TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Hersteller: BBS International GmbH Anlage BMW5M zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
10-00010-CP-BWG
Radtyp: CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292 Blatt: 1 von 3 (Stand 11/10)
0. Raddaten (Kurzfassung)
0.1. Nur Vorderachse (bzw. bei M&S Vorder-und Hinterachse)
Radtyp / Radgröße / Zuläss. Radlast/ Zentrierart Rad-
Ausführung Einpresstiefe max. Abrollumfang Befestigung
CH 104 / 8½ J x 19 H2 720 kg / Zentrierring Kegelbundschrauben
09.31.292 ET 32 *) 2150 mm 09.23.491 M12 x 1,5
*) Radeinpresstiefe ohne Adapterscheibe (effektive Einpresstiefe: 22 mm)
KEIN ZENTRIERRING ZULÄSSIG!!
HINWEIS: Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung
ist nicht zulässig. Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version
und führt bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebs-
erlaubnis im Bereich der StVZO.
0.2. Nur Hinterachse
siehe Anlage BMW5M zu CH 106
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: BMW M GmbH, München
Typ Genehmigungs - Nr.1) Ausführungen (Motortyp) Handelsbezeichnung
M 539 e1*93/14D0111*.. ----- BMW M5
2. Reifen
In Verbindung mit dem Radtyp CH 104 (Ausf. 09.31.292) sind folgende Bereifungs-
kombinationen unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen und Hinweise
zulässig:
Kombination 1: Auflagen und Hinweise
vorn 245/35 R 19 - XX* 0a) R) 2) 4) 15)
hinten 275/30 R 19 - XX* 0a) R) siehe Anlage BMW5M zu CH 106
Kombination 2:
vorn 245/35 R 19 - XX* 0a) R) 2) 4) 15)
hinten 285/30 R 19 - XX* 0a) R) siehe Anlage BMW5M zu CH 106
Kombination 3:
vorn 245/35 R 19 - XX* M&S 0a) R) M&S) 2) 4) 15)
hinten 245/35 R 19 - XX* M&S 0a) R) M&S) 12) 15)
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Hersteller: BBS International GmbH Anlage BMW5M zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
10-00010-CP-BWG
Radtyp: CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292 Blatt: 2 von 3 (Stand 11/10)
3. Auflagen und Hinweise
0a) Radanbau nur zulässig in Verbindung mit BBS - Zubehörsatz T.Nr. 09.31.292
bestehend aus
Adapterscheibe T.Nr. 09.23.510 (Dicke 10 mm, Mittenbohrung ∅ 74 mm) und
Kegelbund - Radschrauben M 12 x 1,5 x 40 mm (Anzugsmoment 110 Nm)
Es darf kein Zentrierring verwendet werden!
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
*) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck
in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen vorn und hinten auch die
Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist
durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom
serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf
hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
M&S) Die für die verwendeten Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dem
Fahrzeugführer sinnfällig in seinem Sichtbereich anzuzeigen.
2) Bei Lenkungsvolleinschlag ist der Abstand zwischen Reifen und Radhauseinsatz im
Bereich des Bremsbelüftungskanals herzustellen.
Bei ungünstigen Toleranzen können Nacharbeiten am Einsatz oder eine Begrenzung
des Lenkeinschlages erforderlich sein.
4) Bei Lenkungsvolleinschlag ist der Abstand zwischen Reifen und Stabilisator sowie
RadhausInnenseite im Bereich zwischen Spritzwand und Achse herzustellen.
Bei ungünstigen Toleranzen können Nacharbeiten am Radhaus oder eine
Begrenzung des Lenkeinschlages erforderlich sein.
12) Der Freigang zwischen Reifenaußenseite und Radausschnitt bei vollständig
eingefederter Hinterachse ist durch entsprechende Nacharbeiten herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungs-
verbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass der Radfreigang ausreichend ist.
15) Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig.
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Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Radtyp: CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292 Blatt: 3 von 3 (Stand 11/10)
4. Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage BMW5M (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 10-
00010-CP-BWG.
München, den 23. 11. 2010
AM-HZBW-LU/--
BBS
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Lutterbeck
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland