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							Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
              Rad                           Distanzscheibe                               (kg)       (mm)     datum
385112666DS10 H 067 8,5x19 PCD112           S22023-10mm                 66,5   Aluminium     875      2275    04/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : B8; 4G1; 4G; B81
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 40 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 8R2; 8R; 8R1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           200 Nm für Typ : 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         21P; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                 100 - 245 245/35R19 93         21P; 22B; 24J; 24M;        AUDI S4; Limousine;
                                                                51J                        Allradantrieb;
                                                255/35R19 92    21B; 22B; 22H; 24J;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 54F                   12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     21P; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                               245/35R19 93     21P; 22B; 24J; 24M;        Limousine;
                                                                51J                        Frontantrieb;
                                                255/35R19 92    21B; 22B; 22H; 24J;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 54F                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74W
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R19 91    21P; 22I; 5GG; 51J         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..    100 - 245 245/35R19 93    21P; 22B; 24J; 24M;        Nicht A4 Allroad
                                                                51J                        Quattro; AUDI S4;
                                                255/35R19 92    21B; 22B; 22H; 24J;        Kombi; Allradantrieb;
                                                                24M; 54F                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          21P; 22I; 51J             AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          245/35R19 93          21P; 22B; 24J; 24M;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                51J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 92      21B; 22B; 22H; 24J;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                24M; 54F                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98         51J                       Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100        27I                       quattro;
                                           255/45R19 100        27I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 765; AFY;
                                                                                          PDB
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     5HI                       Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y    5GM; 57E; 67H             allroad quattro;
                                               235/40R19 96     52J                       Kombi; Stufenheck;
                                               235/45R19 95     52J                       Allradantrieb;
                                               235/45R19 95     57E; 67K                  Frontantrieb;
                                               245/40R19 98                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R19 96     270                       12A; 51A; 56C; 573;
                                               255/40R19 96     270                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74W; AFY; PDB
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 92     5GM; 52J                  Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 235/40R19 96     52J                       Coupe; 4-türig;
                                               235/45R19 95     52J                       Allradantrieb;
                                               245/40R19 94                               Frontantrieb;
                                               255/35R19 96                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/40R19        51G                       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W; AFY;
                                                                                          PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19            51G                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                        200 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 740; 837;
                                                                                          838




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19            51G                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          200 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 740; 837;
                                                                                          838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19            51G                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          200 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74W; 740; 837;
                                                                                          838

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 245; 246
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 24J; 244; 26B; 26N;                A-Klasse;
                                                        27H                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                66 - 280 235/35R19 91Y 24J; 244; 247; 26B;                12A; 51A; 56C; 71K;
                                                        26J; 27F                          721; 725; 729; 73C;
                                          245/30R19 89Y 24C; 244; 247; 26B;               74A; 74W
                                                        26J; 27F
                                265 - 280 225/35R19 M+S 24J; 244; 26B; 26N;
                                                        27H; 52J

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 225/35R19 88W 24J; 248; 26B; 26N;                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                       5FE                                nicht Natural Gas
                                                                                          Drive; nicht Electric
                                                                                          Drive; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          21P; 22B; 24C; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                54A                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 24J; 26B; 26N; 27I;              bis
                                                         5FE                              e1*2001/116*0431*36;
                                           235/35R19 91  24J; 26B; 26N; 27H;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         27I                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91  24M; 27B; 27F; 57F;              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                         673                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M;          Nur Baureihe 204; Nur
                                                             5FE                          4-MATIC; Limousine;
                                               235/35R19 91  21P; 22I; 24J; 24M           10B; 11G; 11H; 11K;
                                     120 - 225 235/35R19 91Y 21P; 22I; 24J; 24M           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 22I; 24J; 24M;           Nur Baureihe 204;
                                                            5FE                           Limousine;
                                              235/35R19 91Y 21P; 22I; 24J; 24M            Heckantrieb;
                                              255/30R19 91Y 22B; 24D; 57F; 671;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            673                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24J; 57E; 670;           bis
                                                            673                           e1*2001/116*0457*24;
                                              235/35R19 91Y 21P; 22I; 22M; 24J;           Kombi; Heckantrieb;
                                                            24M                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91Y 22B; 22H; 22L; 24D;           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            57F; 671; 673                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 235/35R19 91W 21P; 22I; 22M; 24J;          Nur 4-MATIC; bis
                                                             24M                          e1*2001/116*0457*24;
                                                                                          Kombi;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 24J; 244; 26B; 26N;                CLA; nicht
                                                       5FE                                Sportfahrwerk; CLA
                                                                                          Limousine; CLA
                                                                                          Shooting brake;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 765

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/40R19              21B; 21J; 21L; 22L;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24J; 24M; 53S             12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/40R19 96      21B; 21J; 21L; 22F;       721; 725; 729; 73C;
                                                                22L; 24J; 24M; 367        74A; 74W; FGC

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 21P; 24J; 248                    Baureihe W212;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74W
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 21P; 51J                     Baureihe W212;
                                     100 - 245 235/35R19 91Y 21P; 57E; 68X                Stufenheck;
                                               245/35R19 93Y 21P; 24J; 248                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y        22I; 248; 57F; 673        Coupe; Heckantrieb;
                                 120 - 245 235/35R19 91Y        21P; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                 125 - 215 225/35R19 88Y        5FE; 57E; 670; 673        12A; 51A; 56C; 71K;
                                 225 - 245 255/30R19 91Y        22I; 248; 57F; 575        721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 215 225/35R19 88Y    5FE; 57E; 670; 673        Cabrio; Heckantrieb;
                                               255/30R19 91Y    22I; 248; 57F; 673        10B; 11G; 11H; 11K;
                                     120 - 245 235/35R19 91Y    21P                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                     225 - 245 255/30R19 91Y    22I; 248; 57F; 575        721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W                                  GLK; Allradantrieb;
                                           235/50R19 99         24J; 24M                  Heckantrieb;
                                           245/45R19 98         24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R19 96         24J; 24M                  12A; 51A; 56C; 71K;
                                           255/45R19 100        24J; 24M; 575             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W; 765

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G               10B; 11G; 11H; 11K;
             F690                          255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22G            10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                           255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22G            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24J; 24M;                Nicht für Fz. m.
                                                       367; 5HI; 51J                      Länge 6158 mm;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W; MBN

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         26P                       Cabrio; Heckantrieb;
                                           235/35R19 91         26P                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91         22M; 270; 57F; 673        12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74W

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/4        L275                   65 - 170 255/40R19 100 21P; 24C; 24D; 54A             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                     Seite: 7 von 20
Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 165 255/40R19 100 21P; 24C; 244; 247;            bis
639/5        e1*2007/46*0459*..,                           5KA; 54A                       e1*2007/46*0459*05;
               L720                 70 - 190 245/45R19     24C; 244; 247; 5LA             bis
                                             102W
                                    190      255/40R19     21P; 24C; 244; 247;            e1*2007/46*0458*07;
                                             100W          5KA; 54A                       Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 21P; 24C; 24D; 54A                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 21P; 24C; 244; 247;                bis
                                                       5KA; 54A                           e1*2007/46*0457*08;
                                70 - 190 245/45R19     24C; 244; 247; 5LA                 Allradantrieb;
                                         102W
                                190      255/40R19     21P; 24C; 244; 247;                Heckantrieb;
                                         100W          5KA; 54A                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74W

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 11.05.2016
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                                                                                                      Seite: 8 von 20
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                     Seite: 9 von 20
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 11.05.2016
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                    Seite: 15 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                    Seite: 16 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                    Seite: 17 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                    Seite: 18 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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                                                                                                    Seite: 19 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 11.05.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.