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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0471-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                               9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Hersteller                     BBS GmbH
                               Welschdorf 220
                               77761 Schiltach
                               01 102 100140


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                         Achse 2
Typ                            CH651                           CH655
Radgröße                       8,5 J x 20 H2                   9,5 J x 20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/                 Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              Zentrierring                       Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
-             CH651 8,5 J x20 H2 /               5/120/72,6           32          780    2249
              09.23.490 Ø72.5
-             CH655 9,5 J x20 H2 /               5/120/72,6           40          790    2249
              09.23.490 Ø72.5


Kennzeichnungen                Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen              BBS MOTORSPORT                  BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung          CH651 (s.o.)                    CH655 (s.o.)
Radgröße                       8,5 J x 20 H2                   9,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                  ET 32                           ET 40
Herkunftsmerkmal               Made in Germany                 Made in Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S02   Serien-Schraube         Kegel 60°   130                        27,5                09.31.368
      M14x1,25

Prüfungen

Die Gutachten Nr.15-00097-CP-BWG-00 und Nr. 15-00101-CP-BWG-00 über die Sonderradprüfun-
gen der TÜV SÜD Auto Service GmbH liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                       15-0471-A00-V01

TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                             8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                             9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer          BBS GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-250      235/35R20   R02                            A06 A07 A12
3-V, 3K-N1               100-250      235/35R20   R03 T92                        A19 A57 A99
e1*2007/46*0559*..;      100-250      245/35R20   K1a R02                        Flh V20 S02
e24*2007/46*0022*05-..   100-250      245/35R20   R03 T95
                         100-250      255/35R20   K1a R02 T93
                         100-250      255/35R20   K2b R03 T93
                         100-250      265/30R20   K2b R03
                         100-250      275/30R20   K2b R03 T93
BMW 3er-Reihe            85-250       225/35R20   R02                            A06 A07 A12
3L                       85-250       235/30R20   K1b R02                        A19 A57 A99
e1*2007/46*0314*05-..    85-250       255/30R20   K2a K2b R03 T92                Lim V20 S02
- ab Modell 2012         85-250       265/25R20   K2c K6g K8h R03 T89
BMW 3er-Touring          85-250       225/35R20   R02                            A06 A07 A12
3K, 3K-N1                85-250       255/30R20   K2a K2b R03 T92                A19 A57 A99
e1*2007/46*0315*06-..                                                            Car V20 S02
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
BMW 4er-GranCoupé        100-250      225/35R20   R02                            A06 A07 A12
3C                       100-250      255/30R20   K2b R03 T92                    A19 A57 A99
e1*2007/46*0316*10-..                                                            Lim V20 S02
BMW 4er-Reihe            100-250      225/35R20   Cbo Cpe R02                    A06 A07 A12
3C                       100-250      235/30R20   Cpe R02 T88                    A19 A57 A99
e1*2007/46*0316*08-..    100-250      255/30R20   Cbo Cpe K2b R03 T88 T92        V20 S02
                         100-250      265/25R20   Cpe K2b K6g K8d R03 T89
BMW 5er ActiveHybrid     225, 235     245/35R20   R02                            A06 A07 A12
HY                       225, 235     275/30R20   K2b R03 T97                    A19 A58 A99
e1*2007/46*0323*..       225, 235     285/30R20   K2b K4i K6i K8e R03            L05 Lim V20
- ohne Allradlenkung                                                             S02
BMW 5er-Reihe            100-330      245/35R20   R02                            A06 A07 A12
5L                       100-330      275/30R20   K2b R03 T93 T97                A19 A58 A99
e1*2007/46*0363*..       100-330      285/30R20   K2b K4i K6i K8m R03 T95 T99    L04 Lim V20
- mit Allradlenkung                                                              S02
BMW 5er-Reihe            100-330      245/35R20   R02                            A06 A07 A12
5L                       100-330      275/30R20   K2b R03 T93 T97                A19 A57 A99
e1*2007/46*0363*..       100-330      285/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T95 T99    L05 Lim V20
- ohne Allradlenkung                                                             S02
BMW 5er-Touring          100-330      245/35R20   R02                            A06 A07 A12
5K, K-N1                 100-330      275/30R20   K2b R03 T97                    A19 A58 A99
e1*2007/46*0455*..,                                                              Car F40 L04
e1*2007/46*0508*..                                                               V20 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring          100-330      245/35R20   R02                            A06 A07 A12
5K, K-N1                 100-330      275/30R20   K2b R03 T97                    A19 A57 A99
e1*2007/46*0455*..,                                                              Car F40 L05
e1*2007/46*0508*..                                                               V20 S02
- ohne Allradlenkung



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0471-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                               9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe             230-330        245/35R20    R02 T91                           A06 A07 A12
6C                        230-330        275/30R20    K2b R03 T93                       A19 A99 Cbo
e1*2007/46*0562*..        230-330        285/30R20    K2b K4i K6i K8e R03 T95           Cpe L06 V20
                                                                                        S02


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0471-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                               9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0471-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                                9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 verwen-
det werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0471-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                                9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7


T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen wurden in München von der TÜV SÜD Auto Service
GmbH im Mai 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 25. Juni 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0471-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 20 H2 Typ CH651 und
                               9,5 J x 20 H2 Typ CH655
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Juni 2015




Bohlander                                                                            00231561.DOC




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