TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 13-0539-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9J x 20H2 Typ CH136 und 11,5J x 20H2 Typ CH138 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 1 von 4 Hersteller BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell - - Typ CH136 CH138 Radgröße 9 J x 20 H2 11,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) - CH136/ ohne Ring 5/130/71,5 49 500 2105 - CH138/ ohne Ring 5/130/71,5 47 675 2111 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen BBS BBS Radtyp und Ausführung CH136 (s.o.) CH138 (s.o.) Radgröße 9 J x 20 H2 11,5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET49 ET 47 Giessereikennzeichen - - Herkunftsmerkmal Germany Germany Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien- Schraube Kugel 130 29 M14x1,5 D = 28 mm Prüfungen Die Gutachten der TÜV SÜD Automotive GmbH Nr.13-00135-CP-BWG-00 für Radtyp CH136 und Nr.13-00139-CP-BWG-00 für Radtyp CH138 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Porsche Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 13-0539-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9J x 20H2 Typ CH136 und 11,5J x 20H2 Typ CH138 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Porsche 911 239-300 235/30R20 K1c R02 R70 A02 A04 A05 Carrera - 4, 4S 239-300 305/25R20 R03 A06 A08 A09 997 A12 A14 A18 e13*2001/116*0137*.. A56 Cbo Cpe R21 SPo Skb VP0 S01 Porsche 911 Turbo 280-390 235/30R20 K1c R02 R70 A02 A04 A05 997 Turbo 280-390 305/25R20 R03 A06 A08 A09 e13*2001/116*0177*.. A12 A14 A18 A56 Cbo Cpe R21 SPo Skb VP0 S01 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 13-0539-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9J x 20H2 Typ CH136 und 11,5J x 20H2 Typ CH138 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 3 von 4 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs- sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder- tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig. Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievarian- te. VP0 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 305/25R20, 325/25R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 13-0539-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9J x 20H2 Typ CH136 und 11,5J x 20H2 Typ CH138 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 4 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden bei der TÜV SÜD Automotive GmbH in München im April 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juli 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder der Radtypen CH136 und CH138 ab Herstellungsdatum April 2013. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 2. Juli 2013 Bohlander 00197415.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim