TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 1 von 7 Hersteller BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Typ CH658 CH659 Radgröße 9 J x 20 H2 11,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) - CH658 9 J x20 H2 / ohne Ring 5/130/71,5 48 600 2073 - CH659 11,5 J x20 H2 / ohne Ring 5/130/71,5 47 700 2111 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen BBS MOTORSPORT BBS MOTORSPORT Radtyp und Ausführung CH658 (s.o.) CH659 (s.o.) Radgröße 9 J x 20 H2 11,5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET 48 ET 47 Herkunftsmerkmal Made in Germany Made in Germany Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 130 29 D = 28 mm S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 160 29 D = 28 mm Prüfungen Die Gutachten Nr. 15-00104-CP-BWG-00 und Nr. 15-00105-CP-BWG-00 der TÜV SÜD Auto Service GmbH über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Porsche Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Porsche 911 257 235/35R20 R02 A06 A07 A12 991 257 295/30R20 R03 R70 A19 A56 A99 e13*2007/46*1187*.. 257-316 235/35R20 M+S R02 BnK Cbo - Carrera 4/-4S 257-316 245/30R20 R02 Cpe P35 R21 - Targa 257-316 245/35R20 R02 Skb Tar V0P 257-316 245/35R20 M+S R02 Vn5 S03 257-316 255/30R20 K1a K1b R02 257-316 295/30R20 M+S R03 R70 257-316 305/30R20 R03 257-316 315/25R20 K2b R03 T99 257-316 325/25R20 K2c K6c K6g R03 257-316 335/25R20 K2c K6c K6g R03 Porsche 911 239-300 235/30R20 K1c R02 R70 A06 A12 A19 997 239-300 305/25R20 R03 A56 A99 Cbo e13*2001/116*0137*.. 239-300 325/25R20 K2b R03 Cpe R21 - Carrera 4/-4S SPo Skb VP0 - Targa S02 Porsche 911 Turbo 383, 412 245/35R20 R02 A06 A07 A12 991 Turbo 383, 412 295/30R20 K2b M+S R03 R70 A19 A56 A99 e13*2007/46*1188*.. 383, 412 305/30R20 K2b K6c K6g R03 T03 BmK Cbo - Turbo /-S Cpe L04 R21 Skb V0P Vn5 S03 Porsche 911 Turbo 280-390 235/30R20 K1c R02 R70 A06 A12 A19 997 Turbo 280-390 305/25R20 R03 A56 A99 Cbo e13*2001/116*0177*.. 280-390 325/25R20 K2b R03 Cpe R21 SPo Skb VP0 S02 Porsche 911, 911S 239-300 235/30R20 K1c R02 R70 A06 A12 A19 997 239-300 305/25R20 K2c K42 K44 K56 R03 A58 A99 Cbo e13*2001/116*0137*. Cpe R21 SPo VP0 S02 Porsche 911/50 294, 316 235/35R20 M+S R02 A06 A07 A12 991 294, 316 245/30R20 R02 A19 A58 A99 e13*2007/46*1187*.. 294, 316 245/35R20 R02 BnK Cpe P35 - Edition 50 Jahre 294, 316 245/35R20 M+S R02 R21 Skb V0P 294, 316 255/30R20 K1a K1b R02 Vn5 S03 294, 316 295/30R20 M+S R03 R70 294, 316 305/30R20 R03 294, 316 315/25R20 K2b R03 T99 294, 316 325/25R20 K2c K6c K6g R03 294, 316 335/25R20 K2c K6c K6g R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 3 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er- setzt werden. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei- legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft- fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An- lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei- fenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 4 von 7 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. BmK Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 5 von 7 K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 verwen- det werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 verwen- det werden. SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder- tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig. Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 6 von 7 T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa. V0P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/35R20 295/30R20 Nr. 2 245/30R20 315/25R20 Nr. 3 245/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 4 255/30R20 325/25R20, 335/25R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VP0 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 305/25R20, 325/25R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Hinweise zu den Sonderrädern Zweiteilige Leichtmetall - Sonderräder (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden). Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH im Mai 2015 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 15-0518-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9 J x 20 H2 Typ CH658 und 11,5 J x 20 H2 Typ CH659 Fertiger/Zulieferer BBS GmbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder beider Radtypen ab Herstellungsdatum Mai 2015. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Juli 2015 Bohlander 00232147.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim