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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            15-0518-A00-V01

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                                  11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer               BBS GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Hersteller                        BBS GmbH
                                  Welschdorf 220
                                  77761 Schiltach
                                  01 102 100140


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                                  Achse 1                         Achse 2
Typ                               CH658                           CH659
Radgröße                          9 J x 20 H2                     11,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-             CH658 9 J x20 H2 / ohne Ring          5/130/71,5          48          600    2073
-             CH659 11,5 J x20 H2 / ohne Ring       5/130/71,5          47          700    2111


Kennzeichnungen
                                  Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen                 BBS MOTORSPORT                  BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung             CH658 (s.o.)                    CH659 (s.o.)
Radgröße                          9 J x 20 H2                     11,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET 48                           ET 47
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany                 Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel               130                    29
                                     D = 28 mm
S03       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel               160                    29
                                     D = 28 mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr. 15-00104-CP-BWG-00 und Nr. 15-00105-CP-BWG-00 der TÜV SÜD Auto Service
GmbH über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Porsche

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       15-0518-A00-V01

TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                             9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                             11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer          BBS GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911            257          235/35R20       R02                             A06 A07 A12
991                    257          295/30R20       R03 R70                         A19 A56 A99
e13*2007/46*1187*..    257-316      235/35R20       M+S R02                         BnK Cbo
- Carrera 4/-4S        257-316      245/30R20       R02                             Cpe P35 R21
- Targa                257-316      245/35R20       R02                             Skb Tar V0P
                       257-316      245/35R20       M+S R02                         Vn5 S03
                       257-316      255/30R20       K1a K1b R02
                       257-316      295/30R20       M+S R03 R70
                       257-316      305/30R20       R03
                       257-316      315/25R20       K2b R03 T99
                       257-316      325/25R20       K2c K6c K6g R03
                       257-316      335/25R20       K2c K6c K6g R03
Porsche 911            239-300      235/30R20       K1c R02 R70                     A06 A12 A19
997                    239-300      305/25R20       R03                             A56 A99 Cbo
e13*2001/116*0137*..   239-300      325/25R20       K2b R03                         Cpe R21
- Carrera 4/-4S                                                                     SPo Skb VP0
- Targa                                                                             S02
Porsche 911 Turbo      383, 412     245/35R20       R02                             A06 A07 A12
991 Turbo              383, 412     295/30R20       K2b M+S R03 R70                 A19 A56 A99
e13*2007/46*1188*..    383, 412     305/30R20       K2b K6c K6g R03 T03             BmK Cbo
- Turbo /-S                                                                         Cpe L04 R21
                                                                                    Skb V0P Vn5
                                                                                    S03
Porsche 911 Turbo      280-390      235/30R20       K1c R02 R70                     A06 A12 A19
997 Turbo              280-390      305/25R20       R03                             A56 A99 Cbo
e13*2001/116*0177*..   280-390      325/25R20       K2b R03                         Cpe R21
                                                                                    SPo Skb VP0
                                                                                    S02
Porsche 911, 911S      239-300      235/30R20       K1c R02 R70                     A06 A12 A19
997                    239-300      305/25R20       K2c K42 K44 K56 R03             A58 A99 Cbo
e13*2001/116*0137*.                                                                 Cpe R21
                                                                                    SPo VP0
                                                                                    S02
Porsche 911/50         294, 316     235/35R20       M+S R02                         A06 A07 A12
991                    294, 316     245/30R20       R02                             A19 A58 A99
e13*2007/46*1187*..    294, 316     245/35R20       R02                             BnK Cpe P35
- Edition 50 Jahre     294, 316     245/35R20       M+S R02                         R21 Skb V0P
                       294, 316     255/30R20       K1a K1b R02                     Vn5 S03
                       294, 316     295/30R20       M+S R03 R70
                       294, 316     305/30R20       R03
                       294, 316     315/25R20       K2b R03 T99
                       294, 316     325/25R20       K2c K6c K6g R03
                       294, 316     335/25R20       K2c K6c K6g R03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0518-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                               11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0518-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                               11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7


A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0518-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                                11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7


K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 verwen-
det werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 verwen-
det werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Skb     Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0518-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                                11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7


T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V0P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   235/35R20             295/30R20
Nr.   2   245/30R20             315/25R20
Nr.   3   245/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr.   4   255/30R20             325/25R20, 335/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




Hinweise zu den Sonderrädern

Zweiteilige Leichtmetall - Sonderräder (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden in München von der TÜV SÜD Auto Service
GmbH im Mai 2015 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2015 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 H2 Typ CH658 und
                               11,5 J x 20 H2 Typ CH659
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder beider Radtypen ab Herstellungsdatum
Mai 2015.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Juli 2015




Bohlander                                                                            00232147.DOC




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