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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                              14-0780-A02-V01
TGA-Art                             13.1
Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9 J x 21 H2 Typ CH603
Fertiger/Zulieferer                 BBS GmbH

                                                                                                Seite 1 von 4


Hersteller                          BBS GmbH
                                    Welschdorf 220
                                    77761 Schiltach
                                    01 102 100140


Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad

Typ                                 CH603
Radgröße                            9 J x 21 H2
Zentrierart                         Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-          Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis-ø (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)           (mm)        (kg)
-             CH603 9 J x 21 H2 /                  5/120/60,1               28          800    2299
              09.23.412 Ø60.0


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                   BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung               CH603 (s.o.)
Radgröße                            9 J x 21 H2
Einpresstiefe                       ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                    Made in Germany
Herstelldatum                       Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-     Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M14x1,5            Kegel 60°       135                     -                      10.01.0113

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV SÜD Auto Service GmbH unter der
Gutachten Nr. 14-00105-CP-BWG-00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                          Lexus

Spurverbreiterung                   innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0780-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 21 H2 Typ CH603
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus LS 460           270, 280      245/35R21     T96                                   A06 A12 A19
F4                                                                                       A99 Lim S01
e6*2001/116*0108*..
Lexus LS 600h          290           245/35R21     T96                                   A06 A12 A19
HF4                                                                                      A56 A99 Lim
e6*2001/116*0109*..                                                                      S01



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0780-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 21 H2 Typ CH603
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4


A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Filderstadt von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
im Juli 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2015 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Zweiteiliges Leichtmetall - Sonderrad (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0780-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 21 H2 Typ CH603
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                         Seite 4 von 4



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 18. März 2015




Bohlander                                                                     00225838.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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