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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                             Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51868




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 51868                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   BBS GmbH
                   DE-77761 Schiltach

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   CC06
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 51868                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51868




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.12.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55093118 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 51868                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-3                                                    1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51868




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 51868                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.12.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51868




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                        Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51868                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        20.12.2018                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                   Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
                   55093118 (1. Ausfertigung)                                         07.12.2018

                   Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
§ 22 51868




                   CC06                                                               12.06.2018

                   Liste der Änderungen:                                              Datum:
                   List of modifications:                                             Date
                   Entfällt
                   Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51868

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51868

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51868




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51868

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51868




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 3


             Auftraggeber                     BBS GmbH
                                              Welschdorf 220
                                              77761 Schiltach
                                              01 102 100140


             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Typ                              CC06
             Radgröße                         9,5 J x 20 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
             führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                                             Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                                 (mm)
             CC0601        CC0601 / 09.23.444 Ø66.5          5/112/66,6          48       760    2173       10/2018


             Kennzeichnung
§ 22 51868




             KBA-Nummer                       51868
             Herstellerzeichen                BBS
             Radtyp und Ausführung            CC06 (s.o.)
             Radgröße                         9,5 J x 20 H2
             Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
             Herstellungsdatum                Monat und Jahr


             Befestigungselemente

             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


             Prüfungen

             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

             - Biegeumlaufprüfung
             - Abrollprüfung
             - Impactprüfung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 3

             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß Einpress-       Radlast Abrollumfang     Ver-       Datum       Ort
             führung          tiefe (mm)      (kg)    (mm)             fahren
             CC0601 5/112     48              760     2173             ZnO        10/2018     TÜV SÜD Auto
                                                                                              Service GmbH

             ZnO=Zinkoxydpaste


             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß Einpress-       Radlast Reifengröße      Datum                  Ort
             führung          tiefe (mm)      (kg)
             CC0601 5/112     48              760     235/35R20        10/2018                TÜV SÜD Auto
                                                                                              Service GmbH


             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß Einpress-       Radlast Reifengröße      Ver-       Datum       Ort
             führung          tiefe (mm)      (kg)                     fahren
§ 22 51868




             CC0601 5/112     48              760     305/50R20        FE         10/2018     TÜV SÜD Auto
                                                                                              Service GmbH

             FE=Farbeindringverfahren

             Die Prüfstrecke wurde von zwei Prüfrädern ohne Anriß zurückgelegt. Die Anzugsdrehmomente der
             Befestigungsteile waren nicht verringert.


             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
             - Salzsprühtest


             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

             Das Gewicht der lackierten Sonderradausführung CC0601 (ohne Deckel) betrug 12,6 kg.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
             im Oktober 2018 durchgeführt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
             Bedingungen zu verwenden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 3


             Anlagen

             Beschreibung                             -                         12.06.2018
             Runddrahtsprengring                      09 23 409_06              09.04.1992
                                                      mit Änderung vom          05.07.2000
             Zentrierringzeichnung                    09 23 412_23              13.09.2013
                                                      mit Änderung vom          10.10.2014
             Befestigungsmittelzeichnung              09 23 447_02              06.08.2006
                                                      mit Änderung vom          06.08.2006
             Nabenkappenzeichnung                     09 24 244_06              16.11.2016
                                                      mit Änderung vom          16.11.2016
             Nabenkappenzeichnung                     09 24 252_14              17.11.2011
                                                      mit Änderung vom          17.11.2011
             Festigkeitsprüfbericht -                 18-00129-CP-BWG-00        05.10.2018
             TÜV SÜD Auto Service GmbH
             Radzeichnung                             CC0601-W-MACH_00          24.11.2017
             Verwendungsbereich                       Anlage 1 - 3


             Der Prüfbericht umfasst Blatt 1 bis 3.
§ 22 51868




             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
             Bedenken.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 7. Dezember 2018




             Bohlander                                                                    00309160.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6



             Auftraggeber                    BBS GmbH
                                             Welschdorf 220
                                             77761 Schiltach
                                             01 102 100140


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Typ                             CC06
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             CC0601       CC0601 / 09.23.444 Ø66.5             5/112/66,6           48          760    2173


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                      51868
§ 22 51868




             Herstellerzeichen               BBS
             Radtyp und Ausführung           CC06 (s.o.)
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        30                  09.31.151
             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                        30                  09.31.151

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C 43 AMG                270, 287       255/30R20   R03 T92                             A01 A12 A21
             4matic Coupé / Cabrio                                                                  A56 A99 Cbo
             204                                                                                    Cpe V20 HA2
             e1*2001/116*                                                                           S01
             0431*39-..
             (FIN: WDD205...)
             - incl. Facelift 2018
             C 450/ C43              270, 287       255/30R20   R03 T92                             A01 A12 A21
             AMG 4matic                                                                             A56 A99 Car
             204, 204K                                                                              Lim V20 HA2
             e1*2001/116*                                                                           S01
             0431*36-..;
             e1*2001/116*
             0457*29-..
             (FIN: WDD205...)
             - Limousine/T-Modell
             - incl. Facelift 2018
             E-Klasse                120-180        245/35R20   R03 T91 T95                         A12 A21 A58
§ 22 51868




             Coupé / Cabrio          120-180        265/30R20   R03 T94                             A99 Cbo Cpe
             R1EC                    120-180        275/30R20   R03                                 NoH V20 HA2
             e1*2007/46*1666*..      120-180        285/30R20   A01 K2b R03                         S02
                                     120-180        285/30R20   K2h R03

             E-Klasse                135, 143       265/30R20   R03 T94                             A12 A21 A56
             Coupé / Cabrio 4matic   135-245        245/35R20   R03 T91 T95                         A99 Cbo Cpe
             R1EC                    135-245        275/30R20   R03                                 NoH V20 HA2
             e1*2007/46*1666*..      135-245        285/30R20   A01 K2b R03                         S02
                                     135-245        285/30R20   K2h R03




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51868




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55089518, Ausfertigung 1 (Radtyp
             CC01) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
§ 22 51868




             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6


             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
§ 22 51868




             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. November 2018




             Bohlander                                                                    00308726.DOC
§ 22 51868




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5



             Auftraggeber                    BBS GmbH
                                             Welschdorf 220
                                             77761 Schiltach
                                             01 102 100140


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Typ                             CC06
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             CC0601       CC0601 / 09.23.444 Ø66.5             5/112/66,6           48          760    2173


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                      51868
§ 22 51868




             Herstellerzeichen               BBS
             Radtyp und Ausführung           CC06 (s.o.)
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        30                  09.31.151

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C 63 AMG                 350, 375     265/30R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03              A01 A12 A21
             204, 204K, -/AMG         350, 375     275/30R20   K2c K4i K6h K6r K8h R03              A58 A99 Car
             e1*2001/116*                                                                           Lim VC4 Vn2
             0431*33-..,0457*26-..                                                                  HA2 S01
             0463*13-..,0464*14-..,
             (FIN: WDD205...)
             - Limousine/T-Modell
             SL                       225, 320     255/30R20   R03 T88 T92                          A12 A21 A99
             230, 231                                                                               X36 HA2 S01
             e1*2007/46*0803*..;
             e1*98/14*0169*19-23
             Baureihe 231
             (FIN: WDD231...)


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51868




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
             210 km/h                 100% 100% 100%
             220 km/h                 97%    100% 100%
             230 km/h                 94%    100% 100%
             240 km/h                 91%    100% 100%
             250 km/h                 -      95%      100%
             260 km/h                 -      90%      100%
             270 km/h                 -      85%      100%
             280 km/h                 -      -        95%
             290 km/h                 -      -        90%
             300 km/h                 -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5


             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

                    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 51868




             A12

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55072718, Ausfertigung 1 (Radtyp
             CC02) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
             Hinweise.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5


             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
§ 22 51868




             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5

             VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
             sind, möglich:

                    Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 245/30R20        265/30R20
             Nr. 2 255/30R20        275/30R20, 285/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.




             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51868




             Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 29. November 2018




             Bohlander                                                                      00308728.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8



             Auftraggeber                    BBS GmbH
                                             Welschdorf 220
                                             77761 Schiltach
                                             01 102 100140


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Typ                             CC06
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             CC0601       CC0601 / 09.23.444 Ø66.5             5/112/66,6           48          760    2173


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                      51868
§ 22 51868




             Herstellerzeichen               BBS
             Radtyp und Ausführung           CC06 (s.o.)
             Radgröße                        9,5 J x 20 H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        30                  09.31.151
             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                        30                  09.31.151

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             C-Klasse                88-225         265/25R20   K2a K2b K4i K6g K6j R03 T89         A01 A12 A21
             204                                                                                    A99 Cpe Lim
             e1*2001/116*0431*..                                                                    R21 V20 HA2
             - Limousine/Coupe                                                                      S01
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             C-Klasse                85-190         255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             204                     85-190         265/25R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03 T89         A58 A99 Lim
             e1*2001/116*            85-190         265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03 T94         MHy V20
             0431*29-..                                                                             HA2 S01
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse 4matic         125-245        255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             204                     125-245        265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03             A56 A99 Lim
             e1*2001/116*                                                                           V20 HA2 S01
             0431*29-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
§ 22 51868




             C-Klasse                110-190        255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             Coupé / Cabrio          110-190        265/25R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03 T89         A58 A99 Cbo
             204                     110-190        265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03             Cpe V20 HA2
             e1*2001/116*                                                                           S01
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse                125-245        255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             Coupé / Cabrio 4matic   125-245        265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03             A56 A99 Cbo
             204                                                                                    Cpe V20 HA2
             e1*2001/116*                                                                           S01
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell       85-190         255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             204K                    85-190         265/25R20   K2a K2b K4i K6g K6r R03             A58 A99 Car
             e1*2001/116*            85-190         265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03 T94         MHy V20
             0457*25-..                                                                             HA2 S01
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse                125-245        255/30R20   K2b R03 T92                         A01 A12 A21
             T-Modell 4matic         125-245        265/30R20   K2a K2b K4i K6h K6r R03             A56 A99 Car
             204K                                                                                   V20 HA2 S01
             e1*2001/116*
             0457*25-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse                110-180        255/30R20   R03 T92                             A12 A21 A58
             212                     110-190        245/35R20   R03 T91 T95                         A99 B60 Lim
             e1*2001/116*            110-190        265/30R20   R03 T94                             NoH V20 HA2
             0501*24-..              110-190        275/30R20   R03 T97                             S02
             (FIN: WDD213...)        110-190        285/30R20   A01 K2b R03
                                     110-190        285/30R20   K2h R03
             E-Klasse 4matic         120-143        255/30R20   R03 T92                             A12 A21 A56
             212                     120-143        265/30R20   R03 T94                             A99 B60 Lim
             e1*2001/116*            120-250        245/35R20   R03 T95                             NoH V20 HA2
             0501*24-..              120-250        275/30R20   R03 T97                             S02
             (FIN: WDD213...)        120-250        285/30R20   A01 K2b R03
                                     120-250        285/30R20   K2h R03
             E-Klasse                120-180        245/35R20   R03 T91 T95                         A12 A21 A58
             Coupé / Cabrio          120-180        255/30R20   R03 T92                             A99 B60 Cbo
             R1EC                    120-180        265/30R20   R03 T94                             Cpe NoH V20
             e1*2007/46*1666*..      120-180        275/30R20   R03                                 HA2 S02
                                     120-180        285/30R20   A01 K2b R03
                                     120-180        285/30R20   K2h R03
§ 22 51868




             E-Klasse                135, 143       265/30R20   R03 T94                             A12 A21 A56
             Coupé / Cabrio 4matic   135-245        245/35R20   R03 T91 T95                         A99 B60 Cbo
             R1EC                    135-245        255/30R20   R03 T92                             Cpe NoH V20
             e1*2007/46*1666*..      135-245        275/30R20   R03                                 HA2 S02
                                     135-245        285/30R20   A01 K2b R03
                                     135-245        285/30R20   K2h R03

             E-Klasse T-Modell       110-190        245/35R20   R03 T95 X77                         A12 A21 A58
             R1ES                    110-190        275/30R20   R03 T97 X77                         A99 B60 Car
             e1*2007/46*1560*..      110-190        285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99                 KOV NoH
             (FIN: WDD213...)        110-190        285/30R20   K2h R03 T95 T99                     V20 HA2 S02
             E-Klasse                135-250        245/35R20   R03 T95 X77                         A12 A21 A56
             T-Modell 4matic         135-250        275/30R20   R03 T97 X77                         A99 B60 Car
             R1ES                    135-250        285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99                 KOV NoH
             e1*2007/46*1560*..      135-250        285/30R20   K2h R03 T95 T99                     V20 HA2 S02
             (FIN: WDD213...)
             GLK-Klasse              100-225        255/40R20   R03                                 A01 A12 A21
             204X                    100-225        275/35R20   K2a K2b R03                         A99 V20 HA2
             e1*2001/116*            100-225        275/40R20   K2a K2b R03                         S02
             0480*00-16
             (FIN: WDC204...)

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51868




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.


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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

             HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 15, Gutachten Nummer 55072718, Ausfertigung 1 (RADTYP
§ 22 51868




             CC02) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hin-
             weise.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
             umzulegen.

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.


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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
             stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
             bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
             Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 51868




             Seite 1) verwendet werden.

             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8


             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
§ 22 51868




             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51868 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55093118 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CC06
             Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. November 2018




             Bohlander                                                                    00308732.DOC
§ 22 51868




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim