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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0539-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20H2 Typ CH136 und 11,5 J x 20H2 Typ CH138
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                      BBS GmbH
                                Welschdorf 220
                                77761 Schiltach
                                01 102 100140


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          -                             -
Typ                             CH136                         CH138
Radgröße                        9 J x 20 H2                   11,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                            tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
-           CH136/ ohne Ring                5/130/71,5             49          500    2105
-           CH138/ ohne Ring                5/130/71,5             47          675    2111


Kennzeichnungen
                                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               BBS                           BBS
Radtyp und Ausführung           CH136 (s.o.)                  CH138 (s.o.)
Radgröße                        9 J x 20 H2                   11,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET49                          ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -                             -
Herkunftsmerkmal                Germany                       Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Serien-Schraube              Kugel          130                 29
        M14x1,5                      D = 28 mm
S02     Serien-Schraube              Kugel          160                 29
        M14x1,5                      D = 28 mm

Prüfungen

Die Gutachten der TÜV SÜD Automotive GmbH Nr.13--00135-CP-BWG-00 für Radtyp CH136 und
Nr.13--00139-CP-BWG-00 für Radtyp CH138 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0539-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20H2 Typ CH136 und 11,5 J x 20H2 Typ CH138
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung       kW-        Reifen           Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                     Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911              257        235/35R20        R02                             0A1 A02 A04
991                      257-316    235/35R20        M+S R02                         A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..      257-316    245/30R20        R02                             A08 A09 A12
- Carrera 4/-4S          257-316    245/35R20        R02                             A14 A18 A56
- Targa                  257-316    245/35R20        M+S R02                         BnK Cbo Cpe
                         257-316    305/30R20        R03                             R21 Skb Tar
                         257-316    315/25R20        K2b R03 T99                     V0P Vn5 S02
Porsche 911 Carrera      239-300    235/30R20        K1c R02 R70                     0A1 A02 A04
- 4, 4S                  239-300    305/25R20        R03                             A05 A06 A08
997                      239-300    325/25R20        K2b R03                         A09 A12 A14
e13*2001/116*0137*..                                                                 A18 A56 Cbo
                                                                                     Cpe R21 SPo
                                                                                     Skb VP0 S01
Porsche 911 Turbo        280-390    235/30R20        K1c R02 R70                     0A1 A02 A04
997 Turbo                280-390    305/25R20        R03                             A05 A06 A08
e13*2001/116*0177*..     280-390    325/25R20        K2b R03                         A09 A12 A14
                                                                                     A18 A56 Cbo
                                                                                     Cpe R21 SPo
                                                                                     Skb VP0 S01
Porsche 911/50           294, 316   235/35R20        M+S R02                         0A1 A02 A04
991                      294, 316   245/30R20        R02                             A05 A06 A07
e13*2007/46*1187*..      294, 316   245/35R20        R02                             A08 A09 A12
- Edition 50 Jahre 911   294, 316   245/35R20        M+S R02                         A14 A18 A58
                         294, 316   305/30R20        R03                             BnK Cpe R21
                         294, 316   315/25R20        K2b R03 T99                     Skb V0P Vn5
                                                                                     S01


Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0539-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20H2 Typ CH136 und 11,5 J x 20H2 Typ CH138
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           13-0539-A00-V03

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9 J x 20H2 Typ CH136 und 11,5 J x 20H2 Typ CH138
Fertiger/Zulieferer              BBS GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5


M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb       Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/35R20              295/30R20
Nr.   2   245/30R20              315/25R20
Nr.   3   245/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr.   4   255/30R20              325/25R20, 335/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0539-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20H2 Typ CH136 und 11,5 J x 20H2 Typ CH138
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

      Vorderachse               Hinterachse
Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden bei der TÜV SÜD Automative GmbH in Mün-
chen im April 2013 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16. April 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. April 2014




Bohlander                                                                                00209929.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim