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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1009
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0128-07-WIRD-TG/N7

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 18 H2
Typ:                                    H 067 9x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 18x9JJ gekennzeichnet sein.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp H
067 8x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind Achsweise zu beachten.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

305112666DS                          S22-022-5mm                              30 mm
255112666DS                          S22-023-10mm                            25 mm
255112571DS                          S22-029-10mm                            25 mm
355120671DS                          S10-164-3mm                              35mm
185120726DS                          S13-216-20mm                            18 mm
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET38 gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführungen 355112571 und 355112666 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 355110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden.
Die Radausführung 385120726 wurde aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
325100571         H 067 9x18 PCD 100         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    725   2125     01/07
355110651BI       H 067 9x18 PCD 112         Ø73.1 Ø65.1               110/5     65,1     35    725   2125     01/07
255112571DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-029-10mm              112/5     57,1     25    725   2125     01/07
355112571         H 067 9x18 PCD 112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    725   2125     01/07
255112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-023-10mm              112/5     66,6     25    685   2248     01/07
255112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-023-10mm              112/5     66,6     25    725   2125     01/07
305112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-022-5mm               112/5     66,6     30    685   2248     01/07
305112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-022-5mm               112/5     66,6     30    725   2125     01/07
355120671DS       H 067 9x18 PCD 120         Ø72.6Ø67.1/S10-16         120/5     67,1     35    725   2125     01/07
                                             4
185120726DS       H 067 9x18 PCD 120         S13-216-20mm              120/5     72,6     18    715   2150 01/07
185120726DS       H 067 9x18 PCD 120         S13-216-20mm              120/5     72,6     18    725   2125 01/07
385120726         H 067 9x18 PCD 120         ohne                      120/5     72,6     38    725   2125 01/07
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 10,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 355110651BI:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : H 067 9x18
Radausführung                       : --                                     : H 067 9x18 PCD 112
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0059//BUM, vom 06.03.2007 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                    Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 5
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  6      AUDI                                         325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
  7      SKODA                                        325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
  8      VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
 19      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        355110651BI                     35      03.05.2013        liegt bei
 18      SAAB                                         355110651BI                     35      03.05.2013        liegt bei
 11      AUDI                                         255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  1      AUDI                                         355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
 12      QUATTRO GmbH                                 255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  2      SEAT                                         355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
  3      SKODA                                        355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
 13      VOLKSWAGEN                                   255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  4      VOLKSWAGEN                                   355112571                       35      03.05.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                   Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
 14 AUDI                                             255112666DS;                    25      03.05.2013        liegt bei
                                                     255112666DS
  9 AUDI                                             305112666DS;                    30      03.05.2013        liegt bei
                                                     305112666DS
 15 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                       255112666DS;                    25      03.05.2013        liegt bei
                                                     255112666DS
 10 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                       305112666DS;                    30      03.05.2013        liegt bei
                                                     305112666DS
 16 OPEL                                             355120671DS                     35      03.05.2013        liegt bei
 17 BMW, BMW AG                                      185120726DS;                    18      03.05.2013        liegt bei
                                                     185120726DS
  5 BMW, BMW AG                                      385120726                       38      03.05.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 03.05.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SCC System 2.BAR                       29.04.2008 01/01.03.2010
Fes.keit Distanzscheiben              Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           2007-KTV/PZW-EX-0059/BUM               06.03.2007
Radbeschreibung                       H 067 9x18                             04.04.2007
Radzeichnung                          H 067-106789038-1A                     26.04.2007
Zentrierringe-Alu                     TR.100.00.00xB-73,1-xx                 11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 18
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                      Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                              (kg)       (mm)     datum
185120726DS         H 067 9x18 PCD 120       S13-216-20mm               72,6   Aluminium    715      2150     01/07
185120726DS         H 067 9x18 PCD 120       S13-216-20mm               72,6   Aluminium    725      2125     01/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 46 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : M346; BMW 7/1; 8/E; M85; 560L; 5/H; 3L; 3K-N1; 3K; 3C;
                                           392C; ZR; 390L; 390X; X-N1; X1; Z89
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 50 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 765
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M346; 5/H; 8/E
                                           120 Nm für Typ : M85; X-N1; X1; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                           390X; 392C; 560L
                                           140 Nm für Typ : 765
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252         255/40R18         22B; 24D; 51G; 574        10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..               265/35R18 93Y     22B; 24D; 689             12A; 51A; 56C; 71E;
                                              275/35R18 95Y     22B; 24D; 688             721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 22B; 24D; 5FE; 57F;               Nur bis
                                                        68T                               e1*2001/116*0308*08;
                                 85 - 190 245/35R18 92  Nicht 330D; 22B; 24D;             Limousine;
                                                        57F; 68T                          Heckantrieb;
                                 85 - 225 225/40R18     21P; 24C; 51G; 57E;               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        68B; 68T                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                          235/40R18 91  21B; 22I; 24C; 24M                721; 725; 729; 73C;
                                          255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;               74A; 743
                                                        68B
                                          265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                        689




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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                                                                                                     Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 235/40R18 91         21B; 22B; 24C; 24D    Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..          265/35R18 93         22B; 24D; 57F; 689    e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18            21B; 24C; 51G; 57E;   Facelift ab September
                                                               68B                   2008; Nur bis
                                                 235/40R18 91Y 21B; 22B; 24C; 24D    e24*2007/46*0022*02;
                                                 255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;   Ab
                                                               68B                   e1*2001/116*0308*09;
                                                 265/35R18 93Y 22B; 24D; 57F; 689    Touring; Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 743; 76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225    225/40R18     21B; 24C; 51G; 57E;   Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                             68B                   e1*2007/46*0314*04;
                                                 235/40R18 91  21B; 22B; 24C; 24D    Facelift ab September
                                                 255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;   2008; Ab
                                                               68B                   e1*2001/116*0308*09;
                                                 265/35R18 93  22B; 24D; 57F; 689    Limousine;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 743; 76O
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190    245/35R18 92Y Nicht 330D; 22B; 24D; Nur bis
                                                               57F; 68T              e1*2001/116*0308*08;
                                                 265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;   Touring; Heckantrieb;
                                                               689                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                     89 - 225    225/40R18 88Y 21P; 24C; 57E; 68B;   12A; 51A; 56C; 71E;
                                                               68T                   721; 725; 729; 73C;
                                                 235/40R18 91Y 21B; 22I; 24C; 24M    74A; 743
                                                 255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;
                                                               68B
                                                 265/35R18 93Y 22B; 22H; 24D; 57F;
                                                               689
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 200   235/40R18 91  21B; 22I; 24C; 24D    Coupe; Allradantrieb;
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 225   225/40R18     21P; 24C; 51G; 57E;   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                               575                   12A; 51A; 56C; 71E;
                                                 235/40R18 91  21B; 24C; 24D; 57E;   721; 725; 729; 73C;
                                                               99B                   74A; 743
                                                 255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;
                                                               575
                                                 265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                               99B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
390X         e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 235/40R18 91      21B; 22I; 24C; 24D           Nur bis
                                           265/35R18 93      22B; 22H; 24D; 57F;          e1*2001/116*0344*05;
                                                             99B                          Touring; Limousine;
                                     155 - 225 225/40R18     21P; 24C; 51G; 57E;          Allradantrieb;
                                                             575                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91Y 21B; 22I; 24C; 24D           12A; 51A; 56C; 71E;
                                               255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;          721; 725; 729; 73C;
                                                             575                          74A; 743
                                               265/35R18 93Y 22B; 22H; 24D; 57F;
                                                             99B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18     21P; 24C; 51G; 57E;          Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                           68B; 68T                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91  21B; 22I; 24C; 24M           12A; 51A; 56C; 71E;
                                               245/35R18 92  22B; 24D; 57F; 68T           721; 725; 729; 73C;
                                     105 - 225 225/40R18     21P; 24C; 51G; 57E;          74A; 743
                                                             68B
                                               235/40R18 91  21B; 57E; 689
                                               255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;
                                                             68B
                                               265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                             689
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18      21P; 24C; 51G; 57E;          Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                           68B; 68T                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91  21B; 22I; 24C; 24M           12A; 51A; 56C; 71E;
                                               245/35R18 92  22B; 24D; 57F; 68T           721; 725; 729; 73C;
                                     90 - 225 225/40R18      21P; 24C; 51G; 57E;          74A; 743
                                                             68B
                                               235/40R18 91  21B; 57E; 689
                                               255/35R18     22B; 24D; 51G; 57F;
                                                             68B
                                               265/35R18 93  22B; 22H; 24D; 57F;
                                                             689

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
5/H          E700             83 - 155 265/35R18                22B; 22F; 34M; 631;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                689                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76B
5/H            E700/1                83 - 210 265/35R18         22B; 22F; 34M; 631;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                689                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76B
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 265/35R18 93  22B; 24M; 57F; 689           Limousine;
                                     110 - 270 265/35R18 93Y 22B; 24M; 5HA; 57F;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             689                          12A; 51A; 56C; 573;
                                               275/35R18 95  22B; 24M; 57F; 688           71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743; 744;
                                                                                          76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 220 265/35R18               BD8; 22B; 22F; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 34M; 51A; 56C;
                                                                                          71E; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B
BMW 7/1        E296/1               138 - 160 265/35R18     22B; 22F; 57F; 631;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            689                           12A; 34M; 51A; 56C;
                                    210 - 220 265/35R18     BD8;                          71E; 721; 725; 73C;
                                                            Niveauregulierung;            74A; 743; 76B
                                                            22B; 22F; 57F; 689
                                              265/35R18     BD9; 22B; 22F; 57F;
                                                            689
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 255/45R18 99W 24J                           10B; 10S; 11G; 11H;
               e1*98/14*0172*..                                                           11K; 12A; 51A; 56C;
                                                                                          71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743; 75I;
                                                                                          BEN

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8/E          e1*92/53*0008*.., 160 - 240 265/35R18              57F; 631; 689             Heckantrieb;
               e1*93/81*0008*..,                                                          Vorderachslenkung;
               F383                                                                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  255/40R18                 24D; 51G; 57F; 575        M Roadster (Cabrio);
                                      265/35R18 93W             22I; 24D; 57F; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                      275/35R18 95W             22I; 24D; 57F; 688        12A; 51A; 533; 56C;
                                                                                          71E; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B; 97K

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/40R18 91W 21B; 22B; 241; 244;               Nur BMW X1;
                                                        246                               Allradantrieb;
                                          245/40R18 93  21B; 22B; 241; 244;               Heckantrieb;
                                                        246                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/40R18 95  22B; 244; 247; 57F;               12A; 51A; 56C; 573;
                                                        575                               71E; 721; 725; 729;
                                          265/35R18 93  22B; 244; 247; 57F;               73C; 74A; 743; 744;
                                                        99B                               76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/40R18 91W 21B; 22B; 241; 244;               Nur BMW X1;
                                                        246                               Allradantrieb;
                                          245/40R18 93  21B; 22B; 241; 244;               Heckantrieb;
                                                        246                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/40R18 95  22B; 244; 247; 57F;               12A; 51A; 56C; 573;
                                                        575                               71E; 721; 725; 729;
                                          265/35R18 93  22B; 244; 247; 57F;               73C; 74A; 743; 744;
                                                        99B                               76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  150 - 190 225/40R18 92         21J; 22B; 22H; 24C;       Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                244                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                 150 - 225 235/40R18 91         21J; 22B; 22H; 24C;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                244                       721; 725; 729; 73C;
                                    150 - 250 225/40R18 88      21J; 24C; 57E; 68B        74A; 743; 76O; 97K
                                              235/40R18 91      21J; 24C; 57E; 689
                                              255/35R18 90      22B; 22F; 244; 247;
                                                                57F; 68B
                                              265/35R18 93      22B; 22F; 244; 247;
                                                                57F; 689

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 03.05.2013
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 03.05.2013
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
     Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 03.05.2013
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       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 17 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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BD8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BD9) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 03.05.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 9x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 03.05.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -