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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:      BBS International GmbH                                     Anlage BMW5M zum
                 77757 Schiltach                                            Gutachten Nr.
                                                                            10-00010-CP-BWG
Radtyp:     CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292                                                       Blatt: 1 von 3 (Stand 11/10)

0.          Raddaten (Kurzfassung)

0.1.        Nur Vorderachse (bzw. bei M&S Vorder-und Hinterachse)

      Radtyp /           Radgröße /        Zuläss. Radlast/       Zentrierart             Rad-
     Ausführung         Einpresstiefe     max. Abrollumfang                            Befestigung

     CH 104 /           8½ J x 19 H2            720 kg /         Zentrierring      Kegelbundschrauben
     09.31.292            ET 32 *)             2150 mm            09.23.491             M12 x 1,5

*)          Radeinpresstiefe ohne Adapterscheibe (effektive Einpresstiefe: 22 mm)
            KEIN ZENTRIERRING ZULÄSSIG!!

HINWEIS:           Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung
                   ist nicht zulässig. Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version
                   und führt bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebs-
                   erlaubnis im Bereich der StVZO.

0.2.        Nur Hinterachse
            siehe Anlage BMW5M zu CH 106

1.          Verwendungsbereich
            Fahrzeughersteller:   BMW M GmbH, München
      Typ        Genehmigungs - Nr.1)      Ausführungen (Motortyp)              Handelsbezeichnung
     M 539         e1*93/14D0111*..                   -----              BMW M5

2.      Reifen
        In Verbindung mit dem Radtyp CH 104 (Ausf. 09.31.292) sind folgende Bereifungs-
        kombinationen unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen und Hinweise
        zulässig:

        Kombination 1:                                     Auflagen und Hinweise
        vorn 245/35 R 19 - XX*                             0a) R) 2) 4) 15)
        hinten 275/30 R 19 - XX*                           0a) R) siehe Anlage BMW5M zu CH 106
        Kombination 2:
        vorn 245/35 R 19 - XX*                             0a) R) 2) 4) 15)
        hinten 285/30 R 19 - XX*                           0a) R) siehe Anlage BMW5M zu CH 106
        Kombination 3:
        vorn 245/35 R 19 - XX* M&S                         0a) R) M&S) 2) 4) 15)
        hinten 245/35 R 19 - XX* M&S                       0a) R) M&S) 12) 15)




                        Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
             von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Hersteller:   BBS International GmbH                                     Anlage BMW5M zum
              77757 Schiltach                                            Gutachten Nr.
                                                                         10-00010-CP-BWG
Radtyp:     CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292                                                    Blatt: 2 von 3 (Stand 11/10)

3.     Auflagen und Hinweise
0a)    Radanbau nur zulässig in Verbindung mit BBS - Zubehörsatz T.Nr. 09.31.292
       bestehend aus
       Adapterscheibe T.Nr. 09.23.510 (Dicke 10 mm, Mittenbohrung ∅ 74 mm) und
       Kegelbund - Radschrauben M 12 x 1,5 x 40 mm (Anzugsmoment 110 Nm)
       Es darf kein Zentrierring verwendet werden!
R)    Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck
      in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
      Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
      Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen vorn und hinten auch die
      Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist
      durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom
      serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf
hinzuweisen       (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
M&S) Die für die verwendeten Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dem
     Fahrzeugführer sinnfällig in seinem Sichtbereich anzuzeigen.
2)     Bei Lenkungsvolleinschlag ist der Abstand zwischen Reifen und Radhauseinsatz im
       Bereich des Bremsbelüftungskanals herzustellen.
       Bei ungünstigen Toleranzen können Nacharbeiten am Einsatz oder eine Begrenzung
       des Lenkeinschlages erforderlich sein.
4)     Bei Lenkungsvolleinschlag ist der Abstand zwischen Reifen und Stabilisator sowie
       RadhausInnenseite im Bereich zwischen Spritzwand und Achse herzustellen.
       Bei ungünstigen Toleranzen können Nacharbeiten am Radhaus oder eine
       Begrenzung des Lenkeinschlages erforderlich sein.
12)    Der Freigang zwischen Reifenaußenseite und Radausschnitt bei vollständig
       eingefederter Hinterachse ist durch entsprechende Nacharbeiten herzustellen. Je
       nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungs-
       verbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass der Radfreigang ausreichend ist.
15)    Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig.
                                              ********




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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                                                                         10-00010-CP-BWG
Radtyp:     CH 104 (8½ J x 19 H2 ET 32)
Ausführung: 09.31.292                                                    Blatt: 3 von 3 (Stand 11/10)

4.      Abnahme des Anbaus

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage BMW5M (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 10-
00010-CP-BWG.
München, den 23. 11. 2010
AM-HZBW-LU/--
BBS


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025



                                                                Lutterbeck




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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