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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                              ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


               nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
               Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


               Nummer der ABE:              50241*01



               Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                            9,5 J x 20 H2


               Typ:                         CI03
§22 50241*01




                Inhaber der ABE und         BBS GmbH
                Hersteller:                 DE-77761 Schiltach




               Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
               Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


               Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                       KBA 50241


               Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
               der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
               Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
               dürfen nicht angebracht werden.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 50241*01


               Die ABE-Nr. 50241*01 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ CI03, in den
               Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung) vom 26.08.2016
               beschrieben.


               Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

               3-5                                           1. Ausfertigung
               2                                             2. Ausfertigung

               des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
               aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

               Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
               der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
               (FZV) nicht erforderlich.

               An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§22 50241*01




               Stellen gut lesbar und dauerhaft,

               der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
               die Felgengröße,
               der Typ und die Ausführung des Rades,
               das Herstelldatum (Monat und Jahr),
               das Typzeichen und
               die Einpresstiefe anzubringen.

               Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
               Außendurchmesser zu kennzeichnen.

               Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
               Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 26.08.2016
               festgehaltenen Angaben.

               Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
               in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

               Flensburg, 17.08.2016
               Im Auftrag
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                               Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


               Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50241*01



               Ausgabedatum:       27.05.2015              letztes Änderungsdatum: 17.08.2016

               1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


               2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                       Datum:
                     CI03                                                          27.05.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 27.05.2016


               3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                           Datum:
                     55021715 (2. Ausfertigung)                                    26.08.2016
§22 50241*01




               4.    Beschreibung der Änderungen:
                     Erweiterung des Verwendungsbereiches
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50241*01

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50241

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                                              2
               Approval No.: 50241*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 50241*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                         BBS GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 3

               Auftraggeber                       BBS GmbH
                                                  Welschdorf 220
                                                  77761 Schiltach
                                                  01 102 100140


               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

               Typ                                CI03
               Radgröße                           9,5 J x 20 H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
               führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                                                Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                                    (mm)
               -             CI0302 / 09.23.413   Ø66.0         5/114,3/66,1        40       730    2274       6/2016
               -             CI0302 / 09.23.414   Ø67.0         5/114,3/67,1        40       730    2274       6/2016
               -             CI0302 / 09.23.462   Ø70.7         5/114,3/70,6        40       730    2274       6/2016
               -             CI0301 / 09.23.490   Ø72.5         5/120/72,6          40       780    2136       3/2015
§22 50241*01




               Kennzeichnung

               KBA-Nummer                         50241
               Herstellerzeichen                  BBS
               Radtyp und Ausführung              CI03 (s.o.)
               Radgröße                           9,5 J x 20 H2
               Einpresstiefe                      ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                   MADE IN GERMANY
               Herstellungsdatum                  Monat und Jahr


               Befestigungselemente

               Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
               reichsgutachten zu entnehmen.



               Prüfungen

               Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
               zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.



               Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

               - Biegeumlaufprüfung
               - Abrollprüfung
               - Impactprüfung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                    BBS GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 3

               Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

               Anschluss           Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)           Abrollumfang
               5/120               40                       780                    2136
               5/114,3             40                       730                    2274


               Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

               Anschluss           Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
               5/120               235/35R20                40                     780
               5/114,3             235/35R20                40                     750


               Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

               Anschluss           Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
               5/120               305/50R20                25                     780
               5/114,3             305/50R20                40                     750
§22 50241*01




               Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
               sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

               - Salzsprühtest

               Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

               Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
               fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

               Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung CI0301 betrug 12 kg.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
               ab März 2015 durchgeführt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
               den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
               gungen zu verwenden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 3

               Anlagen

               Beschreibung                      -                                16.03.2015
               Runddrahtsprengring               09 23 409_06                     09.04.1992
                                                 mit Änderung vom                 05.07.2000
               Zentrierringzeichnung             09 23 412_21                     13.09.2013
                                                 mit Änderung vom                 20.02.2014
               Radzeichnung                      CI0301-W-MACH_01                 03.11.2014
                                                 mit Änderung vom                 04.03.2015
               Beschreibung                      -                                27.05.2016
               Radzeichnung                      CI0302-W-MACH_01                 24.02.2016
                                                 mit Änderung vom                 27.05.2016
               Festigkeitsprüfbericht            15-00045_CP-BWG_01               01.06.2016
               Befestigungsmittelzeichnung       09 23 417_04                     22.09.1992
                                                 mit Änderung vom                 16.10.2009
               Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447_02                     16.08.2005
                                                 mit Änderung vom                 16.08.2006
               Verwendungsbereich                Anlage 1 - 5



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
§22 50241*01




               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
               Bedenken.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 26. Juli 2016




               Bohlander                                                                    00254319.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                         BBS GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7



               Auftraggeber                       BBS GmbH
                                                  Welschdorf 220
                                                  77761 Schiltach
                                                  01 102 100140

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Typ                                CI03
               Radgröße                           9,5 J x 20 H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               -            CI0301 / 09.23.490 Ø72.5             5/120/72,6          40          780    2136


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         50241
               Herstellerzeichen                  BBS
§22 50241*01




               Radtyp und Ausführung              CI03 (s.o.)
               Radgröße                           9,5 J x 20 H2
               Einpresstiefe                      ET (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                   MADE IN GERMANY
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund        Anzugsmoment         Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                 (mm)
               S02 Serien-Schraube M14x1,25             Kegel 60°   130                  27,5           09.31.368

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         BMW

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7


               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er GT              100-250        235/35R20    R03 T92                             A07 A12 A19
               3-V, 3K-N1              100-250        245/35R20    R03 T95                             A57 A99 Flh
               e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/35R20    A01 K2b R03 T93                     V20 HA2 S02
               e24*2007/46*            100-250        265/30R20    A01 K2b R03
               0022*05-..              100-250        275/30R20    A01 K2b R03 T93
               BMW 3er-Reihe           85-265         255/30R20    A01 K2a K2b R03 T92                 A07 A12 A19
               3L                      85-265         265/25R20    A01 K2c K6g K8h R03 T89             A57 A99 Lim
               e1*2007/46*0314*05-..                                                                   V20 HA2 S02
               - ab Modell 2012
               - incl. Facelift 2015
               BMW 3er-Touring       85-265           255/30R20    A01 K2a K2b R03 T92                 A07 A12 A19
               3K, 3K-N1                                                                               A57 A99 Car
               e1*2007/46*0315*06-..                                                                   V20 HA2 S02
               e24*2007/46*0022*03-
               - ab Modell 2013
               - incl. Facelift 2015
               BMW 4er-GranCoupé 100-250              255/30R20    K2b R03 T92                         A01 A07 A12
§22 50241*01




               3C                                                                                      A19 A57 A99
               e1*2007/46*0316*10-..                                                                   Lim V20 HA2
                                                                                                       S02
               BMW 4er-Reihe           100-250        255/30R20    A01 Cbo Cpe K2b R03 T88 T92         A07 A12 A19
               3C                      100-250        265/25R20    A01 Cpe K2b K6g K8d R03 T89         A57 A99 V20
               e1*2007/46*0316*08-..                                                                   HA2 S02
               BMW 5er ActiveHybrid    225, 235       275/30R20    K2b R03 T97                         A01 A07 A12
               HY                      225, 235       285/30R20    K2b K4i K6i K8e R03                 A19 A58 A99
               e1*2007/46*0323*..                                                                      L05 Lim V20
               - ohne Allradlenkung                                                                    HA2 S02
               BMW 5er-Reihe           100-330        275/30R20    K2b R03 T93 T97                     A01 A07 A12
               5L                      100-330        285/30R20    K2b K4i K6i K8m R03 T95 T99         A19 A58 A99
               e1*2007/46*0363*..                                                                      L04 Lim V20
               - mit Allradlenkung                                                                     HA2 S02
               BMW 5er-Reihe           100-330        275/30R20    K2b R03 T93 T97                     A01 A07 A12
               5L                      100-330        285/30R20    K2b K4i K6i K8e R03 T95 T99         A19 A57 A99
               e1*2007/46*0363*..                                                                      L05 Lim V20
               - ohne Allradlenkung                                                                    HA2 S02
               BMW 5er-Touring         100-330        275/30R20    K2b R03 T97 156                     A01 A07 A12
               5K, K-N1                                                                                A19 A58 A99
               e1*2007/46*0455*..,                                                                     Car F40 L04
               e1*2007/46*0508*..                                                                      V20 HA2 S02
               - mit Allradlenkung
               BMW 5er-Touring         100-330        275/30R20    K2b R03 T97 156                     A01 A07 A12
               5K, K-N1                                                                                A19 A57 A99
               e1*2007/46*0455*..,                                                                     Car F40 L05
               e1*2007/46*0508*..                                                                      V20 HA2 S02
               - ohne Allradlenkung
               BMW 6er-Reihe           230-330        275/30R20    K2b R03 T93                         A01 A07 A12
               6C                      230-330        285/30R20    K2b K4i K6i K8e R03 T95             A19 A99 Cbo
               e1*2007/46*0562*..                                                                      Cpe L06 V20
                                                                                                       HA2 S02


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50241*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
               Roadster.

               Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

               F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55013615, Ausfertigung 2 (Radtyp
               CI01) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
§22 50241*01




               Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7


K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7


               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 8    245/45R20      275/40R20
               Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 12   255/45R20      285/40R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.
§22 50241*01




               156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2016 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50241 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55021715 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ CI03
               Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. Juli 2016




               Bohlander                                                                    00253606.DOC
§22 50241*01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim