TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-1187
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0130-07-WIRD-TG/N8
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 9 J X 19 H2
Typ: H 067 9x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x9JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 9x19 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp H
067 8x19 oder H 067 8,5x19 zu verwenden.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 10x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
255112666DS S22023-10mm 25mm
205112666DS S22024-15mm 20mm
335120726DS 10206.1-5mm 33mm
Das Basisrad der Radausführung 385120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit
ET38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355112666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit
ET35 gekennzeichnet. Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
325100571 H 067 9x19 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 725 2125 01/07
355112571 H 067 9x19 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 718 2144 01/07
205112666DS H 067 9x19 PCD 112 S22024-15mm 112/5 66,6 20 685 2254 01/07
205112666DS H 067 9x19 PCD 112 S22024-15mm 112/5 66,6 20 725 2125 01/07
255112666DS H 067 9x19 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 25 685 2254 01/07
255112666DS H 067 9x19 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 25 725 2125 01/07
355112666 H 067 9x19 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 700 2193 01/07
355112666 H 067 9x19 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 725 2125 01/07
385120671 H 067 9x19 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 38 725 2125 01/07
335120726DS H 067 9x19 PCD 120 10206.1-5mm 120/5 72,6 33 725 2125 01/07
385120726 H 067 9x19 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 710 2175 01/07
385120726 H 067 9x19 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 725 2125 01/07
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Masse des Rades : ca. 11,7 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 355112571:
: Außenseite : Innenseite
Radausführung : -- : H 067 9x19 PCD 112
Radgröße : -- : 9 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0061/BUM, vom 06.03.2007 für die Räder
liegt vor. Die Festigkeit der Distanzscheiben wird mit Gutachten 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 TÜV
AUSTRIA nachgewiesen.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
7 AUDI 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
8 SEAT 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
9 SKODA 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
10 VOLKSWAGEN 325100571 32 23.04.2013 liegt bei
1 AUDI 355112571 35 23.04.2013 liegt bei
2 SEAT 355112571 35 23.04.2013 liegt bei
3 SKODA 355112571 35 23.04.2013 liegt bei
4 VOLKSWAGEN 355112571 35 23.04.2013 liegt bei
17 AUDI 205112666DS; 20 23.04.2013 liegt bei
205112666DS
13 AUDI 255112666DS; 25 23.04.2013 liegt bei
255112666DS
11 AUDI 355112666; 355112666 35 23.04.2013 liegt bei
16 CHRYSLER (USA) 205112666DS; 20 23.04.2013 liegt bei
205112666DS
15 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 205112666DS; 20 23.04.2013 liegt bei
205112666DS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 19 H2 Radtyp: H 067 9x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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14 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 255112666DS; 25 23.04.2013 liegt bei
255112666DS
6 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 355112666; 355112666 35 23.04.2013 liegt bei
12 OPEL 385120671 38 23.04.2013 liegt bei
18 BMW, BMW AG 335120726DS 33 23.04.2013 liegt bei
5 BMW, BMW AG 385120726; 385120726 38 23.04.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.04.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheibe DSAT.100.000.10206.1 22.04.2013
Distanzscheiben SYS 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010
Fes-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 2007-KTV/PZW-EX-0061/BUM 06.03.2007
Radbeschreibung H 067 9x19 04.04.2007
Radzeichnung H 067-106799038-1B 26.04.2007
Zentrierringe-Alu TR.100.000.00xB-73,1-xx 11.01.2010
Zentrierringe-Alu TR.100.000.016B-72,6-67,1 11.01.2010
Zentrierringe-PVC d73,1-xx 05.04.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
355112571 H 067 9x19 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 718 2144 01/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 245/35R19 89 21B; 22F; 22L; 22Q; Cabrio; Frontantrieb;
24C; 24D; 31P 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 147 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 56C; 71E;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 74P; BE0
24C; 24D; 31P
85 - 184 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D
245/35R19 93 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 31P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 22Q; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
673 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1K e1*2001/116*0242*.. 103 235/35R19 91 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 235/35R19 87W 21T; 24C; 24D; 26B; Cabrio; Frontantrieb;
26J; 27F; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 24D; 27F; 57F; 673 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 235/35R19 87W 21B; 21N; 22F; 24C; Nur Golf 5; Nur bis
24D; 5ET e1*2001/116*0242*24;
55 - 169 255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; Allradantrieb;
671 Frontantrieb;
265/30R19 89 22F; 24D; 57F; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244; 247; 5FE e1*2001/116*0304*14;
235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 247; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 56C; 573;
244; 247 71E; 721; 725; 73C;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 74A; 74P
673
265/30R19 89 22F; 22L; 24D; 57F;
68X
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24C; Nur CrossGolf; Nur
24D; 5ET bis
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
671; 673 12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 235/35R19 87 21B; 22F; 24C; 24D; Nicht CrossGolf; Nur
5ET Golf Plus; Nur bis
55 - 125 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0304*13;
255/30R19 91 22F; 24D; 57F; 585; Frontantrieb;
671 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 89 22F; 24D; 57F; 68X 12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 235/35R19 87 21B; 22F; 22L; 24C; Nur CrossGolf 6; Ab
244; 247; 5ET e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22L; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 573;
57F; 671; 673 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 225/35R19 88 21B; 24C; 244; 247; Nur Jetta
261; 273 (Stufenheck);
235/35R19 91 21B; 24C; 24D; 262; Frontantrieb;
274 10B; 11G; 11H; 11K;
245/30R19 89 21B; 24C; 24D; 263; 12A; 51A; 56C; 573;
275 71E; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF (Variant); nur
24C; 24D bis
235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D; 381 Frontantrieb;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 585; 671 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; Allradantrieb;
24C; 24D; 381 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24D; 381 12A; 51A; 56C; 71E;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 721; 725; 729; 73C;
57F; 585; 671 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 21B; 21J; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 21B; 21J; 22F; 22L; Frontantrieb;
24C; 24D; 381 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 381; 12A; 51A; 56C; 71E;
57F; 585 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 103 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2007/46*0547*.. 22L; 22Q; 241; 244; (Cross); ab
e1*2001/116*0307*.., 246; 31P; 5FM; 54A e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*.. 77 - 155 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
241; 244; 246 Allradantrieb;
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; Frontantrieb;
241; 244; 246; 31P; 10B; 11G; 11H; 11K;
5FM; 54A 12A; 51A; 56C; 573;
77 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 71E; 721; 725; 73C;
241; 244; 246 74A; 74P
245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
241; 244; 246; 31P;
54A
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; nur bis
22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2001/116*0307*23;
31P; 54A Kombi; Limousine;
75 - 147 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; Allradantrieb;
24C; 24D Frontantrieb;
245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 24D; 31P; 54A 12A; 51A; 56C; 573;
75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 71E; 721; 725; 73C;
24C; 24D 74A; 74P; BE0
245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
24C; 24D; 31P; 54A
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/35R19 91 21N; 21P; 22H; 22I; nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0468*10;
100 - 220 235/35R19 91Y 21N; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 235/35R19 87 22I; 24J; 24M Coupe; Frontantrieb;
90 - 195 235/35R19 91Y 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/40R19 92 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 245/40R19 94 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R19 98 22I; 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.. 66 - 103 235/35R19 91 22F; 24D; 5GG nicht CrossTouran;
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 125 235/35R19 91W 22F; 24D; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*2007/46*0357*.. 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
1T e1*2001/116*0211*.., 75 - 125 235/35R19 91 22I; 22M; 24M nur CrossTouran;
e1*2007/46*0357*.. 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 4 VW Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0130-07-WIRD-TG/N8
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 9x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 23.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 9x19
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 23.04.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-