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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50239



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 H2


Typ:                         CI01



Inhaber der ABE              BBS GmbH
und Hersteller:              DE-77761 Schiltach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                        KBA 50239


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
Nummer der ABE: 50239

Die ABE-Nr. 50239 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 H2 , Typ CI01, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) vom 19.03.2015
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.03.2015
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 07.04.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.03.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50239

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              CI01
Radgröße                         8,5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                     loch-ø (mm)     (mm)
-             CI0101 / 09.23.445 Ø57                 5/112/57,1      32       790    2249       3/2014
-             CI0103 / 09.23.445 Ø57                 5/112/57,1      42       760    2173       3/2014
-             CI0101 /                               5/112/66,6      32       790    2249       3/2014
              09.23.444 Ø66.5 für M-Benz   bzw.
              09.23.607 Ø66.5 für Audi
-             CI0103 /                               5/112/66,6      42       760    2173       3/2014
              09.23.444 Ø66.5 für M-Benz   bzw.
              09.23.607 Ø66.5 für Audi
-             CI0104 / 09.23.412 Ø60.0               5/114,3/60,1    40       730    2274       3/2014
-             CI0104 / 09.23.433 Ø64.0               5/114,3/64,1    40       730    2274       3/2014
-             CI0104 / 09.23.413 Ø66.0               5/114,3/66,1    40       730    2274       3/2014
-             CI0104 / 09.23.414 Ø67.0               5/114,3/67,1    40       730    2274       3/2014
-             CI0102 / 09.23.630 Ø64.1               5/120/64,1      32       790    2173       3/2014
-             CI0102 / 09.23.414 Ø67.0               5/120/67,1      32       790    2173       3/2014
-             CI0102 / 09.23.490 Ø72.5               5/120/72,6      32       790    2173       3/2014



Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50239
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            CI01 (s.o.)
Radgröße                         8.5 J x 20 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr



Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluss     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         32                   790            2249
5/120         32                   790            2173
5/112         42                   760            2173
5/114,3       40                   730            2274


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluss     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         225/35R20      32                   790
5/114,3       225/35R20      40                   733
5/112         225/35R20      32                   790
5/112         225/35R20      42                   763


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluss     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         305/50R20      32                   790
5/114,3       305/50R20      40                   730
5/112         305/50R20      32                   790
5/112         305/50R20      42                   760



Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12 kg.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                  Seite 3 von 4


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
ab Januar 2015 durchgeführt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.




Anlagen

Beschreibung                      -                             21.01.2015
Runddrahtsprengring               09 23 409_06                  09.04.1992
                                  mit Änderung vom              05.07.2000
Zentrierringzeichnung             09 23 412_21                  13.09.2013
                                  mit Änderung vom              20.02.2014
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 037_03                  06.11.2006
                                  mit Änderung vom              21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447_02                  06.08.2006
                                  mit Änderung vom              06.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 417_04                  22.09.1992
                                  mit Änderung vom              16.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 518_00                  01.03.2003
Radzeichnung                      CI0101-W-MACH_01              15.09.2014
                                  mit Änderung vom              07.11.2014
Radzeichnung                      CI0102-W-MACH_01              20.10.2014
                                  mit Änderung vom              07.11.2014
Radzeichnung                      CI0103-W-MACH_01              20.10.2014
                                  mit Änderung vom              06.11.2014
Radzeichnung                      CI0104-W-MACH_01              24.10.2014
                                  mit Änderung vom              07.11.2014
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 11



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                    BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4



Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. März 2015




Bohlander                                                                    00225932.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              CI01
Radgröße                         8.5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
-             CI0101 / 09.23.445 Ø57               5/112/57,1           32          790    2249


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       50239
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            CI01 (s.o.)
Radgröße                         8.5 J x 20 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstelldatum                    Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.   Art der                   Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5          Kegel 60°   120                        30                  09.31.138
S03   Schraube M14x1,5          Kegel 60°   140                        30                  09.31.138


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Seat
                                 Skoda
                                 Volkswagen


Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-213        255/30R20    K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92     A01 A12 A19
4F, 4F1                                                                                A99 Car Lim
e1*2001/116*0254*..,                                                                   NBF X27 S02
e1*2001/116*0276*..;
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad         120-257       245/35R20    K1a K1b K2b K41 K44 T95             A01 A12 A19
4F, 4F1                 120-257       255/35R20    K1c K2b K41 K43 K44 T97             A99 K42 K46
e1*2001/116*0254*..;                                                                   X28 S02
e13*2007/46*1080*..
Audi A8                 154-257       245/35R20    K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A19
4E                      154-257       245/40R20    G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A99 B03 BnK
e1*2001/116*0198*..,    154-257       245/40R20    K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         Lim NBF S02
e1*2001/116*0246*..     154-331       255/35R20    K1c K2b T93 T97
Audi A8                 110-309       245/40R20    G01 K1a R37 T95                     A01 A12 A19
D2                      110-309       255/35R20    K1a K2b K41 R35 T93 T97             A99 K45 K46
G850,                                                                                  K56 NBF R21
e1*93/81*0005*..;                                                                      S02
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                 100-155       225/35R20    T90                                 A12 A19 A57
8U, 8U1                 100-155       235/35R20    T92                                 A99 S03
e1*2007/46*0591*..;     100-155       245/30R20    A01 K1a K2b
e13*2007/46*1163*..     100-155       245/35R20    A01 K1a K2b
                        100-155       255/30R20    A01 K1a K2b K6v T92
                        100-155       255/35R20    A01 K1a K2b K6v
Audi Q3                 100-155       225/35R20    T90                                 A12 A19 A57
8U, 8U1                 100-155       235/35R20    T92                                 A99 KMV S03
e1*2007/46*0591*..;     100-155       245/30R20
e13*2007/46*1163*..     100-155       245/35R20
- mit Radhaus-          100-155       255/30R20    A01 K6v T92
  Verbreiterungen       100-155       255/35R20    A01 K6v
Audi RS Q3              228           235/35R20    T92                                 A12 A19 A56
8U                      228           245/35R20                                        A99 KMV S03
e1*2007/46*0590*01-     228           255/35R20    A01 K6v
Audi TT                 135, 169      235/30R20    K1a K2b K6g K8c T88                 A01 A12 A19
8J                      135-228       245/30R20    K1c K2b K5d K6h K6i K8c             A57 A99 Cpe
e1*2001/116*            135-228       255/30R20    K1c K2c K5d K6h K6i K8o             S02
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
Seat Exeo / Exeo ST       75-155      235/30R20    G01 K3b K6g K8b T88                 A01 A12 A19
3R, 3RN                                                                                A58 A99 Car
e9*2001/116*0072*..,                                                                   K1c K2b Lim
e9*2007/46*0011*..                                                                     S02
Skoda Octavia Scout (III) 110-135     235/30R20    K1a K1b T88                         A01 A12 A19
5E                        110-135     245/30R20    K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w     A56 A99 Car
e11*2007/46*0243*..                                K8e K9v T89                         F24 S02
                          110-135     255/30R20    K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h
                                                   K6x K8i K9v T92




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                         BBS GmbH

                                                                                       Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat                 88-110        235/30R20    A58 Car K1c K2b K3c K8h T88         A01 A12 A19
3C                        88-140        225/35R20    A57 Car K1c K2b K8h T90             A99 V00 V20
e1*2001/116*              88-140        235/30R20    A58 K1c K2b K3c K8h Lim T88         S03
0307*37-..                88-140        245/30R20    A57 Car K1c K2c K3c K4i K5d K6g
- Limousine / Variant                                K6i K8m T90
ab MJ 2015 (B8/3G)        88-176        225/35R20    A57 K1c K2b K8h Lim T90
                          88-176        235/35R20    A57 Car K1c K2b K3c K8h Lim T88
                                                     T92
                          88-176        245/30R20    A57 K1c K2c K3c K4i K5d K6g K6i
                                                     K8m Lim T90
                          88-176        255/30R20    A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d
                                                     K6g K6i K8s Lim T88 T92
VW Passat                 77-155        235/30R20    K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e     A01 A12 A19
3C, 3c                                               T88                                 A99 Car Lim
e1*2001/116*                                                                             VoA S02
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10,
0547*00-03
- Limousine / Variant
- ab MJ 2011
VW Passat                 77-155        235/30R20    K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e     A01 A12 A19
3C, 3c                                               T88                                 A99 Car KMV
e1*2001/116*                                                                             Lim VoA S02
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10,
0547*00-03
- Limousine / Variant
- mit Radhaus- Verbrei-
terungen
- ab MJ 2011
VW Passat Alltrack        103-155       225/35R20    K6h K6y K8h T90                     A01 A12 A19
3C, 3c                    103-155       245/30R20    K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m     A56 A99 Car
e1*2001/116*                                         T90                                 KMV S02
0307*24-36;
e1*2007/46*
0502*00-10;
e1*2007/46*0547*00-03
- mit Radhaus- Verbrei-
terungen
VW Phaeton                165-331       245/40R20    K1a K1b R91 T95 T99                 A01 A12 A19
3D, 3d                    165-331       245/40R20    G01 K1a K1b T95 T99                 A99 BnK Lim
e1*98/14*0189*..;         177           245/35R20    K1a K1b T95                         S02
e1*2001/116*0189*..;      177,246       255/35R20    K1c K2b T97
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Scirocco               90-162        235/30R20    K1c K2c K42 T88                     A01 A12 A19
13                                                                                       A58 A99 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                      S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Scirocco R           188-206       235/30R20    K1c K2c K42 T88                       A01 A12 A19
13                                                                                       A58 A99 Cpe
e1*2001/116*0471*..                                                                      S02
VW Tiguan               81-155        245/35R20                                          A12 A19 A99
5N                      81-155        255/35R20    A01 K42                               KMV S03
e1*2001/116*0450*..,    81-155        255/35R20    Z19
e1*2007/46*0487*..
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2b                               A01 A12 A19
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2b K42                           A99 S03
e1*2001/116*
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2a K2b                           A01 A12 A19
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A99 S03
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                        Seite 5 von 10

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                      Seite 7 von 10

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8o     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad-
mitte um 10mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                        Seite 9 von 10

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01
Hersteller                     BBS GmbH

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VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
(Typ 3C, 3c).

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. März 2015




Bohlander                                                                     00224938.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim