                             673                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 91  21N; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                               255/30R19 91  22B; 244; 247; 57F;     74A; 74W
                                                             673

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W        24J; 24M                  Allradantrieb;
                                           235/50R19 99         21P; 22I; 24C; 24D        Heckantrieb;
                                           245/45R19 98         22I; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R19 96         21P; 22I; 24C; 24D        12A; 51A; 56C; 71K;
                                           255/45R19 100        21P; 22I; 24C; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                575                       74W; 765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19     21B; 24J; 367; 53S                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                        225/35R19 88Y 21B; 24J; 367                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G               10B; 11G; 11H; 11K;
             F690                          255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G            10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                           255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 22B; 22L; 24J; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
                                                                               Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 21B; 22B; 22L; 24J;     für gepanzerte Fz;
                                                       24M                     Nur 4-MATIC;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                               74A; 74W
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D;     Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D;     für gepanzerte Fz;
                                                       367                     Heckantrieb;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                               74A; 74W
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D;     Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                Länge 6158 mm;
                                         255/40R19 96Y 21B; 22B; 24C; 24D;     Heckantrieb;
                                                       367                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                               74A; 74W; MBN

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
170          e1*95/54*0039*..       100 - 160 225/35R19 84W 21B; 21J; 21L; 22B;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            24J; 24N; 367                 12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
172            e1*2007/46*0548*..   135 - 225 225/35R19 88      26P                       Cabrio; Heckantrieb;
                                              235/35R19 91      246; 26B; 260             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91      22M; 270; 57F; 673        12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
231          e1*2007/46*0803*.. 225       245/35R19 93                                    Cabrio; Heckantrieb;
                                225 - 320 255/35R19             51G                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; AFP

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 26.07.2013
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 26.07.2013
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 26.07.2013
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                                                                                                     Seite: 10 von 18
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            225/35R19



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                    Seite: 11 von 18
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                    Seite: 12 von 18
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316 mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                    Seite: 13 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                    Seite: 14 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                    Seite: 16 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 33 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.