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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            15-0368-A01-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer               BBS GmbH

                                                                                                Seite 1 von 6


Hersteller                        BBS GmbH
                                  Welschdorf 220
                                  77761 Schiltach
                                  01 102 100140

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               CH653
Radgröße                          9 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/                     Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung      Zentrierring                           Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
-            CH653 9 J x20 H2 /                     5/120/60,1              25          790    2249
             09.23.412 Ø60.0


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                 BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung             CH653 (s.o.)
Radgröße                          9 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungs-  Bund              Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
    mittel
S02 Mutter M14x1,5 - Cl.10 Kegel 60°         135                        -                      10.01.0113
S03 Mutter M14x1,5 - Cl.10 Kegel 60°         140                        -                      10.01.0113

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV SÜD Auto Service GmbH unter der
Gutachten Nr. 15-00099-CP-BWG-00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0368-A01-V02
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer           BBS GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus LC              220, 351      245/45R20     A91                                  A06 A19 A99
Z10 (EU,M)            220, 351      255/40R20     A12 T01                              Cpe MHy V20
e6*2007/46*0195*..    220, 351      275/40R20     A12 R03                              S03
Lexus LS              220, 307      245/45R20     A32                                  A06 A19 A57
F5 (EU,M)             220, 307      255/40R20     A91 T01                              A99 B94 L06
e6*2007/46*0221*..    220, 307      265/40R20     A12                                  Lim MHy V20
                      220, 307      275/40R20     A12 R03                              S03
Lexus LS 460          270-285       245/40R20     A57 K1a K1b K6d T95 T99 Z49          A06 A12 A19
F4                    270-285       255/35R20     A57 K1c K5b K6d K6g T97 Z49          A99 Lim V00
e6*2001/116*0108*..   280, 285      245/35R20     A58 K1a K1b K6d T95 Z49              V20 S02
                      280, 285      275/30R20     A58 K2b K6d K6h R03 T97 Z49
                      280, 285      275/35R20     A58 K2b K6d K6h R03 Z49
Lexus LS 600h         290           245/40R20     K1a K1b K6d T99 Z49                  A06 A12 A19
HF4                   290           255/35R20     K1c K5b K6d K6g T97 Z49              A56 A60 A99
e6*2001/116*0109*..                                                                    Lim S02


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0368-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B94    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm
an Achse 1.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.




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Nummer                         15-0368-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6


K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0368-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6


T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr.   8   245/45R20     275/40R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
im Mai 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0368-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH653
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6



Hinweise zum Sonderrad

Zweiteiliges Leichtmetall - Sonderrad (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Juni 2018




Bohlander                                                                    00296857.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim