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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1009
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0128-07-WIRD-TG/N7

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 18 H2
Typ:                                    H 067 9x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 18x9JJ gekennzeichnet sein.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp H
067 8x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind Achsweise zu beachten.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

305112666DS                          S22-022-5mm                              30 mm
255112666DS                          S22-023-10mm                            25 mm
255112571DS                          S22-029-10mm                            25 mm
355120671DS                          S10-164-3mm                              35mm
185120726DS                          S13-216-20mm                            18 mm
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben ist mit
ET38 gekennzeichnet.
Die Basisräder der Radausführungen 355112571 und 355112666 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheiben sind mit ET 35 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 355110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden.
Die Radausführung 385120726 wurde aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
325100571         H 067 9x18 PCD 100         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    725   2125     01/07
355110651BI       H 067 9x18 PCD 112         Ø73.1 Ø65.1               110/5     65,1     35    725   2125     01/07
255112571DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-029-10mm              112/5     57,1     25    725   2125     01/07
355112571         H 067 9x18 PCD 112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    725   2125     01/07
255112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-023-10mm              112/5     66,6     25    685   2248     01/07
255112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-023-10mm              112/5     66,6     25    725   2125     01/07
305112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-022-5mm               112/5     66,6     30    685   2248     01/07
305112666DS       H 067 9x18 PCD 112         S22-022-5mm               112/5     66,6     30    725   2125     01/07
355120671DS       H 067 9x18 PCD 120         Ø72.6Ø67.1/S10-16         120/5     67,1     35    725   2125     01/07
                                             4
185120726DS       H 067 9x18 PCD 120         S13-216-20mm              120/5     72,6     18    715   2150 01/07
185120726DS       H 067 9x18 PCD 120         S13-216-20mm              120/5     72,6     18    725   2125 01/07
385120726         H 067 9x18 PCD 120         ohne                      120/5     72,6     38    725   2125 01/07
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                 Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 10,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 355110651BI:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : H 067 9x18
Radausführung                       : --                                     : H 067 9x18 PCD 112
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0059//BUM, vom 06.03.2007 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                    Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 5
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  6      AUDI                                         325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
  7      SKODA                                        325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
  8      VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      03.05.2013        liegt bei
 19      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        355110651BI                     35      03.05.2013        liegt bei
 18      SAAB                                         355110651BI                     35      03.05.2013        liegt bei
 11      AUDI                                         255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  1      AUDI                                         355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
 12      QUATTRO GmbH                                 255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  2      SEAT                                         355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
  3      SKODA                                        355112571                       35      03.05.2013        liegt bei
 13      VOLKSWAGEN                                   255112571DS                     25      03.05.2013        liegt bei
  4      VOLKSWAGEN                                   355112571                       35      03.05.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 18 H2                                   Radtyp: H 067 9x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
 14 AUDI                                             255112666DS;                    25      03.05.2013        liegt bei
                                                     255112666DS
  9 AUDI                                             305112666DS;                    30      03.05.2013        liegt bei
                                                     305112666DS
 15 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                       255112666DS;                    25      03.05.2013        liegt bei
                                                     255112666DS
 10 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                       305112666DS;                    30      03.05.2013        liegt bei
                                                     305112666DS
 16 OPEL                                             355120671DS                     35      03.05.2013        liegt bei
 17 BMW, BMW AG                                      185120726DS;                    18      03.05.2013        liegt bei
                                                     185120726DS
  5 BMW, BMW AG                                      385120726                       38      03.05.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 03.05.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SCC System 2.BAR                       29.04.2008 01/01.03.2010
Fes.keit Distanzscheiben              Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           2007-KTV/PZW-EX-0059/BUM               06.03.2007
Radbeschreibung                       H 067 9x18                             04.04.2007
Radzeichnung                          H 067-106789038-1A                     26.04.2007
Zentrierringe-Alu                     TR.100.00.00xB-73,1-xx                 11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                       : OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
355120671DS         H 067 9x18 PCD 120      Ø72.6Ø67.1/S10-16           67,1    Kunststoff    725    2125      01/07
                                            4


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R18 91         24M                       Stufenheck;
             e1*2007/46*0374*..            235/45R18 94         24M                       Schrägheck;
                                           245/40R18 93         24J; 24M                  Frontantrieb;
                                           245/45R18 96         24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R18 95         24D; 24J                  12A; 51A; 56C; 71E;
                                           255/45R18 99         24D; 24J                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 743; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 235/40R18 95 24M                            Kombi; Allradantrieb;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98 24M                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 97 24J; 24M                       12A; 51A; 56C; 573;
                                              245/45R18 96 24J; 24M                       71E; 721; 725; 729;
                                              255/40R18 95 24D; 24J                       73C; 74A; 74P; 743;
                                              255/45R18 99 24D; 24J                       76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R18 91W 24M                            Kombi; Frontantrieb;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 94 24M                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93 24J; 24M                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                              245/45R18 96 24J; 24M                       721; 725; 729; 73C;
                                              255/40R18 95 24D; 24J                       74A; 74P; 743; 76O
                                              255/45R18 99 24D; 24J
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R18 95 24M                            Stufenheck;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98 24M                            Schrägheck;
                                              245/40R18 97 24J; 24M                       Allradantrieb;
                                              245/45R18 96 24J; 24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/40R18 95 24D; 24J                       12A; 51A; 56C; 573;
                                              255/45R18 99 24D; 24J                       71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 743;
                                                                                          76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 03.05.2013
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0128-07-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 9x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 03.05.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 9x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 03.05.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -