TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstr 199 D - 80686 München Seite: 1 von 4 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0098-13-MURD-TG/N3 Hersteller: BBS GmbH 77761 Schiltach Art: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Typ: CH145 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: CH145 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 09.31.123 CH145 09 23 412 Ø60,0 114,3/5 60 38 725 2216 12/12 09.31.346 CH145 09 23 412 Ø60,0 114,3/5 60 38 725 2216 12/12 09.31.359 CH145 09 23 412 Ø60,0 114,3/5 60 38 725 2216 12/12 09.31.124 CH145 09 23 413 Ø66,0 114,3/5 66 38 690 2330 12/12 09.31.124 CH145 09 23 413 Ø66,0 114,3/5 66 38 725 2216 12/12 09.31.366 CH145 09 23 413 Ø66,0 114,3/5 66 38 725 2216 12/12 09.31.367 CH145 09 23 413 Ø66,0 114,3/5 66 38 690 2330 12/12 09.31.125 CH145 09 23 414 Ø67,0 114,3/5 67 38 707 2275 12/12 09.31.125 CH145 09 23 414 Ø67,0 114,3/5 67 38 725 2216 12/12 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : BBS GmbH : : 77761 Schiltach Handelsmarke : BBS Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 12,4 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.367: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : BBS : -- Radtyp : -- : CH145 Radausführung : -- : CH145 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 12.12 Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY Gießereikennzeichnung : -- : Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : MOTORSPORT : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: CH145 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive GmbH Berichtsnummer 13-00021-CP-BMG vom15.01.2013 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: CH145 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer KBA-P00100-10. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 TOYOTA 09.31.123 38 23.03.2016 liegt bei 3 SUZUKI 09.31.359 38 23.03.2016 liegt bei 2 SUZUKI 09.31.346 38 23.03.2016 liegt bei 4 NISSAN EUROPE (F), 09.31.124; 09.31.124 38 23.03.2016 liegt bei Nissan International S. A., RENAULT 6 RENAULT 09.31.367 38 23.03.2016 liegt bei 5 AUTOMOBILES DACIA S.A., RENAULT 09.31.366 38 23.03.2016 liegt bei 7 CITROEN, HYUNDAI, 09.31.125; 09.31.125 38 23.03.2016 liegt bei Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Schulz Sachverständiger München, 23.03.2016 SZ Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 09.31.125 CH145 09 23 414 Ø67,0 67 Leichtmetall 707 2275 12/12 09.31.125 CH145 09 23 414 Ø67,0 67 Leichtmetall 725 2216 12/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 24J; 24M; 5HR Allradantrieb; 255/35R20 93 22I; 24J; 24M; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM; ELH; LM; MD; VF 110 Nm für Typ : NF Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 225/30R20 85 24C; 24M; 26B; 26N; Stufenheck; 27B; 27F; 5EG; 54A; Frontantrieb; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 245; 248 Santa Fe; Grand Santa 245/45R20 99 24J; 248; 26P Fe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 22B; 24J; 24M Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 245/35R20 95 24C; 244; 247; 261; auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. 271 Allradantrieb; 245/40R20 95 24C; 244; 247; 261; Frontantrieb; 271 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 24J; 244; 247; 26B; Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 26N; 27F Frontantrieb; 255/30R20 92 24D; 27F; 57F; 67V 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : XM FL 108 Nm für Typ : UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90 24M; 241; 246; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R20 92 241; 244; 246; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27H 73C; 74A; 74P 245/30R20 90 24C; 24D; 26B; 26J; 27H 245/35R20 91 24C; 24D; 26B; 26J; 27H 104 - 180 225/35R20 90W 24M; 241; 246; 26B; 26N 235/35R20 92W 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H 245/30R20 90W 24C; 24D; 26B; 26J; 27H 245/35R20 91W 24C; 24D; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 199 235/45R20 100 26B; 27I Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 245; 248 Kombi; Allradantrieb; 245/45R20 99 245; 248; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R20 101 241; 246; 248; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 24J; 244; 247; 26N; Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 26P; 27H; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : EL 120 Nm für Typ : QLE Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 24J; 244; 247; 26P; Kombi; Frontantrieb; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 245/30R20 90 24C; 24D; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27F 73C; 74A; 74P 255/30R20 92 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 245/35R20 95 24C; 244; 247; 261; Allradantrieb; 271 Frontantrieb; 245/40R20 95 24C; 244; 247; 261; 10B; 11G; 11H; 11K; 271 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 24J; 244; 247; 26N; Allradantrieb; QLE e11*2007/46*3144*.. 26P; 27H; 27I Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE 120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 245/40R20 95 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 245/45R20 99 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; 255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 255/45R20 101 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99 22I; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/45R20 101 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 265/45R20 104 21P; 22B; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 21B; 21J; 22B; 22F; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 24C; 248; 5EG; 56G Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/30R20 88W 21B; 21J; 22B; 22H; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 24C; 244; 247; e13*2007/46*1075*02; 5FE 88 - 132 225/35R20 90W 21B; 21J; 22B; 22H; ab 22L; 24C; 244; 247 e1*2001/116*0448*06; 245/30R20 90W 21B; 21J; 22B; 22H; bis Mj.2012; 22L; 24C; 244; 247 Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 245/40R20 95 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 245/45R20 99 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; 255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 255/45R20 101 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W26P; 27I ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 235/35R20 88W245; 26B; 27B; 5FE Mj.2015; Kombi; 235/35R20 92 245; 26B; 27B Stufenheck; 245/30R20 90W24J; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; nur 245/35R20 91 24J; 248; 26B; 26N; Mazda 6; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 255/30R20 92 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P 255/35R20 93 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 108 225/35R20 90 21B; 22B; 22L; 24C; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24D e13*2007/46*1075*01; 245/30R20 90 21B; 22B; 22L; 24C; nur bis 24D e1*2001/116*0448*05; 88 - 125 235/30R20 88W 21B; 22B; 22L; 24C; Schrägheck; 24D; 5FE Frontantrieb; nur 88 - 136 225/35R20 90W 21B; 22B; 22L; 24C; Mazda 6; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/30R20 90W 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 225/35R20 90 21T; 22B; 24C; 24D bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 235/30R20 88W 21P; 21T; 22B; 24C; Frontantrieb; nur 24D; 5FE Mazda 6; 245/30R20 90 21P; 21T; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 83 - 136 225/35R20 90W 21T; 22B; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 245/30R20 90W 21P; 21T; 22B; 24C; 24D GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 235/35R20 88W 245; 26B; 27B; 5FE Frontantrieb; 235/35R20 92 245; 26B; 27B 10B; 11G; 11H; 11K; 245/30R20 90 24J; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27H 73C; 74A; 74P 245/35R20 91 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 255/30R20 92 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 255/35R20 93 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95 24J; 24M; 5HR 10B; 11G; 11H; 11K; CW0 e1*2001/116*0406*.. 255/35R20 93 22I; 24J; 24M; 5HA 12A; 51A; 71K; 723; GF0 e1*2007/46*1218*.. 73C; 74A; 74P; 75I Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : 09.31.125 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 24J; 24M; 5HR Allradantrieb; 255/35R20 93 22I; 24J; 24M; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 270 y = 260 VA 27B x = 260 y = 350 HA 27I x = 210 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 260 y = 350 10 HA 27H x = 260 y = 350 8 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 350 y = 350 28 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: XM FL Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 165 y = 180 VA 26B x = 215 y = 230 VA 27I x = 315 y = 325 HA 27B x = 365 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 365 y = 375 6 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KE Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*.. Handelsbez.: Mazda CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Teilegutachten 366-0098-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 7 Radtyp: CH145 Hersteller: BBS GmbH Stand: 23.03.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA