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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1187
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0130-07-WIRD-TG/N8

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 19 H2
Typ:                                    H 067 9x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x9JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 9x19 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp H
067 8x19 oder H 067 8,5x19 zu verwenden.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 10x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

255112666DS                        S22023-10mm                            25mm
205112666DS                        S22024-15mm                            20mm
335120726DS                        10206.1-5mm                            33mm
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit
ET38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355112666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit
ET35 gekennzeichnet. Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
325100571          H 067 9x19 PCD 100        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    725   2125     01/07
355112571          H 067 9x19 PCD 112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    718   2144     01/07
205112666DS        H 067 9x19 PCD 112        S22024-15mm               112/5     66,6     20    685   2254     01/07
205112666DS        H 067 9x19 PCD 112        S22024-15mm               112/5     66,6     20    725   2125     01/07
255112666DS        H 067 9x19 PCD 112        S22023-10mm               112/5     66,6     25    685   2254     01/07
255112666DS        H 067 9x19 PCD 112        S22023-10mm               112/5     66,6     25    725   2125     01/07
355112666          H 067 9x19 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    700   2193     01/07
355112666          H 067 9x19 PCD 112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    725   2125     01/07
385120671          H 067 9x19 PCD 120        Ø72.6 Ø67.1               120/5     67,1     38    725   2125     01/07
335120726DS        H 067 9x19 PCD 120        10206.1-5mm               120/5     72,6     33    725   2125     01/07
385120726          H 067 9x19 PCD 120        ohne                      120/5     72,6     38    710   2175     01/07
385120726          H 067 9x19 PCD 120        ohne                      120/5     72,6     38    725   2125     01/07
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
Masse des Rades                 : ca. 11,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 355112571:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radausführung                       : --                                     : H 067 9x19 PCD 112
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0061/BUM, vom 06.03.2007 für die Räder
liegt vor. Die Festigkeit der Distanzscheiben wird mit Gutachten 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 TÜV
AUSTRIA nachgewiesen.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                  Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  7    AUDI                                         325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
  8    SEAT                                         325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
  9    SKODA                                        325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
 10    VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      23.04.2013        liegt bei
  1    AUDI                                         355112571                       35      23.04.2013        liegt bei
  2    SEAT                                         355112571                       35      23.04.2013        liegt bei
  3    SKODA                                        355112571                       35      23.04.2013        liegt bei
  4    VOLKSWAGEN                                   355112571                       35      23.04.2013        liegt bei
 17    AUDI                                         205112666DS;                    20      23.04.2013        liegt bei
                                                    205112666DS
 13 AUDI                                            255112666DS;                    25      23.04.2013        liegt bei
                                                    255112666DS
 11 AUDI                                            355112666; 355112666            35      23.04.2013        liegt bei
 16 CHRYSLER (USA)                                  205112666DS;                    20      23.04.2013        liegt bei
                                                    205112666DS
 15 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                      205112666DS;                    20      23.04.2013        liegt bei
                                                    205112666DS




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2                                   Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 5 von 5
 14 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                       255112666DS;                    25      23.04.2013        liegt bei
                                                     255112666DS
  6    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                    355112666; 355112666            35      23.04.2013        liegt bei
 12    OPEL                                          385120671                       38      23.04.2013        liegt bei
 18    BMW, BMW AG                                   335120726DS                     33      23.04.2013        liegt bei
  5    BMW, BMW AG                                   385120726; 385120726            38      23.04.2013        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.04.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheibe                        DSAT.100.000.10206.1                   22.04.2013
Distanzscheiben                       SYS 2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Fes-keit Distanzscheiben              Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           2007-KTV/PZW-EX-0061/BUM               06.03.2007
Radbeschreibung                       H 067 9x19                             04.04.2007
Radzeichnung                          H 067-106799038-1B                     26.04.2007
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.016B-72,6-67,1              11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 18

Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                     Distanzscheibe                               (kg)       (mm)     datum
335120726DS         H 067 9x19 PCD 120      10206.1-5mm                 72,6   Aluminium    725      2125     01/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 346C; 346L; 187; 390L; 3K-N1; Z85; 346R; 1C; 390X; 182;
                                           392C; 346K; 3L; ZR; Z89; 3K; 3C; M346; M85; 560X
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 5L; 5K
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : UKL/X; UKL-N1
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
                                           110 Nm für Typ : M346
                                           120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
                                           3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                           120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                           120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                           140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L
                                           140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                           3L




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                     Seite: 2 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
M346         e1*2001/116*0150*.., 252         235/35R19 87Y 24J; 68X                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..               245/35R19 89Y 24C; 68R                      51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19            24J; 51G; 57E; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W        24C; 57E; 993             12A; 51A; 56C; 71E;
                                           255/40R19 96         24C; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                           275/35R19 96W        24D; 57F; 993             743

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 190 225/40R19 89Y 246; 26P; 57E; 575                 BMW 3er (F31) ab
                                                                                          2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            225/40R19 93  246; 248; 26P; 27I            Ab
                                              235/35R19 91Y 24J; 248; 26P; 27I;           e24*2007/46*0022*03;
                                                            5GG                           Ab
                                                                                          e1*2007/46*0315*06;
                                              245/35R19 93  22M; 22P; 24J; 244;           Heckantrieb;
                                                            247; 26P; 27H; 27I            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 92Y 22L; 22Q; 244; 247;           12A; 51A; 512; 56C;
                                                            27B; 27F; 57F; 575            71E; 721; 725; 73C;
                                              265/30R19 93  22L; 22Q; 244; 247;           74A; 743
                                                            27B; 27F; 57F; 68X
                                              275/30R19 92Y 22L; 22Q; 24D; 27B;
                                                            27F; 57F; 676; 68R
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 240 225/40R19 93  24J; 248; 27I                 BMW 3er (F30) ab
                                                                                          2012;
                                              235/35R19 91      24J; 248; 26P; 27I        Ab
                                                                                          e1*2007/46*0314*05;
                                              245/35R19 93      22M; 22P; 24J; 24M;       Limousine; Stufenheck;
                                                                26P; 27B; 27H             Allradantrieb;
                                              255/35R19 92      22M; 22P; 244; 247;       Heckantrieb;
                                                                27B; 27H; 57F; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 93      22L; 22Q; 244; 247;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                27B; 27F; 57F; 68X        721; 725; 73C; 74A;
                                              275/30R19 92      22L; 22Q; 24D; 27B;       743
                                                                27F; 57F; 68R
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 265/30R19 93       22B; 22F; 22L; 24D;       Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                                 54A; 57F; 68X             Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                                                       Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
               e1*98/14*0097*..                                                           721; 725; 729; 73C;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                       74A; 743; 744; 76B
               e1*98/14*0146*..




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 170 265/30R19 93            22B; 22F; 22L; 24D;       Touring;
               e1*98/14*0097*..                                 54A; 57F; 68X             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 744; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 265/30R19 89Y 22I; 24M; 5FR; 57F;           Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                          670; 68X                      e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 670;           Facelift ab September
                                                            68X                           2008; Nur bis
                                              275/30R19 92  22B; 24D; 57F; 676            e24*2007/46*0022*02;
                                     85 - 225 255/30R19     22I; 24M; 51G; 57F;           Ab
                                                            673                           e1*2001/116*0308*09;
                                              265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670;           Touring; Heckantrieb;
                                                            68X                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 676            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 255/30R19     22I; 24M; 51G; 57F;           Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                          673                           e1*2007/46*0314*04;
                                              265/30R19 89Y 22I; 24M; 57F; 670;           Facelift ab September
                                                            68X                           2008; Ab
                                              275/30R19 92  22B; 24D; 57F; 676            e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670;           Nur bis
                                                            68X                           e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/30R19 91  22I; 24M; 57F; 673            Limousine;
                                              265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 670;           Heckantrieb;
                                                            68X                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              275/30R19 92  22I; 24M; 57F; 676            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 120 265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670;           Nur bis
                                                             68X                          e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 190 265/30R19 93   22I; 24M; 57F; 670;          Touring; Heckantrieb;
                                                             68X                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                     89 - 225 255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 673            12A; 51A; 56C; 71E;
                                               265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670;          721; 725; 729; 73C;
                                                             68X                          74A; 743; 76B
                                               275/30R19 92Y 22I; 24M; 57F; 676
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 22I; 24M; 57F           Coupe; Allradantrieb;
390X           e1*2001/116*0344*..             265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 990           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 255/30R19 91      22I; 248; 5FE; 57F; 575 Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                                     e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..            265/30R19 93      248; 270; 57F; 990      Nur bis
390X         e1*2001/116*0344*..                                                     e1*2007/46*0315*05;
                                                                                     Nur bis
                                                                                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                     Ab
                                                                                     e1*2001/116*0344*06;
                                                                                     Touring; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     743; 76B
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 255/30R19 91  22I; 24M; 57F; 575      Nur bis
                                               265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 990      e1*2001/116*0344*05;
                                     155 - 225 255/30R19 91Y 22I; 24M; 57F; 575      Touring; Limousine;
                                               265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 990      Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 743; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 255/30R19 91  22I; 24M; 57F; 575;     Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                           671; 673                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 670;     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                             68X                     721; 725; 729; 73C;
                                               275/30R19 92  22I; 24M; 57F; 676      74A; 743; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 255/30R19 91   22I; 24M; 57F; 575;     Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                           671; 673                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R19 93  22I; 24M; 57F; 670;     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                             68X                     721; 725; 729; 73C;
                                               275/30R19 92  22I; 24M; 57F; 676      74A; 743; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y 24J; 24M                         nur Kombi
                                           275/30R19 96  22I; 24D; 57F; 99E               Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/35R19 91Y    24J; 24M                  nur Limousine
                                               245/35R19 93Y    22I; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                               265/30R19 93Y    22B; 24D; 57F; 990        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/30R19 92Y    22B; 24D; 57F; 99E        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R19 89W             21Q; 24J; 57E; 672        M Roadster (Cabrio);
                                      235/35R19 87W             24J; 57E; 68X             10B; 11G; 11H; 11K;
                                      245/35R19 89W             24J; 57E; 68R             12A; 51A; 533; 56C;
                                                                                          71E; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 235/35R19 87          24C; 24D; 262; 273        10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..                                                           51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W         248; 51J                  Nur BMW X1;
                                          245/35R19 93          22I; 244                  Allradantrieb;
                                          255/35R19 92W         22I; 244; 57F; 575        Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743; 744;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W          248; 51J                  Nur BMW X1;
                                         245/35R19 93           22I; 244                  Allradantrieb;
                                         255/35R19 92W          22I; 244; 57F; 575        Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743; 744;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/45R19 98          245; 248                  Nur BMW X3;
                                          255/40R19 96          24J; 244                  Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         22I; 24J; 244             Heckantrieb;
                                          275/40R19 101         22I; 244; 57F; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71E; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 743; 75I
X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 235/35R19 91W 248; 51J                       Nur BMW X1;
                                             245/35R19 93  22I; 244                       Allradantrieb;
                                             255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71E; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743; 744;
                                                                                          76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/45R19 98          245; 248                  Nur BMW X3;
                                          255/40R19 96          24J; 244                  Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         22I; 24J; 244             Heckantrieb;
                                          275/40R19 101         22I; 244; 57F; 575        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71E; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 743; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91         22B; 22L; 24D; 57F;       Cabrio; Coupe;
                                                                585; 671                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 89      22B; 22L; 24D; 54A;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                57F; 68X                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76B
ZR             e1*2007/46*0373*..    120 - 225 235/35R19 91     22I; 248                  Cabrio; Heckantrieb;
Z89            e1*2001/116*0499*..   120 - 250 255/30R19 91     22B; 248; 57F; 673        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R19 89     22B; 22H; 244; 57F;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                670; 68X                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 76B; 97K

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 245/30R19 89           22L; 24D; 27F; 57F;       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 575                       BMW 1er (F21 2012);
                                         255/30R19 91           22L; 24D; 27F; 57F;       Ab
                                                                673                       e1*2007/46*0283*04;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                              265/30R19 89      22L; 24D; 27F; 57F;       Kombilimousine;
                                                                68X                       Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          743; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 235/35R19 91  22B; 24D                     Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 225 245/30R19 89Y 22B; 22H; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                             677; 678                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/30R19 91  22B; 22H; 24D; 57F;          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                             671; 673                     721; 725; 729; 73C;
                                               265/30R19 93  22B; 22F; 24D; 57F;          74A; 743; 744; 76B;
                                                             670; 68X                     76R




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195     225/35R19 88      22B; 22L; 24M             Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..               235/35R19 91      22B; 22L; 24D; 270        e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..              255/30R19 91      22B; 22L; 24D; 272;       Nur bis
                                                                57F; 671; 673             e1*2007/46*0273*03;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 744; 76B
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      22B; 22L; 24D             Nur bis
                                              235/35R19 91      22B; 22H; 22L; 24D        e1*2001/116*0287*09;
                                              255/30R19 91      22B; 22F; 22L; 24D;       4-türig;
                                                                57F; 671; 673             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 275/35R19 96          248; 270; 57F; 68S      Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 743; 75I; 76B;
                                                                                        765
5K             e1*2007/46*0455*..    155 - 230 275/35R19 96Y    248; 270; 5IE; 57F; 993 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Allradantrieb;
                                     155 - 280 275/35R19 100    248; 270; 57F; 993      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 743; 75I; 76B;
                                                                                        765
5L             e1*2007/46*0363*..    155 - 300 275/35R19 96Y    248; 270; 57F; 575      Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 743; 75I; 76B;
                                                                                        765
5L             e1*2007/46*0363*..    120 - 300 275/35R19 96Y    248; 270; 57F; 575      Stufenheck;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 743; 75I; 76B;
                                                                                        765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
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                                                                                                      Seite: 8 von 18
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
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                                                                                                     Seite: 10 von 18
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
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                                                                                                     Seite: 11 von 18
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                    Seite: 12 von 18
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/35R19
                   Hinterachse:                           245/30R19


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                            Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 14 von 18
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                    Seite: 15 von 18
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                    Seite: 16 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
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                                                                                                    Seite: 17 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 18 BMW, BMW AG                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 23.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 9x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 23.04.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -