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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0098-13-MURD-TG/N3

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2
Typ:                                  CH145

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                            Radtyp: CH145
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.03.2016
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring           -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
09.31.123          CH145                    09 23 412   Ø60,0        114,3/5        60     38    725    2216     12/12
09.31.346          CH145                    09 23 412   Ø60,0        114,3/5        60     38    725    2216     12/12
09.31.359          CH145                    09 23 412   Ø60,0        114,3/5        60     38    725    2216     12/12
09.31.124          CH145                    09 23 413   Ø66,0        114,3/5        66     38    690    2330     12/12
09.31.124          CH145                    09 23 413   Ø66,0        114,3/5        66     38    725    2216     12/12
09.31.366          CH145                    09 23 413   Ø66,0        114,3/5        66     38    725    2216     12/12
09.31.367          CH145                    09 23 413   Ø66,0        114,3/5        66     38    690    2330     12/12
09.31.125          CH145                    09 23 414   Ø67,0        114,3/5        67     38    707    2275     12/12
09.31.125          CH145                    09 23 414   Ø67,0        114,3/5        67     38    725    2216     12/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,4 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.367:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : CH145
Radausführung                       : --                                    : CH145
Radgröße                            : --                                    : 8 1/2 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 12.12
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : GERMANY
Gießereikennzeichnung               : --                                    :
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
Weitere Kennzeichnung               : MOTORSPORT                            : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                            Radtyp: CH145
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.03.2016
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I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive GmbH Berichtsnummer 13-00021-CP-BMG vom15.01.2013
liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                            Radtyp: CH145
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.03.2016
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1    TOYOTA                                      09.31.123                      38      23.03.2016      liegt bei
  3    SUZUKI                                      09.31.359                      38      23.03.2016      liegt bei
  2    SUZUKI                                      09.31.346                      38      23.03.2016      liegt bei
  4    NISSAN EUROPE (F),                          09.31.124; 09.31.124           38      23.03.2016      liegt bei
               Nissan International S. A.,
       RENAULT
     6 RENAULT                                     09.31.367                      38      23.03.2016      liegt bei
     5 AUTOMOBILES DACIA S.A., RENAULT             09.31.366                      38      23.03.2016      liegt bei
     7 CITROEN, HYUNDAI,                           09.31.125; 09.31.125           38      23.03.2016      liegt bei
               Hyundai Motor Company,
       HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
       MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
       PEUGEOT
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 23.03.2016
SZ
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                          (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
09.31.125           CH145                   09 23 414 Ø67,0             67    Leichtmetall     707     2275     12/12
09.31.125           CH145                   09 23 414 Ø67,0             67    Leichtmetall     725     2216     12/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95        24J; 24M; 5HR              Allradantrieb;
                                            255/35R20 93        22I; 24J; 24M; 5HA         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : DM; ELH; LM; MD; VF
                                          110 Nm für Typ : NF
 Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        225/30R20 85    24C; 24M; 26B; 26N;        Stufenheck;
                                                                27B; 27F; 5EG; 54A;        Frontantrieb;
                                                                56G
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 245; 248                        Santa Fe; Grand Santa
                                           245/45R20 99  24J; 248; 26P                   Fe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 22B; 24J; 24M                  Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 245/35R20 95          24C; 244; 247; 261;      auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                                271                      Allradantrieb;
                                          245/40R20 95          24C; 244; 247; 261;      Frontantrieb;
                                                                271                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 245/30R20 90       24J; 244; 247; 26B;      Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..                               26N; 27F                 Frontantrieb;
                                                255/30R20 92    24D; 27F; 57F; 67V       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : XM FL
                                          108 Nm für Typ : UM
                                          110 Nm für Typ : JF
                                          120 Nm für Typ : QL
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 23.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90           24M; 241; 246; 26B;     Frontantrieb;
                                                                 26N                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R20 92       241; 244; 246; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 26B; 26J; 27H           73C; 74A; 74P
                                              245/30R20 90       24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                 27H
                                              245/35R20 91       24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                 27H
                                     104 - 180 225/35R20 90W     24M; 241; 246; 26B;
                                                                 26N
                                              235/35R20 92W      241; 244; 246; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H
                                              245/30R20 90W      24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                 27H
                                              245/35R20 91W      24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                 27H

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UM           e4*2007/46*0894*.. 136 - 199 235/45R20 100 26B; 27I                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I
XM FL          e11*2007/46*0634*..   110 - 204 235/45R20 100 245; 248                    Kombi; Allradantrieb;
                                               245/45R20 99  245; 248; 27I               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/45R20 101 241; 246; 248; 27I          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95           24J; 244; 247; 26N;     Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..                                 26P; 27H; 27I           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
                                          107 Nm für Typ : EL
                                          120 Nm für Typ : QLE
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/35R20 90          24J; 244; 247; 26P;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                27F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/30R20 90      24C; 24D; 26B; 26N;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                27F                      73C; 74A; 74P
                                              255/30R20 92      24C; 24D; 26B; 26J;
                                                                27F

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 245/35R20 95          24C; 244; 247; 261;      Allradantrieb;
                                                                271                      Frontantrieb;
                                              245/40R20 95      24C; 244; 247; 261;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                271                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95          24J; 244; 247; 26N;      Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..                                26P; 27H; 27I            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE
                                          120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 245/40R20 95         24J; 248; 26P; 27I       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           245/45R20 99         24J; 248; 26P; 27I       5; Allradantrieb;
                                           255/40R20 97         24J; 248; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                           255/45R20 101        24J; 248; 26P; 27I       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99        22I; 24J; 24M            Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/45R20 101       22I; 22M; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                            265/45R20 104       21P; 22B; 22M; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24M                      729; 73C; 74A; 74P
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 21B; 21J; 22B; 22F;             bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                         24C; 248; 5EG; 56G              Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/30R20 88W 21B; 21J; 22B; 22H;              ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                        22L; 24C; 244; 247;              e13*2007/46*1075*02;
                                                        5FE
                                 88 - 132 225/35R20 90W 21B; 21J; 22B; 22H;              ab
                                                        22L; 24C; 244; 247               e1*2001/116*0448*06;
                                          245/30R20 90W 21B; 21J; 22B; 22H;              bis Mj.2012;
                                                        22L; 24C; 244; 247               Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 245/40R20 95     24J; 248; 26P; 27I       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               245/45R20 99     24J; 248; 26P; 27I       5; Allradantrieb;
                                               255/40R20 97     24J; 248; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                               255/45R20 101    24J; 248; 26P; 27I       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/35R20 90W26P; 27I                     ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              235/35R20 88W245; 26B; 27B; 5FE           Mj.2015; Kombi;
                                               235/35R20 92 245; 26B; 27B                Stufenheck;
                                               245/30R20 90W24J; 248; 26B; 26N;          Allradantrieb;
                                                            27B; 27H                     Frontantrieb; nur
                                              245/35R20 91  24J; 248; 26B; 26N;          Mazda 6;
                                                            27B; 27H                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R20 92  24J; 248; 26B; 26N;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            27B; 27H                     73C; 74A; 74P
                                              255/35R20 93  24J; 248; 26B; 26N;
                                                            27B; 27H
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 108 225/35R20 90  21B; 22B; 22L; 24C;          nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24D                          e13*2007/46*1075*01;
                                              245/30R20 90  21B; 22B; 22L; 24C;          nur bis
                                                            24D                          e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 125 235/30R20 88W 21B; 22B; 22L; 24C;          Schrägheck;
                                                            24D; 5FE                     Frontantrieb; nur
                                     88 - 136 225/35R20 90W 21B; 22B; 22L; 24C;          Mazda 6;
                                                            24D                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/30R20 90W 21B; 22B; 22L; 24C;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            24D                          729; 73C; 74A; 74P
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 225/35R20 90   21T; 22B; 24C; 24D              bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..           235/30R20 88W 21P; 21T; 22B; 24C;             Frontantrieb; nur
                                                         24D; 5FE                        Mazda 6;
                                           245/30R20 90  21P; 21T; 22B; 24C;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24D                             12A; 51A; 71K; 723;
                                 83 - 136 225/35R20 90W 21T; 22B; 24C; 24D               729; 73C; 74A; 74P
                                           245/30R20 90W 21P; 21T; 22B; 24C;
                                                         24D
GJ           e1*2007/46*1001*..  107 - 141 225/35R20 90  26P; 27I                        Kombi; Stufenheck;
                                           235/35R20 88W 245; 26B; 27B; 5FE              Frontantrieb;
                                           235/35R20 92  245; 26B; 27B                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/30R20 90  24J; 248; 26B; 26N;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                         27B; 27H                        73C; 74A; 74P
                                           245/35R20 91  24J; 248; 26B; 26N;
                                                         27B; 27H
                                           255/30R20 92  24J; 248; 26B; 26N;
                                                         27B; 27H
                                           255/35R20 93  24J; 248; 26B; 26N;
                                                         27B; 27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95         24J; 24M; 5HR            10B; 11G; 11H; 11K;
CW0          e1*2001/116*0406*..           255/35R20 93         22I; 24J; 24M; 5HA       12A; 51A; 71K; 723;
GF0          e1*2007/46*1218*..                                                          73C; 74A; 74P; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.125
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95         24J; 24M; 5HR            Allradantrieb;
                                           255/35R20 93         22I; 24J; 24M; 5HA       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 23.03.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 315             y = 310                 VA
             26P                        x = 270             y = 260                 VA
             27B                        x = 260             y = 350                 HA
             27I                        x = 210             y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 315       y = 310            10                 VA
             26N                   x = 315       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 350            10                 HA
             27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
       Handelsbez.:    Optima

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             27H                   x = 350       y = 350            28                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    XM FL
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0634*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 165             y = 180                   VA
             26B                      x = 215             y = 230                   VA
             27I                      x = 315             y = 325                   HA
             27B                      x = 365             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 365       y = 375             6                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345             y = 400                   VA
             27I                      x = 290             y = 360                   HA
             27B                      x = 340             y = 410                   HA
             26P                      x = 295             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
             27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    KE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:    Mazda CX-5

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345             y = 400                   VA
             27I                      x = 290             y = 360                   HA
             27B                      x = 340             y = 410                   HA
             26P                      x = 295             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 345       y = 400             6                 VA
             27H                   x = 340       y = 410             7                 HA
Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 7                                                        Radtyp: CH145
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA