Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 50239 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8,5 J x 20 H2 Typ: CI01 Inhaber der ABE BBS GmbH und Hersteller: DE-77761 Schiltach Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 50239 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 50239 Die ABE-Nr. 50239 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 H2 , Typ CI01, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) vom 19.03.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.03.2015 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 07.04.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.03.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 50239 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ CI01 Radgröße 8,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum loch-ø (mm) (mm) - CI0101 / 09.23.445 Ø57 5/112/57,1 32 790 2249 3/2014 - CI0103 / 09.23.445 Ø57 5/112/57,1 42 760 2173 3/2014 - CI0101 / 5/112/66,6 32 790 2249 3/2014 09.23.444 Ø66.5 für M-Benz bzw. 09.23.607 Ø66.5 für Audi - CI0103 / 5/112/66,6 42 760 2173 3/2014 09.23.444 Ø66.5 für M-Benz bzw. 09.23.607 Ø66.5 für Audi - CI0104 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 40 730 2274 3/2014 - CI0104 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 40 730 2274 3/2014 - CI0104 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 40 730 2274 3/2014 - CI0104 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 40 730 2274 3/2014 - CI0102 / 09.23.630 Ø64.1 5/120/64,1 32 790 2173 3/2014 - CI0102 / 09.23.414 Ø67.0 5/120/67,1 32 790 2173 3/2014 - CI0102 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 32 790 2173 3/2014 Kennzeichnung KBA-Nummer 50239 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung CI01 (s.o.) Radgröße 8.5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe- reichsgutachten zu entnehmen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 4 Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr- zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 32 790 2249 5/120 32 790 2173 5/112 42 760 2173 5/114,3 40 730 2274 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 225/35R20 32 790 5/114,3 225/35R20 40 733 5/112 225/35R20 32 790 5/112 225/35R20 42 763 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 305/50R20 32 790 5/114,3 305/50R20 40 730 5/112 305/50R20 32 790 5/112 305/50R20 42 760 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof- fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12 kg. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH ab Januar 2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin- gungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 21.01.2015 Runddrahtsprengring 09 23 409_06 09.04.1992 mit Änderung vom 05.07.2000 Zentrierringzeichnung 09 23 412_21 13.09.2013 mit Änderung vom 20.02.2014 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 037_03 06.11.2006 mit Änderung vom 21.11.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 447_02 06.08.2006 mit Änderung vom 06.08.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 417_04 22.09.1992 mit Änderung vom 16.10.2009 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 518_00 01.03.2003 Radzeichnung CI0101-W-MACH_01 15.09.2014 mit Änderung vom 07.11.2014 Radzeichnung CI0102-W-MACH_01 20.10.2014 mit Änderung vom 07.11.2014 Radzeichnung CI0103-W-MACH_01 20.10.2014 mit Änderung vom 06.11.2014 Radzeichnung CI0104-W-MACH_01 24.10.2014 mit Änderung vom 07.11.2014 Verwendungsbereich Anlage 1 - 11 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 4 Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. März 2015 Bohlander 00225932.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ CI01 Radgröße 8.5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) - CI0101 / 09.23.445 Ø57 5/112/57,1 32 790 2249 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50239 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung CI01 (s.o.) Radgröße 8.5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30 09.31.138 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30 09.31.138 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A6 -/Avant 89-213 255/30R20 K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92 A01 A12 A19 4F, 4F1 A99 Car Lim e1*2001/116*0254*.., NBF X27 S02 e1*2001/116*0276*..; e13*2007/46*1080*.. Audi A6 Allroad 120-257 245/35R20 K1a K1b K2b K41 K44 T95 A01 A12 A19 4F, 4F1 120-257 255/35R20 K1c K2b K41 K43 K44 T97 A99 K42 K46 e1*2001/116*0254*..; X28 S02 e13*2007/46*1080*.. Audi A8 154-257 245/35R20 K1c K2b R37 T91 T95 A01 A12 A19 4E 154-257 245/40R20 G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99 A99 B03 BnK e1*2001/116*0198*.., 154-257 245/40R20 K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72 Lim NBF S02 e1*2001/116*0246*.. 154-331 255/35R20 K1c K2b T93 T97 Audi A8 110-309 245/40R20 G01 K1a R37 T95 A01 A12 A19 D2 110-309 255/35R20 K1a K2b K41 R35 T93 T97 A99 K45 K46 G850, K56 NBF R21 e1*93/81*0005*..; S02 e1*98/14*0005*.. Audi Q3 100-155 225/35R20 T90 A12 A19 A57 8U, 8U1 100-155 235/35R20 T92 A99 S03 e1*2007/46*0591*..; 100-155 245/30R20 A01 K1a K2b e13*2007/46*1163*.. 100-155 245/35R20 A01 K1a K2b 100-155 255/30R20 A01 K1a K2b K6v T92 100-155 255/35R20 A01 K1a K2b K6v Audi Q3 100-155 225/35R20 T90 A12 A19 A57 8U, 8U1 100-155 235/35R20 T92 A99 KMV S03 e1*2007/46*0591*..; 100-155 245/30R20 e13*2007/46*1163*.. 100-155 245/35R20 - mit Radhaus- 100-155 255/30R20 A01 K6v T92 Verbreiterungen 100-155 255/35R20 A01 K6v Audi RS Q3 228 235/35R20 T92 A12 A19 A56 8U 228 245/35R20 A99 KMV S03 e1*2007/46*0590*01- 228 255/35R20 A01 K6v Audi TT 135, 169 235/30R20 K1a K2b K6g K8c T88 A01 A12 A19 8J 135-228 245/30R20 K1c K2b K5d K6h K6i K8c A57 A99 Cpe e1*2001/116* 135-228 255/30R20 K1c K2c K5d K6h K6i K8o S02 0369*17-.. ab MJ 2015 (8S) Seat Exeo / Exeo ST 75-155 235/30R20 G01 K3b K6g K8b T88 A01 A12 A19 3R, 3RN A58 A99 Car e9*2001/116*0072*.., K1c K2b Lim e9*2007/46*0011*.. S02 Skoda Octavia Scout (III) 110-135 235/30R20 K1a K1b T88 A01 A12 A19 5E 110-135 245/30R20 K1c K3c K3s K4i K5b K5v K6g K6w A56 A99 Car e11*2007/46*0243*.. K8e K9v T89 F24 S02 110-135 255/30R20 K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h K6x K8i K9v T92 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Passat 88-110 235/30R20 A58 Car K1c K2b K3c K8h T88 A01 A12 A19 3C 88-140 225/35R20 A57 Car K1c K2b K8h T90 A99 V00 V20 e1*2001/116* 88-140 235/30R20 A58 K1c K2b K3c K8h Lim T88 S03 0307*37-.. 88-140 245/30R20 A57 Car K1c K2c K3c K4i K5d K6g - Limousine / Variant K6i K8m T90 ab MJ 2015 (B8/3G) 88-176 225/35R20 A57 K1c K2b K8h Lim T90 88-176 235/35R20 A57 Car K1c K2b K3c K8h Lim T88 T92 88-176 245/30R20 A57 K1c K2c K3c K4i K5d K6g K6i K8m Lim T90 88-176 255/30R20 A57 Car K1c K2c K3a K3c K4i K5d K6g K6i K8s Lim T88 T92 VW Passat 77-155 235/30R20 K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e A01 A12 A19 3C, 3c T88 A99 Car Lim e1*2001/116* VoA S02 0307*24-36; e1*2007/46* 0502*00-10, 0547*00-03 - Limousine / Variant - ab MJ 2011 VW Passat 77-155 235/30R20 K1c K2b K3a K4i K5d K6h K6i K8e A01 A12 A19 3C, 3c T88 A99 Car KMV e1*2001/116* Lim VoA S02 0307*24-36; e1*2007/46* 0502*00-10, 0547*00-03 - Limousine / Variant - mit Radhaus- Verbrei- terungen - ab MJ 2011 VW Passat Alltrack 103-155 225/35R20 K6h K6y K8h T90 A01 A12 A19 3C, 3c 103-155 245/30R20 K1c K2b K3s K5d K5w K6h K6y K8m A56 A99 Car e1*2001/116* T90 KMV S02 0307*24-36; e1*2007/46* 0502*00-10; e1*2007/46*0547*00-03 - mit Radhaus- Verbrei- terungen VW Phaeton 165-331 245/40R20 K1a K1b R91 T95 T99 A01 A12 A19 3D, 3d 165-331 245/40R20 G01 K1a K1b T95 T99 A99 BnK Lim e1*98/14*0189*..; 177 245/35R20 K1a K1b T95 S02 e1*2001/116*0189*..; 177,246 255/35R20 K1c K2b T97 DE*2007/46*0452*..; e1*2007/46*0452*.. VW Scirocco 90-162 235/30R20 K1c K2c K42 T88 A01 A12 A19 13 A58 A99 Cpe e1*2001/116*0471*.. S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Scirocco R 188-206 235/30R20 K1c K2c K42 T88 A01 A12 A19 13 A58 A99 Cpe e1*2001/116*0471*.. S02 VW Tiguan 81-155 245/35R20 A12 A19 A99 5N 81-155 255/35R20 A01 K42 KMV S03 e1*2001/116*0450*.., 81-155 255/35R20 Z19 e1*2007/46*0487*.. - incl. Facelift 2011 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Tiguan 81-155 245/35R20 K1c K2b A01 A12 A19 5N 81-155 255/35R20 K1c K2b K42 A99 S03 e1*2001/116* 0450*11-..; e1*2007/46*0487*02-.. - ab Facelift 2011 VW Tiguan 81-155 245/35R20 K1c K2a K2b A01 A12 A19 5N 81-155 255/35R20 K1c K2c K42 A99 S03 e1*2001/116* 0450*00-10; e1*2007/46* 0487*00-01 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 5 von 10 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 6 von 10 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 7 von 10 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti- gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 8 von 10 K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8o An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Rad- mitte um 10mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun- gen. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R91 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 9 von 10 T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug- ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 275/35R20 305/30R20 Nr. 18 275/40R20 315/35R20 Nr. 19 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50239 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013615 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5 J x 20 H2 Typ CI01 Hersteller BBS GmbH Seite 10 von 10 VoA Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack (Typ 3C, 3c). X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen- größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X28 Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X72 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. März 2015 Bohlander 00224938.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim