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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



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                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0096-13-MURD-TG/N4

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                  CH104

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: CH104
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 12.10.2016
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Weitere Hinweise
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
CH106 zu verwenden.Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
09.31.364          CH104                    09 23 441 Ø67              120/5        67     32    720    2147     03/12
09.31.149          CH104                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    32    720    2147     03/12
09.31.149          CH104                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    32    720    2147     03/12
09.31.313          CH104                    09.23.490 Ø72,5            120/5       72,5    32    720    2147     03/12
09.31.368          CH104                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    32    710    2175     03/12
09.31.368          CH104                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    32    720    2147     03/12
09.31.371          CH104                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    27    710    2175     03/12
09.31.371          CH104                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    27    720    2147     03/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 11,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.371:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : CH104
Radgröße                            : --                                    : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET27
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 03.12
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                   : --
Weitere Kennzeichnung               : MOTORSPORT                            : --
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: CH104
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 12.10.2016
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Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive GmbH mit Prüfbericht Nr.10-00001-CP-BWG-00 vom
12.01.2010 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: CH104
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 12.10.2016
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  2    GM KOREA (ROK)                              09.31.364                      32      12.10.2016      liegt bei
  3    OPEL                                        09.31.364                      32      12.10.2016      liegt bei
  1    SAAB                                        09.31.364                      32      12.10.2016      liegt bei
  4    BMW, BMW AG                                 09.31.371; 09.31.371           27      12.10.2016      liegt bei
  7    BMW, BMW AG                                 09.31.368; 09.31.368           32      12.10.2016      liegt bei
  5    BMW, BMW AG                                 09.31.149; 09.31.149           32      12.10.2016      liegt bei
  6    BMW AG                                      09.31.313                      32      12.10.2016      liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 12.10.2016
SZ
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Distanzscheibe                                  (kg)      (mm)     datum
09.31.371           CH104                   09 23 623 5mm               72,5   Leichtmetall     710     2175    03/12
09.31.371           CH104                   09 23 623 5mm               72,5   Leichtmetall     720     2147    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : 09.31.371
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; X-N1; X3; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C
                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
 Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 24J; 26P; 57E                 BMW 3er (F31) ab
                                                                                           2012;
 3K-N1         e24*2007/46*0022*..              225/40R19 93Y 22M; 22P; 24J; 248;          Ab
                                                              26P; 27H; 27I                e24*2007/46*0022*03;
                                                235/35R19 91Y 22M; 22P; 24J; 244;          Ab
                                                              247; 26P; 27H; 27I;          e1*2007/46*0315*06;
                                                              5GG                          Radschraube
                                                                                           M14x1,25;
                                                245/35R19 93  22M; 22P; 242; 244;          Allradantrieb;
                                                              245; 247; 26B; 26N;          Heckantrieb;
                                                              27B; 27H                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                255/35R19 92Y GA4; 22L; 22Q; 244;          12A; 51A; 512; 6AA;
                                                              247; 27B; 27F; 57F           6AZ; 71A; 73C; 74A;
                                                                                           74W; BBX
 3L            e1*2007/46*0314*..     85 - 265 225/40R19 93     24J; 248; 26P; 27I         BMW 3er (F30) ab
                                                                                           2012;
                                                235/35R19 91Y 22M; 22P; 24J; 24M;          Ab
                                                              26P; 27F; 27H                e1*2007/46*0314*05;
                                                                                           Limousine; Stufenheck;
                                                245/35R19 93    22M; 22P; 24C; 244;        Allradantrieb;
                                                                247; 26B; 26N; 27B;        Heckantrieb;
                                                                27H
                                                255/35R19 92    22L; 22Q; 244; 247;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27B; 27F; 57F; 6AA         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                           71A; 73C; 74A; 74W;
                                                                                           BBX
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/40R19 93Y XFC                              ab
                                                                                         e1*2007/46*0559*01;
                                              225/45R19 96      GA8; XFB                 Allradantrieb;
                                              235/40R19 96      XFD; 248; 67H            Heckantrieb;
                                              235/45R19 99      248; 67K                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R19 98      XFB; 248; 57F            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                              255/40R19 96      GA8; 248; 27I; 57F       71A; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4; 24J; 248; 26P;              4er Gran Coupe (F36);
                                                        27I                              ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              235/35R19 91Y 24J; 248; 26P; 27B;          Allradantrieb;
                                                            27H; 68X                     Heckantrieb;
                                              245/35R19 93W 241; 244; 246; 247;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H;          12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                            68R
                                              255/35R19 96  GA4; 244; 247; 27B;          71A; 73C; 74A; 74W;
                                                            27F; 57F                     BBX
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/40R19 93  GA4; 24J; 248; 26P;          ab
                                                            27I                          e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         4er Coupe (F32);
                                              235/35R19 91  24J; 248; 26P; 27B;          Coupe; Allradantrieb;
                                                            27H; 68X                     Heckantrieb;
                                              245/35R19 93  241; 244; 246; 247;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H;          12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                            68R
                                              255/35R19 92  GA4; 244; 247; 27B;          71A; 73C; 74A; 74W;
                                                            27F; 57F                     BBX
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 24J; 248; 26P;          ab
                                                            27I                          e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         4er Cabrio (F33);
                                              235/35R19 91Y 24J; 248; 26P; 27B;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                            27H; 5GG; 68X                Heckantrieb;
                                              245/35R19 93Y 241; 244; 246; 247;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H;          12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                            68R
                                              255/35R19 96  GA4; 244; 247; 27B;          71A; 73C; 74A; 74W;
                                                            27F; 57F                     BBX

Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  272          235/35R19 91      12Q; 52J                 M2; Coupe;
                                              M+S
                                              245/35R19 93      12A; 26P; 52J            Heckantrieb;
                                              M+S
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         51A; 6AZ; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74W; 76Z; BBX
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  317 - 331 255/35R19 92         575                       M3; M4; ab
                                                                                          e1*2007/46*0377*06;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 76A;
                                                                                          97D; BBX; PDH

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98          24J; 248                  BMW X3; BMW X4;
                                          255/40R19 96W         241; 244; 246; 27I        Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         24J; 244; 27I             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                          BBX

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98          24J; 248                  BMW X3; BMW X4;
                                          255/40R19 96W         241; 244; 246; 27I        Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         24J; 244; 27I             Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                          BBX

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/45R19            51G; 52J                  Nur BMW 5er Gran
                                           245/45R19 98         57E; 575                  Turismo;
                                           255/40R19 100        248                       Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                          744; 75I; 765; BBX

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93          21P; 245; 51J; 57E;     Nur BMW 5er Touring;
                                                                572; 67C                Heckantrieb;
                                              245/40R19 98      21P; 245; 51J           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96      21P; 245; 248; 270; 51J 12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74W;
                                              255/40R19 96      21P; 245; 248; 270; 51J 75I; 765; BBX
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98  21P; 245; 51J                   Nur BMW 5er Touring;
                                          255/35R19 96Y 21P; 245; 248; 270;             Allradantrieb;
                                                        5IE; 51J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                        75I; 765; BBX
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/40R19 94Y     21P; 245                Stufenheck;
                                              255/35R19 96Y     21P; 245; 248; 270      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                        75I; 765; BBX
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R19 93Y     21P; 245; 5HA; 51J      Stufenheck;
                                              245/40R19 94Y     21P; 245; 5HI; 51J      Heckantrieb;
                                              255/35R19 96Y     21P; 245; 248; 270; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                              255/40R19 96Y     21P; 245; 248; 270; 51J 729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                        75I; 765; BBX

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93          21P; 245; 51J; 57E; Nur BMW 5er Touring;
                                                                572; 67C            Heckantrieb;
                                              245/40R19 98      21P; 245; 51J       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96      21P; 245; 248; 270; 51J
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                    729; 73C; 74A; 74W;
                                              255/40R19 96  21P; 245; 248; 270; 51J 75I; 765; BBX
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/45R19     51G; 52J                Nur BMW 5er Gran
                                              245/45R19 98  57E; 575                Turismo;
                                              255/40R19 100 248                     Kombilimousine;
                                                                                    Limousine;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb; nicht
                                                                                    Hinterachslenkung;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12K; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                    729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                    744; 75I; 765; BBX
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/40R19 98  21P; 245; 51J           Nur BMW 5er Touring;
                                              255/35R19 96Y 21P; 245; 248; 270;     Allradantrieb;
                                                            5IE; 51J                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                    729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                    75I; 765; BBX
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W         5GM; 57E; 67H            Nicht Lim (Gran Coupe
                                          235/40R19 92Y         57E; 67H                 4-türig); Cabrio;
                                          245/35R19 93W         5HA; 57E; 572            Coupe; Allradantrieb;
                                          245/35R19 93Y         57E; 572                 Heckantrieb;
                                          245/40R19 94          5HI                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/35R19 96          245; 26P; 27I            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                          255/40R19 96          245; 26P; 27I            71A; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74W; BBX
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/40R19 92      57E; 67H                 Lim (Gran Coupe 4-
                                              245/35R19 93      57E; 572; 67U            türig); Allradantrieb;
                                              245/40R19 94      248                      Heckantrieb;
                                              255/35R19 96      248; 26P; 27I            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/40R19 96      248; 26P; 27I            12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74W; BBX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

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Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R19
                   Hinterachse:                           265/30R19
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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      Ventilherstellers zu beachten.
      Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
      Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
      Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R19
     Hinterachse: 255/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R19
                    Hinterachse:                        275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 450                   VA
             26B                      x = 350             y = 500                   VA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 500            16                 VA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0096-13-MURD-TG/N4

ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH104
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 12.10.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 500                   VA
             26P                      x = 290             y = 450                   VA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
						
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