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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 10 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49673*01




                                         special wheels for passenger cars 10 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49673                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      BBS GmbH
                      DE-77761 Schiltach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      SR021
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49673                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49673*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.06.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55084713 (2. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49673                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1                                                      2. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49673*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49673                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        06.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 49673*01




                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49673                       Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        19.11.2013                 letztes Änderungsdatum: 06.07.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      SR021                                                               30.09.2013

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
                      Test report(s) No.:                                                 Date
§ 22 49673*01




                      55084713 (1. Ausfertigung)                                          23.10.2013
                      55084713 (2. Ausfertigung)                                          29.06.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49673*01

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49673

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49673*01




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49673*01

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49673*01




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 3



                Auftraggeber                      BBS GmbH
                                                  Welschdorf 220
                                                  77761 Schiltach
                                                  01 102 100140


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Typ                               SR021
                Radgröße                          10 J x 18 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                                                Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                                    (mm)
                -             SR021 / ohne Ring                 5/130/71,5          41       645    2042       10/2013


                Kennzeichnung
§ 22 49673*01




                KBA-Nummer                        49673
                Herstellerzeichen                 BBS
                Radtyp und Ausführung             SR (s.o.)
                Radgröße                          10 J x 18 H2
                Einpreßtiefe                      ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  MADE IN GERMANY
                Herstellungsdatum                 Monat und Jahr


                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Impactprüfung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 3


                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)           Abrollumfang
                5/130                41                      645                    2042


                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)
                5/130/71,5           255/35R18                41                    645


                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                - Salzsprühtest


                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
§ 22 49673*01




                Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,5 kg.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH
                im Oktober 2013 durchgeführt.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                Bedingungen zu verwenden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 3


                Anlagen

                Beschreibung                      SR021                            30.09.2013
                Radzeichnung                      SR021-W-MACH rev02               01.07.2013
                                                  mit Änderung vom                 09.10.2013
                Nabenkappenzeichnung              BBS 0924 658                     07.01.2010
                Festigkeitsprüfbericht SR021      13-00326-CP-BWG-01               16.10.2013
                TÜV SÜD Automotive GmbH
                Verwendungsbereich                Anlage 1


                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.


                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 49673*01




                Lambsheim, 29. Juni 2017




                Bohlander                                                                    00274528.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                         BBS GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7


                Auftraggeber                       BBS GmbH
                                                   Welschdorf 220
                                                   77761 Schiltach
                                                   01 102 100140

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Typ                                SR021
                Radgröße                           10 J x 18 H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                -            SR021 / ohne Ring                    5/130/71,5           41          645    2042


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                         49673
                Herstellerzeichen                  BBS
                Radtyp und Ausführung              SR (s.o.)
§ 22 49673*01




                Radgröße                           10 J x 18 H2
                Einpresstiefe                      ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                   MADE IN GERMANY
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugs-          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                                                     moment
                                                                     (Nm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 130              29                  Serie
                S03 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 160              29                  Serie
                S04 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 130              29                  Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Porsche

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                    BBS GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                718 Boxster / Cayman     220           265/45R18 R03                                   A07 A12 A14
                982                      220           275/40R18 A01 K2b R03                           A19 A58 BnK
                e13*2007/46*1607*..      220, 257      265/45R18 M+S R03                               Cbo Cpe ML7
                                                                                                       V8B Vn3 HA2
                                                                                                       S03
                Porsche 911              221-254       255/35R18   K42 K56 R03 R37                     A01 A07 A12
                996                      221-254       265/35R18   K42 K80 R03 R35 R37                 A14 A19 Cbo
                e13*95/54*0031*..,       221-254       285/30R18   K2b K42 K44 K80 R03 R35             Cpe P11 PV8
                e13*98/14*0031*..        221-254       295/30R18   K2b K42 K44 K80 R03                 R21 HA2 S02
                Porsche 911 Carrera 4S   235,254       265/35R18   M+S R03                             A07 A12 A14
                996                                                                                    A19 A56 Cbo
                e13*98/14*0031*..                                                                      Cpe PV8 Skb
                                                                                                       HA2 S02
                Porsche 911, 911S        239           265/40R18   A01 K2b R03 R35                     A12 A14 A19
                997                      239           275/35R18   A01 K2c K42 R03                     A58 B03 Cbo
                e13*2001/116*0137*.      239           285/35R18   A01 K2c K42 R03                     Cpe R21 SPo
                                         239           295/35R18   A01 K2c K42 R03                     VP8 HA2 S02
§ 22 49673*01




                                         239-280       265/40R18   A01 K2b M+S R03
                                         239-280       295/35R18   A01 K2c K42 M+S R03
                Porsche Boxster /        155-202       265/45R18   R03                                 A07 A12 A14
                Cayman                   155-202       275/40R18   A01 K2b K6d K9g R03                 A19 A58 Cbo
                981                      155-250       265/45R18   M+S R03                             Cpe V8B Vn3
                e13*2007/46*1185*..      155-250       275/40R18   A01 K2b K6d K9g M+S R03             HA2 S03

                Porsche Boxster /        155-243       255/40R18 M+S R03                               A12 A14 A19
                Cayman                   155-243       265/40R18 R03                                   Cbo Cpe R21
                987                                                                                    SPo VB8 HA2
                e13*2001/116*0141*..                                                                   S02
                Porsche Boxster, -/S     150-196       255/35R18 K2b K42 R03 R37                       A01 A07 A12
                986                      150-196       265/35R18 K2b K42 K56 R03                       A14 A19 V18
                e13*95/54*0020*..;                                                                     Z18 HA2 S04
                e13*96/79*0020*..;
                e13*98/14*0020*..



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 7


                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 49673*01




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.



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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7


                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
                lässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55084613, Ausfertigung 2 (Radtyp
                SR022) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49673*01




                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K80       Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 sicherzustel-
                len, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und Heckschürze um
                45° nach hinten umzulegen.

                K9g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur Radhausausschnitt-
                kante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
                an Achse 1.

                P11    Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig für folgende Fahrzeugausführungen:
                       P... (996 Coupé breit) 911 Carrera 4S




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                PV8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 225/40R18        255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 2 235/40R18        295/30R18, 315/30R18
                Nr. 3 245/35R18        295/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
                stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
                bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§ 22 49673*01




                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
                in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geänder-
                tem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
                Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

                Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievarian-
                te.




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                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7
                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
§ 22 49673*01




                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                V8B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1 235/45R18         265/45R18
                Nr. 2 245/40R18         275/40R18
                Nr. 3 255/40R18         285/40R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VB8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1 235/40R18         255/40R18, 265/40R18, 295/35R18
                Nr. 2 245/35R18         275/35R18, 285/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49673 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084713 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 18 H2 Typ SR021
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 7


                VP8     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/40R18        265/40R18, 295/35R18
                Nr. 2 245/35R18        275/35R18, 285/35R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).
§ 22 49673*01




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juni 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 27. Juni 2017




                Bohlander                                                                      00274360.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§ 22 49673*01




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                             Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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